Änderungen bei der Verrechnungssteuer
Änderungen bei der Verrechnungssteuer sollen es Schweizer Unternehmen ermöglichen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz zu emittieren. Diese Änderungen würden auch für die neu geschaffenen Contingent Convertible Bonds (Coco-Bonds) gelten. Der Bundesrat hat dazu eine Botschaft mit entsprechenden Massnahmen an das Parlament verabschiedet. Auch Erleichterungen für Pensionskassen sind damit absehbar.
Die heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen verunmöglichen die Emission von Obligationen und damit auch von Coco-Bonds zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz. Hauptgrund ist die geltende Verrechnungssteuer, die durch die Emittentin (so genanntes “Schuldnerprinzip") unabhängig von der Person des Gläubigers auf den Zinsen von Obligationen erhoben wird und damit z.B. auch steuerbefreite institutionelle Anleger wie Pensionskassen trifft. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Schweizer Unternehmen ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland begeben. Den Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche Kosten und der Schweiz entgehen Steuereinnahmen, weil die Wertschöpfung nicht im Inland stattfindet.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren vom “Schuldner-, zum ,Zahlstellenprinzip” überzugehen. Die Gesetzesänderungen können frühestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Nussbaum: WEF ist vertrauensstärkend
Werner Nussbaum vertritt in der NZZ die Meinung, die Wohneigentumsförderung im BVG sei eine gute Sache. Er hält fest: “Ausgehend von der Annahme, dass das Vermögen der beruflichen Vorsorge den Versicherten als Teil des Entgelts für die von ihnen geleistete Arbeit gehört, kann die Gesetzgebung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge durchaus als mit dem Sinn und Geist der zweiten Säule konform gehend betrachtet werden. Insbesondere wird damit den Versicherten die Verantwortung für ihre Vorsorge insofern in ihre Hände gelegt, als sie aufgrund ihrer konkreten Bedürfnisse bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls bestimmen können, wie und wo das für sie angesparte Vorsorgevermögen im Rahmen des Zwecks der beruflichen Vorsorge für sie am besten angelegt werden soll. In dieser Hinsicht kann den Versicherten das kapitalorientierte Vorsorgesystem also auch vor Eintritt des Vorsorgefalls als nützlich erscheinen, was seine Akzeptanz erhöhen bzw. das Misstrauen gegenüber diesem System mindern dürfte.”
Hertzog: WEF gibt falsche Anreize
Werner Hertzog, bis Juli 2011 Direktor der Publica, befasst sich in der NZZ ebenfalls mit dem Thema Wohneigentumsförderung resp. Vorbezug in der 2. Säule, kommt aber zu weniger positiven Schlüssen als Werner Nussbaum. Das Thema hat mit einer Studie der CS sowie Gerüchten, das BSV überlege Einschränkungen, neue Aktualität gewonnen. Hertzog philosophiert über die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse mit unterschiedlichem Alter und schreibt: “Mit der Zeit haben die Pensionskassen allerdings einen bedenklichen Seiteneffekt konstatiert. Aufgrund der Wohneigentumsförderung werden zu oft Leute zum Erwerb von Wohneigentum motiviert, die es sich im Grunde genommen finanziell nicht leisten können. Während der Zeit der Erwerbstätigkeit kann die Situation finanziell im Gleichgewicht gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden gekürzte Altersrenten fällig, weil das Kapital eben für das Wohneigentum verwendet wurde. Das Einkommen im Alter reicht schlicht nicht mehr; der Unterhalt der Immobilie wird vernachlässigt, und die Werthaltung ist nicht mehr gegeben. Eine Erhöhung der Hypothek im Rentenalter ist nicht mehr so ohne weiteres möglich und würde die finanzielle Tragbarkeit weiter einschränken. Im schlimmsten Fall wird die Liegenschaft verwertet, und der Versicherte kann froh sein, wenn er wenigstens schuldenfrei bleibt.”
IPE: Swiss eyes on currency management as returns slump
The strengthening Swiss franc dampened Swiss pension fund returns in the first half of 2011, according to figures from pension fund association ASIP, while attention switched to currency management.
"The strong Swiss franc has meant Pensionkassen must pay further attention to the issue of currency management," ASIP said in the report.
Daniel Thomann of Aon Hewitt Switzerland had previously warned that despite a lower exposure to foreign equity, the country’s pension funds would suffer from the higher currency risk as a result of the strengthening Swiss franc.
Both direct and indirect Swiss real estate posted positive median returns in the first six months of the year, with 2.3% and 3.5%, respectively. Latter was also the best return posted by any asset class, compared to losses across all equity investments.
Swiss funds reported median equity returns of -1.9%, while the lowest point between January and June saw foreign equity holdings returning -7.4%, before reaching a median return of -5.4% by the end of the second quarter.
Treuhänder: Auswirkungen der IAS-19 Bilanzierungsänderungen
Eric Ohlund und Elisa Alfieri schreiben in ihrem Beitrag über die Auswirkung der IAS 19 Bilanzierungsänderungen auf Vorsorgepläne im Treuhänder 8/2011: “Die Bilanzierungsänderungen von Pensionsverpflichtungen und anderen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer werden einen umfangreichen Einfluss auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) oder andere Erfolgsgrössen sowie das Gesamtergebnis und damit das Eigenkapital im IFRS-Abschluss haben. IFRS-Anwender sollten die Auswirkungen der neuen Regeln rechtzeitig vor deren Pflichtanwendung analysieren, um nötigenfalls noch Steuerungsmassnahmen ergreifen zu können.”
Im Fazit halten sie fest: “Die Änderungen zu IAS 19 sind ein Zwischenschritt zur weitgehenden Überarbeitung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer. Ein umfassendes Projekt ist erst mittelfristig zu erwarten. Die aktuellen Anpassungen gehen jedoch weiter als nur die Abschaffung der Korridormethode und beeinflussen die Höhe des Vorsorgeaufwands. Die Änderung der Definition von kurzfristigen Leistungen kann auch wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss haben. Die neuen Regeln treten erst für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2013 oder später in Kraft, sind jedoch nach IAS 8 rückwirkend anzuwenden und wirken sich dannzumal auch auf die Vergleichszahlen für 2012 aus. IFRS-Anwendern wird empfohlen, bereits jetzt mit vertieften Analysen und Simulationen die Effekte aller Änderungen auf Erfolgsgrössen, das Eigenkapital und übrige Kennzahlen abzuschätzen. Somit bleibt genügend Zeit allenfalls nötige Anpassungen an Verträgen, wie Kreditvereinbarungen, Mitarbeiterplänen oder Earn-out-Klauseln usw. vorzunehmen oder die Auswirkungen bei Neuverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen.”
Treuhänder: “Wohneigentum als Altersvorsorge”
In einer Kolumne des Treuhänders 8/11 schreibt Yvonne Seiler Zimmermann: “ Wohneigentum anzuschaffen, wenn man es sich ohne Vorsorgegelder nicht leisten kann, kann bald zur finanziellen Falle werden. Obwohl sich die Wohneigentumsförderung durchaus mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren lässt, müssen sich gerade Personen mit tiefen Vermögen und Einkommen bewusst sein, dass eine Kumulation von negativen Ereignissen nicht unwahrscheinlich ist und dass damit die Gefahr einschneidender finanzieller Konsequenzen im Ruhestand nicht auszuschliessen ist. Wohneigentum bietet somit nicht notwendigerweise eine gute, und schon gar keine risikolose Altersvorsorge. Deshalb müssen die mit einem Vorbezug verbundenen Risiken gemanagt und überwacht werden. Mit einem Vorbezug wird das Risikomanagement für das aus der Kasse herausgelöste Vorsorgekapital von der Pensionskasse an den Vorbezüger übertragen. Es findet somit ein Risikotransfer statt.”
Manfred Hüsler erster Direktor der OAK
Manfred Hüsler wird der erste Direktor der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK). In dieser Funktion wird er das Sekretariat der Kommission führen und damit ab dem 1. Januar 2012 für die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantwortlich sein.
Die OAK schreibt zu Hüsler: “Manfred Hüsler (50), stammt aus Egerkingen im Kanton Solothurn und ist Vater zweier Kinder. Er hat an der Universität Bern Rechtswissenschaft studiert und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bundesverwaltung und in der Aufsichtstätigkeit. Seit 1996 befasste er sich mit der Versicherungsaufsicht als Teamleiter, Bereichsleiter und zuletzt Vizedirektor im Bundesamt für Privatversicherungen. Seit 2009 ist Manfred Hüsler im Generalsekretariat der Finanzmarktaufsicht FINMA zuständig für politische Geschäfte.
Manfred Hüsler war Mitglied der Expertenkommission, welche die Strukturreform der Beruflichen Vorsorge vorbereitet hat. Die OAK wurde im Rahmen dieser Strukturreform geschaffen, ist von der Verwaltung unabhängig und wird ihre Tätigkeit am 1.1.2012 aufnehmen. Ihre Aufgabe wird es sein, die Standards für eine einheitliche Aufsicht über die zweite Säule zu definieren und durchzusetzen.”
Mindestzins: NZZaS spekuliert auf 1,5%
Wie schon der Sonntags-Blick geht auch die NZZ am Sonntag von einem BVG-Mindestzins von 1,5% für 2012 aus. Zitiert wird u.a. Stephan Skaanes von PPCmetrics. «Alle reden zwar von Aktien- und Währungsverlusten. Die grösste Gefahr für das System lauert jedoch im anhaltend tiefen Zinsniveau.» Börsencrashs würden zwar viel Klamauk machen, weswegen jeder hinschaue. Doch Börsen sind volatil. Skaanes weiss, dass es vielmehr die tiefen Zinsen sind, welche die Kassenwarte nicht mehr gut schlafen lassen: «Mit einem jahrelang tiefen Zinsniveau kommt die Verschlechterung der finanziellen Lage schleichend.» In der Tat wird in Europa und in den USA das «Japan-Szenario» mit Deflation und Null-Zinsen immer realistischer. Die tiefen Zinsen sind auch deshalb das viel grössere Problem für die zweite Säule, weil die meisten Kassen viel mehr Obligationen halten als Aktien.”
Für den Zürcher Finanzprofessor Martin Janssen löst die Senkung des Mindestzinses das Problem der zweiten Säule aber schon längst nicht mehr. «Das Problem liegt tiefer als bei der Festlegung des Mindestzinses, der nur die Erwerbstätigen betrifft.» Selbst ein Mindestzins von null würde das Problem der zweiten Säule nicht mehr lösen, glaubt Janssen. Denn: «Das wirkliche Problem ist die Höhe des Umwandlungssatzes, der die Rentenhöhen definiert. Mit einem Satz von derzeit 6,8% werden pro gesparten Franken zu hohe Renten bezahlt.» Die aktiven Arbeitnehmer würden so 30 bis 40% an die Renten jedes Neurentners zahlen, sagt Janssen. «Die zweite Säule ist schon lange nicht mehr nachhaltig finanziert.»
KAL’s cartoon
Tages-Anzeiger: “Rentner müssen mit einer Teilenteignung rechnen”
Im Tages-Anzeiger befasst sich Hans Kissling mit den Konsequenzen der aktuellen Nationalbank-Politik, welche erhebliche Inflationäre Gefahren birgt. Von der Inflation profitieren würde primär der Staat, verlieren würden vor allem die Rentner. Kissling schreibt: “Wenn es der Nationalbank nicht gelingen sollte, die nach neuerlichen Interventionen befürchtete Inflation in den Griff zu bekommen, wäre es mit dem relativen Wohlstand Hunderttausender Rentner bald zu Ende. Die teilenteigneten Pensionierten würden dann wohl keine Geschäfte plündern, aber ihren Frust mittels Stimm- und Wahlzettel zum Ausdruck bringen. Fragt sich nur, in welche Richtung das dann gehen würde.”
NZZ und CS: Eine Lanze für die WEF
Die NZZ beschäftigt sich gleich mit zwei Beiträgen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule. Michael Ferber schreibt: “In der Bundesverwaltung läuft derzeit eine Diskussion über die Einschränkung der Möglichkeiten zum Vorbezug von Pensionskassengeldern für die zweite Säule. Die Credit Suisse bricht nun in einer Studie eine Lanze dafür, die seit 1995 bestehenden Möglichkeiten beizubehalten. Damit liegt sie richtig. Schliesslich handelt es sich beim Pensionskassengeld um persönliches Vermögen – und die Bürger sollten das Recht haben, möglichst frei darüber zu verfügen. Eine Einschränkung der Altersvorsorge mit Wohneigentum nähme ihnen eines der in der zweiten Säule ohnehin sehr begrenzten Mitspracherechte. Ausserdem kann die Altersvorsorge mittels Wohneigentum vorteilhaft sein – und dies allemal in Zeiten, in denen die Finanzmärkte einige Papierwährungen immer mehr in Frage stellen.”
Im Immobilienteil “NZZ domizil” schreibt Fredy Hasenmaile” von der CS: “Eine der wenigen Möglichkeiten der Versicherten, Einfluss auf die Äufnung ihres Sparkapitals zu nehmen, besteht im Vorbezug. Dass davon rege Gebrauch gemacht wird, kann auch als Misstrauensvotum an die Adresse der Vorsorgeinstitute verstanden werden. Das widerspiegelt sich darin, dass bei zwei Fünfteln der mit Mitteln der Wohneigentumsförderung finanzierten Immobilien die Belehnungsquote unter 70% liegt – solche Gelder also gar nicht zwingend benötigt würden. Not täte daher mehr Wettbewerb in der zweiten Säule mit mehr Wahlmöglichkeiten für die Zwangssparenden. Die jüngste Diskussion steht dagegen reichlich quer in der Landschaft.”
In der Studie der CS “Altersvorsorge mit Wohneigentum” heisst es: “Wenn an den Kapitalmärkten nicht eitel Sonnenschein herrscht und dementsprechend langfristige Pensionskassenrenditen vergleichsweise mager ausfallen, lässt sich(…) zeigen, dass eine Verwendung solcher Gelder für den Erwerb von Wohneigentum keine schlechte Form der Altersvorsorge darstellt. Unter Umständen fährt ein Haushalt sogar besser als mit einer Mietwohnung. Die Altersvorsorge mittels Wohneigentum steht jedenfalls der Altersvorsorge über die 2. Säule in nichts nach. Entsprechend übertrieben sind Befürchtungen, dass viele Vorbezüger nach der Pensionierung auf Zusatzleistungen angewiesen sein werden. Denn abgesehen von obigem Befund sorgt Wohneigentum zusätzlich für starke Anreize, die Hypothekarzinsbelastung mittels Amortisation zu reduzieren, so dass ein Eigentümerhaushalt tendenziell mehr spart. Zum anderen ist das Kapital im Falle von Wohneigentum nicht einfach weg, sondern im Wohneigentum gebunden. Sollte das Renteneinkommen zu gering ausfallen, steht dem Eigentümern ein Verkauf der Liegenschaft offen.”
PW. Die Befürworter der WEF gehen etwas nonchalant über die bekannt gewordenen Probleme des Vorbezugs hinweg, insbesondere die steigende Zahl von Sozialfällen aufgrund zu grosser Belastungen durch das Hauseigentum resp. zu gering ausfallender Renten. Sie verschweigen auch die erhebliche administrative und damit finanzielle Belastung der VE durch das systemfremde Element der WEF. Dass die CS zwischen den Zeilen gleich auch noch Reklame für die freie PK-Wahl macht, fällt besonders unangenehm auf. Dass sie an der WEF zudem kommerzielle Interessen hat, sollte ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben.
Franc fort: Les difficultés des cp
Les bourses volatiles ne permettent pas d’encaisser des rendements suffisants pour les caisses de pension. Ces rendements sont indispensables pour la pérennité du deuxième pilier. Interviews avec Olivier Ferrari et Graziano Lusenti.
BSABB – die neue Aufsicht beider Basel
Die Nordwestschweizer Aufsichtsbehörden (BS, BL und SO) haben am 18.8.11 die erste von zwei Informationstagen zu aktuellen Themen der 2. Säule durchgeführt. Der Saal des Hotel Engel in Liestal war bis zum letzten Platz gefüllt, was das grosse Interesse und Informationsbedürfnis der Vorsorgeeinrichtungen dokumentierte. Christina Ruggli, Leiterin der stadtbasler Aufsicht und Präsidentin der Konferenz der kant. BVG-Aufsichtsbehörden, gab diverse Neuigkeiten zur beschlossenen (aber von den Parlamenten noch nicht abgesegneten) Aufsicht von Basel-Stadt und –Landschaft bekannt. Oberstes Organ wird ein Verwaltungsrat mit 5 Mitgliedern bilden; neben der Geschäftsleitung sind 14 Mitarbeiter vorgesehen. Ihren Sitz wird die Aufsicht (eine Anstalt) in Basel-Stadt haben, man ist aber noch auf Bürosuche. Sie wird in voller Länge “BSV- und Stiftungsaufsicht beider Basel” heissen, abgekürzt BSABB, was etwas schwerfällig daherkommt. Ihr unterstellt werden per 1.1.2012 etwa 645 Vorsorgeeinrichtungen mit 72 Mrd. Vermögen und 940 klassische Stiftungen mit 15 Mrd. Fr. Damit erreicht sie nicht die Zahlen von Zürich, liegt aber an zweiter Stelle und gemessen an der Grösse etwa gleichauf mit Bern incl. Fribourg.
Zum Start erhält die BSABB ein Dotationskapital von 1,5 Mio. Fr. Die Zeit bis zum Start zu Beginn des nächsten Jahres ist knapp bemessen und vieles ist noch zu regeln. Neben der Adresse muss noch der Entscheid für die IT gefällt werden, ebenso der Anschluss des Personals an eine PK. Wahrscheinlich wird es die PKBS sein. Dazu kommen noch Kleinigkeiten wie das Buchhaltungssystem sowie der Datentransfer auf die neue Anlage. Auch wird noch neues Personal rekrutiert. In Basel (wie bei den anderen Aufsichtsämtern) wartet man auf die an die Kantone abzutretenden Dossiers der Aufsicht im BSV. Das Material soll Platz haben auf einem UBS-Stick. Sorgen scheint man sich über die Organisation der eingescannten Daten zu machen. Im Falle der beiden Basel werden 23 VEs neu zu beaufsichtigen sein.
Derweil richtet sich der Kanton Solothurn auf den selbstgewählten Alleingang ein. Laut Darstellung von Kurt Flüeli, Chef der Stiftungsaufsicht Solothurn, strebt man eine “schlankes” System an, welche den Übergang zu anderen Lösungen – sprich den Anschluss an regionalisierte Ämter, offen lässt. Sammelstiftungen wird das Amt keine vom BSV übernehmen. Die personelle Ausstattung ist relativ bescheiden: 3,6 Pensen verteilt auf 5 Stellen. Flüeli beeilte sich, die fachliche Kompetenz des Amtes zu betonen, welche mit einem dipl. Wirtschaftsprüfer (er selbst), Rechtsanwalt, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling und einem dipl. Bankbeamten gesichert sei.
Die bisherige Regionalgruppe Nordwestschweiz, welche gemeinsam die jährlichen Tagungen durchführt, wird weiter bestehen – mit Beteiligung des Kantons Solothurn. Die Bezeichnung der neuen Aufsicht mit der Endung “beider Basel” scheint aber darauf hinzudeuten, dass man in absehbarer Zeit nicht mit einem Anschluss Solothurns an die regionale Aufsicht in der Nordwestschweiz rechnet.
PK Solothurn vor Senkung des UWS
Die Solothurner Zeitung berichtet über die Teilrevision der PKSO, die u.a. eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,74 auf 5,97% vorsieht. Die Soz schreibt: “Der UWS soll in fünf Jahresschritten bis 2016 von 6,74 auf 5,97 Prozent gesenkt werden. Unbestritten ist: Rund 10 Mio. Franken Verlust jährlich macht die PKSO aufgrund der zu hohen Umwandlungssätze. Die Renten sind somit unterfinanziert. Grund dafür ist unter anderem die angestiegene durchschnittliche Lebenserwartung. Laut der Regierung handelt es sich nicht um eine Sanierungsmassnahme, sondern es gehe vielmehr darum, das Loch der Kasse ab 2016 mit unterfinanzierten Renten nicht noch grösser werden zu lassen. Mit der schrittweisen Senkung fallen bis 2016 immer noch 24 Mio. Franken Verlust an. Die Statuten der PKSO schreiben einen versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz vor. Unbestritten ist aber ebenso: Die Senkung trifft die Versicherten massiv. Im Jahr 2012 beträgt die Renteneinbusse 3 Prozent der heutigen Rentenansprüche, im Jahr 2013 5 Prozent, 2014 7,1 Prozent, 2015 9,2 Prozent und ab 2016 satte 11,4 Prozent. Entsprechend ist der Widerstand der Personalverbände gross.”
UBS PK-Barometer Juli 2011: –1,7%
Die UBS schreibt zu den Resultaten ihres PK-Barometers für Juli: “Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben bei den Pensionskassen ihre ersten Spuren hinterlassen. Juli war renditemässig der schlechteste Monat in diesem Jahr mit einer Monatsrendite von –1.67%. Die Gründe liegen in der deutlichen Korrektur der Aktienmärkte und der starken Aufwertung des CHF. Mit Ausnahme von CHF-Obligationen waren alle Anlageklassen rückläufig. Die kumulierte Rendite 2011 beträgt per Ende Juli –1.92%.”

