Die Berner Zeitung beschäftigt sich mit den Folgen der vom Bundesrat geplanten Revision der Teilungsregelung für Vorsorgeguthaben bei Scheidung. Vorgesehen ist, dass eine Teilung auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls erfolgen soll. Die BZ schreibt dazu: “Wie aber soll das Pensionskassenguthaben je zur Hälfte geteilt werden, wenn bereits von diesem Guthaben Renten ausbezahlt werden? Gerade das scheint die Knacknuss zu sein. Natascia Nussberger vom EJPD erklärt auf Anfrage, das EJPD habe der BVG-Kommission den Auftrag erteilt, bis Mitte 2011 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wie es scheint, wird das in jedem Fall zu einer Mehrbelastung der Pensionskassen fühlen. Dies in einer Zeit, in der zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckungen und ungenügend finanzierten Renten zu kämpfen haben.

 Artikel BZ