NZZ: Heikler Balanceakt der Profond-Vorsorgeeinrichtung
Werner Enz schreibt in der NZZ über die Situation der Sammelstiftung Profond u.a.: “Wenn nicht alles täuscht, beschäftigt die Vorsorgeeinrichtung Profond die BVG-Aufsicht des Kantons Zürich aus vielen Gründen. Das Gesetz ruft nach einer Sanierung, wenn die Verpflichtungen einer Kasse zu einem erheblichen Teil nicht mehr gedeckt sind. Profond kam Ende Jahr auf einen Deckungsgrad von 82,4%, und damit ist Sanierungsbedarf sicher gegeben. Dies ist umso mehr der Fall, als der technische Zins (…) mit 4% sehr hoch angesetzt ist. Sorgenfalten muss der Aufseher erst recht bekommen, wenn er die Unterdeckung in absoluten Zahlen (ein negatives Stiftungskapital von 573 Mio. Fr.) und die Aktienquote (von über 50%) ins Kalkül mit einbezieht. Profond ist nicht einfach ein kleiner Player, sondern eine rasch gewachsene Kasse mit stattlichem Vermögen und noch stattlicheren Verbindlichkeiten.
Damit rückt rasch die Frage ins Blickfeld, ob der BVG-Sicherheitsfonds da überhaupt ein tragfähiges Auffangnetz bilden kann. Wegen der begrenzten Ressourcen, die zurzeit im Sicherheitsfonds liegen, ist das eindeutig nicht der Fall. Daraus leitet sich aber ab, dass Vorsorgeeinrichtungen, die durch Unternehmen ohne Eigenkapital geführt werden, eine heisse Sache werden können. Das ist umso mehr der Fall, weil Sammelstiftungen aller Art geradezu zu einer aggressiven Anlagestrategie verführt werden, denn sie zahlen keine risikogerechten Prämien für die Leistungen des BVG-Sicherheitsfonds. Fazit: Profond kann zu einem Systemrisiko werden, weil die Politik versagt hat.”
IGaSG: Factsheet geplant, Stellungnahme zu Motion Bortoluzzi/Egerszegi
Die Mitglieder der Interessengemeinschaft autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (IGaSG) haben gemäss einer Pressemitteilung beschlossen, vergleichbare Daten ihrer Vorsorgestiftungen in einem Factsheet auf der Homepage der Interessengemeinschaft zu veröffentlichen. Damit entlasten sie sich von Anfragen aller Art, sind doch dort alle wichtigen Angaben zur Vorsorgeeinrichtung zusammengefasst.
Die Mitglieder begrüssen gemäss der Mitteilung die Motion von Ständerätin Christine Egerszegi, die bei Auflösungen von Verträgen in der beruflichen Vorsorge gleiche Regeln sowohl für Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften wie für autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen fordert. Eine gleichlautende Motion wurde im Nationalrat von Toni Bortoluzzi unter dem Titel „BVG-Wechsel des Vorsorgewerks ohne Verluste“ eingebracht. Die Versammlung bestätigte die Wahl der Vorstandsmitglieder und David Pittet als Präsident.
Motion: Ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten umgehend eine Vorlage für eine ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex per 1. Januar 2010 zu unterbreiten.
Motion: Wechsel des Vorsorgewerks ohne Verluste
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des BVG vorzulegen, mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Versicherungseinrichtungen und autonomen bzw. halbautonomen Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, zu schaffen. Bei der Auflösung von Verträgen (Art. 53e BVG) sind die Abzüge für das Zinsrisiko bei Anschlüssen mit Versicherungseinrichtungen abzuschaffen und es ist dafür zu sorgen, dass auch die Versicherungseinrichtungen in Analogie zu den Vorschriften bei Teilliquidation der autonomen/halbautonomen Vorsorgeeinrichtungen technische Rückstellungen, Teuerungsfonds-, Wertschwankungs- und Überschussfondsanteile der neuen Vorsorgeeinrichtung zu übergeben haben.
Motion: Soziale Sicherheit für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen, wie sie bereits im Arbeitslosenversicherungsrecht definiert sind, bestehende Lücken in der sozialen Sicherheit gegenüber anderen Berufen so weit wie möglich zu schliessen. Es soll dabei insbesondere die freiwillige berufliche Vorsorge auf entsprechende Anstellungsverhältnisse ausgedehnt werden können, und die Voraussetzungen des Arbeitslosenrechtes sollen für sukzessive Arbeitszeitreduktionen (Bemessungszeitraum, anrechenbarer Arbeitsausfall) angepasst werden.
Antwort des Bundesrates (zur BV): (…) Nach Ansicht des Bundesrates sollten die Sozialpartner und die Vorsorgeeinrichtungen besser über die bereits bestehenden Vorsorgemöglichkeiten informieren und insbesondere die Möglichkeit zu Branchenlösungen nutzen, wie sie bereits in gewissen Bereichen der Kultur bestehen. Die Vorsorgestiftung Artes und Comoedia hat z. B. einen Vorsorgeplan für Kulturschaffende entwickelt, mit dem Arbeitnehmende, die bei einem unterstellten Arbeitgeber tätig sind, grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag und ab dem ersten Franken Lohn versichert sind.
Bei der freiwilligen Versicherung sucht das BSV derzeit gemeinsam mit den interessierten Kreisen nach Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf einen erleichterten Zugang für Arbeitnehmende mit häufigem Stellenwechsel. Gegenwärtig erreichen Personen mit mehreren verschiedenen Arbeitseinsätzen die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge erst im Laufe eines Jahres. Das bedeutet eine "retroaktive" Unterstellung, was nicht wenige Schwierigkeiten nach sich zieht. Eine Lösung bestünde darin, den bezogenen Lohn sofort auf ein Jahr hochzurechnen. Übersteigt der auf ein Jahr hochgerechnete Lohn die Eintrittsschwelle, so hätte der Arbeitnehmende sofort Zugang zur freiwilligen Versicherung.
Motion mit Antwort des Bundesrates
Interpellation: Dringliche Massnahmen zur Unterstützung der Pensionskasse Ascoop
Eingereichter Text: Der Pensionskasse der ASCOOP sind rund 140 Unternehmungen des Bahn-, Bus-, Schiffs- und Seil-/Bergbahnverkehrs der Schweiz angeschlossen. Die Kasse weist seit Ende 2002 eine erhebliche Unterdeckung auf. Ende 2008 beträgt der konsolidierte Deckungsgrad rund 71 Prozent, was einem Fehlbetrag von etwa 740 Millionen Franken entspricht.
Im Lichte der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Bereitstellung der dringend notwendigen Mittel aus eigenen Kräften für die ASCOOP und die angeschlossenen Unternehmen praktisch unmöglich. Zahlreiche Unternehmen stehen deshalb vor dem wirtschaftlichen Ruin und die Auswirkungen hätten für die gesamte Tourismuswirtschaft schwerwiegende Folgende. In diesem Sinne geht unsere Anfrage an den Bundesrat, namentlich das Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement, hinsichtlich der dringenden Unterstützung der Pensionskasse ASCOOP.
1. Ist der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit den Kantonsregierungen bereit, in Anbetracht des dringlichen Handlungsbedarfs, Möglichkeiten für die Unterstützung der Unternehmungen, welche der Pensionskasse der ASCOOP angeschlossen sind, parallel mit der laufenden Lösungsfindung im Zusammenhang mit der SBB-Pensionskasse, zu prüfen?
2. Ist er bereit, den Unternehmungen gegebenenfalls Darlehen zu gewähren, damit der Deckungsgrad rasch angehoben werden und der dritte Beitragszahler seine volle Wirkung wieder entfalten kann?
3. Er wird gleichzeitig ersucht, die in Aussicht gestellten Massnahmen, wie sie in der Beantwortung der Postulate Lauri (05.3363) und Fluri (05.3247) in Aussicht gestellt wurden, prioritär zu behandeln. Aufgrund der Dringlichkeit wird der Bundesrat ersucht, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen Auskunft zu erteilen.
Ascoop: Gründung einer neuen Sammelstiftung
Die Pensionskasse der ASCOOP ist seit dem 1. Januar 2006 eine Sammelstiftung, der die unabhängigen Vorsorgewerke von rund 130 Unternehmen mit insgesamt 9500 Versicherten und 5400 Rentenrinnen und Rentner angeschlossen sind. Das Anlagevermögen belief sich nach der negativen Jahresperformance 2008 von 10 Prozent Ende 2008 auf 2,1 Mrd. Franken. Bei einem durchschnittlichen Deckungsgrad von 73 Prozent weist der Grossteil der angeschlossenen Vorsorgewerke eine erhebliche Unterdeckung auf.
Damit die angeschlossenen Vorsorgewerke nach der ursprünglich 15-jährigen Sanierungsperiode im Jahr 2020 den Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen, hat die ASCOOP vor Jahresfrist einen linear ansteigenden Minimaldeckungsgrad eingeführt. Dieser soll mittels Arbeitgeberbeiträgen oder besonderen Sanierungsmassnahmen erreicht werden. Erster verbindlicher Prüfpunkt ist der Minimaldeckungsgrad von 81,23 Prozent am 31. Dezember 2009. Unter dem Patronat einiger der grössten angeschlossenen Unternehmen soll nun bis Mitte 2010 eine neue Sammelstiftung für alle Vorsorgewerke gegründet werden, die den Minimaldeckungsgradpfad verbindlich einhalten wollen. Diese Vorsorgewerke erreichen, wie im Sanierungsplan vorgesehen, spätestens Ende 2020 den Deckungsgrad von 100 Prozent. Die neue Stiftung steht auch neuen Anschlüssen offen. Die Unternehmungen, die sich der neuen Sammelstiftung nicht anschliessen können oder wollen, bleiben in der Pensionskasse der ASCOOP. Diese wird von der neuen Sammelstiftung finanziell vollständig getrennt sein.
Die Delegiertenversammlung 2009 der Pensionskasse der ASCOOP hat Dr. André P. Jaeggi zum Präsidenten des zehnköpfigen Stiftungsrats gewählt. Der Vermögensverwaltungsfachmann und frühere Finanzjournalist ersetzt im Stiftungsrat den verstorbenen Arbeitnehmervertreter Pierre-Alain Gentil. Als Präsident löst er Rudolf Hediger, Finanzverwalter Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV, ab, der den Vorsitz aus Zeitgründen abgegeben hat. Hediger bleibt aber als Mitglied im Gremium. Der neue Präsident wird seine Funktion im Rahmen eines 30-Prozent-Mandats wahrnehmen.
In einer Medienmitteilung wird festgehalten: “Der Stiftungsrat der Pensionskasse der ASCOOP ist über die Weigerung des Bundesrats besorgt, auf die Ausarbeitung einer Vorlage zur Sanierung der Pensionskasse der ASCOOP zu verzichten. Wie der Stiftungsrat an der Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2009 in Bern ausführte, sind die Vorsorgewerke der angeschlossenen Unternehmen die Sanierungsfälle und nicht die ASCOOP an sich. Es ist dem Stiftungsrat unverständlich, dass sich der Bund insbesondere als Miteigentümer angeschlossener Unternehmen aus der Verantwortung stielt. Umso mehr sind nun Kantone und Gemeinden gefordert, denen Unternehmen gehören, die den regionalen Personenverkehr sicherstellen oder zum Erfolg des Tourismus beitragen.”
Mitteilung Ascoop / Mitteilung SDA
Prisma Anlagestiftung mit Finanzprodukt von swissQuant Group
Die Prisma Anlagestiftung lanciert einen auf Pensionskassen zugeschnittenen Teilfonds mit quantitativen Anlagen. Die Entwicklung des Produkts beruht auf der Idee des dynamischen Risiko- Managements und der stetigen Anpassung der Asset Allokation. Es bietet damit eine Alternative zu traditionellen Portfolios mit festen Anlagequoten.
„Das im Auftrag der Prisma Anlagestiftung von swissQuant entwickelte quantitative Produkt integriert sowohl das Prinzip der Risikokontrolle als auch eine optimierte Diversifikation unter stetiger Anpassung an einen vorbestimmten Rahmen mit Hilfe von Trendschätzungen und einer variablen Strukturierung des Portfolios“, erklärt Bruno Maumené, Mitglied des Prisma-Stiftungsrates. Das in neun verschiedene Anlagekategorien Investierte quantitative Produkt hält sich an zwei Parameter: eine maximale Volatilitätstoleranz und eine Höchstgewichtung pro Anlagekategorie.
Im Rahmen ihrer Partnerschaft beabsichtigen Prisma und swissQuant die Lancierung einer Produktlinie auf diesem Prinzip. Das Risikobudget wird an das Profil des Anlegers angepasst. Risk Budgeting Line 5 wurde am 5. Juni 2009 aufgelegt und wird durch Key Investment Services (KIS), Exklusivvertreter von Prisma, institutionellen Schweizer Kunden angeboten.
Prisma Anlagestiftung wurde im Jahr 2000 gegründet und zählt derzeit rund hundert Mitglieder und ca. 15 Teilfonds. swissQuant Group ist ein auf die Entwicklung quantitativer Modelle für den Finanzsektor spezialisiertes Unternehmen. Es zählt an die 60 Partner. Das Spin-off der ETH Zürich wurde im Jahr 2005 durch drei Finanzmathematiker gegründet. Heute beschäftigt das Unternehmen rund fünfzehn Mitarbeiter. Ein Viertel der Geschäftstätigkeit dient der Forschung, deren Ergebnisse in der Wirtschaft umgesetzt werden.
Finanzkrise als Chance für die Altersvorsorge
«Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an als eine demokratische Regierung eine Budgetreserve.» Dieses Zitat des österreichischen Ökonomen Joseph Alois Schumpeter gelte leider auch für Unternehmen, Banken, Versicherungen – und die Schweizer Pensionskassen, sagte Prof. Monika Bütler von der Universität St. Gallen in ihrem Eröffnungsreferat einer Altersvorsorge-Tagung an der Universität Zürich. Bei der vom Sustainability Forum Zürich, der St. Galler Forschungsgruppe scala sowie dem Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum der Universität Basel getragenen Anlass erörterten Fachleute die finanzielle Situation der schweizerischen Altersvorsorge, die Folgen der Finanzkrise sowie mögliche Reformen des Dreisäulensystems.
Bütler vertrat in ihrem Vortrag die Ansicht, die Finanzkrise habe zwar durchaus Probleme für das schweizerische Altersvorsorgesystem geschaffen, letztlich seien diese aber sekundär. Grössere Schwierigkeiten bereiteten die hohen Leistungsversprechen, der Anstieg der Lebenserwartung der Bürger und die mangelhafte Versicherung systemischer Risiken. Die Krise könne so letztlich sogar eine Chance sein, denn sie mache schonungslos deutlich, dass die Pensionskassen zu wenig Vorsorge betrieben hätten, um schlechte Zeiten zu überbrücken.
Gemäss Bütler läge der versicherungsmathematisch korrekte Umwandlungssatz bei unter 6%, wenn er seit 1985 an die Lebenserwartung indexiert worden wäre. Um den zu hohen Satz auszugleichen, wäre eine Erhöhung des Rentenalters um rund drei Jahre notwendig gewesen. Der Umwandlungssatz weist die Prozentzahl des angesparten Kapitals aus, die den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Derzeit beträgt der Satz 7,05% für Männer und 7% für Frauen. Das Parlament hat die stufenweise Senkung bis 2015 auf 6,4% beschlossen. Als mögliche Reformen forderte Bütler unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der Lebenserwartung im System, eine Absenkung der risikofreie
Prof. Heinz Zimmermann von der Universität Basel thematisierte in seinem Referat die mangelnde Nachhaltigkeit des schweizerischen Altersvorsorgesystems. Es enthalte viele staatlich verordnete Sicherheitselemente wie den Mindestzins sowie Einkommens- und Lebensstandard-Garantien. Die auf dem Prinzip der Kapitaldeckung beruhende zweite Säule des Systems weise auch einige Elemente der Umlagefinanzierung auf. Diese seien marktfremd und könnten nicht durch den Kapitalmarkt abgesichert werden.
Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip wies darauf hin, die Pensionskassen hätten per Ende 2007 immerhin Wertschwankungsreserven in Höhe von 51,5 Mrd. Fr. sowie Rückstellungen über 29,7 Mrd. Fr. gebildet. Die derzeit geplanten Sanierungsmassnahmen der Pensionskassen, um die Unterdeckung zu beheben, seien aus heutiger Sicht ausreichend.
Artikel NZZ
Finanzierungslücke bei der PK der Stadt-Luzern
Die Pensionskasse der Stadt Luzern weist per Ende 2008 ein Defizit von rund 170 Millionen Franken aus. «Die Finanzkrise ist eine Ursache für das Defizit», sagt Finanzdirektor Franz Müller. Mitschuldig sei auch die Struktur der Pensionskasse: «Die Kasse hat sehr viele Bezüger mit fixen Rentenzahlungen.» Der Stadtrat hat nun zuhanden des Parlaments einen Bericht ausgearbeitet und schlägt diverse Sanierungsmassnahmen vor. Die aktiven Pensionskassenmitglieder sollen auf ihre Altersguthaben ein Prozent weniger Zins erhalten. Weiter seien die Rentner bereit, auf ein Prozent Teuerungsausgleich zu verzichten. Die Massnahmen sind auf maximal fünf Jahre beschränkt. «Wir sind finanziell im Parterre angelangt, aber noch nicht im Keller. Mit der Revision wollen wir wieder in den ersten Stock», sagt Müller.
Neue Vorstandsmitglieder des SVV
Die Delegierten des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) haben an ihrer Generalversammlung Präsident Erich Walser und elf Vorstandsmitglieder wiedergewählt und drei Mitglieder neu in den Vorstand aufgenommen: Thomas Buberl, Zurich Schweiz, Philippe Hebeisen, Vaudoise und Olav Noack, Basler Versicherungen. Sie ersetzen Rolf Mehr (Vaudoise), der altershalber zurückgetreten ist, Markus Hongler (Zurich) und Martin Strobel (Bâloise), die innerhalb ihrer Unternehmen neue Funktionen übernehmen. Ausserdem wurde Yvo Furrer, Swiss Life, zum neuen Präsidenten des Ausschuss Leben gewählt.
SO: Alles wird gut
Ein Sorgenkind der Solothurner Staatsfinanzen ist die Pensionskasse. Diese weist einen Deckungsgrad von 65,2 Prozent auf, was einer Unterdeckung von 1,13 Milliarden Franken entspricht. Für den Finanzdirektor ist die Pensionskasse jedoch «kein Sanierungsfall». Der Deckungsgrad soll in den nächsten 20 Jahren auf 70 bis 80 Prozent klettern. Der Solothurner Kantonsrat war sich einig, dass bei der Pensionskasse keine Hektik angebracht sei.
BVZ-Töchter gründen eigene Pensionskasse
Die zum BVZ Konzern gehörenden Bahnunternehmen Matterhorn Gotthard Bahn und Gornergrat Bahn gründen per 1. Januar 2010 eine eigene Pensionskasse. Die eigene Pensionskasse wird durch den Arbeitgeber per 31.12.2009 auf einen Deckungsgrad von 90% ausfinanziert. Vorsorge und Leistungsplan bleiben in der neu zu bildenden Pensionskasse unverändert. Sie verfügen gemäss Expertenberichten mit zusammen rund 600 Mitarbeitern über eine ausreichende Grösse für eine eigene Pensionskasse. Zudem weisen die beiden Unternehmen mit einem Verhältnis Aktive zu Rentnern von 70% zu 30% eine gute Ausgangslage für die Finanzierung der eigenen Pensionskasse auf. Die beiden Bahnen verlassen damit die Ascoop, der sie bisher angeschlossen waren.
Japans Pensionskassen melden Rekordverlust
Japans Pensionskassen des öffentlichen Dienstes verlieren alles, was sie in den vergangenen acht Jahren verdient haben. Die Pensionskassen verloren 10 Billionen Yen ($104 Mrd.) im vergangenen Jahr, der zweite Verlust in Folge. Das entspricht einem Wertverlust von 10 Prozent. Die Verluste der letzten beiden Jahre verschlangen damit sämtliche Gewinne seit 2001.
Wie die Regierung bekanntgab, wachse der Anteil der älteren Bevölkerung kontinuierlich, seit die Geburtenrate fällt. 2025 wird ein Viertel der Bevölkerung im Pensionsalter sein. Die Pensionskassen des öffentlichen Dienstes haben ein Vermögen von ca. 150 Billionen Yen, von denen der Regierungsfonds ca. 90 Billionen Yen selbst investiert. Der Verlust in der Periode April bis Dezember betrug 9,13%.
Mehr Transparenz bei IV-Entwicklung des Bundespersonals
Weniger neue IV-Fälle beim Bundespersonal und Massnahmen zur langfristigen Senkung der Invalidisierungen. Dies geht aus dem Bericht des Bundesrates zur IV-Entwicklung beim Bundespersonal hervor. Der Bericht erfüllt eine Motion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S). Die heute verfügbaren Zahlen zeigen, dass die neuen IV-Fälle beim Bundespersonal in den letzten Jahren abgenommen haben. Der Abwärtstrend ist genereller Art und gilt für alle erhobenen Alterskategorien (unter 50 Jahre, 50-59 Jahre, über 60 Jahre). Um künftig noch konkretere Aussagen zur Entwicklung der Invalidisierungen beim Bundespersonal machen zu können, sieht der Bundesrat Reportings zu weiteren Kennzahlen vor. Erste Daten nach neuer Erhebung sind für das Jahr 2011 zu erwarten.