admin Die schwierige Situation auf den Kapitalmärkten hat dazu geführt, dass viele Pensionskassen in Unterdeckung geraten sind. Die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, diese Unterdeckung mit geeigneten Massnahmen zu beseitigen. Mit Beschluss vom 22. April 2009 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, die Effekte dieser Sanierungsmassnahmen auf die Konjunktur zu untersuchen und gegebenenfalls Massnahmen zu evaluieren. Der Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen kommt zum Schluss, dass die Massnahmen zur Beseitigung von Unterdeckungen bei Pensionskassen den Gang der Wirtschaft nicht oder höchstens marginal beeinträchtigt.

Zusammenfassend wird in der Studie festgehalten: “Als Fazit halten wir fest, dass die betrachteten Sanierungsmassnahmen, wenn überhaupt, nur marginale Effekte auf die Konjunktur haben und damit die Wirkung der Konjunkturpakete des Bundes nicht mindern dürften. Dem stehen erhebliche mittel- bis langfristige Risiken eines Moratoriums gegenüber, die für das System der beruflichen Vorsorge eine reelle Gefahr darstellen. In der Abwägung kommen wir deshalb zum Schluss, dass ein Moratorium grundsätzlich schädlichere Wirkungen entfalten kann als eine zügige Sanierung.”

Sanierungs-Studie