Jérôme Cosandey  von Avenir Suisse hat einen Kommentar zur geplanten Einschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule als Teil der EL-Reform verfasst. Er schreibt unter dem Titel “Aspirinverbot”:

Zehn Ausgleichskassen hatten 3000 Anträge auf Ergänzungsleistungen zu analysieren. Die detaillierten Ergebnisse sind zwar interessant – 33 Prozent der Antragsteller hatten ihr Guthaben der 2. Säule (BVG) tatsächlich als Kapital bezogen – aber wenig stichhaltig. Wer die Analyse auf die EL-Antragssteller beschränkt, hat nur die Notfallstation der Altersvorsorge im Fokus. Ein objektiver Vergleich mit der Gesamtbevölkerung unter Einbeziehung der Rentner, die ihr Kapital bezogen, aber keine EL beantragt haben, fehlt.

  Avenir Suisse