Eric Ohlund und Elisa Alfieri schreiben in ihrem Beitrag über die Auswirkung der IAS 19 Bilanzierungsänderungen auf Vorsorgepläne im Treuhänder 8/2011: “Die Bilanzierungsänderungen von Pensionsverpflichtungen und anderen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer werden einen umfangreichen Einfluss auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) oder andere Erfolgsgrössen sowie das Gesamtergebnis und damit das Eigenkapital im IFRS-Abschluss haben. IFRS-Anwender sollten die Auswirkungen der neuen Regeln rechtzeitig vor deren Pflichtanwendung analysieren, um nötigenfalls noch Steuerungsmassnahmen ergreifen zu können.”

Im Fazit halten sie fest: “Die Änderungen zu IAS 19 sind ein Zwischenschritt zur weitgehenden Überarbeitung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer. Ein umfassendes Projekt ist erst mittelfristig zu erwarten. Die aktuellen Anpassungen gehen jedoch weiter als nur die Abschaffung der Korridormethode und beeinflussen die Höhe des Vorsorgeaufwands. Die Änderung der Definition von kurzfristigen Leistungen kann auch wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss haben. Die neuen Regeln treten erst für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2013 oder später in Kraft, sind jedoch nach IAS 8 rückwirkend anzuwenden und wirken sich dannzumal auch auf die Vergleichszahlen für 2012 aus. IFRS-Anwendern wird empfohlen, bereits jetzt mit vertieften Analysen und Simulationen die Effekte aller Änderungen auf Erfolgsgrössen, das Eigenkapital und übrige Kennzahlen abzuschätzen. Somit bleibt genügend Zeit allenfalls nötige Anpassungen an Verträgen, wie Kreditvereinbarungen, Mitarbeiterplänen oder Earn-out-Klauseln usw. vorzunehmen oder die Auswirkungen bei Neuverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen.”

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