Die Oberaufsichtskommission nimmt in einem Rundschreiben an die Aufsichtsbehörden Stellung zu diversen Fragen der Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen. Anlass dazu haben kürzlich erschienene Presseartikel gegeben, welche die OKA vermuten lassen, dass einige Gesetzgebungsinstanzen auf kantonaler und kommunaler Ebene sich nicht an den Mitteilungen orientieren. So sollen zum Beispiel mehrere Gemeinwesen die Vollkapitalisierung ohne Bildung genügender Wertschwankungsreserven per Stichtag 1. Januar 2014 mit gleichzeitigem Wegfall der Staatsgarantie vorsehen. Dies widerspreche klar den von der OAK BV publizierten Mitteilungen.

Man darf vermuten, dass die OKA mit bezug auf die öffentlichen Kassen noch diverse Probleme zu lösen hat und die erwünschte Compliance nicht immer im erhofften Ausmass gegeben ist, zumal es an Sanktionsmitteln fehl. Sie ist auf die Durchsetzungsfähigkeit der Aufsichtsbehörden angewiesen, an welche im letzten Satz die Mahnung ergeht: “Wir bitten um Kenntnisnahme und erwarten die Umsetzung dieses Rundschreibens und der Mitteilungen der OAK BV.”

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