Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0.2 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird zudem ein Solidaritätsprozent erhoben.

Die Beitragserhöhung wird auf allen versicherten Einkommen bis 126’000 Franken vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite getragen. Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV. Damit wird die Schuldenlast von über 7 Mrd. Franken kontinuierlich abgebaut.

 Mitteilung EVD