Die Gemeinde Wil und ihr PK-Entscheid
“Infowil” informiert über den Entscheid der Gemeinde Wil zum Anschluss an “Swisscanto flex” und die dahinter stehenden Überlegungen. Für den Anschluss an eine andere Vorsorgeeinrichtung wurde eine öffentliche Ausschreibung nach WTO durchgeführt. In der Evaluation der acht eingegangenen Offerten wurden die Kriterien Abbildung des vorgegebenen Vorsorgeplans, laufende und einmalige Kosten, Sicherheit, Handling von Mutationen sowie Nachhaltigkeit beurteilt. Dabei erwies sich das von der Sammelstiftung Swisscanto flex (fixe Finanzierung) eingereichte Angebot als das insgesamt wirtschaftlich günstigste, sowohl im Vergleich mit den anderen Offerten als auch im Vergleich mit einer autonomen Wiler Stiftungslösung.
Mobiles BVG
Die Prevas hat ein BVG-App für iOS und Android entwickelt, das in der Gratis-Version das BVG enthält, in der Platinum-Edition für 5 Franken auch alle massgeblichen Verordnungen. Besonders wertvoll sind die Suchfunktion und das Stichwortverzeichnis, welche die Navigation zwischen den einzelnen Bereichen und das Finden entsprechender Themen massiv erleichtern. Die Apps sind bei den üblichen Stores herunterzuladen.
Umfrage zur Kostentransparenz
Der Pensionskassenverband hat unter seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Kostentransparenz gestartet. In einer Mitteilung schreibt er dazu: “Der ASIP begrüsst die Verbesserung der Kostentransparenz. Er ist bestrebt, seinen Mitgliedern und einer breiteren Öffentlichkeit möglichst schnell, proaktiv und umfassend ein Bild über die Kostensituation in der beruflichen Vorsorge und die erfolgten Verbesserungen bei der Transparenz aufzeigen zu können. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns die nachfolgenden drei Fragen zu beantworten.” Sie lauten:
1. Vermögen per 31.12.2013:
2. Kostentransparenzquote gemäss Weisung OAK:
3. Total der in der Betriebsrechnung ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten in % der transparenten Vermögensanlagen.
BSV: Ausschreibung zur Analyse von Verlusten auf Altersleistungen
Das BSV hat eine Ausschreibung zur Analyse der theoretischen und technischen Verluste auf Altersleistungen der beruflichen Vorsorge publiziert. Die Untersuchung stützt sich auf die These, dass ein Umwandlungssatz von 6 Prozent im ordentlichen Rentenalter mit Zeithorizont 2019 angemessen ist.
Ausgehend von den effektiv angewandten Umwandlungssätzen für BVG-Neurentner aus einer repräsentativen Stichprobe von Vorsorgeeinrichtungen von 2009 bis 2013 (fünfjähriger Beobachtungszeitraum) soll die Untersuchung die Einsparungen oder Mehrkosten ermitteln, die sich bei Anwendung der Umwandlungssätze gemäss den Thesen der Reform 2020 für die Vorsorgeeinrichtungen ergeben würden.
Dieser theoretische Teil ist durch einen technischen Teil zu ergänzen, bei dem die technischen Verluste oder Gewinne für jede Vorsorgeeinrichtung der Stichprobe einzeln geschätzt werden. Dazu wird die Differenz zwischen dem Deckungskapital der laufenden Renten und dem reglementarischen Altersguthaben jeder Neurentnerin bzw. jedes Neurentners ermittelt.
Endtermin für die Einreichung: 15.05.2014; Projektbeginn: 01.06.2014; Projektabschluss: Ende November 2014.
PKRück “kerngesund und bilanzstark”
Die PKRück vermittelte an einem Mediengespräch erweiterte Informationen und Kommentare zu ihrem gleichentags veröffentlichten Jahresbericht. Laut Einschätzung von Finanzchef Christoph Curtius ist der Rückversicherer “kerngesund und finanzstark”. Die Einschätzung lässt sich untermauern mit den Bilanzzahlen per 2013. Das Wachstum hat sich in allen Bereichen fortgesetzt mit einem Plus von 11% bei den Prämieneinnahmen, 10% beim Eigenkapital und 9% bei den Versicherten (auf 161’000 Personen). Wie gut die PKRück dasteht ergibt sich eindrücklich aus der hohen Solvabilitätsquote von 272%. Sie erlaubt einen sehr tiefen technischen Zins von 2%. Um für noch schwierigere Zeiten gerüstet zu sein, wurden Zusatzrückstellungen für einen technischen Zins von 1,25% vorgenommen. Das ermöglicht eine auf äusserste Sicherheit ausgerichtete Anlagepolitik (Aktienanteil 7%), die allerdings ihren Preis in einer Performance von lediglich 1,8% für das Berichtsjahr hat. Bei Kapitalanlagen von 409 Mio. Franken und Deckungsrückstellungen von 96 Mio., beträgt die erforderliche Rendite zur Finanzierung des technischen Zinses nur gerade 0,47%. Das gibt kaum Anlass zum Eingehen höherer Risiken.
Im Aktionariat haben sich durch den Ausstieg von Profond und der Neuaufnahme der Previs einige wichtige Änderungen ergeben. Am AK beteiligt sind jetzt mit je 22,5% Abendrot, PKG, Nest und Previs, 10% liegen bei der PKRück. Ihren Marktanteil schätzt die PKRück auf 15%.
Durch den Ausstieg der Profond mit ihren 30’000 Versicherten verliert der Versicherer nach eigenen Angaben 6 bis 7% des Geschäftsvolumens. Die Phase ununterbrochenen Wachstums dürfte deshalb nach Einschätzung von Hanspeter Tobler, Vorsitzender der Geschäftsleitung, im laufenden Jahr durch eine gewisse Abflachung unterbrochen werden, bis die Lücke durch den Abgang geschlossen ist.
In der Präsentation enthalten sind Angaben über die aktuelle Entwicklung der IV-Fälle und die Präventionsmassnahmen der PKRück sowie Angaben über Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Jahr.
NZZ: Verschärfte Vorschriften für Alternative?
In der NZZ beschäftigt sich Michael Ferber mit den Überlegungen des Bundesrates zu einer Verschärfung der Vorschriften für alternative Anlagen, die bereits auch in die Vernehmlassungsvorlage zur Altersvorsorge 2020 Eingang gefunden haben. Ferber schreibt:
“Dabei geht es unter anderem um eine bessere Abgrenzung klassischer Obligationen von «neuartigen und strukturierten Forderungen», die in der Finanzmarktkrise im Vordergrund standen. Klassische Anleihen dürften nicht mit solchen Forderungen «durchsetzt» werden, heisst es in der Passage. Letztere seien sehr komplex, und deren Risiken unterschieden sich teilweise stark. Solche Forderungen sollten als alternative Anlagen gelten. Seit Anfang 2009 gilt für Pensionskassen eine Anlagelimite von 15% für alternative Anlagen. Bei einer strengeren Abgrenzung neuerer, derzeit unter Obligationen laufender Anlagen von «klassischen» Anleihen wäre dieses 15%-Kontingent in den vom Bundesrat erlassenen Anlagevorschriften schneller voll. Dies wäre im Interesse der Gegner alternativer Anlagen.”
In der NZZ wird dazu auch die Meinung des ASIP zitiert, der sich in seiner Stellungnahme gegen eine weitere Verschärfung der Vorschriften oder gar ein Verbot alternativer Anlagen wendet. Mit den 2009 in Kraft getretenen Änderungen sei den politischen Forderungen nach restriktiveren Anlagebestimmungen Rechnung getragen worden. Wer jetzt nach zusätzlicher Regulierung rufe, verkenne die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den Vorsorgeeinrichtungen, meint der Verband.
NZZ /
Erläuternder Bericht (s.S. 85)
Volatilität drückt auf Deckungsgrade
Der Deckungsgrad von Schweizer Pensionsplänen hat sich im ersten Quartal verschlechtert, wie die neuste Towers Watson Studie zeigt. Die Entwicklung des Marktes während des ersten Quartals des Jahres haben der jüngsten Verbesserung der Bilanzen und der damit verschafften Atempause für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung ihrer Pensionskassen ein Ende gesetzt. Dies ergibt die kürzlich veröffentlichte Studie von Towers Watson. Zwar konnte ein Anstieg der Planvermögen verzeichnet werden, doch die Pensionsverpflichtungen stiegen seit dem Vorquartal im Vergleich zum Vermögen stärker an. Insgesamt verschlechterte sich so der hypothetische Deckungsgrad (d.h. das Verhältnis des Planvermögens gegenüber den Pensionsverpflichtungen) um rund 3 Prozentpunkte. Dieser sank von 102,9 per 31. Dezember 2013 auf 99,9 per 31. März 2014.
CS PK-Index im Q1
Im ersten Quartal nahm der CS Pensionskassen-Index um 2.49 Punkte resp. 1.76% zu und liegt per 31. März 2014 bei 143.79 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Der Februar trug mit 1.12% hauptsächlich zum Resultat des ersten Quartals 2014 bei, während Januar und März mit 0.16% resp. 0.47% klar unter der 1% Marke blieben.
Verglichen mit dem ersten Quartal 2012 (3.01%) und 2013 (3.48%), fällt der Start ins Anlagejahr 2014 verhalten aus. Vergleicht man das Resultat des ersten Quartals 2014 jedoch mit dem Vorquartal (Q4 2013: 1.56%), ist wieder eine leichte Steigerung erkennbar.
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1.5% p.a.) legte im Berichtsquartal, ebenfalls ausgehend von 100 zu Beginn des Jahres 2000, um 0.54 Punkte (resp. 0.37%) auf den Stand von 144.20 zu. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt damit im ersten Quartal 2014 1.39% über der BVG-Vorgabe. Die Differenz zwischen dem BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index hat sich deutlich verringert und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 0.41 Punkten (Q4 2013: 2.36 Punkte).
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2.58%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2.60% beträgt. Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das erste Quartal 2014 wird in rund zwei Wochen publiziert.
UBS PK-Barometer im Q1
Im ersten Frühlingsmonat erzielten die untersuchten Pensionskassen gemäss UBS PK-Barometer im Durchschnitt eine Performance von fast 0,4%. Die Vorsorgewerke der mittleren Peer-Gruppe bildeten – allerdings bei kleinem Abstand – das Schlusslicht. Für das erste Quartal ergibt sich ein Durchschnitt von guten 1,6%.
BGer zu Nullverzinsung bei Überdeckung
Vorsorge Aktuell berichtet in ihrem Newsletter vom 10.4.2014: Das Bundesgericht (Urteil 9C_114/2013) hat die Beschwerde eines ausgetretenen Versicherten abgewiesen, der eine Nullverzinsung seines Alterskapitals bei Überdeckung der Kasse nicht akzeptierte. Um die Unterdeckung der Pensionskasse auszugleichen, beschloss der Stiftungsrat der umhüllenden Pensionskasse comPlan Ende November 2009, die Altersguthaben 2009 mit 2 Prozent zu verzinsen. Zudem legte er fest, dass die Altersguthaben von Versicherten, die 2010 während des laufenden Jahres aus der comPlan austreten, mit 0 Prozent verzinst werden. Per 31. Dezember 2009 stieg der Deckungsgrad wieder auf 101 Prozent.
Ein im November 2010 aus der comPlan ausgetretener Versicherter verlangte, dass sein Guthaben im Austrittsjahr pro rata temporis mit 2.25 Prozent zu verzinsen sei, so wie bei den Versicherten im Jahr 2010, die nicht ausgetreten sind. Die zweite sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat entschieden, dass das Reglement der Pensionskasse eine ausreichende Grundlage bietet, um eine solche Massnahme festzulegen. Auch ist das Gericht der Ansicht, dass der Versicherte ausreichend über die Nullverzinsung informiert worden ist. Die «Schweizer Personalvorsorge» wird dazu einen Artikel publizieren.
8,8% Rendite, technischer Zins 2,5%
Die PKE Vorsorgestiftung Energie (PKE) hat im Geschäftsjahr 2013 eine Rendite von 8,8 % erzielte. Ausschlaggebend waren der hohe Aktienanteil und die weiterhin erfreuliche Entwicklung im Schweizer Immobilienmarkt, schreibt die PKE in einer Mitteilung.
Dank dem guten Ergebnis hat sich der Deckungsgrad der PKE von 104,9 % auf 110,9 % erhöht. Mit einem technischen Zinssatz von 2,5 % steht die PKE solide da. Die Altersguthaben werden auch 2014 mit 2,5 % verzinst.
Der Trend hin zu Vorsorgelösungen im Beitragsprimat und damit zu Übertritten vom Leistungsprimat der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft zur Stiftung hält an. Am 1. April 2014 sind fünf Unternehmen mit einem Vermögen von über 800 Mio. Franken von der Genossenschaft in Stiftung übergetreten.
Teure Nachhaltigkeit
Radio SRF hat sich anlässlich einer Tagung mit dem Thema nachhaltige Anlagen für Pensionskassen beschäftigt. Deren Ausmass ist weiterhin gering. Schuld daran sind nicht zuletzt die Kosten.
Eine kleinere Pensionskasse bezahle für eine nachhaltige Anlage häufig ein Vielfaches an Gebühren im Vergleich zu einer traditionellen Anlage, erklärte Luzius Neubert vom Pensionskassenberater PPCmetrics. Bei einem Vermögen von beispielsweise 100 Millionen Franken müsse im ersten Fall mit Verwaltungsgebühren von 300‘000 bis 400’000 Franken gerechnet werden – verglichen mit etwa 0,1 Prozent oder 100‘000 Franken bei einer kostengünstigen Anlage.
Es braucht deshalb mehr nachhaltige Produkte, die sich die Pensionskassen auch leisten können. «Es darf ein klein wenig, aber nicht massiv teurer sein», sagt Peter Graf als Stiftungsratspräsident der Personalvorsorge Swissport. Denn die Rendite sei nicht grösser als bei konventionellen Anlagen.
TA: Hypotheka erleidet140 Mio. Schaden
Der Tages-Anzeiger berichtet über neue Erkenntnisse im Betrugsfall Hypotheka. Die Zeitung schreibt: “Jahrelang hat die Genfer Stiftung Hypotheka im Auftrag von 93 Schweizer Pensionskassen Vorsorgegelder investiert. Sie tat dies in Form von Hypotheken für Mietshäuser von Privaten. Dafür erhielt sie jährlich knapp 4 Prozent Zins, der deutlich über dem marktüblichen Niveau liegt. Letzten November liess die Stiftung durchblicken, dass wegen Manipulationen gewisse Hypotheken höher lagen als der Wert der belehnten Häuser. Sie bezifferte den Schaden auf 20 bis 60 Millionen Franken.
Am 25. März, korrigierte die Stiftung anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung den «Schadensbetrag auf geschätzte 140 Millionen Franken». Dies berichteten übereinstimmend Vertreter von Pensionskassen, die anwesend waren.
Ktipp: “Milliarden-Bschiss”
pw. “An den erwerbstätigen Versicherten verdienten die Pensionskassen allein letztes Jahr unter dem Strich 21 Mrd. Franken”, schreibt der mit den Vorsorgeeinrichtungen notorisch gut vertraute Ktipp in seiner Ausgabe vom 9.4.14. Die Rechnung der nach eigener Einschätzung im Dienste der Konsumenten schreibenden Zeitschrift geht so: Erzielte Rendite minus Mindestzins gleich Gewinn der Kassen. Aber es kommt noch besser: “Nicht nur das: Die Pensionskassen machten auch mit den Rentnern ein gutes Geschäft. Ihr Guthaben muss rechnerisch mit 3,5 Prozent verzinst werden, damit das Geld bis zum Lebensende reicht. Somit blieben noch 11 Milliarden Franken Überschuss für die Pensionskassen. Zusammengerechnet war das Geschäft mit der 2. Säule für die Pensionskassen und Versicherungen allein im letzten Jahr ein riesiges Geschäft.” Klar ist für die Zeitschrift, die viel kritisierte Umverteilung von Jung zu Alt ist “eine Mär”. Die Pensionskassen versinken ergo im Geld; warum den öffentlichen Kassen Dutzende Milliarden fehlen ein Mysterium und warum sie nicht alle endlos freie Reserven haben offenbar eines der grossen Rätsel des Universums.
EU: Vorschlag für neue Richtlinie zur betrieblichen Vorsorge, Kritik der Verbände
Die EU-Kommission hat ihren Fahrplan zur Ankurbelung der Wirtschaft im EU-Bereich vorgelegt, in welchem auch Massnahmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung enthalten sind. In einer Mitteilung heisst es: “In diesem Bereich dürfte der heute vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag mit neuen Vorschriften für die betriebliche Altersversorgung (EbAV 2) einen Beitrag zur Erhöhung der langfristigen Anlagen leisten. Der Vorschlag hat im Wesentlichen drei Ziele:
- Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Versorgungsanwärter;
- Ausschöpfung der Vorteile des Binnenmarktes für die betrieblichen Altersversorgungssysteme durch Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen;
- Stärkung der Fähigkeit der betrieblichen Altersversorgungssysteme, in Finanzinstrumente mit einem langfristigen wirtschaftlichen Profil zu investieren, und damit Stärkung der Finanzierung des realwirtschaftlichen Wachstums.”
Zur Umsetzung wurde eine neue Richtlinie zur betrieblichen Vorsorge (IORP) erarbeitet (EbAV) mit dem Ziel der verbesserten Transparenz und Governance zur Stärkung grenzüberschreitender Aktivitäten und Förderung langfristiger Investments.
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) ist mit dem Richtlinienentwurf nicht glücklich. Institutional Money schreibt dazu: “Der Verband begrüßt, dass die EU Kommission wie angekündigt darauf verzichtet, neue quantitative Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung in den Entwurf hinein zu formulieren. Darüber hinaus kann der Verband mit vielen der vorgeschlagenen Regelungen für grenzüberschreitend tätige Pensionskassen und zur Governance, leben. Allerdings sind quantitative Anforderungen, wie sie Solvency II definiert, nicht zuletzt durch die vagen Formulierungen zum Risikomanagement noch nicht vom Tisch.”
“Der Richtlinienentwurf bestätigt das Unverständnis der Brüsseler Kommission über die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge und den Charakter regulierter Pensionskassen. „Dieser Richtlinienentwurf wie auch die Diskussion um die Einbeziehung der bAV in die PRIPs-Verordnung zeigen, dass die Kommission betriebliche Altersvorsorge wie individuelle Lebensversicherungen oder sonstige Finanzprodukte behandeln möchte. Das verkennt den Charakter der betrieblichen Altersversorgung vollkommen. Insbesondere regulierte Pensionskassen, wie sie im VFPK organisiert sind, erbringen eine Sozialleistung, die im Arbeitsrecht verankert ist und bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden, wie sie ihr Geld anlegen“ macht Helmut Aden (Präsident der VFPK) den Unterschied deutlich. „Sie stehen nicht im Wettbewerb und unterstehen bereits der strengen nationalen Aufsicht durch die BaFin.“
EU-Richtlinie /
Zusammenfassung des Berichts / Institutional Money


