treuhand-kammerMitte 2011 hat das IASB den Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) in einer überarbeiteten Version publiziert. Die neuen Vorschriften verlangen u. a. ein sogenanntes Risk-Sharing bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung zu berücksichtigen. Der Beitrag von Lukas Müller in der Oktober-Ausgabe des Treuhänder zeigt, wie diese Neuerung genutzt werden könnte, um die Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen in der Schweiz näher an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu bringen.

In seinem Fazit hält Müller u.a. fest: “Zusammenfassend zeigt sich, dass eine vollständige Bilanzierung der Unterdeckung beim Arbeitgeber aus wirtschaftlicher Sicht als falsche Lösung bezeichnet werden muss. Gemäss den vorangegangenen Erläuterungen kann nahezu ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber tatsächlich jedwede Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung aus eigenen Mitteln und ohne Beteiligung einer anderen Partei zu finanzieren hat oder freiwillig finanziert. Mit dem Liability Ceiling Approach ist es erstmals möglich, eine näherungsweise tatsachengetreue Darstellung der wirtschaftlichen Belastung aus einer Unterdeckung zu erreichen, da auf die tatsächliche Verpflichtung des Arbeitgebers abgestützt wird. Das notwendigerweise pragmatische Vorgehen bei der Bestimmung einer allgemeingültigen Regel zur Begrenzung einer Unterdeckung nach IAS 19 rechtfertigt also nicht, gänzlich darauf zu verzichten. Schliesslich ist eine geschätzte Aufteilung der Unterdeckung auf jeden Fall besser als gar keine.”

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