TowersWatson: Swiss Funds Play Catch-up
David Pauls and Peter Zanella argue that Swiss pension funds must keep up with underlying economic and demographic reality, and that policy makers should stop moving the goalposts.
The Swiss pension industry has for some time resembled a slow-moving sport in which the referees keep moving the goalposts. As in most other developed countries, pension funds in Switzerland are facing solvency challenges, mainly due to low interest rates and increasing life expectancy. It is clear to most observers that painful adjustments need to be made, and these have profound implications for employees and employers. However, recognition of these facts by many pension funds has too often been slow in coming.
This creates false hopes for many pension fund members and potential pain in the future. While corporate accounting under International Accounting Standards (IAS) has for some time reflected economic reality through higher liabilities, pension funds’ local reporting – which is the basis on which trustees make benefit decisions – has been far slower to catch up. This makes the resulting adjustments all the more difficult and is threatening the solidarity that underpins the Swiss pension system. Employees’ expectations are being repeatedly disappointed as, despite recent strong asset returns, liabilities are regularly revised upwards as well.
Berner Staatspersonal droht mit Streik
«Gut möglich, dass im Kanton Bern schon bald Polizisten, Lehrer und andere Staatsangestellte, die endgültig die Nase voll haben, streiken.» Matthias Burkhalter, Geschäftsführer des Staatspersonalverbands, lässt keinen Zweifel daran, wie ernst er das meint: «Das Fass ist übergelaufen. Wenn die Bürgerlichen das nicht endlich merken und dem Personal spürbar entgegenkommen, wird es eine extrem harte Konfrontation geben.»
Das sagt Burkhalter mit Blick auf die beiden grossen Brocken, die der Grosse Rat in der Junisession diskutiert: Neben der Lohnvorlage steht die Sanierung der Pensionskassen des Kantons, BPK und BLVK, zur Debatte. Dazu hat die zuständige Kommission einen Kompromiss erarbeitet, der auf eine breite Einigung hoffen liess. Diese Hoffnung ist am Schwinden, schreibt die Berner Zeitung.
PK-Experten: Kritik am Weisungsentwurf der OAK zur Unabhängigkeit
Die Kammer der PK-Experten (SKPK) hat ihre Stellungnahme zum Weisungsentwurf der OAK über die Unabhängigkeit des Pensionskassen-Experten publiziert. In einer Reihe von Punkten wird dabei Kritik am Entwurf geäussert und festgehalten: “Die vorliegende Weisung ist in vielen Punkten für uns unproblematisch. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Unabhängigkeit der Experten für berufliche Vorsorge teilweise strenger geregelt wird als bei den Revisionsstellen und der Aufsicht, dies auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen.”
Zu den entsprechenden Punkten zählen u.a. die Mitwirkung bei der Geschäftsführung, längerfristige wirtschaftliche Abhängigkeit, Doppel- oder Mehrfachmandate, Vergütungen Dritter, Reglement zur Verhinderung von Interessenkonflikten und Sanktionen.
Die Kammer hebt verschiedentlich hervor, dass die OAK ihre Weisungsbefugnis überschreitet, weil die entsprechenden Verordnungsgrundlagen entweder nicht gegeben sind oder die Weisung mit diesen im Widerspruch steht. So wird etwa im Abschnitt über die Mitwirkung bei der Geschäftsführung betont, dass “eine rein auf die technische Verwaltung oder Buchhaltung beschränkte Dienstleistung gemäss Erläuterungen zu Art. 40 BVV 2 mit dem Expertenmandat vereinbar” sei.
Die Kammer hält fest: “Es handelt sich hier nicht bloss um eine Ausweitung eines nicht abschliessenden Katalogs unvereinbarer Konstellationen, sondern um eine Verletzung des verordnungsgeberischen Willens, die Mitwirkung bei der Geschäftsführung resp. ganz allgemein in der Entscheidungsfindung zu verbieten, dabei aber unter anderem die rein technische Versichertenverwaltung und die kaufmännische Buchhaltung durch den Experten für berufliche Vorsorge zuzulassen. Dies kann für die SKPE nicht akzeptabel sein.”
Zusätzlich zur Stellungnahme der Kammer sind von der Homepage der Kammer auch die Stellungnahmen einer Reihe von Kammer-Mitgliedern einzusehen. Sie stimmen im Kern meist mit den Vorbehalten der Kammer überein, bringen aber zusätzlich eine Vielzahl neuer Elemente zur Sprache.
Publica: Neuer Leiter Asset Management
Die Publica hat Dr. Stefan Beiner, geb. 1976, Münsingen, von Schüpfen bei Bern, per 1. Juli 2013 als Leiter Asset Management gewählt. Stefan Beiner übernimmt damit die Nachfolge der langjährigen Leiterin Dr. Susanne Haury von Siebenthal, welche die Publica per 30. Juni 2013 verlässt.
Stefan Beiner studierte an der Universität Bern (lic. rer.pol.) und ergänzte mit dem Doktorat der Wirtschaftswissenschaften (Dr. oec.) an der HSG seine akademische Laufbahn. Bei der Publica arbeitete er als Stellvertretender Leiter des Asset Managements. Davor war er bei einer Unternehmensberatung als Projektleiter in der Einheit Corporate Finance angestellt.
Cern pension chief urges others to ‘think like global macro hedge funds’
Pension funds should use the techniques of the best global macro hedge fund managers to control risk and volatility while producing absolute returns, the Cern Pension Fund chief executive says. Theodore Economou said pension funds should use the sophisticated risk management tools used by the best hedge funds to lower volatility and achieve better returns.
Cern invests its entire Sfr4bn (£2.75bn) pension fund as if it were a large global macro hedge fund. «We manage towards an absolute return target,» says Economou. «We believe our model can and should be replicated by pension funds with the same goals as Cern because we think the model represents an answer to the industry’s challenges.»
For those funds not able to replicate the Cern model, Economou advocates turning over the entire pension fund portfolio to a top hedge fund management company. If the hedge fund industry works together with pension funds, he believes it has the potential to grow five or 10 times larger than it is today. Economou made the comments at the European Single Managers Awards 2013 held in London, where Cern Pension Fund was given the award for outstanding contribution to the hedge fund industry by an institution.
ASIP: OAK tackling conflicts of interest that don’t exist
Asip, Switzerland’s pension fund association, has accused the country’s top supevisor (OAK) of trying to prevent conflicts of interest that do not exist. The most recent draft for a decree published by the so-called Oberaufsichtskommission covers the independence of ‚pension fund experts‘, or Pensionskassenexperte, which are certified actuaries Pensionskassen must use for actuarial matters. The OAK wants to disqualify people on the board of directors, as well as those working anywhere in the administration of a fund – such as manager selection, for example – as ‚experts‘.
But Christoph Ryter, the recently re-elected president at Asip, said: «While we agree board members should not serve as Pensionskassenexperte, we do not see why someone choosing a manager should not be qualified to comment on underfunding.» He pointed out that all manager selections are checked by an independent third party anyway. Ryter said he would leave it to the trustees to decide whether these people should be allowed to serve as experts in a fund, and urged the OAK not to rule out that possibility.
«Many Pensionskassen would have to change their Pensionskassenexperte should the decree be passed in its current form,» he added. Ryter said it was often «difficult» to find a good, external expert, and that it «might be good for a pension fund not to have to work together with too many external partners». He noted the OAK had shown «a greater degree of pragmatism» when it came to amending the decree on reporting costs in pension funds – «but we are missing this in the most recent draft on Pensionskassenexperten».
BVK: Erfolglose Gemeinden vor Bundesverwaltungsgericht
Mehrere Gemeinden wollen das Geld zurück, das sie an die Unterdeckung der kantonalen Pensionskasse BVK zahlen mussten. Insgesamt geht es um rund 50 Millionen Franken. Vor Bundesverwaltungsgericht sind die Gemeinden nun unterlegen.
IPE: Minder-Initiative and Pensionskassen
Barbara Ottawa (IPE) berichtet auf IPE vom Anlass des Vorsorgeforums zur Umsetzung der Minder-Initiative. Sie hält u.a. fest: The Swiss pensions industry is trying to convince the government that pension funds should be allowed to abstain from exercising their voting rights under new shareholder engagement rules. The referendum included an obligation for Pensionskassen to exercise their voting rights actively – a stipulation now set down in the constitution.
But questions remain over how these new rules will be implemented, and whether abstinence is a form of active shareholder engagement. At a recent debate on the new legal framework in Zurich, Simon Heim, legal expert at Towers Watson Switzerland, said: «Abstaining at an annual general meeting is effectively a no-vote, as an absolute majority is needed under Swiss shareholder law.»
All parties – including the Swiss pension fund federation Asip, worker and employer representatives, asset manager and pension funds – agreed that abstaining from voting or even not taking part in an AGM should be allowed under the new rules, set to be published as a draft in mid-June and come into effect from 2014.
Another question concerns whether pension funds or trustees can be punished for not voting, as the official legal text only states that Pensionskassen must «vote in their members‘ interest». Doris Bianchi from the association of Swiss unions demanded an exemption for smaller pension funds. Thomas Schönbächler, head of the public pension fund for the canton of Zurich (BVK), warned that an obligation to exercise voting rights on all of its Swiss holdings would increase costs to 12% of assets.
Kontroverse um Strafbestimmungen der Minder-Initiative
Laut drei Berner Juristen darf der Bundesrat in seiner Verordnung zur Minder-Initiative deren Strafbestimmungen nicht wörtlich umsetzen. Vor allem Freiheitsstrafen seien unzulässig. Aber nicht alle sehen das so, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ.
Das Festschreiben von Strafbestimmungen gemäss Wortlaut der Initiative in der bundesrätlichen Verordnung «ist nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts für Freiheitsstrafen ausgeschlossen», erklären die Autoren. Ihre Argumentation geht im Wesentlichen so: Die Bundesverfassung und das Strafgesetzbuch verlangten für jede Grundrechtseinschränkung eine spezifische Gesetzesgrundlage; bei schweren Grundrechtseingriffen wie etwa Freiheitsstrafen sei auch eine Gesetzesdelegation an den Bundesrat nicht zulässig, ausser es handle sich um Notfälle (etwa schwere Störungen der inneren und äusseren Sicherheit), doch um einen solchen Fall gehe es bei der Umsetzung der Minder-Initiative nicht.
Botschaft: Erweiterter Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Der Bundesrat will gemäss eigener Aussage “Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigen”. Er hat die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Demnach werden künftig die Vorsorgeansprüche auch dann geteilt, wenn im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Ehegatte wegen Alter oder Invalidität bereits eine Rente bezieht.
Sinn und Notwendigkeit der Teilung der Ansprüche aus beruflicher Vorsorge bei der Scheidung (sog. Vorsorgeausgleich) werden von keiner Seite bestritten, heisst es in einer Mitteilung des BJ (Bundesamt für Justiz). Kritisiert werde aber, dass das Gesetz viele wichtige Fragen offen lässt. Zudem wird den Gerichten vorgeworfen, gesetzeswidrige Scheidungskonventionen zu genehmigen und so ihre Pflicht zu verletzen, dem Vorsorgeausgleich von Amtes wegen zum Durchbruch zu verhelfen. Darunter hätten vor allem Frauen zu leiden, die während der Ehe Betreuungsaufgaben wahrgenommen haben und deshalb über keine ausreichende eigene berufliche Vorsorge verfügen. Gleichzeitig wird aber auch mehr Flexibilität gefordert, gerade wenn sich die Ehegatten über die Regelung des Vorsorgeausgleichs einig sind.
Als wesentliche Neuerung sieht die Gesetzesrevision vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel in Zukunft auch dann geteilt werden, wenn bei einem Ehegatten im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist. Dabei gilt neu die Einleitung des Scheidungsverfahrens als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der zu teilenden Vorsorgeansprüche. Ist ein Ehegatte vor dem Rentenalter invalid, wird für den Vorsorgeausgleich auf jene hypothetische Austrittsleistung abgestellt, auf die diese Person Anspruch hätte, wenn die Invalidität entfallen würde. Bei Invalidenrentnern nach dem Rentenalter sowie bei Altersrentnern erfolgt der Vorsorgeausgleich durch Teilung der Rente. In diesem Fall erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine lebenslängliche Rente.
Der Bundesrat will gleichzeitig den Eheleuten das Recht einräumen, sich einvernehmlich auf ein anderes Teilungsverhältnis zu einigen oder auf den Vorsorgeausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, wenn dadurch ihre angemessene Vorsorge nicht in Frage gestellt wird. Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob diese Voraussetzung gegeben ist.
Nach dem Willen des Bundesrates werden die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen verpflichtet, in Zukunft periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Dies erleichtert die Aufgabe der Scheidungsgerichte, beim Vorsorgeausgleich alle Vorsorgeguthaben zu berücksichtigen. Weitere Massnahmen stellen sicher, dass während der Ehe kein Vorsorgeguthaben ohne das Wissen des Ehegatten ausgezahlt wird und dass bei einem Vorsorgeausgleich ein fairer Anteil an obligatorischen BVG-Altersguthaben übertragen wird. Schliesslich soll – wenn dies nicht anders möglich ist – ein Ehegatte das Vorsorgeguthaben, das er bei einer Scheidung erhält, bei der Auffangeinrichtung in eine Rente umwandeln lassen können.
NZZ: “Wenn Immobilienanleger zu Entwicklern werden”
Institutionelle Schweizer Investoren – besonders Versicherungen, Immobilienfonds, Anlagestiftungen und Pensionskassen – möchten seit Jahren mehr Anlegergelder am Immobilienmarkt placieren und Gewinne reinvestieren, finden aber nicht genügend Anlagemöglichkeiten. Die direkte Folge dieses Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage sind sinkende Renditen. So hat sich die Bruttorendite der von Wüest & Partner (W&P) beobachteten Transaktionen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlichen Liegenschaften um rund 1% und bei Topliegenschaften um rund 1,5% reduziert. Für den stabilen Schweizer Immobilienmarkt ist das eine grosse Veränderung. Der Rückgang der Bruttorendite bei den besten Liegenschaften von 5,3% auf 3,8% entspricht einer Wertsteigerung von stattlichen 40%, wovon mehr oder weniger alle Nutzungen und Regionen profitierten.
ASIP kritisiert reisserischen Saldo-Beitrag
In einem Artikel, der dem ASIP schon gestern zugespielt wurde, wirft Saldo den Pensionskassen vor, die Versicherten um ihr Geld zu prellen, weil der Bundesratz trotz hoher Erträge im Jahr 2012 den gesetzlichen Mindestzins nicht erhöhte. Dieser liegt weiterhin bei 1.5%. Der ASIP hat reagiert und die folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Mindestzins-Debatte – Unseriöse, fahrlässige Effekthascherei: Protokolle der BVG Kommission werden für politische Schachzüge missbraucht!
Was Saldo bei seiner reisserischen Darstellung unterschlägt:
- Die Versicherten werden nicht um ihr Geld geprellt. Die grosse Mehrheit der Pensionskassen sind von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführte Stiftungen, die nicht profitorientiert sind und bei denen alle Erträge den Versicherten zugutekommen – allenfalls aber über mehrere Jahre verteilt.
- Es sind die aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzten Stiftungsräte der Pensionskassen, die eigenverantwortlich und unter Beachtung der gesetzlichen Mindestbestimmungen entscheiden, wie viel den Versicherten auf ihre individuellen Sparguthaben gutgeschrieben wird.
- Hohe Erträge in einem Jahr müssen dazu beitragen, tiefere Erträge oder gar Verluste in einem anderen – zum Beispiel 2011 oder 2008 – zu decken. Pensionskassen müssen langfristig planen.
- Aufgrund der immer noch steigenden Lebenserwartung bekommt jeder neue Rentner sowieso mehr Geld ausbezahlt, als er während seiner Arbeitszeit einzahlte und an Zinsen erhielt. Diese Differenz muss aus dem Gesamtvermögen der jeweiligen Pensionskasse bezahlt werden. Solange der Umwandlungssatz der gestiegenen und steigenden Lebenserwartung nicht angepasst wird, wird ein erheblicher Teil des Anlageertrages die Finanzierung der laufenden Renten quersubventionieren müssen.
- Schliesslich hat der Bundesrat gemäss den gesetzlichen Vorgaben den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen.
Im Detail: Der Mindestzinssatz ist die gesetzlich vorgeschriebene Grösse, mit welchem die angesparten Altersguthaben zu verzinsen sind. Dieser muss mit einer einfachen, nachvollziehbaren und transparenten Methode berechnet werden können. Der BVG-Mindestzinssatz stellt – neben dem für die Berechnung der Rente massgebenden Umwandlungssatz – für die Versicherten eine Leistungsgarantie dar. Für die Festlegung des Satzes ist insbesondere die Kapitalmarktentwicklung massgebend, also die Renditen, die mit dem Alterskapital erwirtschaftet werden. Die kapitalgedeckte Vorsorge ist auf eine wachsende Wirtschaft und insbesondere auf einen funktionierenden Finanzmarkt, auf dem die notwendigen Erträge erwirtschaftet werden können, angewiesen. Sicherzustellen ist schliesslich, dass das Verfassungsziel der „Fortführung der gewohnten Lebenshaltung“, d.h. ein Leistungsziel von rund 60% des letzten Bruttolohnes bei einer vollständigen Beitragskarriere, erreicht wird.
Diese Überlegungen verkennt Saldo in einem heute publizierten Artikel. Es wird reisserisch behauptet, den Versicherten würden durch eine (zu) tiefe Verzinsung Millionen entgehen. Bewusst ausgeblendet werden folgende Tatsachen:
- Beim BVG Zins handelt es sich um ein Mindesterfordernis. Pensionskassen in einer guten finanziellen Verfassung können die Verzinsung entsprechend ihren Möglichkeiten höher anzusetzen. Die Festlegung des jeweiligen Satzes liegt in der Kompetenz der paritätisch zusammengesetzten Führungsorgane.
- Die Sozialpartner in den Stiftungsräten sind für die finanzielle Stabilität ihrer Pensionskassen verantwortlich. Entgegen der Behauptung im Artikel ist aber ein Deckungsgrad von 100% nicht ausreichend. Vielmehr verlangt das Gesetz die Bildung einer Wertschwankungsreserve von rund 15-20%. Zur seriösen Führung gehört es deshalb, vor einer höheren Verzinsung oder Verteilung freier Mittel entsprechende (Wertschwankungs-)Reserven zu bilden.
- Unbestrittenermassen kommt es heute aufgrund der nicht korrekten versicherungstechnischen Rahmenbedingungen (zu hohe Umwandlungssätze) zu Quersubventionierungen von Aktiven zu Rentnern. Diese nicht systemgerechte Solidarität muss durch Vermögenserträge finanziert werden und beeinflusst ebenfalls die Diskussion rund um den Mindestzinssatz.
- Ein Rückblick zeigt, dass das ursprüngliche Leistungsziel im BVG-Bereich in der Periode von 1985 bis 2012 deutlich übertroffen wurde: Die Verzinsung lag rund 1.5% über der Entwicklung der Nominallöhne. Das Altersguthaben eines heute 51-jährigen Versicherten mit einem BVG-Minimalplan ist seit 1985 rund 15% höher als vorgesehen. Der beschlossenen BVG-Zins von 1.5% bei einer praktisch nicht vorhandenen Teuerung leistet einen weiteren Beitrag dazu.
Bundesrat Berset wünscht sich eine offene Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge. Mit solch tendenziösen, massgebende Faktoren ausblendenden Querschüssen wie dem Artikel von Saldo sind wir aber leider weit von einem konstruktiven Dialog über eine nachhaltige, vertrauenswürdige und verlässliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge entfernt.
NZZ: «Minder»-Umsetzung besorgt Pensionskassen
Michael Ferber berichtet in der NZZ über den Anlass des Vorsorgeforums zur Umsetzung der Minder-Initiative für Pensionskassen. Ferber hält fest: “Teilnehmer äusserten dabei die Sorge, dass bei der Umsetzung der Initiative durch die Hintertür Detailbestimmungen Eingang finden könnten, und setzten sich für eine Umsetzung mit Augenmass ein. Zu diesen zählte auch Beda Düggelin, Wirtschaftskonsulent des Initiativkomitees gegen die Abzockerei. Im Initiativtext stehe nichts von einem Stimmrechtszwang, sagte er. Ein solcher war in Zusammenhang mit der Initiative oft diskutiert worden. Wichtig sei, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihr Stimmrecht aktiv wahrnähmen. Das Komitee wolle eine praktikable Umsetzung im Sinne der Volksinitiative und der Verhältnismässigkeit.”
“Unterdessen wurde an dem Anlass auch Kritik an solchen Stimmrechtsberatern wie den angelsächsischen Gesellschaften ISS oder Glass Lewis oder den schweizerischen Ethos und ZCapital laut. Diese gewännen zunehmend an Macht, was bedenklich sei, sagte Herbert Wohlmann, Konsulent bei der Kanzlei Baker McKenzie. Analytiker bestimmten hier faktisch «über x% der Stimmen», ohne eine einzige Aktie zu halten. Dies sei undemokratisch. Die Gespräche zwischen Gesellschaft und Stimmrechtsberater könnten, wenn sie Substanz haben, neue Erkenntnisse bringen und nicht öffentlich sind, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sogar Insiderstrafrecht verstossen.”
FuW: Verflixt flexible Renten
Thomas Hengartner beschäftigt sich in der Finanz und Wirtschaft mit dem Thema Variable PK-Renten, das seit dem Bekanntwerden entsprechender Überlegungen bei der PK SBB grosse Resonanz findet. Er rechnet vor, wieweit das Altersguthaben unter den geltenden Bedingungen reicht und überlegt, wie die absehbaren Lücken zu schliessen sind. Hengartner schreibt: “Nur folgerichtig in ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht ist deshalb, den für künftige Neurentner geltenden Umwandlungssatz drastisch zu senken, aber um eine vom Anlageerfolg abhängende Zusatzrente zu ergänzen. Dass in diesem Zweikomponenten-Konzept der unveränderliche Rententeil zu vielleicht 5,5% anstelle von 6,8% des Alterskapitals gebildet würde, mag auf ersten Blick schockieren. Immerhin entspräche es einer Veränderung von 20%. Für die Rentenbeziehenden bliebe indes im Umfang des Teilbetrags die Budget- Gewissheit; für die Pensionskassen aber schwände die Gefahr der dauernden Überforderung.
Auf den zweiten Blick sind Ältere wie Junge gleichermassen Gewinner eines solchen Systemwechsels. Die Rentenbeziehenden erhielten eine variable Zusatzrente nach Jahren mit hohem Anlageertrag der Pensionskasse, was sich üblicherweise in Phasen höherer Zinsen und Inflation einstellt just dann also, wenn für die Rentenabhängigen ein Teuerungsausgleich nötig ist. Korrigiert würde folglich ein wesentlicher, aber vollkommen tabuisierter Nachteil des heutigen BVG-Systems: Es sieht keinerlei Inflationssicherung vor.”
SonntagsZeitung: “Bundesrat irritiert Pensionskassen”
Die Sonntagszeitung berichtet über die Empfehlung des Bundesrates zur Annahme des Postulats Jacqueline Fehr, welches die Übernahme der Altersrenten der über 85-Jährigen durch den Sicherheitsfonds fordert. Das Blatt schreibt: “Der Vorstoss soll in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden. Wie Recherchen zeigen, liess die Gewerkschaft Unia bereits ein Gutachten erstellen. Dass der Bundesrat das Postulat zur Annahme empfiehlt, löst bei den Pensionskassen, die direkt davon betroffen wären, Kopfschütteln aus. Laut Hanspeter Konrad, Präsident des PK-Verbandes Asip, handle es sich hierbei um eine Scheinlösung, die das BVG schwäche. «Um das Problem wirklich zu lösen, muss es an der Wurzel gepackt werden. Das ist ohne eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes und flankierende Massnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Beiträge, nicht möglich», sagt er.
Für Martin Janssen, Leiter des PK-Dienstleisters Ecofin, ist klar: «In der 2. Säule drohen griechische Verhältnisse, wenn die berufliche Vorsorge nicht rasch ins Gleichgewicht kommt.» In Bundesbern zeigen sich vornehmlich bürgerliche Politiker irritiert über den Entscheid des Bundesrates, den Vorschlag zu prüfen. FDP-Ständerätin und VR-Mitglied der ASGA-Sammelstiftung, Karin Keller-Sutter, sagt: «Der Bundesrat hat immer gesagt und geschrieben, dass er zwar eine Gesamtrevision will, jedoch keine Vermischung der 1. und der 2. Säule.» Mit dem Vorschlag würden aber weitere nicht erwünschte Umlagerungsmechanismen in die berufliche Vorsorge eingebaut.


