Interpellation: Pensionskassen und Sozialversicherungen. Massnahmen bei Unterdeckung
Eingereichter Text: Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen, der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher fordere ich den Bundesrat auf, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:
1. Die Mehrzahl der Schweizer Pensionskassen befindet sich in einer Unterdeckung. Viele von ihnen gleiten mit ihrem Deckungsgrad unter die 85-Prozent-Limite. Die Zinsen dürften über längere Zeit tief bleiben, und die Aktienmärkte erholen sich nur allmählich. Auch im Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen in grösserem Stil Sanierungsmassnahmen zu Gunsten der Pensionskassen ergriffen werden müssen? Und falls ja:
a. In welchem Ausmass? b. In welchem Zeitraum? c. Werden diese paritätisch vorgenommen?
2. Hält der Bundesrat die Anwendung von Stresstests für Pensionskassen (analog zu jenen in Banken) immer noch für überflüssig?
3. Reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten? Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?
4. Wie beurteilt er aus aktueller Sicht die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen – und auf welche Fakten stützt er sich dabei ab?
5. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB Pensionskasse dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen?
6. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?
7. Bestehen Probleme in der Aufsicht der Pensionskassen? Sollten die Pensionskassen nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden? (Weitere Punkte hier nicht aufgeführt).
Eingereicht von Hannes Germann.
Motion: BVG. Gleich lange Spiesse bei der Bewertung von festverzinslichen Obligationen
Eingereichter Text: Der Bundesrat soll die Lebensversicherungen und die autonomen Pensionskassen verpflichten, festverzinsliche Wertpapiere nach den gleichen Regeln zu bilanzieren.
Begründung: Lebensversicherungen dürfen ihre Obligationen nach der Cost Amortised Method bilanzieren und machen damit grossflächig Werbung, indem sie behaupten, sie seien im Gegensatz zu den autonomen Pensionskassen nicht untergedeckt. Wenn sie ihre Obligationen zu Marktwerten bilanzieren müssten, oder wenn auch den Pensionskassen die Möglichkeit der CAM Bewertung offen stünde, entstünden gleich lange Spiesse. Die CAM hätte für die autonomen Kassen den Vorteil, dass Wertschwankungen abgeschwächt würden, ohne die reale Rentabilität der Kasse zu verändern.
Eingereicht von Rudolf Rechsteiner; SP, BS.
BL: Gemeinden sollen Rückstellungen bilden
Nur eine Woche nachdem die Baselbieter Pensionskasse (BLPK) bekannt gab, dass sie wegen des «historisch schlechten Börsenverlaufs» einen Verlust von einer Milliarde Franken geschrieben hat und der Deckungsgrad der versprochenen Pensionskassenleistungen innerhalb eines Jahres von 93,4 auf 75,5 Prozent sank, eagierte der Kanton mit einem Empfehlungsschreiben an die Gemeinden, deren Angestellte bei der BLPK versichert sind. Das Finanzdepartement rät darin, allfällige Uberschüsse aus dem Jahr 2008 für die Sanierung der BLPK auf die Seite zu legen, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtete. Das sei keine Forderung, sondern ein Rat, sagt Finanzverwalterin Yvonne Reichlin. Die Rückstellung sei nicht obligatorisch, aber angesichts der zu erwartenden schlechten Jahre zu empfehlen.
BS: Personalverbände gegen Pensionskassen-Kompromiss
Die Basler Personalverbände wenden sich entschieden gegen eine Beteiligung der Angestellten an der Sanierung der städtischen Pensionskasse. Die Sanierung der Pensionskasse und somit die Finanzierung der Unterdeckung – sie liegt bei 85 Prozent – sei Aufgabe des Kantons als Arbeitgeber, erklärten sie laut Basler Zeitung an einer Medienorientierung.
Weiter wurde gesagt. die Kasse sei «magersüchtig aus der Staatsgarantie entlassen» und gleichzeitig auf eine hohen Sollrendite von 4,6 Prozent getrimmt worden. Diese Risikofähigkeit sei ohne Wertschwankungsreserve aber nicht gegeben. Die Wertschwankungsreserve stehe einer Kasse bei Unterdeckung zu. Vor einer paritätischen Sanierung müsse nun der Staat als Arbeitgeber diese Reserve in die Kasse fliessen lassen.
Nach Schätzungen der AGSt bräuchte die Kasse derzeit eine Wertschwankungsreserve, die höher ist als die Deckungslücke. Also, so der Schluss der Personalverbände, liegt die Finanzierung der Deckungslücke «voll und ganz» aufseiten des Arbeitgebers. Vorher lasse man nicht mit sich über eine paritätische Finanzierung des allfälligen Restbetrags reden. Zur Durchsetzung seiner Interessen «schliesst die AGSt ein Rechtsverfahren nicht aus».
D: Pensionswerke schlagen sich besser als erwartet
Die Kapitalmarktkrise hat im Geschäftsjahr 2008 sichtbare Auswirkungen auf die betrieblichen Pensionswerke der im deutschen DAX notierten Unternehmen gezeitigt. So haben sich die Pensionsverpflichtungen um rund 9% auf aktuell rund 191 Mrd. EUR verringert. Demgegenüber steht ein Wertverlust bei den Pensionsvermögen in Höhe von 13 Mrd EUR . Dieser Wert liegt erwartungsgemäß unter den im Januar vorgelegten Hochrechnungen. Der Trend zur Bildung von externem Pensionsvermögen hat sich erstmals seit 2007 verlangsamt, ist jedoch ungebrochen. So haben trotz Krise einige Unternehmen ihr Pensionsvermögen weiter aufgestockt. Insgesamt beläuft sich das für Betriebspensionen reservierte Vermögen der DAX-Unternehmen nunmehr auf rund 125 Mrd. EUR. Zugleich ist – erstmals seit Jahren des permanenten Anstiegs – der durchschnittliche Grad der externen Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen gesunken. Er liegt jetzt im DAX bei rund 65% und damit auf dem Wert von 2006. Dies sind die Kernaussagen der Rauser Towers Perrin-Studie Pensionsverpflichtungen DAX 2008.
Tages-Anzeiger: PK-Sanierung – Womit Sie rechnen müssen
Der Tages-Anzeiger geht auf die in vielen Pensionskassen anstehenden Sanierungsmassnahmen ein und stellt die möglichen Konsequenzen für die Versicherten dar.
Bernische Pensionskasse: Massnahmenpaket angekündigt
Die im vergangenen Jahr erlittenen Wertverluste auf den Kapitalanlagen haben bei der BPK zu einer Deckungslücke von 1,1 Milliarden Franken geführt. Der Deckungsgrad ist damit per Ende 2008 auf 87,3 Prozent gesunken. Um ein weiteres Absinken des Deckungsgrades zu vermeiden, wäre auf dem verbliebenen Vermögen ein Ertrag von mehr als 5 Prozent nötig. Aufgrund der geltenden Anlagestrategie kann jedoch nur ein Ertrag von knapp über 4 Prozent erwartet werden, schreibt die Bernische Pensionskasse in einer Mitteilung.
Es wurde folgendes Massnahmenpaket erarbeitet:
- Keine Änderung der Anlagestrategie.
- Beibehaltung des Vorsorgeplans (kein Leistungsabbau).
- Verzicht auf Teuerungsausgleich bei den laufenden Renten.
- Senkung des technischen Zinssatzes von 4,0 % auf 3,5 %, was zu einem weiteren Absinken des Deckungsgrades um zirka 4 Prozentpunkte führt und ab 1.1.2010 eine Erhöhung der ordentlichen Beiträge um 2,2 % bedingt (Versicherte: + 0,4 %, Arbeitgeber: + 1,8 %).
- Erhebung eines befristeten Sanierungsbeitrages ab 1.1.2010 zur Stabilisierung der finanziellen Lage der BPK im Umfang von 3,5 Beitragsprozenten (Versicherte: 1,4 %, Arbeitge-ber: 2,1 %).
- Einreichung eines Gesuchs an den Regierungsrat, den auf die Kantonsangestellten entfallenden Anteil der Deckungslücke vorläufig durch den Kanton zu verzinsen und damit zur Sanierung der BPK beizutragen.
PPCmetrics: Asset- und Liability-Management für Pensionskassen
PPCmetrics hat eine Broschüre zum Thema “Asset- und Liability-Management für Pensionskassen” publiziert, welche im Detail den von ihr entwickelten ALM-Prozess beschreibt. Es werden die Risikofähigkeit, das Risikobudget und die zweckmässige Anlagestrategie dargestellt. Dabei wird insbesondere die Unterscheidung zwischen der finanziellen und der strukturellen Risikofähigkeit von Pensionskassen hervorgehoben.
Die neue Broschüre soll als Grundlage für weitere Beiträge zu dieser Thematik dienen, die laufend auf der Website der PPCmetrics publiziert werden. Dort können auch gedruckte und elektronische Exemplare bestellt werden.
BSV: Erste Erkenntnisse zu den Übergängen in den Sozialversicherungssystemen
Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe bieten ein soziales Auffangnetz für eine sehr breite Bevölkerungsschicht: In einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren bezogen nicht weniger als 20 Prozent der Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Leistung eines dieser Sozialwerke. Die Behauptung, viele Hilfesuchende würden zwischen diesen Sozialwerken hin und her geschoben, ist falsch. Das zeigt laut einer Mitteilung des BSV eine Studie im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV), mit der erstmals die Wechselbeziehungen zwischen IV, ALV und Sozialhilfe beschrieben und gemessen wurden.
PK Solothurn: Absturz auf 62% Deckunsgrad
Die Pensionskasse des Kt. Solothurn weist für 2008 483 Mio. Franken Verlust und damit eine von 647 Mio. Franken auf 1,13 Milliarden Franken gestiegene Unterdeckung sowie ein um 14,1 auf 65,2 Prozent gesunkener Deckungsgrad aus. Aufgrund der Staatsgarantie hat die Deckungslücke auch unmittelbar Einfluss auf die Staatsrechnung. Die 1,13 Milliarden Franken müssen als Eventualverpflichtung des Staates respektive der Steuerzahler ausgewiesen werden. Mit «Nebenwirkungen». Finanzdepartementssekretärin Heidi Pauli: «Der Kanton fällt im Rating zurück, seine Kreditwürdigkeit sinkt», wie das Oltner Tagblatt schreibt.
Das Solothurner Finanz-Departement hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Massnahmenkatalog und ein Pensionskassengesetz auszuarbeiten. «Der Auftrag ist offen formuliert», sagt Finanzdirektor Christian Wanner. Geht es nach seinem Willen, kommt die auf Bundesebene zur Diskussion stehende, zwingende vollständige Ausfinanzierung nicht in Frage. Dies sei illusorisch, weil die Kassen zu sehr von «der Schönwetterlage» der Finanzmärkte abhängen würden. Der Finanzdirektor findet einen Zieldeckungsgrad von 80 Prozent vernünftig. Er weist auch darauf hin, dass es klug gewesen sei, die PKSO nicht mit Eigenkapitalmitteln auszufinanzieren. «Dieses Geld wäre nun weg.» Andere Kantone, etwa Bern, könnten davon ein Lied singen.
Motion Prelicz-Huber: Grundsicherung
Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 41 Absatz 1 der Bundesverfassung ein Gesetz zu formulieren, das jeder Person eine Grundsicherung gewährleistet. Begründung: Die sich abzeichnende Rezession wird sich in einer Zunahme der Erwerbslosigkeit (ca. 160 000 bis 2010) und der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (ca. 300 000 bis 2011), beziehungsweise in noch stärker steigenden Sozialhilfekosten manifestieren (SKoS 1/09). Auch die Arbeitsplätze werden wegen Rationalisierungsmassnahmen weiter abnehmen.
Eine Grundsicherung ist für die Schweiz weitgehend kostenneutral und sofort realisierbar: Bei einer Annahme von 6,5 Millionen Vollrenten (Kinder die Hälfte) von 30 000 Franken pro Person und Jahr kostet es den Staat 200 Milliarden. Die aktuellen Sozialleistungen belaufen sich auf 100 Milliarden (exkl. Pensionskassen). Der Mehraufwand von 100 Milliarden kann durch den Wegfall von Verwaltungskosten, beziehungsweise Sozialbürokratie und bisheriger Transferleistungen, durch grössere Wertschöpfung (erhöhte Nachfrage nach bedarfsgerechter Produktion und Dienstleistung) und einer Senkung der Herstellungskosten mehrheitlich aufgefangen, bzw. schrittweise ersetzt werden durch eine existenzsichernde Grundsicherung (SKoS 4/08).
Pro und kontra Anpassung Umwandlungssatz
“Vorsorge aktuell” des Verlags VPS berichtet über einen Anlass der Gewerkschaften. Darin heisst es: “Zum Thema «Senkung des Umwandlungssatzes BVG – notwendige Anpassung oder Rentenklau?» liess das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule unter der Leitung von Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), Peter Wirth, Redaktor des Vorsorgeforum, und René Schuhmacher, Redaktor beim K-Tipp, kontrovers diskutieren. Wirth hebt in seinen Argumenten gegen das Referendum hervor, dass die Senkung des Umwandlungssatzes eine technische Debatte ist, die eigentlich den Experten überlassen werden sollte. Er warnt bei einer Annahme des Referendums vor einer Gefährdung des ganzen Vorsorgesystems. René Schuhmacher macht sich für eine Annahme des Referendums stark. Schuhmacher geht davon aus, dass das PK-System noch immer gut gepolstert ist. Er schlägt vor, bei finanziellen Problemen bei den hohen Verwaltungskosten anzusetzen, anstatt die Leistungen zu verringern.”
Anzufügen bleibt, dass während gut anderthalb Stunden intensiv vor und mit einem kleinen aber engagierten Publikum diskutiert wurde. Angesichts des Veranstalters war von Anfang an klar, auf welcher Seite die Sympathien liegen würden. Viele Argumente der Befürworter des Referendums drehten sich um die Versicherer und ihre angeblich schädliche Profitorientierung. Weshalb aber deshalb die gesamte 2. Säule einem erheblichen Finanzierungsrisiko ausgesetzt werden soll, blieb ein weiteres Mal unbeantwortet.
Interpellation SVP: Anhaltende Anlageprobleme der Pensionskassen
Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen (PK), der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher bittet die SVP-Fraktion den Bundesrat, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:
1. Das Gros der PK bleibt in Unterdeckung und viele von ihnen gleiten unter die 85 Prozent-Deckungsgradlimite. Die Zinsen bleiben während der nächsten 5 Jahre tief und die Aktienmärkte erholen sich nur wenig. Auch am Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen bei den PK Sanierungsmassnahmen ergriffen werden? Welche? In welchem Zeitraum? Sind diese paritätisch vorzunehmen?
2. Was gedenkt er zu tun, wenn einer der vier grossen Marktteilnehmer im Kollektiv-PK-Geschäft (Versicherungen) dieses aufgeben will und kein Käufer dafür gefunden werden kann?
3. Hält er Stresstests für PK immer noch für überflüssig und reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten. Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?
4. Wäre es nicht sinnvoll, wenn diejenigen Kantone mit PK in Unterdeckung heute zu günstigen Konditionen Kredite (30-jährige Anleihen) aufnehmen würden, um die nicht ausfinanzierten PK zu kapitalisieren?
5. Auf welche Fakten stützt er sich ab, wenn er die Meinung vertritt, Sanierungsmassnahmen seien heute nicht nötig, weil sich die Kapitalmärkte wieder erholen würden?
6. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB-PK dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen, damit keine Bundesgelder nötig werden?
7. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?
8. Wer trägt bei der AHV die Verantwortung für die überdurchschnittlichen Verluste der so genannten «nachhaltigen Anlagen», die vor allem aus politischen Gründen gemacht wurden?
9. Was sind die Folgen der massiven Anlageverluste einiger Krankenversicherer im letzten Jahr in Bezug auf die Krankenkassenprämien im Jahr 2010?
10. Bestehen Probleme in der Aufsicht der PK? Sollten die PK nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden?
Eingereicht von: Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; Sprecher: Kaufmann Hans; Einreichungsdatum: 20.03.2009; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
Abstimmungsvorlagen im September
Der Bundesrat hat beschlossen, am 27. September 2009 folgende zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- den Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze und
- den Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.
Die Abstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung der IV war ursprünglich für den 17. Mai vorgesehen. Der Bundesrat begründete die Verschiebung auf den 27. September damit, dass aufgrund der Konjunkturabschwächung und der schwierigen Wirtschaftslage im Parlament wie auch in der Öffentlichkeit Zweifel an der Opportunität des Mai-Termins geäussert worden seien. Deshalb kam er zum Schluss, die Abstimmung auf den Herbst zu verschieben. Der Bundesrat versichert, dass das für den 1. Januar 2010 geplante Inkrafttreten des fraglichen Bundesbeschlusses bei Annahme der Vorlage trotz verschobener Volksabstimmung eingehalten werden könnte.
Offenbar nicht zur Abstimmung vorgesehen ist der Entscheid über die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes. Das Referendum gegen diesen Entscheid des Parlaments dürfte nach Informationen aber gesichert sein.
Profond: Teilsanierung durch Neueintritte
Der “Sonntag” befasst sich mit der Sammelstiftung Profond, die sich mit hohen Leistungsversprechen (Umwandlungssatz unverändert 7,2%) zu profilieren sucht. Solche Leistungen sind nur mit grossen Risiken zu erzielen. Die Kehrseite erlebte die Profond im vergangenen Jahr, als ihr Deckungsgrad wegen des Aktienanteils von über 50% von 103 auf 85% fiel. Gemäss Sonntag stieg der Deckungsgrad unmittelbar zu Jahresanfang um 1,7%. “Weshalb? Wegen der neu eingetretenen Vorsorgewerke. Sie kamen zu 100 Prozent ausfinanziert und brachten 270 Millionen Pranken an Spargeldern mit. Das erhöhte zwar den Deckungsgrad, damit verlor das Vermögen aber 15 Prozent an Wert. Mit anderen Worten: Die Neuversicherten verloren über Nacht 40 Millionen Franken.” Der Sonntag berichtet weiter: “Die betroffenen Pensionskassen wären gern zurückgekrebst, doch Profond bestand auf Vertragserfüllung, sagt Josef Zopp von Weibel Hess & Partner. Das weiss der Pensionskassenberater von einem betroffenen Unternehmen.”
“Es gibt Sammelstiftungen, die Neukunden in einem separaten Bestand führen, bis die Kasse wieder ausgeglichen ist. Doch Profond sei eine ganz schwierige Geschichte. Umgekehrt sind die bestehenden
Kunden gefangen: Wird der Anschlussvertrag gekündigt, muss man die Unterdeckung mittragen, erklärt Asip-Mann Konrad.” Laut Axa-Winterthur möchten viele Firmen derzeit zu einem Vollversicherungsvertrag wechseln, sind aber wegen der Unterdeckung geknebelt.

