UBS PK-Barometer: Kapitalanlagen August 2011
Im August haben die anhaltenden Turbulenzen an den Aktienmärkten zum dritten Mal in Folge zu einer negativen Monatsrendite beigetragen, welche sich auf –1.04% beläuft. Von der Währungsseite kamen im August – bei starken Schwankungen innerhalb des Monats – leicht positive Renditebeiträge. Die kumulierte Rendite 2011 beträgt per Ende August –2.97%.
Die kumulierte Performance seit Ende 2005 beträgt per August 2011 noch +3.67%. Die im Frühjahr 2011 begonnene Rückbildung hat sich damit fortgesetzt und nähert sich weiter dem Ausgangspunkt an. Die Performance der grossen Pensionskassen beträgt +6.12%, jene der mittelgrossen +3.66% und jene der kleineren Vorsorgeeinrichtungen +2.44%.
Session: Motion Graber. Verordnungen zur Strukturreform
Konrad Graber hat in seiner Motion vom 15.3.11 eine Überarbeitung der Verordnungen zur Strukturreform gefordert. Der Bundesrat beantragte Ablehnung. Graber betonte in seinen Ausführungen, die Motion sei weiterhin aktuell, auch wenn die Verordnung nun verabschiedet sei. Er verlangte eine grosszügige Anwendung der Bestimmungen und forderte zumindest für den Start eine kleinere personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission als jetzt vorgesehen (25 Stellen). Rolf Büttiker kritisierte nochmals die Verordnungsentwürfe als “Vollzugskatastrophe” und verwies auf diverse Mängel und Unklarheiten in der definitiven Fassung. In der Abstimmung wurde die Motion vom Ständerat relativ knapp mit 15:12 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Burkhalter hatte für seinen Antrag einige gute Punkte.
“Je passe directement à quelques réactions, parce qu’à croire ce que disent certains, ce serait toujours difficile. Peut-être qu’un point ou l’autre devra faire l’objet, un jour, d’une révision; c’est possible. Je me permettrais de vous citer des réactions. Je ne vais pas en citer trop, mais je commencerai par celle-là, parce qu’elle me plaît bien, mais il y en a d’autres. "Treuhand-Kammer – und das mache ich auf deutsch". Les forces constructives, comme a dit Monsieur Graber, ont toutes été consultées.
"Die Treuhand-Kammer hatte in ihrer umfassenden und begründeten Vernehmlassungseingabe auf elf Bestimmungen fokussiert, welche die Arbeit der Revisionsstellen konkret betreffen. Der Bundesrat hat in allen diesen elf Punkten der Kritik Rechnung getragen. Die resultierenden, nunmehr definitiven Regelungen weiten den Prüfungsumfang eindeutig aus, sie respektieren aber die gesetzliche Funktionentrennung und sind in der vorgesehenen Weise der Inkraftsetzung aus Sicht der Revisionsstellen für alle Beteiligten umsetzbar."
A peu près les mêmes réactions de l‘ASIP, de la "Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen" (KGAST), de la "Website Vorsorgeforum". Ce sont les forces constructives. Nous avons discuté, vous avez discuté d’un cadre, nous avons appliqué le cadre. Le premier projet était critiquable, il a été critiqué et il a été corrigé. Maintenant il faut nous laisser travailler et je vous demande de rejeter cette motion.”
CHSS: Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die 2. Säule
Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV befasst in in Nr. 4/2011 in drei Beiträgen ausführlich mit der im Rahmen der BVG-Revision tiefer gelegten Eintrittsschwelle in die 2. Säule und den damit verbundenen Konsequenzen. Dafür wurden zwei Studien in Auftrag gegeben, welche die quantitativen wie die qualitativen, die positiven wie die negativen Auswirkungen dieser Massnahme aufzeigen sollten.
Die (schon früher bekannt gegebenen Resultate) der von der ecoplan betreuten Studie lassen gemäss deren Autoren erkennen: 140 000 Personen konnten im Zuge der 1. BVG-Revision neu BVG-versichert werden. Grundsätzlich wurden die von der BVG-Revision anvisierten Zielgruppen (Arbeitnehmende mit kleinem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte) erreicht. 79 Prozent der neu Versicherten sind Frauen; Frauen «profitieren» damit überdurchschnittlich von der Senkung der Eintrittsschwelle.
Infras kümmerte sich um die Auswirkungen auf Arbeitgeber und –nehmer. In den Folgerungen ist festgehalten: Aus Sicht der Forscher ist die Herabsetzung der Eintrittsschwelle im Rahmen der ersten BVG-Revision im Hinblick auf das Ziel des Gesetzgebers, die berufliche Vorsorge der Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen zu verbessern, insgesamt positiv zu würdigen. Wie bereits Ecoplan (2010) auswies, konnten neu zusätzliche Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen in die 2. Säule aufgenommen werden. Die vorliegende Studie zeigt zudem, dass diese Massnahme kaum zu unerwünschten Nebenwirkungen geführt hat.
TA: Kostenexplosion, Altersvorsorge, Abstieg des Mittelstands: Die grössten Sorgen
Gemäss den Ergebnissen einer Umfrage des Tages-Anzeiger «Wo drückt der Schuh?» sorgen sich die Leser weder um die Frankenstärke noch um Job-Verlust. Am meisten Sorgen bereiten die zwei wichtigsten gesellschaftlichen Sozialeinrichtungen: die Altersvorsorge und das Gesundheitswesen, bzw. deren Finanzierung (siehe Grafik). Diese Probleme wollen sie am dringendsten gelöst haben. Ebenfalls Kopfzerbrechen bereitet der wirtschaftliche Abstieg des Mittelstandes. Dicht dahinter folgen eine Reihe von Themen aus Umwelt, Migration und Wirtschaft. Das Thema Sicherheit erregt in der Leserschaft jedoch wenig Sorgen.
AG: VR der neuen BVG-Aufsicht gewählt
Der Aargauer Regierungsrat hat Franziska Bur Bürgin aus Gipf-Oberfrick (Bild rechts) zur Präsidentin des Verwaltungsrats
der neuen BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) gewählt. Sie ist als Anwältin in einer Anwaltskanzlei in Basel tätig. Aufgrund ihrer Ausbildung und verschiedener Mandate im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie für kantonale Stiftungsaufsichtsbehörden ist Bur Bürgin gemäss Mitteilung des Kantons “optimal für die neue Aufgabe als Präsidentin des Verwaltungsrats der BVSA vorbereitet. Sie setzte sich in einem Auswahlverfahren gegen mehrere ebenfalls sehr gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber durch”.
Die weiteren Mitglieder des dreiköpfigen Verwaltungsrats, Dr. Marianne Klöti-Weber aus Auenstein und Stefan Giger aus Oberentfelden, wurden vom Regierungsrat auf Vorschlag der Sozialpartner gewählt. Dr. Marianne Klöti-Weber ist als Anwältin in einer Anwaltskanzlei in Baden tätig. Stefan Giger ist Generalsekretär des VPOD und in dieser Funktion auch Fachzuständiger für Pensionskassen.
Publica überträgt Hypothekenportfolio auf die BEKB
Die Publica, PK des Bundes, schreibt in einer Mitteilung: “Um ihre Vermögensanlagen optimieren zu können, verkauft die Pensionskasse des Bundes Publica ihr Hypothekenportfolio mit rund 3500 Immobilienfinanzierungen und einem Volumen in der Grössenordnung von 1.1 Mrd. Franken voraussichtlich per 01.01.2012 an die Berner Kantonalbank. Diese übernimmt die Kreditverträge zu unveränderten Konditionen und bietet den für die entsprechenden Dossiers zuständigen20 Mitarbeitern die Weiterbeschäftigung zu den bestehenden Bedingungen an. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Der Entscheid dazu wurde von langer Hand geplant und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der aktuellen Situation an den Finanzmärkten.”
Rechtskonforme und revisionssichere elektronische Archivierung
Das Thema Archivierung beschäftigt viele Pensionskassen. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass das Volumen der Papierdossiers ständig wächst. Welche Vorteile bietet die elektronische Archivierung? Was ist zu beachten, fragt Roger Pedruzzi, ICR Informatik, in einem Artikel der Schweizer Personalvorsorge. Die Vorteile, die sich aus einer elektronischen Lösung ergeben, beschreibt er wie folgt: “Der offensichtlichste Vorteil der elektronischen Archivierung ist sicherlich der, dass alle Pensionskassenmitarbeiter mit entsprechender Berechtigung schnell und zentral auf die Daten zugreifen können. Der Gang in den Keller und das damit verbundene umständliche Suchen in Papierdossiers entfällt. Das gewünschte Dokument ist sowohl via Pensionskassensystem als auch über die Archivsoftware auffindbar. Hierfür werden zunächst alle bestehenden Versichertendossiers eingescannt und indexiert. Über die Indexwerte wie zum Beispiel Versichertennummer, Dokumententyp oder Datum werden die Dokumente einem Versicherten oder einem Ereignis zugeordnet. So sind sie leicht wieder auffindbar oder werden im entsprechenden Kontext des Pensionskassensystems angezeigt.” Bis alles reibungslos klappt, sind allerdings diverse Überlegungen anzustellen.
BV in der Herbstsession 2011
Nationalrat
13.9.
10.3795 Motion Graber: Entschlackung des BVG
Ständerat
13.9.
11.3099 Motion Graber: Überarbeitung der Verordnungen zur Strukturreform
27.9.
09.3262 Motion Rechsteiner R.: Kollektive berufliche Vorsorge. Versicherung auf Gegenseitigkeit
11.3002 Motion FK-NR: SBB-PK, Verzicht auf weitere Sanierungsmassnahmen von Bundes-Pensionskassen
Bigger is better for pension funds
A paper by University of Toronto researchers Alexander Dyck and Lukasz Pomorski found the largest pension funds — averaging $37-billion in assets — outperformed smaller plans — averaging $1-billion in assets — by 43 to 50 basis points annually. “Bigger is better when it comes to pension plans,” the paper concludes.
Why do big plans do better? One reason is that they are more likely to be internally managed, which means their assets are managed by in-house staff rather than by outside private sector money managers. Large plans manage 13 times more of their active assets internally compared to the smallest tier, the paper says. The study says between one-third and one-half of the gains come from cost savings related to internal management, where costs are at least three times lower than under external management.
The data for the study comes from Toronto-based CEM Benchmarking Inc., which maintains a database of financial returns between 1990 and 2008 for 842 pension plans around the world, including U.S., Canadian, European, Australian and New Zealand funds.
Axa-Studie: Vertrauen trotz geringer Kenntnisse
Das Vertrauen in das generelle System der beruflichen Vorsorge wird kaum in Frage gestellt, wie eine repräsentative Studie, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Isopublic im Auftrag von AXA Investment Managers durchgeführt hat, belegt. Nur gut ein Viertel (26%) der Befragten würde für ihr Alter gerne anders vorsorgen, als mit obligatorischen Einzahlungen in die 2. Säule. Immerhin rund die Hälfte (47%) der Befragten könnte sich allerdings vorstellen, die Pensionskasse selbst auszusuchen.
Wenn es um ihr Geld fürs Alter geht, sind die Befragten sicherheitsbewusst. Bei einer freien Wahl der Pensionskasse würden sie – ungesehen der Einkommensklasse, des Alters, der Sprachregion oder des Wissensstands – der Sicherheit des Kapitals mit einem Mittelwert von 9.1 klar den Vorrang geben, auch wenn sie eine gute Rendite und Verzinsung mit einem Mittelwert von 8.6 ebenfalls als wichtig einstufen. Weniger Bedeutung messen die Befragten dem Image der Pensionskasse (7.4) und überobligatorischen Leistungen in grösserem Umfang (6.7) zu.
Mit Mittelwerten von 8.8 und 8.6 (auf der 10er Skala) rangieren der Wunsch nach leicht verständlichen Unterlagen und guter Beratung in der Wichtigkeit noch vor guter Rendite und Verzinsung. «Angesichts der Komplexität der Materie lässt sich die hohe Wertung dieser Elemente sehr gut nachvollziehen», sagt Werner Rutsch, Head of Institutional Business bei AXA Investment Managers Schweiz. «Und betrachtet man den vergleichsweise schlechten Kenntnisstand der Versicherten, ist dies eine unabdingbare Voraussetzung, wenn Wissen und Verständnis im Bereich der beruflichen Vorsorge gefördert werden sollen».
Rund ein Viertel (24%) der Befragten weiss nicht, bei welcher Pensionskasse ihr Geld angelegt ist. «Dass knapp zwei Drittel (64%) der 18- bis 24-Jährigen sich noch nicht mit der Pensionskasse auseinandergesetzt hat, lässt sich leicht erklären. Ist doch der Rentenbezug noch in weiter Ferne», meint Rutsch. «Da die in der 2. Säule angesparten Vorsorgegelder aber häufig den grössten Block des Vermögens darstellen, das im Alter zur Verfügung steht, würde man schon erwarten, dass den Versicherten bekannt ist, wer das Vorsorgevermögen verwaltet».
Aargauer Aufsicht sucht neuen Geschäftsleiter
Das Aargauer Volkswirtschaftsdepartement hat auf der Website des Vorsorgeforums sowie in den grossen Tageszeitungen der Deutschschweiz die Stelle eines Geschäftsleiters der BVSA – BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau – ausgeschrieben. Stellenantritt soll per 1.1.2012 oder nach Vereinbarung sein. Daraus folgt wohl zwingend, dass der bisherige Geschäftsführer der Aargauer Aufsicht – Cyrill Schubiger – die neue selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt gemäss revidierter BVG-Vorschrift nicht leiten wird.
SGB: “Mickrige Zinsen–Fette Margen”
Doris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin des SGB, kommentiert den Mindestzinsvorschlag der BVG-Kommission: “Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte ebenso wie weitere Arbeitnehmerverbände gefordert, den aktuellen Zins von 2% im nächsten Jahr zu halten. Der Vorschlag unterlag aber in der Kommission deutlich. Denn die versammelte Pensionskassenwelt malte den Untergang des Systems an die Wand, wenn die Pensionskassen weiterhin eine Verzinsung von 2 % auf die Altersguthaben geben müssten. Die gleichen Kreise, welche jahrelang das Hohelied auf das Kapitaldeckungsverfahren gesungen haben, werden nun zu seinem Totengräber. Denn ein Zinssatz unter 2 % ist ein fatales Zeichen für die berufliche Vorsorge.”
Und weiter: “Es grenzt an Unverschämtheit, dass erneut die Arbeitnehmenden für die Machenschaften der Finanzindustrie gerade stehen müssen. Der überbewertete Schweizer Franken bedroht die Schweizer Arbeitnehmer/innen gleich doppelt: Die Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und die Pensionskassenguthaben schwinden. Umso stossender ist daher der Umstand, dass in der Zweiten Säule die Finanzindustrie kräftig abkassiert. Eine neue Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen bestätigt die Befürchtungen der Gewerkschaften. Die Vermögensverwaltungskosten schlagen weit deutlicher zu Buche als bisher ausgewiesen. Rund 4 Milliarden Franken kommen nicht den Versicherten, sondern den Banken und Versicherungen zu Gute. Für sie ist das Pensionskassengeschäft dank Honoraren, Gebühren, Courtagen und Transaktionskosten höchst attraktiv. Solange diese Margen nicht gedrückt werden, dürfen die Versicherten nicht immer die Sanierungslasten tragen müssen.”
Blick: Sorgen um PK SBB
Kein Grund zum Feiern bietet die Lage der Pensionskasse der SBB. Wegen des Einbruchs an den Börsen ist die Kasse massiv in Unterdeckung geraten. Derzeit liegt der Deckungsgrad bei 87,3 Prozent, führt Finanzchef Georg Radon gegenüber BLICK aus. Per Ende letzten Jahres lag die Deckung noch bei 91 Prozent. Schon jetzt müssen die 28000 SBB-Angestellten 2,5 Prozent ihres Lohnes für die PK-Sanierung abgeben. Weitere Sanierungsmassnahmen sind nicht ausgeschlossen, auch Beiträge von den Rentnern sind nicht mehr tabu. Wenn sich die Pensionskasse dieses Jahr über Wasser halten kann, dann nur dank der vom Bund beschlossenen Finanzspritze von über einer Milliarde Franken: Diese erhöht den Deckungsgrad wieder auf 93 Prozent.
Teilliquidations-Reglement BVK: 63 Gemeinden erheben Beschwerde
“Für die Sanierung der angeschlagenen BVK muss der Kanton Zürich aufkommen. 63 Städte und Gemeinden des Kantons Zürich erheben deshalb gemeinsam Beschwerde gegen den Kanton und fechten das Teilliquidations-Reglement der Personalvorsorge (BVK) als rechtswidrig an”, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinden. Weiter wird festgehalten: “Als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die BVK Teil des kantonalen Vermögens. Rechte und Pflichten der BVK sind zugleich Rechte und Pflichten des Kantons. Darum haftet der Kanton. Er muss für alle Leistungen der Pensionskasse gegenüber den Versicherten automatisch aufkommen, unabhängig vom Deckungsgrad der Kasse.
Die BVK beabsichtigt mit einer Statutenänderung, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Versicherte und angeschlossene Gemeinden zur Sanierung der bestehenden Unterdeckung herangezogen werden können. Damit will sie sich von der Staatsgarantie entlasten. Noch bevor diese Statutenänderung in Kraft ist, hat die BVK bereits ein Teilliquidations-Reglement erlassen: Bei einer Restrukturierung oder beim Austritt eines Arbeitgebers aus der BVK kürzt diese die Austrittsleistungen. Ob die Versicherten selber den Verlust zu tragen haben, oder ob der Arbeitgeber zur Kasse gebeten wird, ist unklar. Auch bei den Rentnern bestehen Unklarheiten. Sicher ist allein, dass sie nicht um ihre Renten bangen müssen.
Die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ficht nun das neue Teilliquidations-Reglement als rechtswidrig an, das der Kanton im Rahmen des BVK-Sanierungsplans erlassen hat. Nach der Genehmigung der kantonalen Aufsichtsbehörde wurde das Reglement kurz vor den Sommerferien publiziert und ausschliesslich den Versicherten mitgeteilt. Die Städte und Gemeinden wurden dagegen nicht informiert. 63 Städte und Gemeinden aus dem ganzen Kanton legen nun gegen die Genehmigung des Teilliquidations-Reglements beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.”
UK: Annuity rates tumble to new low
Pension savers are being urged to consider alternatives to buying a lifetime annuity with their funds, after rates suffered their biggest monthly fall on record – to reach a new low. In August, the typical annuity income a 65-year-old male could expect to buy with a £100,000 pension fund fell by 5 per cent, or more than £300 per year, according to new figures released this week (see table).
This would mean £9,000 less income over a 30-year retirement for a pension saver who locked into an annuity rate in August, instead of July. Last month’s drop in annuity rates is linked to the record low returns that insurers are now receiving on gilts – the government bonds that are used to back annuity payments.


