Bundeshaus-Archiv ab 1971 online, Blick zurück auf BVG-Anfänge
Die Parlamentsdienste und das Schweizerische Bundesarchiv haben das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung der Jahre 1971 bis 1995 digitalisiert. Damit sind jetzt gegen 40 Jahre Bundeshausdebatten über Internet abrufbar. Zugänglich sind die neu aufgenommenen Geschäfte unter der eingängigen Adresse “www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch”.
Wir haben das neue Archiv getestet und nach den frühesten Einträgen zum BVG gesucht und sind nach einigen vergeblichen Versuchen dank anhaltendem Forscherdrang auch tatsächlich fündig geworden. Die Eintretensdebatte im Nationalrat fand am 4. Oktober 1977 statt, begleitet von zwei Rückweisungsanträgen, die beide eine weitgehende Neukonzeption und Vereinfachungen forderten, dabei allerdings erfolglos blieben. Berichterstatter für die Kommission war Anton Muheim, der ausführlich auf die verfassungsmässige Grundlage und die angestrebten Ziele einging. Änderungen wurden nur in Einzelfragen vorgeschlagen. Muheim informierte auch über das von A.C.Brunner vorgeschlagene Rentenwertumlageverfahren. Höchst umstritten waren in der bundesrätlichen Vorlage der sogenannte Pool sowie die überrissenen Leistungsversprechen, die schliesslich auch zum Abbruch der Übung und zum Neubeginn im Ständerat führten.
Am 9. Juni 1980 kam es dann zu diesem Neuanfang im Ständerat, dessen Sozialkommission die vom Nationalrat abgelieferte Vorlage verwarf und das ganze Vorhaben zurück auf Feld 1 beordert hatte; ein äusserst seltener Vorgang, der in den Medien von entsprechenden Begleittönen verbunden war. Treibende Kraft dahinter war der Zuger Ständerat Markus Kündig, u.a. langjähriger Präsident des Vorsorgeforums. Um dem Neustart die notwendige Schubkraft zu verleihen, hatte vorgängig der Behandlung im Rat die Kommission zu einer Presseorientierung in der Nähe von Bern eingeladen. Ihr Redaktor von BVG-Aktuell hat daran noch selber als Wirtschaftsjournalist teilgenommen. The rest is history, wie man zu sagen pflegt.
Die damaligen Ratsunterlagen, welche mit untenstehenden Links herunter geladen werden können, dürften für alle jene, welche sich 2010 zum 25 Jahr-Jubiläum des BVG zu äussern haben, manch interessante Anregung bieten.
NR 77-1, NR 77-2, NR 77-4 / SR 80-1, SR 80-2, SR 80-3, SR 80-4
Hewitt Pension Fund Survey 2009: Trend zu tieferen Umwandlungssätzen
Vorsorgeeinrichtungen, welche per 31. Dezember 2008 Deckungslücken aufwiesen, mussten bis zum 30. Juni 2009 ihre Sanierungskonzepte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. 109 Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung haben sich im Rahmen der 4. Hewitt Pensionskassenumfrage zu diesen Konzepten geäussert. Über die Hälfte dieser Kassen gehen davon aus, dass die künftige Anlagerendite ausreicht, um die Kasse zu sanieren. Trotzdem verzinsen deutlich mehr als die Hälfte der Kassen die Altersguthaben 2009 mit einem Zinssatz unterhalb des BVG-Mindestzinssatzes. Die grosse Mehrheit davon (75%) hat sich für eine Nullverzinsung entschieden und 7% haben sogar eine Minderverzinsung der BVG-Altersguthaben beschlossen. Ein Viertel der Kassen profitierten von Einmaleinlagen von Arbeitgebern oder patronalen Stiftungen und ein Sechstel von einem Verwendungsverzicht auf die Arbeitgeberreserven. Sanierungsbeiträge wurden nur bei 21% der Kassen beschlossen, während lediglich 2% der Kassen Rentnersanierungsbeiträge einführten.
Die durchschnittliche Altersgutschrift über eine berufliche Karriere hinweg beträgt 16,6% des versicherten Lohnes, wobei der Arbeitgeber 9,8% beisteuert. Die Spannbreite von einzelnen jährlichen Altersgutschriften variiert zwischen 5% des versicherten Lohnes – bei Kassen, die den vollen AHV-Lohn versichern – und 36% bei Kassen mit einer stärkeren Lohnkoordination. Die Arbeitgeber bezahlten im Durchschnitt 59% (zwischen 50% und über 70%) der Altersgutschriften. Die Differenz von über 20% belegt die ausserordentlich grosse Bandbreite, die Vorsorgeeinrichtungen bei der Umsetzung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz verwenden.
Die grosse Mehrheit der Beitragsprimatkassen offeriert den aktiven Versicherten im Jahr 2009 einen Umwandlungssatz von mindestens 6,8% im Alter von 65 Jahren. Der Trend zu tieferen Umwandlungssätzen ist jedoch im Vergleich zur letzten Erhebung weiter fortgeschritten. Im Weiteren belegen die Daten, dass viele Pensionskassen ihre Umwandlungssätze während einer bis zu fünf Jahre dauernden Übergangsperiode schrittweise senken. Die technischen Zinssätze werden ebenfalls weiter reduziert. Zurzeit verwenden 57% der Beitragsprimatskassen einen technischen Zinssatz von 3,5% oder tiefer.
UWS Abstimmung: Abstruse bis bösartige Kampagne der Unia
“Der Abstimmungskampf zur Senkung der Pensionskassenrenten wird hart. Die Gewerkschaft Unia bedient sich der Provokation und spielt auf den Mann. Ab 13.12.09 prangert sie auf Plakaten in verschiedenen Städten Gerold Bührer, den Präsidenten des Wirtschaftsverbands Economiesuisse, als «Rentenklauer» an. Auch Inserate mit dem gleichen Motiv will die Unia schalten”, schreibt der Blick.
Bührer ist keineswegs überrascht vom Gewerkschafts-Angriff auf seine Person: «Ich nehme das gelassen.» Wer keine Argumente habe, spiele auf den Mann. Von Rentenklau kann laut Bührer keine Rede sein, im Gegenteil: «Wer diese Senkung des Umwandlungssatzes verhindert, betreibt Rentenklau an der kommenden Generation.» Und das verstosse gegen die Generationensolidarität.
FT: Lifeline for longevity risk trading
Asset managers are gearing up to start trading in longevity risk, potentially opening the way for pension funds to begin hedging one of their biggest risks en masse. The involvement of specialist longevity and hedge funds offers a lifeline to a market that was in danger of being strangled at birth by a chronic lack of capacity.
The pension schemes of Babcock International and RSA Insurance have already signed deals with investment banks to protect against the risk of their scheme members living longer than expected, an eventuality that would increase their liabilities. Similar deals covering an estimated £20bn (€23bn, $33bn) of liabilities are in train, yet Watson Wyatt, the consultancy, has estimated that the current market capacity is just £10bn-£20bn because reinsurance companies – which are exposed to the risk of higher mortality via life assurance policies – are the only natural holders of longevity risk for the banks to pass the exposure on to.
A number of London and Geneva-based hedge funds specialising in insurance-linked securities (ILS) are also believed to be in talks with banks about entering the market for both UK and Dutch longevity derivatives.
IPE-awards: “UBS – Best Pension Fund in Switzerland”
Anlässlich der jährlichen Verleihung der IPE-Awards wurde die Pensionskasse der UBS zum besten Pension Fund in Switzerland erkoren. IPE scheibt dazu: “Switzerland’s giant bankinggroup UBS runs a sophisticated hybrid dcfined contribution scheme that is defying the odds, reporting a strong funding level at the end of 2008 of almost 118%, despite the worldwide financial crisis severely affecting Investment markets. The scheme offers pensions income based on members› contributions, but guarantees cover irrespective of market conditions. Hence it runs an efficient Investment Programme to sustain defined benefit-type funding levels.”
Die Zahl Pi, Whiskyfässer und der Umwandlungssatz
“1897 debattierte das Parlament des US-Bundesstaates Indiana allen Ernstes, wie mit der Kreiszahl «Pi», diesem mathematischen Ungeheuer mit unendlich vielen Stellen nach dem Komma, umzugehen sei. Zur Debatte stand, ob Pi nicht per Gesetz als 3,2 statt 3,1415 festzulegen sei. Es ging damals sicher um viel Geld, wenn man das Volumen von runden Whisky-Fässern so oder anders berechnen konnte – je nachdem, ob man kauft oder verkauft.Nicht ganz anders geht es heute in der Abstimmungsdebatte zur 2. Säule zu und her”, schreibt Christof Luchsinger, CEO der Luchsinger Mathematics, nach einer Veranstaltung der FDP in Zürich zur bevorstehenden Abstimmung. Und er erkennt: “Obwohl es sich um eine reine Berechnung handelt, bestimmt das Parlament, wie hoch der Umwandlungssatz sein soll. Dieser ist zu hoch und muss aus versicherungsmathematischen Gründen gesenkt werden. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, kommt es am 7. März 2010 zur Abstimmung.”
Wintersession: Ständerat behandelt Strukturreform
Der Ständerat hat im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahren bei der sog. Strukturreform diverse Punkte diskutiert und Entscheide getroffen. Im Vordergrund standen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalanlage und Vorschriften betreffend die Experten. Umstritten war insbesondere der Abschnitt über “Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden” (51 b). SR Büttiker betonte, dass der Begriff der “Nahestehenden” juristisch nirgends verwendet oder gar definiert würde. Er empfahl, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen, allerdings den Titel beizubehalten, was vom Rat auch so beschlossen wurde. Der Begriff der Angemessenheit in Bezug auf die Revision wird gestrichen.
Gemäss einer vom SR angenommenen Motion sollen die Namen der Experten, Anlageberater etc. im Geschäftsbericht namentlich genannt werden. Der Antrag der Kommission lautete auf Streichung des entsprechenden Abschnitts, wogegen von Sommaruga und Fetz opponiert wurde. Die Kommission setzte sich jedoch durch.
Eine besondere Bestimmung verlangt die Befristung der Zulassung der Experten auf fünf Jahre, was eine Besonderheit darstellen würde, weil weder Notare noch Rechtsanwälte etc. regelmässig Prüfungen für eine Verlängerung ihrer Zulassung ablegen müssen. Der Antrag der Kommission auf Streichen wurde angenommen.
Einen Entscheid hatte der Ständerat schliesslich bei den Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu fällen. Der Nationalrat hatte entgegen der Formulierung des Bundesrates beschlossen, dass die Vorsorgeeinrichtung die Weiterversicherung ermöglichen kann, wenn sich der Lohn um höchstens einen Drittel reduziert. Der Nationalrat hat die Grenze bei der Hälfte gesetzt. Von Expertenseite wurde gefordert, dass hier überhaupt keine Limiten eingeführt werden. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an.
Gesetzesentwurf / Wortprotokoll SR / Fahne mit Kommissionsanträgen
Swiss Life Anlagestiftung: Erfolg der neuen Immobilien-Anlagegruppe
Die Anlagestiftung Swiss Life ist mit ihrem im November 2009 lancierten Portfolio aus Schweizer Immobilien auf grosses Interesse gestossen. Die Vorsorgeeinrichtungen haben Investitionszusagen im Umfang von 844,4 Mio. Franken geleistet. Somit ist das Erstemissionsvolumen von 350 Mio. rund 2,5-fach überzeichnet worden. Dennoch konnten laut einer Mitteilung der Swiss Life alle Anleger, wenn auch teilweise nur in einem beschränkten Umfang, mit Anteilen bedient werden.
Im Zuge der Platzierung konnte die Anlagestiftung Swiss Life über 100 Neukunden gewinnen. Damit hat sie ihre Kundenbasis verdreifacht. Mit der Emission der neuen Anlagegruppe hat die Anlagestiftung Swiss Life erstmals seit ihrer Gründung im Jahr 2001 die Grenze von 1 Mrd. Gesamtvermögen überschritten.
Bundesrat startet Kampagne für tieferen Umwandlungssatz
Drei Monate vor den nächsten eidgenössischen Abstimmungen hat der Bundesrat am Montag die Kampagne zur Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule gestartet. Didier Burkhalter und Doris Leuthard verteidigten die Massnahme als «wohlüberlegt, dosiert und sinnvoll».
Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes sei enorm wichtig für die soziale Sicherheit, sagte der neue Sozialminister Didier Burkhalter, der am 7. März 2010 erstmals eine Vorlage aus seinem Departement vor dem Volk vertreten muss.
Nur mit einer Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent könnten die Renten der beruflichen Vorsorge langfristig gesichert werden. Werde die Senkung nicht vorgenommen, gerate die zweite Säule wegen der steigenden Lebenserwartung und wegen reduzierter Renditeerwartungen aus dem Lot.
BSV: Informationen zur Abstimmung über den Mindestumwandlungssatz
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine Seite mit umfassenden Informationen zur Abstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes eröffnet. Angeboten werden ein Argumentarium und Faktenblätter zum Umwandlungssatz, der Lebenserwartung, den Kapitalerträgen und dem Leistungsziel der Beruflichen Vorsorge.
SGB: “Argumente des Bundesrates überzeugen nicht”
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat seine Argumente gegen die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes publiziert. Er wird zudem am 11. Januar in Bern eine Pressekonferenz zum Thema durchführen. Das Vorsorgeforum seinerseits wird die Medien gemeinsam mit ASIP, SVV und der Kammer der Pensionskassen-Experten am 15. Januar ebenfalls in Bern informieren (10 Uhr, Hotel Bern).
BSV-Mitteilungen über die BV 115
Die Mitteilungen des BSV über die berufliche Vorsorge Nr. 115 enthalten u.a. folgende Beiträge: Hinweise: Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) auf den 1. Januar 2010 infolge der parlamentarischen Initiative “Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes“; Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010; Keine Anpassung der Grenzbeträge für 2010. Stellungnahmen: Fragen zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes; Beitragszahlungen an die Säule 3a über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus. Rechtsprechung: Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung und Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung: Was geschieht, wenn die Austrittsleistung die Ausgleichsforderung gemäss Artikel 122 ZGB nicht zu decken vermag?; Beizug der Rentnerinnen und Rentner zur Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung; Auslegung von Art. 65d BVG. Anhang: Neue Tabelle ab 1. Januar 2010 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang; Wichtige Masszahlen 2010 im Bereich der beruflichen Vorsorge; Wichtige Masszahlen 1985-2010 im Bereich der beruflichen Vorsorge; Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent.
Pro-Komitee zur BVG-Abstimmung
Die bürgerlichen Parteien haben im Blick auf die Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ein gemeinsames Pro-Komitee gebildet. Ein Ja zu einer massvollen Anpassung des Mindestumwandlungssatzes sei am 7. März notwendig, da die Lebenserwartung steige, teilte das aus FDP-Liberalen, SVP, CVP, BDP sowie Grünliberalen bestehende Komitee mit. Bundesrat und Parlament wollen den Umwandlungssatz für die Renten der beruflichen Vorsorge (BVG) bis 2015 von 6,8 auf 6,4 Prozent senken.
Interpellation Hêche: Sanierung der Pensionskasse SBB
Eingereichter Text: Angesichts der dringlichen Sanierung der Pensionskasse SBB musste der Verwaltungsrat dem Sanierungskonzept des Eidgenössischen Finanzdepartementes zustimmen, wonach deren Deckungsgrad innert zehn Jahren auf 100 Prozent erhöht werden soll. Dieses Konzept sieht Beiträge des Bundes und der SBB vor, verlangt aber vor allem von den Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern des Unternehmens beträchtliche Anstrengungen.
Fragen: 1. Welche Mittel stellt er bereit, um so gut wie möglich auf diese Problematik reagieren zu können? Was sieht er konkret vor, um die negativen Auswirkungen auf die aktiven und passiven Versicherten der Pensionskasse SBB abzuschwächen?
2. Wie hoch werden die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone eingeschätzt?
3. Inwieweit werden die Kantone über diese Problematik informiert?
Antwort des Bundesrates: (…) Der Beitrag der Rentner besteht darin, dass sie während der Sanierungsperiode auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Auch dies erachtet der Bundesrat als vertretbar, zumal zahlreiche andere Rentner und Rentnerinnen, u. a. diejenigen des Bundes und seiner ehemaligen Regiebetriebe, in den vergangenen Jahren ebenfalls keinen Teuerungsausgleich auf ihren Renten erhalten haben. Ein solcher wird auch in den kommenden Jahren kaum möglich sein.
Angesichts der guten Leistungen der Pensionskasse SBB rechnet der Bundesrat nicht damit, dass eine grössere Anzahl Rentner deswegen Ergänzungsleistungen oder gar Sozialhilfe beziehen muss. Er sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, gegenüber den Kantonen spezielle Informationsmassnahmen zu ergreifen.
Motion Darbelley: Erleichterung der Investition in Finanzierungsgefässe
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen, um institutionellen und anderen qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern die Investition in allgemeine Finanzierungsgefässe, die Start-up-Unternehmen finanzieren, zu erleichtern.
Antwort des Bundesrates: Die Bewirtschaftung der Vermögensanlagen von Vorsorgeeinrichtungen hat ausschliesslich zum Ziel, die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen sicherzustellen. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Förderung von Jungunternehmen ist zwar im Sinne einer zweckmässigen Wirtschaftsförderung zu begrüssen, kann und darf jedoch kein Teilziel der Vermögensanlage in der beruflichen Vorsorge sein.