
Hanspeter Konrad: «Rentenkürzungen sind letzte Massnahme»
Wegen überhöhter Umwandlungssätze zahlen Pensionskassen zu hohe Renten aus. Bezahlen müssen das die Jungen. Erst als «letzte Massnahme» kommen die Rentner dran, sagt ASIP-Direktor Hanspeter Konrad im Cash-Interview. Weiter wurde er zu Fragen der Aufsicht und der Loyalität befragt.
“Reden heute nicht einfach zu viele bei der Zweiten Säule drein?
Konrad: Ja. Wir haben eine Entschlackung des BVG gefordert («Neues BVG»). So haben wir vorgeschlagen, dass die Festlegung des Mindestzinses und des Umwandlungssatzes nicht in die Kompetenz des Bundesrats und des Parlaments gehört. Darüber sollten die Pensionskassen selber entscheiden, so wie es in Liechtenstein schon der Fall ist.
Dazu bräuchte es aber eine Gesetzesänderung.
Ja. Seit der ersten BVG-Revision ist das Parlament für die Festlegung des Umwandlungssatzes zuständig. Weil es sich beim BVG um ein Sozialversicherungswerk handelt, haben Politiker das Gefühl, sie müssten bei der beruflichen Vorsorge Einfluss nehmen, um so den Versicherten zu schützen. Die Vermögensverwaltung ist heute aber so komplex, dass man den Entscheid über wichtige grundlegende Parameter vermehrt den zuständigen Fachleuten in den Pensionskassen überlassen sollte.
Grenzgänger Info 13: Good News
In der Grenzgängerinformation Nr. 13 wird von Erfreulichem berichtet. Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg kam aufgrund seiner Interpretation des Schweizer Rechts zu dem Ergebnis, dass eine Freizügigkeitsleistung einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung in Gestalt eines Vorbezugs oder einer Barauszahlung bzw. einer Kapitalabfindung anstelle einer Altersrente im Jahr 2005 nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen sei. Der BFH wird in den hängigen Revisionsverfahren die in diesem Zusammenhang sich stellenden Rechtsfragen zu entscheiden haben.
Die Interessengemeinschaft Pensionskasse meint: “Aus unserer Sicht haben diese Ansichten des Finanzgerichts zu einem ersten erfreulichen Zwischenergebnis geführt. Die sich hieraus ergebenden Sachverhalte und steuerlichen Konsequenzen lassen sich erst dann bewerten, wenn die Urteile im Detail veröffentlicht sind bzw. wenn der Bundesfinanzhof entschieden haben wird.”
PK-Index: Rendite deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index, der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten gestartet wurde, legte im Q3 um 2,48 Punkte resp. 2,04 % zu und liegt per 30.9.2010 bei 124,05 Punkten. Die BVG-Mindestverzinsung (rote Linie), stieg im Berichtsquartal um weitere 0,50 % resp. 0,67 Punkte auf den Stand von 136,04. Die Differenz verringerte sich dadurch auf 11,98 Punkte. Die annualisierte Rendite des CS Schweizer PK-Index beträgt per Quartalsende 2,03 %. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, die bei 2,90 % liegt.
Uri: Totalrevision der PK-Verordnung
Die Pensionskasse Uri, der rund siebzig Unternehmen angeschlossen sind, wies aufgrund der Finanzmarktkrise Ende 2008 noch einen Deckungsgrad von knapp 87 Prozent aus. Aktuell liegt der Deckungsgrad bei 98 Prozent, schreibt die Urner Zeitung.
Aktuell sind zwei grosse Probleme zu lösen: Einerseits verursacht ein Mitarbeiter, der in Pension geht, in der Regel ein Loch von zirka 35 000 Franken. Ohne Gegenmassnahmen und aufgrund der Altersstruktur könnte sich der Pensionierungsverlust bis Ende 2019 auf 19 Mio. Franken kumulieren. Anderseits sind die aktuell möglichen Sanierungsmassnahmen ungenügend. Die Regierung hat daher dem Parlament eine Totalrevision der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV) vorgelegt. Diese wurde vom Landrat einstimmig genehmigt.
Mit der Totalrevision werden zwei Hauptziele erreicht: Das Sanierungsinstrumentarium wird ausgedehnt, die Lasten werden zwischen Arbeitgeber und -nehmer fairer verteilt. In Zukunft können selbst bei einer starken Unterdeckung die bundesgesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Totalrevision trägt zur Verringerung der strukturellen Defizite und somit zur langfristigen finanziellen Sicherung der PK Uri bei.
Low interest rates cancel out strong returns at largest Dutch schemes
The four largest Dutch pension funds saw their coverage ratios drop during the third quarter – despite strong returns – due to the sharp drop in long-term interest rates. Long-term interest rates have fallen from 3.15% to 2.78% in the third quarter, down from 3.9% at the end of 2009.
The €230bn civil service scheme ABP reported a 5.7% return on investments, but said its funding ratio still fell by 1 percentage point to 94%. However, the scheme added that, due to the volatility of interest rates – the mandatory criterion for discounting liabilities – its coverage ratio had increased again by 6 percentage points in September, after a 10-point drop in August. ABP’s recovery plan stipulates that its funding ratio must be 96% at year-end to avoid benefit cuts or a further increase of contributions.
UK: Osborne sets up fund to force pension saving
The U.K. government confirmed it will fund the launch of a national pension fund for workers who are not saving for retirement. Funding will be available for the launch of the National Employment Savings Trust (NEST).
NEST is part of a plan to make pension-saving compulsory. It was devised by the Pensions Commission, chaired by Adair Turner, which highlighted in 2004 that 12 million workers under 25 were not saving enough for their retirement. Turner estimated the fund could reach 150 billion pounds in assets by 2050.
Scheidung: “Höhere Belastung für Pensionskassen”
Die Berner Zeitung beschäftigt sich mit den Folgen der vom Bundesrat geplanten Revision der Teilungsregelung für Vorsorgeguthaben bei Scheidung. Vorgesehen ist, dass eine Teilung auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls erfolgen soll. Die BZ schreibt dazu: “Wie aber soll das Pensionskassenguthaben je zur Hälfte geteilt werden, wenn bereits von diesem Guthaben Renten ausbezahlt werden? Gerade das scheint die Knacknuss zu sein. Natascia Nussberger vom EJPD erklärt auf Anfrage, das EJPD habe der BVG-Kommission den Auftrag erteilt, bis Mitte 2011 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wie es scheint, wird das in jedem Fall zu einer Mehrbelastung der Pensionskassen fühlen. Dies in einer Zeit, in der zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckungen und ungenügend finanzierten Renten zu kämpfen haben.
OECD-Bericht zum Schweizer Arbeitsmarkt
Die OECD hat ihren Bericht "Aktivierungspolitik im Schweizer Arbeitsmarkt" veröffentlicht und zeichnet insgesamt ein positives Bild der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Herausforderungen werden vorwiegend bei der Zusammenarbeit zwischen den involvierten Institutionen geortet.
ALV: Erhöhung der Lohnabzüge per 2011
Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0.2 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird zudem ein Solidaritätsprozent erhoben.
Die Beitragserhöhung wird auf allen versicherten Einkommen bis 126’000 Franken vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite getragen. Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV. Damit wird die Schuldenlast von über 7 Mrd. Franken kontinuierlich abgebaut.
Untersuchung der Axa-Winterthur: Widersprüchliche Rücktrittswünsche
80 Prozent der Berufstätigen in der Schweiz wünschen sich, vor dem regulären Pensionierungs- alter in Pension zu gehen. Je jünger sie sind, desto früher: lieber schon mit 60 Jahren als erst mit 62, wie es heute dem Durchschnitt in der Schweiz entspricht. In scharfem Kontrast dazu steht der – nicht mehr erfüllbare – Wunsch jener Menschen, die sich in den letzten Jahren in Pension begeben haben: Im Durchschnitt hätten sie sich, im Nachhinein betrachtet, lieber erst ein Jahr später pensionieren lassen. Dies ist ein Resultat der Umfrage, welche die AXA Gruppe, zu der auch die AXA Winterthur gehört, in 25 Ländern durchgeführt hat.
Generell sind die Berufstätigen wie auch die Pensionierten in der Schweiz mit ihren Perspektiven für das dritte Lebensalter zufrieden:
- Die Frauen und Männer in der Schweiz sehen der Zeit nach ihrer beruflichen Karriere mit grosser Zuversicht entgegen. Im Vergleich mit den Befragten in anderen Ländern sehen sie in dieser Phase mehr Chancen als Gefahren auf sich zukommen (siehe Tabelle «Wahrnehmung der Pensionierung» unten).
- Die Bevölkerung in der Schweiz ist im internationalen Vergleich sehr gut informiert über ihre Situation nach der Pensionierung. Über 60 Prozent der Berufstätigen haben sich schon mit ihrer finanziellen Situation nach der Pensionierung auseinander gesetzt. In den anderen Ländern liegt dieser Wert bei 30 bis 40 Prozent.
Les Suisses voient leur retraite d’un bon oeil
Les Suisses ont confiance dans leur système de prévoyance, révèle une grande enquête réalisée par AXA Winterthur. Mais ils aimeraient arrêter de travailler plus tôt: 80% des actifs nourrissent en effet l’espoir de prendre leur retraite une année ou deux plus tôt.
Plus ils sont jeunes, plus ils souhaitent anticiper ce départ: de préférence dès 60 ans plutôt qu’à 62 ans, la moyenne actuelle en Suisse, indiquent les résultats de l’enquête publiée mercredi. En revanche, celle-ci montre que les retraités helvétiques auraient préféré eux, avec le recul, mettre un terme à leur carrière professionnelle un an plus tard.
L’étude «Retirement Scope 2010» a été menée dans 25 pays par le Groupe AXA, auquel appartient AXA Winterthur. Elle est réalisée tous les deux ans. En Suisse, 1021 personnes y ont participé.
Elle dévoile aussi que pour 71% des personnes interrogées en Suisse, la retraite est l’occasion de se lancer dans une nouvelle activité; 63% y voient même la possibilité de donner une orientation différente à leur parcours professionnel ou de se mettre à leur compte.
Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Vorschläge für die Verbesserung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung sind in der Vernehmlassung gemäss einer Mitteilung des BA für Justiz von einer klaren Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.
Gemäss Vorentwurf sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel zukünftig auch dann noch je zur Hälfte geteilt werden, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Diese wesentliche Neuerung stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung; namentlich wurde die damit angestrebte Besserstellung der geschiedenen Witwe positiv gewürdigt. Gleichzeitig wurde aber auch geltend gemacht, dass damit die ungenügende Absicherung geschiedener Frauen nur zum Teil entschärft werde. Als unklar bzw. zu kompliziert kritisiert wurden die vorgeschlagenen Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung nach Eintritt des Vorsorgefalls.
Gemäss Vorentwurf sind die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, ihren Versichertenbestand jährlich der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Dazu wurde einerseits positiv vermerkt, dass diese Meldepflicht den Ehegatten und dem Scheidungsgericht einen Überblick über die vorhandenen Vorsorge- und Freizügigkeitskonten ermögliche. Andrerseits wurde eingewendet, mit der Meldepflicht sei ein unverhältnismässiger bzw. kaum abschätzbarer Aufwand mit entsprechenden Kosten für die Vorsorgeeinrichtungen verbunden.
Der Bundesrat will bei der Ausarbeitung der Botschaft weitgehend an den Vorschlägen des Vorentwurfs festhalten. Nochmals näher abgeklärt werden sollen aber die mit der Meldepflicht verbundenen Kosten sowie die Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung bzw. des Deckungskapitals nach Eintritt des Vorsorgefalls.
PW. Die jetzt vom Bund übermittelten Vernehmlassungsergebnisse stehen in deutlichem Gegensatz zu den ersten Reaktionen nach der Publikation des Entwurfs u.a. von Seiten des ASIP und des Gewerkschaftsbundes. Beide Verbände rieten nach Eröffnung des Verfahrens dem Bundesrat, die Vorschläge gleich zurück zu ziehen und unter Beizug von Fachleuten überarbeiten zu lassen.
Melbourne Mercer Global Pension Index: Die Schweiz auf Platz 2
Das “Australian Center for Financial Studies” (ACFS) legt seinen neusten Report mit Ergebnissen einer Studie über 14 verschiedene Vorsorgesysteme vor. Gegenüber seiner ersten Ausgabe weist der Report diverse Änderungen auf. Damit wurde auf Vorbehalte reagiert, die sich aus der angewandten Indexierung und aus der Bewertung der untersuchten Länder in Grade A bis E ergeben haben. Ein Grade A-System hat sich nicht ergeben.
Im Summary zur Studie wird festgestellt: “This study of fourteen countries has confirmed that no system is perfect. Indeed, for the second year in a row, no country’s system has received an index value above 80, which we consider represents an A-grade retirement income system. However, several countries have an index value between 65 and 80, which represents a B-grade system and – with some adjustments or improvements – these countries could be reclassified as A-grade systems.”
In der Spitzengruppe der B Grade-Länder befinden sich als bestplatziertes Land die Niederlande, an zweiter Stelle kommt die Schweiz, es folgen Schweden, Australien und Kanada. Gewertet wird nach den drei Kriterien Adequacy, Sustainability und Integrity.
EU-Forschungsinitiative für Lebensqualität von älteren Menschen
Der Bundesrat hat ein Abkommen genehmigt, das der Schweiz die Teilnahme am Programm „Ambient Assisted Living“ (AAL) ermöglicht. AAL ist ein europäisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm, das auf den demografischen Wandel in Europa reagiert. Im Hinblick auf den wachsenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung unterstützt es Forschungsvorhaben, die die Gesundheit und Lebensqualität im Alter verbessern.
Ethos: 101 Mitglieder
Die Ethos Stiftung zählt neu 101 Mitglieder. Die Mitglieder von Ethos sind hauptsächlich schweizerische Pensionskassen, die insgesamt ungefähr 800’000 Personen versichern und ein Gesamtvermögen von über 120 Mrd. Franken verwalten. Das Wachstum von Ethos in den letzten Jahren beweist gemäss einer Mitteilung de Stiftung, dass sich institutionelle Investoren vermehrt für nachhaltiges Investieren und die aktive Ausübung der Aktionärsrechte einsetzen.