Änderungen bei der Verrechnungssteuer sollen es Schweizer Unternehmen ermöglichen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz zu emittieren. Diese Änderungen würden auch für die neu geschaffenen Contingent Convertible Bonds (Coco-Bonds) gelten. Der Bundesrat hat dazu eine Botschaft mit entsprechenden Massnahmen an das Parlament verabschiedet. Auch Erleichterungen für Pensionskassen sind damit absehbar.

Die heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen verunmöglichen die Emission von Obligationen und damit auch von Coco-Bonds zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz. Hauptgrund ist die geltende Verrechnungssteuer, die durch die Emittentin (so genanntes “Schuldnerprinzip") unabhängig von der Person des Gläubigers auf den Zinsen von Obligationen erhoben wird und damit z.B. auch steuerbefreite institutionelle Anleger wie Pensionskassen trifft. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Schweizer Unternehmen ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland begeben. Den Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche Kosten und der Schweiz entgehen Steuereinnahmen, weil die Wertschöpfung nicht im Inland stattfindet.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren vom “Schuldner-, zum ,Zahlstellenprinzip” überzugehen. Die Gesetzesänderungen können frühestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

 Mitteilung EStV