Die NZZ beschäftigt sich gleich mit zwei Beiträgen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule. Michael Ferber schreibt: “In der Bundesverwaltung läuft derzeit eine Diskussion über die Einschränkung der Möglichkeiten zum Vorbezug von Pensionskassengeldern für die zweite Säule. Die Credit Suisse bricht nun in einer Studie eine Lanze dafür, die seit 1995 bestehenden Möglichkeiten beizubehalten. Damit liegt sie richtig. Schliesslich handelt es sich beim Pensionskassengeld um persönliches Vermögen – und die Bürger sollten das Recht haben, möglichst frei darüber zu verfügen. Eine Einschränkung der Altersvorsorge mit Wohneigentum nähme ihnen eines der in der zweiten Säule ohnehin sehr begrenzten Mitspracherechte. Ausserdem kann die Altersvorsorge mittels Wohneigentum vorteilhaft sein – und dies allemal in Zeiten, in denen die Finanzmärkte einige Papierwährungen immer mehr in Frage stellen.”

Im Immobilienteil “NZZ domizil” schreibt Fredy Hasenmaile” von der CS: “Eine der wenigen Möglichkeiten der Versicherten, Einfluss auf die Äufnung ihres Sparkapitals zu nehmen, besteht im Vorbezug. Dass davon rege Gebrauch gemacht wird, kann auch als Misstrauensvotum an die Adresse der Vorsorgeinstitute verstanden werden. Das widerspiegelt sich darin, dass bei zwei Fünfteln der mit Mitteln der Wohneigentumsförderung finanzierten Immobilien die Belehnungsquote unter 70% liegt – solche Gelder also gar nicht zwingend benötigt würden. Not täte daher mehr Wettbewerb in der zweiten Säule mit mehr Wahlmöglichkeiten für die Zwangssparenden. Die jüngste Diskussion steht dagegen reichlich quer in der Landschaft.”

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In der Studie der CS “Altersvorsorge mit Wohneigentum” heisst es: “Wenn an den Kapitalmärkten nicht eitel Sonnenschein herrscht und dementsprechend langfristige Pensionskassenrenditen vergleichsweise mager ausfallen, lässt sich(…) zeigen, dass eine Verwendung solcher Gelder für den Erwerb von Wohneigentum keine schlechte Form der Altersvorsorge darstellt. Unter Umständen fährt ein Haushalt sogar besser als mit einer Mietwohnung. Die Altersvorsorge mittels Wohneigentum steht jedenfalls der Altersvorsorge über die 2. Säule in nichts nach. Entsprechend übertrieben sind Befürchtungen, dass viele Vorbezüger nach der Pensionierung auf Zusatzleistungen angewiesen sein werden. Denn abgesehen von obigem Befund sorgt Wohneigentum zusätzlich für starke Anreize, die Hypothekarzinsbelastung mittels Amortisation zu reduzieren, so dass ein Eigentümerhaushalt tendenziell mehr spart. Zum anderen ist das Kapital im Falle von Wohneigentum nicht einfach weg, sondern im Wohneigentum gebunden. Sollte das Renteneinkommen zu gering ausfallen, steht dem Eigentümern ein Verkauf der Liegenschaft offen.”

PW. Die Befürworter der WEF gehen etwas nonchalant über die bekannt gewordenen Probleme des Vorbezugs hinweg, insbesondere die steigende Zahl von Sozialfällen aufgrund zu grosser Belastungen durch das Hauseigentum resp. zu gering ausfallender Renten. Sie verschweigen auch die erhebliche administrative und damit finanzielle Belastung der VE durch das systemfremde Element der WEF. Dass die CS zwischen den Zeilen gleich auch noch Reklame für die freie PK-Wahl macht, fällt besonders unangenehm auf. Dass sie an der WEF zudem kommerzielle Interessen hat, sollte ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben.

 NZZ Ferber /  Beitrag Hasenmaile / Studie CS