Die NZZ, welche in den Besitz der Expertise Degen über die Situation bei der Sammelstiftung Gemini gelangt ist, hat begleitend zu ihrem Artikel dazu auch eine Stellungnahme der beiden Beschuldigten Carl Helbling und Oskar Leutwyler publiziert. Die beiden halten fest:

STELLUNGNAHME VON CARL HELBLING UND OSKAR LEUTWYLER

1. Streitpunkt zwischen der Gemini-Sammelstiftung und Prof. Carl Helbling und Dr. Oskar Leutwyler war die Frage, auf welcher rechtlichen Basis Zahlungen der Swiss Life / Rentenanstalt an die Gemini Personalvorsorge AG im Zeitraum 2001 bis 2006 in der Höhe von 6,03 Mio. Fr. erfolgt sind.
2. Diese Zahlungen wurden von der Gemini Personalvorsorge AG als Ertrag verbucht und versteuert. Entnahmen fanden keine statt. Die Gemini Personalvorsorge AG zahlte weder Dividenden noch VR-Honorare. In der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung oder gar der Korruption sind grund- und haltlos.
3. Dem BSV, Aufsichtsbehörde für die Gemini-Sammelstiftung und die Gemini-Struktur, waren diese Zahlungen bekannt. Die Gemini-Struktur mit der Gemini-Sammelstiftung, der Gem-Stiftung und der Gemini Personalvorsorge AG wurde 1998 unter aktiver Beteiligung des BSV geschaffen.
4. Im Frühjahr 2007 gelangten die Swisscanto Holding AG und die Swisscanto Vorsorge AG (Letztere damals mit der Administration der Gemini-Sammelstiftung betraut) mit schweren Vorwürfen gegen Carl Helbling, damals noch Präsident des Stiftungsrates der Gemini-Sammelstiftung, und Oskar Leutwyler, damals Ersatzmitglied des Stiftungsrates und Geschäftsleiter der Swisscanto Vorsorge AG, an die Öffentlichkeit.
5. Das BSV betraute in der Folge Dr. Christoph Degen mit der Abklärung der Vorwürfe. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen führte das BSV kein Untersuchungsverfahren durch. Carl Helbling und Oskar Leutwyler hatten somit weder Parteirechte noch Rekursmöglichkeiten. Das BSV nahm den Bericht Degen lediglich im Rahmen der immerwährenden Aufsicht über die Gemini-Sammelstiftung entgegen. Der Bericht Degen hat folglich keinen amtlichen Charakter, sondern ist ein Bericht, der für die Gemini-Sammelstiftung erstellt wurde und dieser zuzurechnen ist. Die von Christoph Degen in seinem Bericht vertretenen Auffassungen werden von Carl Helbling und Oskar Leutwyler ausdrücklich nicht geteilt.
6. Carl Helbling und Oskar Leutwyler hatten lediglich die Möglichkeit, zu einem Entwurf des Berichts Degen Stellung zu nehmen. Befragt wurden sie von Christoph Degen nie. Auch wurde ihnen die Akteneinsicht verweigert. Nach Vorliegen der Endfassung des Berichts zeigte sich, dass die zentralen Dokumente, auf die sich Christoph Degen abstützte, Carl Helbling und Oskar Leutwyler zur Stellungnahme vorenthalten wurden. Diese Dokumente sind Letzteren bis heute nicht bekannt.
7. Die Gemini-Sammelstiftung, Carl Helbling, Oskar Leutwyler und die Gemini Personalvorsorge AG schlossen – ohne gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Standpunkte (einschliesslich der im Bericht Degen vertretenen Auffassungen) – am 17. Mai 2010 eine Vergleichsvereinbarung ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden die bei der Gemini Personalvorsorge AG verfügbaren Mittel zum grössten Teil auf die Gemini-Sammelstiftung übertragen. Diese entsprechen einem weit überwiegenden Teil der Vergleichssumme von 6,4 Mio. Fr.
8. Carl Helbling und Oskar Leutwyler sind nach wie vor und unverändert der Auffassung, dass die Vereinnahmung der Zahlungen der Swiss Life / Rentenanstalt durch die Gemini Personalvorsorge AG in allen Teilen korrekt war. Sie sind ebenfalls unverändert der Auffassung, dass die Gemini-Struktur rechtlich einwandfrei war.