Immer wenn neue Gesetze mit steuerlichen Auswirkungen entstehen, gibt es auch Möglichkeiten, sie zu umschiffen. In der Praxis machen Steuerbehörden und Gerichte den Akteuren dann aber öfter einen Strich durch die Rechnung und urteilen auf «Steuerumgehung». Die Rechtsprechung zu Fragen der beruflichen Vorsorge und von deren steuerlicher Behandlung hat zugenommen. An einem Anlass des Finanzberatungsunternehmens PensExpert wurden verschiedene Fälle vorgestellt.

In einem Kommentar schreibt Michael Ferber zum Thema:

Rentner sollen in Zukunft weniger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Diese fliessen, wenn die Renten und das Einkommen im Alter nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten abzudecken. Der Bundesrat will ausserdem das Sparkapital aus der obligatorischen Vorsorge «besser schützen».

Anders formuliert kommen die geplanten Regelungen der Einführung eines «Rentenzwangs» gleich – und das in einem System, das seit der Einführung des Obligatoriums 1985 bereits von einem Zwangssparen geprägt ist. Im kapitalgedeckten System der zweiten Säule ist eigentlich vorgesehen, dass die Bürger für sich selber sparen und für ihre Pensionierung ein Altersguthaben aufbauen. Statt den Entscheid über die Verwendung ihres hier angesparten Geldes eigenständig zu treffen, sollen die Bürger in Zukunft bevormundet werden. Hinter dieser Einschränkung einer Wahlfreiheit steckt ein fragwürdiges Menschenbild, das den Bürgern nicht zutraut, selbst die richtigen Entscheidungen über ihr Pensionskassenkapital zu treffen. Dabei schwingt der Generalverdacht mit, viele Bürger könnten sich das Geld auszahlen lassen und es verprassen. Solche Eingriffe sind dazu angetan, das Vertrauen der Bürger in die ohnehin überregulierte berufliche Vorsorge weiter schwinden zu lassen.

  NZZ / EL und Kapitalbezug