BE: Kompromiss in Aussicht
Die in erster Lesung vom Berner Kantonsparlament genehmigte Totalrevision des Pensionskassengesetzes basiert auf einer Mischung aus Teil- und Vollkapitalisierung. Demnach müssen die beiden Kassen innerhalb von 20 Jahren einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen.
Das neue Gesetz sieht überdies den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor. Um diesen Wechsel für alle fair zu gestalten, soll der Kanton eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken leisten. Zudem steigt für die Versicherten der Bernischen Pensionskasse (BPK) das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre. Die Änderungen haben also spürbare Folgen für Kantonsangestellte.
Aber auch der Kanton wird zur Kasse gebeten. Dieser soll gemäss der Vorlage bei einem technischen Zinssatz von 3,0 Prozent 1,7 Milliarden Franken für eine Schuldanerkennung aufbringen. Mit der Schuldanerkennung, einem Kernelement, soll die Unterdeckung bei den Rentnerinnen und Rentnern behoben werden. Die Regierung hatte 2,1 Milliarden Franken einschiessen wollen, die SVP lediglich 1,3 Milliarden Franken.
In der Schlussabstimmung passierte die Kommissionsvorlage mit 74 Ja- gegen 62 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Für die Vorlage sprachen sich BDP, FDP, GLP/CVP, EVP, EDU und die Grünen aus. Dagegen waren die SVP und die SP.
Berner Kantonsparlament nimmt PK-Beratung auf
Das Berner Kantonsparlament hat am 10.6.2013 eingehend über die Sanierung der beiden Pensionskassen des Staatspersonals diskutiert. Die meisten Voten forderten die Ratsmitglieder dazu auf, trotz Meinungsverschiedenheiten zu einer gemeinsamen Lösung Hand zu bieten.
Der Präsident der vorberatenden Grossratskommission, Markus Meyer (SP), hielt am Anfang der Debatte über die Totalrevision des Pensionskassengesetzes fest: «Diese Vorlage macht keine Freude.» Das Kantonspersonal werde für die Altersvorsorge länger arbeiten müssen, mehr bezahlen und am Ende weniger erhalten. Aber der Grosse Rat müsse eine Lösung finden.
Sollte nämlich bis Ende Jahr keine Einigung für die Zukunft der Pensionkassen vorliegen, komme die «Bundesguillotine» zur Anwendung, rief die FDP in Erinnerung. Dann müssten die beiden Kassen gemäss Bundesrecht innerhalb von zehn Jahren saniert werden.
8. Sammelstiftungsvergleich von Weibel/Hess mit der SonntagsZeitung
Die SonntagsZeitung hat an einer Preisverleihung acht Awards an die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet wurden jene Stiftungen, die es im Rahmen des Pensionskassenvergleichs in den Teilwertungen Anlagerendite, Verzinsung, Kosten, Service sowie effizienteste Verwaltung an die Spitze geschafft haben. Bei den unabhängigen Sammelstiftungen hat Copré wieder die Nase vorn. So erzielte die Kasse im 8 Jahres-Vergleich eine Rendite von 4,78 Prozent. An zweiter Stelle rangiert Spida. Unter den Lebensversicherern arbeitete sich Swiss Life an die Spitze. Sie erzielte im 8-Jahres-Vergleich eine Rendite von 3,09 Prozent. An zweiter Stelle folgt Axa-Winterthur, welche letztes Jahr auf dem Siegerpodest stand. Die beste durchschnittliche Verzinsung gewährte in den letzten acht Jahren Profond nämlich 3,16 Prozent. Damit belegt sie, wie im Jahr 2012, erneut den ersten Platz..
PK-Vergleich: Offerten
Die Kostenunterschiede von Pensionskassen bleiben nach wie vor enorm. Für die gleichen Leistungen verlangt die teuerste Kasse doppelt so viel wie die günstigste. Dies zeigt der grosse Pensionskassenvergleich, der das Beratungsunternehmen Weibel Hess 8z Partner AG im Auftrag der SonntagsZeitung bereits zum achten Mal in Folge durchgeführt hat. Die Pensionskassen erheben zwei Arten von Beiträgen: Die Sparbeiträge zur Bildung der Altersvorsorge sowie Prämien für die Risiko- und Verwaltungskosten. Während die Risikoprämie zur Finanzierung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen verwendet wird, decken die Verwaltungskosten die Aufwendungen für Administration und Verwaltung. Da die Sparbeiträge aufgrund der Offertvorgabe bei allen Pensionskassen gleich hoch sind, werden im Vergleich lediglich die Risiko- und Verwaltungskosten analysiert.
Pensionskassen-Vergleich
PK-Vergleich: Verwaltungskosten, UWS und DG
Im letzten Jahr haben bei den unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen lediglich ASGA und Copré Zinsen bezahlt, die über dem gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz liegen. Bei der Durchschnittsverzinsung über die letzten acht Jahren reicht es ihnen aber dennoch nicht an die Spitze. Hier hat Profond mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 3,16 Prozent die Nase vorn. Auch bei der Verzinsung über die letzten zehn Jahren belegt Profond mit durchschnittlich 3,33 Prozent den unangefochtenen Spitzenrang. Am tiefsten werden Guthaben im Durchschnitt bei Meta verzinst. Mit 79 Prozent weist Meta zusätzlich den tiefsten Deckungsgrad aus. Aus diesem Grund dürfte es bei ihr noch lange dauern, bis die Versicherten in den Genuss von hohen Verzinsungen bei den Altersguthaben kommen. Bei Gemini können die angeschlossenen Betriebe die Höhe der Verzinsung selber bestimmen. Deshalb ist auch der Deckungsgrad jedes einzelnen Betriebes unterschiedlich. Bei den Lebensversicherern gewährte Allianz Suisse mit 2,49 Prozent über die letzten acht Jahren die höchste Verzinsung. Bei der Durchschnittsverzinsung über die letzten zehn Jahren liegen alle sehr nahe beieinander.
(Original per Click)
Vernehmlassung: Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat am 24. Mai 2013 einen Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches verabschiedet. Mit der Revision soll die Anzahl der in Art. 89a Abs. 6 ZGB aufgeführten Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die auf patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anwendbar sind, reduziert werden. Die Kommission hat das Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragt eine Vernehmlassung durchzuführen.
Im erläuternden Bericht der SGK heisst es dazu: “Diese Vorlage soll klären, welche Bestimmungen des BVG auf patronale Wohlfahrtsfonds, die Ermessensleistungen (oder freiwillige Leistungen) gewähren, anwendbar sind. Auslöser ist die parlamentarische Initiative «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» (Pelli). Im geltenden Artikel 89a des Zivilgesetzbuches (ZGB) sind die Bestimmungen des BVG aufgeführt, welche auf Personalfürsorgestiftungen anwendbar sind; dabei wird aber nicht zwischen Stiftungen, welche reglementarische Leistungen ausrichten, und solchen, welche nur Ermessensleistungen gewähren, unterschieden. Gegenwärtig herrscht deshalb eine gewisse Rechtsunsicherheit bei der Frage, inwieweit die in der Liste des geltenden Artikel 89a Absatz 6 ZGB aufgeführten Bestimmungen auch auf patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anwendbar sind. Ziel der Vorlage ist es, in dieser Frage Klarheit zu schaffen, indem die neuen Absätze 7 und 8 eingeführt werden, welche die auf patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anwendbaren Bestimmungen enthalten. (…)
Die Zahl der patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen ist im übrigen rückläufig. Indem der auf sie anwendbare Rechtsrahmen gelockert wird, will der vorliegende Entwurf auch dafür sorgen, dass patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen auch in Zukunft weiterbestehen können.
Entwurf ZGB / Erläuternder Bericht /
Parlament. Initiative Pelli
BSV Mitteilungen Nr. 132
Die Mitteilungen des BSV zur beruflichen Vorsorge Nr. 132 enthalten folgende Themen:
Hinweise
Anforderungen an Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge präzisiert: Änderung des Artikel 48f BVV
Stellungnahme
13. Monatslohn und Auszahlung eines Bonus in Form von Aktien
Rechtsprechung
– Keine Hinterlassenenleistungen für Konkubinatspartner, die schon eine Witwen- oder Witwerrente beziehen
– Überprüfungspflicht einer Vorsorgeeinrichtung bei einem WEF-Vorbezug
– Rückwirkende Verzinsung des Altersguthabens bei einer Pensionskasse in Unterdeckung
– Einfordern einer auf einem Freizügigkeitskonto liegenden Freizügigkeitsleistung durch die für den Todesfall leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung.
NZZ: “Die Knacknuss von Alain Bersets Rentenreform”
In der NZZ beschäftigt sich Simon Gemperli mit dem Thema Umwandlungssatz und der neuen Studie von Avenir Suisse. Gemperli schreibt: “Sozialminister Alain Berset will dem Bundesrat noch vor der Sommerpause die Eckwerte einer ambitionierten Reform der Altersvorsorge vorlegen: die Konsolidierung der AHV, kombiniert mit einer Justierung der Versicherungsmathematik in der zweiten Säule. Im zweiten Fall steht der Mindestumwandlungssatz im Zentrum. Die Notwendigkeit einer Senkung des Satzes, mit dem aus dem Altersguthaben die Rente berechnet wird, anerkennt drei Jahre nach der Abstimmung von 2010 auch ein grosser Teil der Linken.
In den «Leitlinien» für die «Altersvorsorge 2020» führt der Bundesrat zwei Möglichkeiten an, um Verluste für die Übergangsgeneration zu kompensieren: eine Erhöhung der AHV-Rente oder Zuschussleistungen aus dem BVG-Sicherheitsfonds. Der Kreis der Bezüger würde sich auf Versicherte von Vorsorgeeinrichtungen beschränken, die nur das BVG-Minimum anbieten (für überobligatorische Leistungen gilt der Mindestumwandlungssatz nicht). Auch in der Sozialkommission des Nationalrats wurde kürzlich über die Option Sicherheitsfonds diskutiert, im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Initiative von Toni Bortoluzzi (svp., Zürich). Sie basiert auf einem Vorschlag des Pensionskassenspezialisten Olivier Deprez und des Gewerkschafters Jorge Serra und sieht ein Leistungsziel von 60 Prozent des letzten Lohnes vor. Die Idee ist, die Anpassung des Umwandlungssatzes dank den Kompensationen innerhalb der beruflichen Vorsorge rasch vollziehen zu können. Dies muss kein Widerspruch zu Bersets umfassender Reform sein, wenn die Vorlage etappenweise in Kraft gesetzt wird.
Eine weitere Variante bringt nun Avenir Suisse in die Diskussion ein. Die Denkfabrik der Wirtschaft möchte die Kassen gesetzlich verpflichten, das Leistungsniveau für etwa zehn Übergangsjahrgänge zu erhalten, dies aber mit dezentralen Massnahmen der Vorsorgeeinrichtungen. Konkret wären das ein Rückgriff auf entsprechende technische Reserven, eine Einmaleinlage durch einen finanzstarken Arbeitgeber oder Solidaritätsbeiträge aller Versicherten einer betroffenen Kasse zugunsten der älteren Mitarbeiter.
Die Kosten belaufen sich je nach Absenkung des Satzes bei allen Modellen auf etwa 50 bis 150 Millionen pro Jahr, und dies während zehn Jahren. Avenir Suisse bezeichnet es als systemwidrig, wenn die AHV herangezogen wird, um ein ureigenes Problem der zweiten Säule beziehungsweise gewisser Kassen zu lösen. Ein Vorteil der AHV-Lösung bestünde darin, dass ein grösserer Teil des (Stimm-)Volks und insbesondere auch die Rentner der Übergangsgeneration unter die Arme greifen würden.”
NZZ / Unia/Wechsler-Modell / Parl. Initiative Bortoluzzi / Deprez/Serra-Modell
Avenir Suisse: Schiefe 2. Säule
Avenir Suisse beschäftigt sich in einer neuen Studie erneut mit der beruflichen Vorsorge und speziell mit dem Umwandlungssatz. Jérôme Cosandey schreibt dazu auf der Website: “Die derzeitigen Mindestumwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge reflektieren die Realität nicht mehr. Dadurch werden Milliarden umverteilt. Verlierer sind die jungen Erwerbstätigen, die zu wenig Zins auf ihre Sparguthaben erhalten. Das ist wahrer Rentenklau.”
Doch die Senkung auf realistische Niveaus ist teuer, falls die Renten nicht gesenkt werden sollen. Cossanday präsentiert Lösungen für das Problem. “Für die Probleme dieser Übergangsgeneration gibt es bewährte, in der Praxis erprobte Lösungen. Es braucht keine zentralistischen, bürokratischen Experimente wie einen Ausgleich über die AHV oder einen Kompensationspool wie den Sicherheitsfonds. Diese gefährden die Risikodiversifikation des Dreisäulenkonzepts, machen die bisherigen Anstrengungen verantwortungsvoller Pensionskassen zunichte und setzen Fehlanreize.
Dezentrale, von den Sozialpartnern definierte Lösungen sind überlegen. Sie berücksichtigen die individuelle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Versicherten. Dadurch wird auch die Verantwortung der Stiftungsräte und die Stabilität des Systems nachhaltig gestärkt.
Letztlich braucht die berufliche Vorsorge mehr Flexibilität. Zur Lösung der Probleme plädiert Avenir Suisse für eine Senkung des Umwandlungssatzes, in der Praxis erprobte Sonderregeln für die Übergangsgeneration und eine stärkere Dezentralisierung der Entscheidungen und der Verantwortung, vor allem eine dezentrale Festlegung des Mindestumwandlungssatzes durch die Pensionskassen.”
Switzerland in IPE
IPE (Intestment & Pensions Europe) enthält in der Juni-Ausgabe eine Reihe von Beiträgen zur Schweiz.
Rights and responsibilities
Rohrbein analyses the consequences for Swiss pension funds, their advisers and asset managers of the referendum on executive pay.
Funds play catch-up
David Pauls and Peter Zanella argue that Swiss pension funds must keep up with underlying economic and demographic reality, and that policy makers should stop moving the goalposts.
Magic number crunching
Swiss pension funds have enjoyed a major recovery in the funding levels over the past months. But the fundamental problems remain, writes Barbara Ottawa.
New challenges for asset managers
Richard Bruyère presents the results of Image & Finance’s latest research covering the institutional market in Switzerland.
Smart on beta benchmarks
Swiss pension funds have mostly shied away from alternatively weighted benchmark strategies. Cécile Sourbes finds that adoption will depend on thorough analysis and transparency of data.
Cage fight against complacency
Some think the second pillar is perfect, so 17 years ago four people set out to challenge that view with an innovative approach and an international viewpoint. Innovation Zweite Säule co-founder Werner Nussbaum tells Barbara Ottawa about challenges past and present.
Vorsorgeforum: Anlass zur Minder-Initiative
Peter Schnider Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, hat im Newsletter “Vorsorge Aktuell” einen ausführlichen und informativen Bericht über den Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums verfasst, der gegliedert nach den stritten Punkten einen sehr guten Überblick über den Stand der Diskussion und die bei Sozialpartnern und Fachverbänden vorherrschenden Meinungen gibt.
MPK: Bauprojekt im Grenzbereich
Eigentlich ist alles vor dem Liestaler Bahnhof bereit, damit die Migros-Pensionskasse (MPK) ihre beiden geplanten Gebäude mit 42 Wohnungen und über 2000 Quadratmeter Büro- und Verkaufsfläche bauen kann. Trotzdem herrscht auf der riesigen Brache Ruhe und anstelle von Baukörpern schiesst das Kraut aus dem Boden, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung. Weniger ruhig sei es hinter den Kulissen. Denn obwohl die am Quartierplan beteiligten Parteien vereinbart haben, keine gegenseitigen Einsprachen zu machen, habe die Pro Senectute beider Basel vor einem Jahr zu diesem Rechtsmittel gegriffen; sie besitzt im Quartierplan-Perimeter an der Bahnhofstrasse ein grösseres Gebäude.
Das Problem sei, dass die eigene Liegenschaft nicht optimal stehe und bei einem eventuellen späteren Neubau bereite die jetzt projektierte MPK-Tiefgarage der Pro Senectute Schwierigkeiten. «Wir haben zwar prinzipiell gesagt, dass wir keine Einsprache machen. Aber jetzt ist alles im Detail bekannt und es müssen noch Fragen wie Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten geklärt werden», sagt Geschäftsleiterin Sabine Währen. Und weil die MPK nicht Hand für Lösungen geboten habe, habe man einen Juristen eingeschaltet.
Dieser heisst Michael Baader und sitzt auch im Stiftungsrat der Pro Senectute beider Basel. Und Baader bringt die MPK «an den wirtschaftlichen Grenzbereich des Tragbaren», wie es Thomas Weilenmann, bei der MPK Leiter des Notariats, ausdrückt. Der Grund: Baader würde auf Eingaben meist lange nicht antworten und bringe trotz mündlicher Einigung immer wieder neue Einsprachepunkte vor. So gehe es mittlerweile nebst der umstrittenen Tiefgaragen-Einfahrt, die zwischen das eine MPK- und das Pro Senectute-Gebäude zu liegen kommt, auch um Details wie die Platzierung der Abfallkübel oder der Sitzbänke auf dem Quartierplan-Gelände. Und Weilenmann fügt an: «In unserer langjährigen Tätigkeit als professionelle Anleger in der Immobilienbranche ist es uns noch nie passiert, dass jemand ein Projekt in dieser Form verzögert hat. Obwohl wir fortlaufend entgegenkommende Lösungen aufgezeigt haben, drehen wir uns seit einem Jahr im Kreis.»
Hermann Walser zum Siebzigsten: Der Jurist im Stellwerk
p.w. Einen bunten Strauss an Gedanken, Reminiszenzen, Kontroversen und Analysen präsentieren die Gratulanten dem Jubilar. Hermann Walser hat seinen 70. gefeiert und wurde mit einem Werk beschenkt, das eine beeindruckende Zahl von Beiträgen zu historischen und aktuellen Fragen der 2. Säule und der Sozialversicherung enthält.
Der Bogen ist weit gespannt und reicht von der Göttinger Professoren-Witwenkasse (Olivier Deprez schreibt über eine Abhandlung von Carl Friedrich Gauss) bis hin zur derzeit stattfindenden Umgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Theorie und Praxis sind gleichermassen gut vertreten und geben einen Eindruck, wie komplex das Gebilde Soziale Sicherheit seit der Zeit von Gauss geworden ist.
Auffallend, wie nah viele der Beiträge an der politischen Aktualität sind. Es geht um den Umwandlungssatz zwischen Bundesrat und Parlament (Erwin Murer), die Teilliquidation (Christina Ruggli), Pensionskassen-Governanance (Hanspeter Konrad), Flexibilität und Wahlmöglichkeiten in den Kassen (Markus Moser), die Wohlfahrtsfonds (Jürg Brechbühl) und viele weitere Themen, wo trotz allem Drang nach Verbesserung die Realität sich weiterhin recht fern von den Zielen und Visionen abspielt und wohl immer abspielen wird.
Die (kleine) Auswahl der beteiligten Autoren lässt erkennen, welch prominente Rolle Hermann Walser im Bereich der 2. Säule spielt und wie hoch sein Wissen und seine Urteilsfähigkeit eingeschätzt werden. Und es ist mit einiger Genugtuung und auch Stolz, dass wir ihn im Vorsorgeforum seit Beginn zu unseren Vorstandsmitgliedern zählen dürfen. Die kurze Rezension des Buches sei deshalb verbunden mit unserem Dank für seinen Einsatz und sein Engagement auch in unserem Verein.
Berufliche Vorsorge – Stellwerk der Sozialen Sicherheit. Dr. Hermann Walser zum 70. Geburtstag. Thomas Gächer und Hans-Jakob Mosimann (Ed.), Dike Verlag, 300 Seiten. 78.-.
IPE: Swiss pension funds turn backs on securities lending
Swiss pension funds have largely abandoned the securities lending market due to «unattractive» risk/reward ratios since the onset of the financial crisis and the misalignment of interests between lenders and borrowers.
Speaking with IPE, Jean-Pierre Steiner, director of the Caisse de prévoyance du personnel des établissements publics médicaux du canton de Genève (CEH), listed several reasons why his scheme – which will merge with the Caisse de prévoyance de Genève (CIA) in January 2014 – decided to drop its securities-lending programme.
He said the market currently suffered from a «misalignment of interests» between pension funds, which have longer-term investment views, and borrowers such as hedge funds, which largely base their strategies on short-selling. «The use of securities lending would lead us to create risk-management solutions that come in direct opposition to what our scheme really wants to achieve,» he said.
Steiner also pointed to conflicting interests between pension funds and security lending agents, which «participate in the earnings but not the losses» and often push schemes to take more risks than they wish. He also pointed out that the securities lending market currently offered no voting rights to lenders. «This is one of the main issues at the moment,» he said. «Pension schemes have no voting rights in the securities lending market, which goes against the new Swiss regulation on excessive corporate remuneration that came into force in March and obliges schemes to exercise their voting rights.»
First Swiss-Prozess
Vor dem Zuger Strafgericht hat der Prozess gegen zwei ehemalige Mitglieder der BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» begonnen. Den Angeklagten wird qualifizierte Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Die Hauptverhandlung dauert voraussichtlich bis am 27. Juni. Das Gericht hat neun Verhandlungstage eingeplant. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Hauptbeschuldigten vor, zwischen Mai 2003 und August 2006 als Stiftungsratspräsident und Stiftungsrat der Sammelstiftung überwiesene Vorsorgegelder in der Höhe von gut 33 Millionen Franken abgezweigt zu haben. Gemäss Anklage haben die beiden das Geld «zweckwidrig verschoben und für sich selber oder im Nutzen anderer» verwendet.
Wegen Gehilfenschaft verantworten muss sich ein Verwaltungsrat einer Gesellschaft, die für die Vermögensverwaltung eines Teils der Vorsorgegelder zuständig war. Der Deliktsbetrag wird von der Staatsanwaltschaft auf gut 8,5 Millionen Franken beziffert.


