Werner Nussbaum vertritt in der NZZ die Meinung, die Wohneigentumsförderung im BVG sei eine gute Sache. Er hält fest: “Ausgehend von der Annahme, dass das Vermögen der beruflichen Vorsorge den Versicherten als Teil des Entgelts für die von ihnen geleistete Arbeit gehört, kann die Gesetzgebung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge durchaus als mit dem Sinn und Geist der zweiten Säule konform gehend betrachtet werden. Insbesondere wird damit den Versicherten die Verantwortung für ihre Vorsorge insofern in ihre Hände gelegt, als sie aufgrund ihrer konkreten Bedürfnisse bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls bestimmen können, wie und wo das für sie angesparte Vorsorgevermögen im Rahmen des Zwecks der beruflichen Vorsorge für sie am besten angelegt werden soll. In dieser Hinsicht kann den Versicherten das kapitalorientierte Vorsorgesystem also auch vor Eintritt des Vorsorgefalls als nützlich erscheinen, was seine Akzeptanz erhöhen bzw. das Misstrauen gegenüber diesem System mindern dürfte.”

 Artikel Nussbaum