Abendrot übernimmt die Binz

Die NZZ berichtet über das Projekt der Sammelstiftung Abendrot auf dem Binz-Gelände in Zürich. Abendrot hat sich nicht nur in der Schweiz sondern auch in Deutschland mittlerweile einen Namen gemacht mit kreativen Bau-Projekten, die den Rahmen des Üblichen sprengen. In der NZZ heisst es dazu: «Auf Zusehen hin» hatte der Kanton die Besetzung des Binz-Areals seit 2006 geduldet. Nach sieben Jahren war nun aber Schluss – weil sich die Pläne für die Neunutzung der Liegenschaft konkretisierten. Werner Hofmann, der Zimmer im einstigen Luxushotel Atlantis an Studenten vermietete, hatte zusammen mit der Pensionskasse Stiftung Abendrot einen vom Kanton veranstalteten Investorenwettbewerb gewonnen.
In einer zweiten Phase hat die Stiftung Abendrot nun das Projekt allein übernommen und mit einem Studienauftrag konkretisieren lassen. Eingeladen waren sechs Architekturbüros, gewonnen hat schliesslich das Team Gmür & Geschwentner, das laut der Jury «ein äusserst schlüssiges Gesamtkonzept» vorgelegt hatte.
Fünfzig Millionen Franken wird der Bau nun etwa kosten. Die Studios für Studenten mit einer Fläche von rund 23 Quadratmetern werden für 640 Franken im Monat vermietet. Die leicht grösseren und etwas besser ausgestatteten Studios für die Spitalangestellten werden 880 Franken kosten.”
Schützenhilfe bei Retrozessions-Forderungen
Der ASIP beschäftigt sich in den Fachmitteilungen Nr. 94 mit dem Thema Retrozessionen resp. deren Einforderung durch Pensionskassen bei ihren Banken. Direktor Hanspeter Konrad schreibt in den Mitteilungen: “Von den Pensionskassen-Verantwortlichen wird verlangt, dass sie sich im Rahmen ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflicht aktiv mit dem Thema Retrozessionen befassen. Grossmehrheitlich nahmen/nehmen die Verantwortlichen diese Aufgabe wahr, stossen aber teilweise auf Widerstand bei den involvierten Finanzinstituten. Diese sind daher aufgefordert, den Führungsorganen die notwendige Transparenz zu gewähren und ihre auftragsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Retrozessionen im weitesten Sinne zu erfüllen. Banken und Finanzdienstleister schaffen damit die Grundlagen, dass die Pensionskassen ihre Rechte im Interesse ihrer Versicherten wahrnehmen können. Trotz aller Unsicherheiten und offener Fragen hoffen wir auf zielführende Lösungen, die uns weitergehende gesetzliche Vorgaben ersparen.”
Weiter heisst es: “Wir empfehlen den Pensionskassen, ihre Vermögensverwaltungsverträge zu überprüfen und allenfalls anzupassen. In einem ersten Schritt ist von den Banken und Vermögensverwaltern mittels eines eingeschriebenen Briefes vollständige Transparenz bezüglich Retrozessionen inkl. Bestandespflegekommissionen und Vertriebsentschädigungen zu fordern (Zustellung einer detaillierten Abrechnung sämtlicher Leistungen, welche die Bank im Rahmen der Kundenbeziehung erhalten hat). Rechtlich möglich ist es, eine Offenlegung 10 Jahre zurück zu verlangen. Im Interesse der Versicherten sind anschliessend diese offengelegten Beträge einzufordern. In jedem Fall ist eine schriftliche Stellungnahme – verbunden mit der Einforderung eines Verjährungsverzichts – zu verlangen.
Konrad geht auch auf die Frage der Rückvergütungen und deren Weitergabe ein. Er kommt zum Schluss: “Aufgrund dieser Erwägungen ermuntern wir Sie, hart zu bleiben und sich – im Interesse ihrer Versicherten – nicht mit allgemeinen Hinweisen abspeisen zu lassen, und insbesondere auch auf der zehnjährigen Verjährungsfrist zu beharren (ev. unter Einforderung einer Verjährungseinrede-Verzichtserklärung). Im Hinblick auf die Jahresberichterstattung 2013 ist jetzt der ideale Zeitpunkt für ein Nachfassen. Zudem bitten wir Sie, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Wir können dann je nach Entwicklung weitere Hilfestellungen prüfen.”
Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2014 nicht der Teuerung angepasst werden.
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2010 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens auf den 1.1.2015 angepasst. Diejenigen Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG).
Treuhänder: Risk-Sharing mit IAS 19
Mitte 2011 hat das IASB den Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) in einer überarbeiteten Version publiziert. Die neuen Vorschriften verlangen u. a. ein sogenanntes Risk-Sharing bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung zu berücksichtigen. Der Beitrag von Lukas Müller in der Oktober-Ausgabe des Treuhänder zeigt, wie diese Neuerung genutzt werden könnte, um die Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen in der Schweiz näher an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu bringen.
In seinem Fazit hält Müller u.a. fest: “Zusammenfassend zeigt sich, dass eine vollständige Bilanzierung der Unterdeckung beim Arbeitgeber aus wirtschaftlicher Sicht als falsche Lösung bezeichnet werden muss. Gemäss den vorangegangenen Erläuterungen kann nahezu ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber tatsächlich jedwede Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung aus eigenen Mitteln und ohne Beteiligung einer anderen Partei zu finanzieren hat oder freiwillig finanziert. Mit dem Liability Ceiling Approach ist es erstmals möglich, eine näherungsweise tatsachengetreue Darstellung der wirtschaftlichen Belastung aus einer Unterdeckung zu erreichen, da auf die tatsächliche Verpflichtung des Arbeitgebers abgestützt wird. Das notwendigerweise pragmatische Vorgehen bei der Bestimmung einer allgemeingültigen Regel zur Begrenzung einer Unterdeckung nach IAS 19 rechtfertigt also nicht, gänzlich darauf zu verzichten. Schliesslich ist eine geschätzte Aufteilung der Unterdeckung auf jeden Fall besser als gar keine.”
Towers Watson: Entlastung für Schweizer Pensionspläne im dritten Quartal
Der Pension Index misst die Veränderungen des Verhältnisses zwischen dem Planvermögen und den Pensionsverpflichtungen eines Benchmark-Pensionsplans.
Schweizer Unternehmen erhielten im dritten Quartal 2013 eine weitere Atempause, was die Bilanzierung ihrer Vorsorgepläne anbelangt. Dies zeigt die jüngste Studie von Towers Watson. Die Planvermögen verzeichneten einen Anstieg, während die Pensionsverpflichtungen seit dem Vorquartal nur marginal zunahmen. Insgesamt verbesserte sich so der Deckungsgrad um rund einen Prozentpunkt von 98,2 per 30. Juni 2013 auf 99,1 per 30. September 2013. Diese Zahlen stammen aus dem vierteljährlich von Towers Watson in deren Swiss Pension Finance Watch veröffentlichten Pension Index. Dieser Index basiert auf den International Accounting Standards (IAS).
«Die Marktbedingungen haben sich seit dem letzten Quartal weiter verbessert, was sich insgesamt positiv auf für die Unternehmensbilanzen ausgewirkt hat. Dennoch ist dies kein Grund nachlässig zu werden», so Peter Zanella, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson in Zürich. Die Aktienmärkte waren über das ganze Jahr gesehen volatil. Die Schweizer Vorsorgevermögen erzielten im dritten Quartal positive Renditen von nahezu 2%. Im zweiten Quartal fielen die Renditen hingegen mit –1,2% negativ aus. Seit Jahresbeginn 2013 liegen die Renditen mit bisher 5,7% jedoch insgesamt im positiven Bereich.
Der Swiss Pension Finance Watch untersucht vierteljährlich die Auswirkungen von Kapitalmarktentwicklungen auf die Finanzierung von Pensionsplänen in der Schweiz. Die Studie ist ein Teil des Global Pension Finance Watch von Towers Watson, dessen Ergebnisse bis ins Jahr 2000 zurückgehen. Die Studienergebnisse werden vierteljährlich veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Anlagevermögen und den Verpflichtungen. Der Bericht deckt Pensionspläne in Brasilien, Kanada, der Eurozone, Japan, der Schweiz, Grossbritannien und den USA ab.
Keine Basler Läckerli in Liestal
Die Pensionskassenfrage könnte die derzeit wieder intensiver diskutierte Fusion der beiden Halbkantone Basel-Stadt und –Land frühzeitig zum Scheitern bringen. Die Basler Zeitung schreibt: “Während die Bevölkerung von Baselland sich kürzlich dafür ausgesprochen hat, die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) auszufinanzieren und vollständig in ein Beitragsprimat zu wechseln, schlägt der Regierungsrat Basel-Stadt dem Grossen Rat mit seiner neuen Vorlage das genaue Gegenteil vor: Teilkapitalisierung und Leistungsprimat. «Ich vermute, das wird die Kantonsfusion zu Fall bringen», spricht Beat Fischer, EVP, BS, eine düstere Ahnung aus. Für die EVP ist die Gefährdung der Kantonsfusion einer der Hauptgründe, sich gegen die vorgelegte Revision des Pensionskassengesetzes zur Wehr zu setzen. (…)
Dadurch, dass die PKBS von der aktuellen Vollkapitalisierung zurück auf eine Teilkapitalisierung wechseln soll, wird das Ungleichgewicht noch verstärkt. Nun verfügt die Kasse nämlich planmässig nicht mehr über die benötigten Mittel, um ihre Renten bezahlen zu können. Das Geld wird im Teilumlageverfahren bereitgestellt: Die Versicherungsbeiträge der Jungen fliessen den Pensionierten als Rente zu. Das geht, solange eine Kasse auch genug aktive Beitragszahler hat. Die PKBS aber ist sehr rentnerlastig. Der Anteil an pensionierten Leistungsbezügern lag 2012 bei 41 Prozent. Bei der BLPK liegt dieser Anteil bei 25 Prozent.”
UBS PK-Barometer: Positiv im September
Trotz Erstarken des Schweizerfrankens, tiefbleibender Zinsen und negativer Renditen der kotierten Immobilienfonds kann die Performance der in der Peer-Gruppe BVG vertretenen Pensionskassen des UBS Pensionskassen-Barometers als sehr ansprechend bezeichnet werden. Ausschlaggebend dafür war einmal mehr die hervorragende Entwicklung der Aktienmärkte, wobei der schweizerische ganz besonders positiv auffiel.
Der September 2013 entpuppte sich für die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen als ein weiterer guter Monat im laufenden Jahr. Pensionskassen mit einem Vermögen von CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. erzielten dabei einmal mehr in diesem Jahr die schwächste Performance verglichen mit den beiden anderen Grössenklassen. Für das Gesamtjahr 2013 liegen sie damit –0,52% unter dem Durchschnitt und sogar –0,65% unter dem Ergebnis der grossen Einrichtungen.
Dutch pension funds slowly make their way to recovery
Increasing share prices have resulted in a higher average coverage ratio of Dutch pension funds. Compared to June the funding levels of the funds increased by an average of 3 percentage points to 97%. However, the funds need a minimum of 105% to comply with the rules set by the Netherland’s central bank, DNB. Currently 231 schemes do not reach this funding level and will have to take drastic measures if the trend continues. This could result in 4.9 million members and 2.5 million pensioners seeing their premiums rise and their pensions cut.
Already, most pension rights and payments have not increased in 2012, seeing them lack behind inflation and wage development, thus creating a fall in spending power. At the same time, DNB announced that the total pension premiums over 2012 have risen from 16.9% to 17.4% of people’s salary.
Polish Plan on Pensions Arouses Sharp Criticism
The Polish government is expected to release details of its plan to transfer back to the state $47.6 billion worth of government bonds held by privately managed funds that invest retirement money on behalf of Poles.
Critics are calling it the most drastic nationalization of private assets since Soviet times. The government of Prime Minister Donald Tusk counters that it is no more than a bookkeeping change in the way it will handle the public’s retirement money. It has also defended the move as simply an accounting change that will not harm retirees.
Despite the government’s assurances that pensioners will eventually get their money, critics say that withdrawing the bonds, without compensating the fund managers, is tantamount to a seizure of assets.
Experten als “Totengräber der 2. Säule”
Doris Bianchi vom Schweiz. Gewerkschaftsbund schreibt im Newsletter des SGB: “Ende September 2013 hat die Kammer der Pensionskassenexperten den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt. Das ist falsch und gefährlich. Gefährlich, weil in der Folge 15 Mia. Franken in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssten und das Vertrauen in die Zweite Säule so strapaziert würde. Falsch, weil die Grundlagen zu diesem Entscheid nicht das tatsächliche Anlageverhalten der Pensionskassen abbilden.”
pw. Bianchi wiederholt das Argument des SGB, dass es sich bei der derzeitigen Tiefzinsphase um ein vorübergehendes Phänomen handle und verweist auf das gute Ergebnis von 2012. Sie erwähnt nicht, dass über acht Jahre die Durchschnittsrendite nur rund 3% erreichte (Swisscanto), also selbst für einen technischen Zins von 3% nicht ausreichte. Dass derzeit die Kassen auf breiter Front auf einen technischen Zins von 3% und tiefer einschwenken bleibt ebenfalls unerwähnt. Die privatrechtlichen Kassen weisen derzeit im Beitragsprimat gemäss Swisscanto noch einen durchschnittlichen technischen Zins von lediglich 3,08% auf. Unter diesem Umständen ist es schleierhaft, wie Bianchi zu ihrer Schlussfolgerung kommt: “Mit einer flächendeckenden Absenkung der technischen Zinssätze auf 3 % und tiefer machen sich die Pensionskassenexperten zu den Totengräbern der Zweiten Säule. Die auf falschen Annahmen beruhende Fachrichtlinie 4 der Pensionskassenexperten gehört schnellstens revidiert.”
CS PK-Index: Gutes Q3
Im 3. Quartal 2013 nahm der Credit Suisse PK-Index um 2.20 Punkte resp. 1,60% zu und liegt per 30. September 2013 bei 139.11 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Insbesondere die Monate Juli mit 1,09% und September mit 0,89% trugen zum guten Ergebnis des dritten Quartals bei. Lediglich der Monat August mit -0,34% verhinderte ein noch besseres Resultat. Die Jahres-Performance erhöhte sich auf 4,12% per 30. September 2013.
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1,5% p.a.) legte im Berichtsquartal 0.53 Punkte (resp. 0,37%) auf den Stand von 143.13 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit hat sich die Differenz zwischen dem BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index wieder verringert und liegt per 30. September 2013 bei nur noch 4.02 Punkten (Q2 2013: 5.68 Punkte).
Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im dritten Quartal 1,23% über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2,43%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2,64% beträgt. Die Detailauswertung folgt in ca. 14 Tagen.
Be: Gewerbe unterstützt Referendum gegen PK-Gesetz
Die Gewerbekammer, die Basis des Gewerbeverbands Berner KMU, hat die Frage des Referendums gegen die Pensionskassenvorlage diskutiert. Dabei fasste sie mit 40 zu 24 Stimmen folgenden Entscheid: Sie wird zwar nicht selbst das Referendum gegen die Vorlage ergreifen, berichtet der Bund.
Aber sie wird dieses unterstützen, sofern es von jemandem anderen ergriffen werden sollte. Das Hauptargument der Mehrheit sei gewesen, dass das Volk bei einer solch wichtigen Vorlage die Möglichkeit haben solle, sich zu äussern, teilte der Gewerbeverband in einer Mitteilung mit.
Der Entscheid der Basis kommt überraschend. Noch vor drei Wochen hatte der Gewerbeverband-Direktor Christoph Erb im «Bund» eher von einem Referendum abgeraten. Er könne mit der vom Grossen Rat verabschiedeten Variante «gut leben», sagte er damals. Die Leitung des Gewerbeverband hatte der Gewerbekammer denn auch den Antrag gestellt, ein allfälliges Referendum nicht zu unterstützen – fand damit bei der Basis aber kein Gehör.
OAK Rundschreiben an Aufsichtsbehörden zu den öffentlichen Kassen
Die Oberaufsichtskommission nimmt in einem Rundschreiben an die Aufsichtsbehörden Stellung zu diversen Fragen der Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen. Anlass dazu haben kürzlich erschienene Presseartikel gegeben, welche die OKA vermuten lassen, dass einige Gesetzgebungsinstanzen auf kantonaler und kommunaler Ebene sich nicht an den Mitteilungen orientieren. So sollen zum Beispiel mehrere Gemeinwesen die Vollkapitalisierung ohne Bildung genügender Wertschwankungsreserven per Stichtag 1. Januar 2014 mit gleichzeitigem Wegfall der Staatsgarantie vorsehen. Dies widerspreche klar den von der OAK BV publizierten Mitteilungen.
Man darf vermuten, dass die OKA mit bezug auf die öffentlichen Kassen noch diverse Probleme zu lösen hat und die erwünschte Compliance nicht immer im erhofften Ausmass gegeben ist, zumal es an Sanktionsmitteln fehl. Sie ist auf die Durchsetzungsfähigkeit der Aufsichtsbehörden angewiesen, an welche im letzten Satz die Mahnung ergeht: “Wir bitten um Kenntnisnahme und erwarten die Umsetzung dieses Rundschreibens und der Mitteilungen der OAK BV.”
Mercer Global Pension Index: Schweiz auf Rang 4
Das Schweizer Vorsorgesystem hat sich um einen Platz verbessert und belegt nun den vierten Rang. Damit schließt die Schweiz zu den Spitzenreitern Dänemark, Niederlande und Australien auf, die ihre jeweiligen Positionen aus dem Vorjahr behaupten konnten. Südkorea, Indien und Indonesien belegen in der Studie die letzten Plätze.
Dies ist das Ergebnis des Melbourne Mercer Global Pension Index 2013, der von Mercer bereits zum fünften Mal in Kooperation mit dem Australian Centre for Financial Studies erstellt wurde. Die Studie untersucht und bewertet die Altersversorgung von 20 Ländern hinsichtlich der Kriterien „Leistungen“, „Finanzierung“ und „Rahmenbedingungen“. Dabei wurden neben den staatlichen Rentensystemen und der betrieblichen Altersversorgung auch private Anlagen und Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt.
Dänemark belegt im Ranking weiterhin Platz 1 und erreicht als einziges Vorsorgesystem den Grade „A“. Mit dem Grade-A-Ranking werden das gut finanzierte Vorsorgesystem des Landes, die hohen Vermögenswerte und Beiträge, die angemessene Leistungen sowie ein gut reguliertes privates Vorsorgesystem anerkannt.
Das Vorsorgesystem der Schweiz hat seinen Gesamtindexwert gegenüber 2012 leicht verbessert (von 73,3 auf 73,9), was in erster Linie auf eine Zunahme der Sparquote zurückzuführen ist.
CVP legt Konzept zur BVG-Revision vor
Die CVP macht Druck auf Sozialminister Alain Berset: Das Gesamtpaket zur Revision der Altersvorsorge müsse nächstes Jahr ins Parlament kommen und noch in dieser Legislatur zumindest vom Erstrat verabschiedet werden, sagte Fraktionspräsident Urs Schwaller in Bern. Am Freitag präsentierte seine Partei ihre Vorschläge für die Reform der zweiten Säule.
Grob lassen sich die Forderungen gemäss NZZ auf vier Punkte reduzieren: Der Umwandlungssatz soll nicht mehr gesetzlich, sondern technisch festgelegt werden. Das Alterskapital soll früher angespart werden; damit sollen auch die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt steigen. Das angesparte Kapital soll primär der Altersvorsorge dienen, und die Pensionskassen sollen für mehr Transparenz bei den Vermögensverwaltungskosten sorgen.
Die CVP schlägt deshalb vor, den Umwandlungssatz künftig nicht mehr von der Politik, sondern beispielsweise vom Bundesamt für Statistik (BfS) aufgrund klar definierter Kriterien bestimmen zu lassen. Alle fünf Jahre sollen die «technisch korrekten Sätze» neu berechnet werden. Spätestens 10 Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter soll den Versicherten jedoch ein verbindlicher Satz mitgeteilt werden, so dass die künftigen Rentner wüssten, woran sie seien. Während einer Übergangsphase von 10 Jahren nach der Reform sollen die Rentensenkungen durch einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds abgefedert werden.
Eine weitere Forderung der CVP: Der Kapitalbezug im obligatorischen Bereich soll eingeschränkt werden. Es dürfe nicht sein, dass für Immobilien, Unternehmensgründungen oder andere Zwecke Kapital ausbezahlt werde und die Versicherten am Schluss via Ergänzungsleistungen dem Steuerzahler zur Last fielen. Einer entsprechenden Motion von Ruth Humbel hat der Nationalrat bereits zugestimmt.
Der Fraktionschef Schwaller erklärte, die einzelnen Forderungen sollten ins Gesamtpaket von Bersets Rentenreform einfliessen. «Einzelsprünge» hätten vor dem Volk keine Chance. Deshalb möchte die CVP auch darauf verzichten, einzelne Elemente der Reform, beispielsweise eine Schuldenbremse für die AHV, vorzuziehen. Dies ist insofern überraschend, da die CVP in der Herbstsession im Nationalrat noch mit grosser Mehrheit einer Motion der FDP zugestimmt hat, die genau das forderte.
Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 möchten FDP und SVP gerne vorziehen. Doch auch hier tritt die CVP auf die Bremse. «Die Gefahr besteht, dass wir bei schrittweisem Vorgehen am Schluss wieder vor einem Scherbenhaufen stehen», so Schwaller. Spätestens im Jahr 2019 müsse deshalb eine Gesamtvorlage vors Volk.
NZZ / CVP /
CVP-Papier


