Eine Leserin hat sich beim “heissen Draht” des Blick mit folgender Frage gemeldet: “Mein Ehemann ist vor längerem verstorben, seither beziehe ich Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse. Seit über 10 Jahren lebe ich mit einem Mann im Konkubinat. Jetzt möchten wir regeln, was nach seinem Tod passiert – denn er ist schwer krank. Was, wenn er stirbt? Krieg ich dann zweimal Witwenrente?”
Motion Graber: Administrative Entschlackung des BVG
Der Ständerat hat die von SR Konrad Graber eingereichte Motion zur BVG-Entschlackung behandelt. Graber umriss in seinem Votum die Forderung, die ohne Einbusse an Transparenz und Sicherheit erfüllt werden solle. Allerdings will er auch keine bisherigen Erweiterungen im Gesetz rückgängig machen. Hingegen sieht Graber Möglichkeiten u.a. bei der Teilliquidation, den Loyalitätsrichtlinien, die Anlage- und Rechnungslegungsvorschriften, der Altersstaffelung der Beiträge.
Christine Egerszegi gab zu Protokoll, dass sie den Vorstoss untersützt (wie dies auch der Bundesrat tut). Kritik an der bisherigen Parlamentstätigkeit möchte sie aber nicht gelten lassen. Wenn sie ein Problem sieht, dann betrifft es die vorgesehene Ausstattung der geplanten neuen Oberaufsicht mit 30 Vollzeitstellen.
Rolf Bütiker outete sich als zweifacher Stiftungsratspräsident, der die Probleme aus erster Hand kennt: “Ich kann Ihnen sagen, wenn man in einer solchen Position ist, dann ist man bedient. Während der Nacht schläft man schlecht, wenn die Börse wie jetzt gerade auf Ende Jahr hin Bocksprünge macht, und während des Tages hat man ständig Arbeit mit der Bürokratie, den Vorschriften, den Experten, der Aufsicht usw. Ich habe mir lang Gedanken gemacht zum Vorstoss Graber. Ich bin ihm dankbar, dass er ihn gemacht hat, und ich danke dem Bundesrat, dass er ihn zur Annahme empfiehlt.” Bütiker schlägt die Schaffung einer neuen Rechtsform für die VE vor, was beträchtliche Vereinfachungen möglich mache.
Abschliessend ging BR Burkhalter auf den geplanten Bericht ein, der im kommenden Jahr erstellt werden soll, der eine Gesamtschau über die aktuelle Verfassung der 2. Säule geben soll und in dessen Rahmen auch die aufgeworfenen Fragen behandelt werden sollen.
Motion Humbel: Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung
Die Motion von Ruth Humbel zur erweiterten Regelung über die Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung wurde im SR angenommen. BR Burkhalter verwies darauf, dass die Forderung der Motion mit der laufenden Gesetzesrevision erfüllt werde.
Wortprotokoll SR / Motion / Vernehmlassung Vorsorgeausgleich
SR: Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
Im laufenden Differenzbereinigungsverfahren um die Finanzierung öffentlich-rechtlicher VE hat sich der Ständerat bei den fünf bestehenden Differenzen seiner Kommission und damit dem Nationalrat angeschlossen. Wie Kommissionssprecher Alex Kuprecht einleitend bemerkte, handelte es sich um nicht sehr problematische Punkte und auch BR Burkhalter machte “pour simplifier les débats” klar, dass der Bundesrat mit den Kommissionsanträgen im SR vollumfänglich einig geht. Vereinfacht wurde die Situation auch aufgrund der inzwischen verabschiedeten Strukturreform. Aufgrund eines redaktionellen Einschubs muss aber das Geschäft nochmals zurück an den Nationalrat, was aber rein formeller Natur sein dürfte. Das Geschäft ist damit praktisch bereit für die Schlussabstimmung.
BSV-Forschungsbericht: Kant. Alterspolitiken
Die Studie “Kantonale Alterspolitiken in der Schweiz” bietet eine Bestandesaufnahme der bestehenden Formen und Ausprägungen von Alterspolitiken. Die Ergebnisse werden mit einer kommentierten Checkliste von Merkmalen ergänzt, die in der Praxis Bausteine einer formulierten Alterspolitik sind bzw. als solche berücksichtigt werden sollten. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Januar 2011 bestellt werden. Als pdf bereit zum herunter laden.
BSV-Forschungsbericht: Internationaler Vergleich der Aufsicht über die BV
Die vom BSV in Auftrag gegebene Studie zur Aufsicht über die berufliche Vorsorge im internationalen Vergleich wurde jetzt publiziert. Sie wurde verfasst von Hato Schmeiser, Angela Zeier und Werner Nussbaum und zeigt einen Vergleich der Entwicklungen der direkten Aufsicht bzw. Oberaufsicht in sechs Ländern (Deutschland, Österreich, Niederlande, Schweden, Kanada und Japan). Es wird dargelegt, dass die Aufsichtsbehörden zunehmend eine präventiv ausgerichtete Aufsichtsphilosophie verfolgen, die sich an den zugrundeliegenden Risiken orientiert. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2011 bestellt oder ab sofort herunter geladen werden.
Freiburger Stadtammann freigesprochen
Das Bezirksgericht Saane hat den Freiburger Stadtamman Pierre-Alain Clément und zwei ehemalige Chefbeamte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.
Beim Prozess ging es um falsche Angaben, die 2000 bis 2003 in der städtischen Rechnung auftauchten. Der SP-Politiker Clément war in dieser Zeit Finanzdirektor. Er wurde zusammen mit zwei seiner damaligen Chefbeamten dafür verantwortlich gemacht, dass der Garantiebeitrag für die Pensionskasse viel zu tief angegeben wurde – 15 Millionen Franken statt 91 Millionen Franken.
Die Pensionskasse des Stadtfreiburger Personals wies Ende 2003 mit 31,4 Prozent den tiefsten Deckungsgrad aller Kassen in der Schweiz auf. Der Missstand wurde 2006 mit einer Einlage von 30 Millionen Franken behoben.
Das Gericht befand nun, dass die in den Jahren 2000 bis 2003 angegebenen Garantiebeträge sehr wohl ausreichend gewesen seien. Sie seien sogar höher gewesen als die vom Generalrat vorgesehenen 6 Millionen Franken.
Clément hatte vor Gericht erklärt, er habe bei der Festlegung der städtischen Garantie seinen Mitarbeitern vertraut. Die beiden Kader beriefen sich ihrerseits auf Angaben des früheren Pensionskassenverwalters.
“EU droht Pensionskassen zu sprengen”
Die EU-Kommission plant Pensionskassen zur betrieblichen Altersvorsorge künftig mit Lebensversicherungen gleichzustellen. Sie müssten dann die gleichen Eigenkapitalregeln erfüllen. Profitieren würde die Versicherungswirtschaft, schreibt die Fiancial Times Deutschland. Deutschen Unternehmen mit konzerneigenen Pensionskassen drohen damit schärfere Eigenkapitalregeln und damit Kosten in Milliardenhöhe. In Anlehnung an die neuen Eigenkapitalregeln für die Assekuranz (Solvency II) will die EU-Kommission Pensionskassen künftig mit Lebensversicherungen gleichstellen. Das geht aus dem Grünbuch der Brüsseler Behörde zur Sicherung der europäischen Rentensysteme hervor.
Aon Hewitt ernennt Management
Nach der Übernahme von Hewitt durch Aon wurde jetzt das Management für die Schweizer Niederlassung von Aon Hewitt ernannt. Neuer Market Director Schweiz ist Daniel Thomann, der zuvor die Verantwortung für Hewitt Schweiz hatte. Rolf Jufer, bisher Geschäftsleiter bei Aon, wird das Unternehmen verlassen. Auch für die anderen leitenden Positionen werden mehrheitlich die Mitarbeiter von Hewitt die Verantwortung übernehmen.
Standortverantwortliche: Bern: Ernst Rätzer, Neuchâtel: Daniel Thomann, Nyon und Genf: Jean-Marc Wanner, Zürich: Pascal Renaud. Bereichsleiter: Commercial Director: Cathy Course, Pensionskassenverwaltung: Gilles Guenat, Vorsorgeberatung: Olivier Vaccaro, Employee Benefits Brokerage: Carryl Mauch, HR-Beratung: Stephan Nyfeler.
Irland: “Ruchlose Plünderung des Pensionsfonds”
“In Irland geht zurzeit vieles in die Brüche: Wer glaubte, die Republik habe in weiser Voraussicht in guten Zeiten etwas auf die hohe Kante gelegt, um das staatliche Altersvorsorgesystem für die Zukunft sicherer zu machen, wird jetzt eines Besseren belehrt. Aus dem National Pension Reserve Fund (NPRF) sollen weitere 10 Mrd. € für den Kauf von irischen Bankaktien abgezweigt werden. Bereits zu Beginn des Jahres waren je 3,5 Mrd. € in die Allied Irish Bank und die Bank of Ireland gebuttert worden; wie so oft ist schlechtem Geld gutes nachgeworfen worden”, schreibt Werner Enz in der NZZ unter “Reflexe”.
Strukturreform: “Anlagestiftungen im Alarmzustand”
Die NZZ berichtet ein zweites Mal über die Einschätzung des Verordnungsentwurfs zur Strukturreform in den betroffenen Fachkreisen. Nach den Pensionskassen kommen hier die Anlagestiftungen zu Wort, die neu gemäss Absicht des Bundesrates ebenfalls ein enges Korsett umgelegt erhalten sollen. Michael Ferber schreibt: Mit der Strukturreform der beruflichen Vorsorge werden die Anlagestiftungen erstmals gesetzlich erfasst und dem BVG unterstellt. Damit endet eine mehrere Jahre andauernde Diskussion darüber, wo die 40 Einrichtungen, die in der zweiten Säule des Altersvorsorgesystems rund 85 Mrd. Fr. an Geldern verwalten, rechtlich hingehören. Die Anlagestiftungen sind mit den Details der neuen Verordnung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aber unglücklich und beklagen eine zu strenge und umfangreiche Regulierung. In der am vergangenen Mittwoch eröffneten und bis 28. Februar dauernden Vernehmlassung wollen sie sich für Änderungen einsetzen.
Brändle und Hunziker bewerten die ASV als «Regulierungsschub». So ist im derzeitigen Entwurf eine Produkte-Regulierung vorgesehen – insbesondere alternative Anlageprodukte müssen einzeln von der Oberaufsichtskommission zugelassen werden. Ein weiterer Kritikpunkt der KGAST-Vertreter an der Verordnung ist, dass sämtliche Vorlagen, die eine Anlagestiftung an ihrer Anleger-Versammlung bespricht, der Oberaufsichtskommission vorgelegt werden müssen. Dieses Vorgehen sei in der Realität kaum umsetzbar.”
Verstaatlichung der ungarischen Pensionskassen
Bereits vor einigen Wochen hatte die ungarische Regierung beschlossen, die Beitragszahlungen an die obligatorischen privaten Pensionskassen für die kommenden 14 Monate nicht weiterzuleiten, sondern im Staatshaushalt einzubehalten. Parallel dazu wurde eine Diskussion über die Zukunft der Pensionskassen losgetreten.
Bereits Ende Januar 2011 müssen sich nach den Vorstellungen von Volkswirtschaftsminister György Matolcsy alle Bürger entscheiden, ob sie vom obligatorischen Privatkassenmodell in die staatliche Rente wechseln oder im derzeitigen (halb-)privaten System verbleiben. Wer wechselt, nimmt das seit Einführung des privaten Modells vor zwölf Jahren angehäufte Kapital mit in die staatliche Rente. Und dieses Geld – insgesamt rund 2,7 Billionen Forint – hat die Regierung bitter nötig; mehr als 500 Milliarden davon wurden bereits für den Staatshaushalt 2011 verplant.
Damit auch ja nichts schiefgeht, würzte Minister Matolcsy sein „Angebot“ am vergangenen Mittwoch mit einer Drohung: Wer im privaten System verbleibt, verliert seinen Anspruch auf den staatlichen Anteil seiner Rente. „Wer sich für das private System entscheidet, ist nicht mehr Teil der Gemeinschaft“, so Matolcsy wörtlich.
NZZ: “Obligationen als Problemkinder”
Verstaatlichung der bolivianischen Pensionskassen, Zürich Financial betroffen
Der bolivianische Präsident Evo Morales hat eine Gesetzesvorlage an den von ihm kontrollierten Kongress geschickt, mit welcher er die zwei privat geführten Pensionskassen des Landes zu verstaatlichen beabsichtigt Betroffen sind die Kassen Futuro der Zürich Financial Services und Prevision der spanischen BBVA Gruppe Die beiden Kassen teilten die Verantwortung für das Pensionssystem Boliviens seit der Privatisierung desselben durch Präsident Gonzalo Sanchez de Lozada im Jahre 1996 Zusammen verwalten die beiden Kassen gegenwärtig ein Vermögen in der Höhe von rund 3 Mrd. Dollar von 1,3 Mio Bolivianern.
China erwägt Erhöhung des Rentenalters
Zur Situation auf dem Arbeitsmarkt hat die chinesische Regierung am 10. September 2010 ein Papier vorgelegt, in dem erwogen wird, das Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben. He Ping, Sprecher des Arbeitsministeriums, legte dar, dass der Start des Arbeitnehmers in die Rente künftig alle drei Jahre um ein Jahr angehoben werden soll. Das Rentenalter für weibliche Arbeitnehmer soll ab 2010 angehoben werden, für Männer ab 2015. Die Vorschläge wurden ausgearbeitet, weil sich die öffentlichen Pensionskassen durch die steigende Zahl von Rentnern einem wachsenden Defizit ausgesetzt sehen.
Gegenwärtig beträgt das gesetzliche Rentenalter für Männer im Regelfall 60 Jahre und für Frauen 55. Wer in Branchen tätig ist, die durch schwere körperliche Arbeit geprägt sind, oder unter hohen Temperaturen oder im Untertagebau sowie in anderen gesundheitsgefährdenden Bereichen arbeiten muss, kann sich bereits mit 55 beziehungsweise 45 Jahren berenten lassen. Das Papier der Regierung zur Rentenpolitik führt aus, dass im Jahr 2035 zwei Steuerzahler für einen Rentner aufkommen werden müssen.

Mitteilung Aon Hewitt