Prevas neu auch in der Romandie
Erweiterte Palette in der Kollektivversicherung, UWS-Senkung
Axa Winterthur will vermehrt auch ihre teilautonomen Angebote in den Kundenfokus rücken, bei denen das Anlagerisiko ganz oder teilweise beim Vorsorgewerk und damit bei den angeschlossenen Unternehmen liegt. Der Grund ist, dass die engen regulatorischen Rahmenbedingungen der Vollversicherung zwar maximale Sicherheit gewährleisten, im anhaltend tiefen Zinsumfeld aber auch zusätzlich auf die Anlagerendite und somit auf den Zins der Versicherten drücken, heisst es in einer Medienmitteilung. «Die Vollversicherung ist zu Recht sehr beliebt. Teilautonome Sammelstiftungen haben aber einen viel höheren Grad an Autonomie und Gestaltungsspielraum, so dass die erwartete Anlagerendite und somit die Verzinsung der Altersguthaben über derjenigen der Vollversicherung liegt und auch die Kosten tiefer sind», erklärt Thomas Gerber, Leiter Leben und Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Winterthur.
Als Reaktion auf die weiter steigende Lebenserwartung sowie die anhaltend tiefen Zinsen werden die «AXA Stiftung Berufliche Vorsorge» und die «AXA BVG-Stiftung Westschweiz» per 1. Januar 2015 ihren Umwandlungssatz anpassen: bei den Männern von 5,835 % auf 5,604 % (– 4 %) und bei den Frauen von 5,574 % auf 5,480 % (– 1,7 %). Für einen typischen Versicherten mit CHF 300‘000.– im obligatorischen und CHF 200‘000.– im überobligatorischen Teil der zweiten Säule werde die Anpassung zu einer Reduktion der künftigen Altersrente um CHF 39.– pro Monat führen, schreibt Axa Winterthur.
AV2020: Seniorenrat für UWS 6,4%
In einer Medienmitteilung zur Vernehmlassung über die Altersvorsorge 2020 hält der Seniorenrat fest: “Der SSR stimmt einer moderaten Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent zu. Dies nicht zuletzt, weil mit der Anpassung des Umwandlungssatzes der lästigen Polemik um die „Umverteilung von Jung zu Alt“ der Boden entzogen würde.
Die vorgesehenen Kompensationsmassnahmen sind so zu gestalten, dass die Mehrkosten für die davon Betroffenen tragbar sind. Aus Sicht des SSR ist es an der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. den Sozialpartnern darüber zu befinden. Die Erhöhung des Mindestalters für den Rentenvorbezug von 58 auf 62 hält der SSR für eine zu grosse Einschränkung der Wahlfreiheit bei der beruflichen Vorsorge. Den Vorschlägen zur Verbesserung der Transparenz und betreffend der Aufsicht über die Versicherungsunternehmen stimmt der SSR zu. Auch verlangt er eine Überschussbeteiligung von 95 Prozent an die Vorsorgeeinrichtungen.”
AV2020: Stellungnahme der Publica, Vorschläge zum Umwandlungssatz
Die Publica, Pensionskasse des Bundes, hat eine eigene Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020 eingegeben und wir stellen mit Freude fest, dass – ohne Absprache – die Positionen von Vorsorgeforum und Publica in weiten Teilen übereinstimmend wenn nicht gar identisch sind.
Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen zum Umwandlungssatz. Die Publica stellt mit Berechtigung fest, dass die Senkung notwendig ist, verweist zudem auf die Tatsache, dass sie selbst im kommenden Jahr den Satz auf 5,65% senken wird. Woraus sich der einfache Schluss ziehen lässt, dass für einen Mindestsatz auf nationaler Ebene dies eigentlich als Richtgrösse genommen werden müsste. Aber die Publica geht noch einen Schritt weiter und fordert, wie dies u.a. auch Vorsorgeforum und ASIP tun, den Mechanismus zu seiner Festlegung zu ändern. Die Kasse hält fest:
“Der Mindestumwandlungssatz ist keine in einem politischen Prozess festzulegende Grösse, sondern ein zur Festsetzung finanzierter Leistungen unerlässlicher Parameter. Beim Umwandlungssatz handelt es sich auch nicht um eine starre Grösse, er hängt vielmehr von verschiedenen Faktoren ab. Aus diesen Gründen ist er im Gesetz nicht als fixer Betrag festzulegen, weil jede Änderung zur Anpassung an veränderte Faktoren eine Gesetzesänderung voraussetzen würde. Aus diesen Gründen ist der Mindestumwandlungssatz im Gesetz nicht als fixe Grösse, sondern – unter angemessener Berücksichtigung wirtschaftlicher und demografischer Faktoren – in Form einer Bandbreite zu umschreiben, allenfalls ergänzt mit objektiven Kriterien und Parametern. Die Festsetzung des jeweils gültigen Umwandlungssatzes soll durch den Bundesrat auf Verordnungsstufe erfolgen.”
Weiter wird die Erhöhung des Frauenrentenalters begrüsst, aber auch festgestellt, dass die Uebergangsfrist von sechs Jahren viel zu lang ist. Die Senkung der Eintrittssschwelle auf 14’400 Franken wird als zu teuer verworfen. Schliesslich kritisiert die Publica auch die Ideen zur Ausfinanzierung der Uebergangsgeneration während 25 Jahren und empfiehlt als Alternative die Erwägung des Serra/Deprez-Modells.
Die Stellungnahme kann von der Website der Publica heruntergeladen werden, die in den vergangenen Tagen neu gestaltet worden ist und auf Geräten mit verschiedensten Bildschirmgrössen zu benutzen ist.
Stellungnahme Publica /
Website Publica / Serra/Deprez-Modell
UBS: Vorsorgelasten in die Zukunft verschoben
Die UBS hat eine Studie zur Zukunft der Altersvorsorge publiziert, die ein wenig verheissungsvolles Bild gibt. Die Bank schreibt dazu: “Die Schweizer Altersvorsorge steckt in der Klemme. „Seit dem Scheitern der 11. AHV-Revision und der Ablehnung der Herabsetzung des Umwandlungssatzes im Jahre 2010 ist die Kluft zwischen Reformbedarf und Reformfähigkeit weiter gewachsen,“ sagt Andreas Schlatter, Mitglied der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge und Leiter von UBS Global Asset Management Schweiz.
Die zentralen Ergebnisse der Studie sind:
- AHV-Finanzierungslücke: In der AHV übersteigen heutige Rentenversprechen den Barwert zukünftiger Einnahmen um 173,4% des Schweizer BIP. Umgerechnet entspricht dies etwa einer Billion Franken.
- Generationengerechtigkeit: Es zeigt sich ein starker Anstieg in der Belastung der AHV nach Jahrgängen. Unter der Annahme, dass die Finanzierungslücke in der AHV durch eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2025 geschlossen werden soll, beläuft sich die Mehrbelastung (Beiträge gegenüber empfangenen Leistungen) für eine Person des Jahrgangs 2010 auf 1590 Franken pro Lebensjahr und für eine Person des Jahrgangs 1980 auf CHF 860 gegenüber einer Person, die heute das Rentenalter erreicht (Jahrgang 1949). Hingegen sind heutige Rentner höheren Alters deutlich bessergestellt. Zum Beispiel hat eine heute 85-jährige Person (Jahrgang 1929) eine Minderbelastung von etwa CHF 680 pro Lebensjahr gegenüber dem heute 65-jährigen Neurentner.
- Nachhaltigkeitslücke: Die implizite Staatsschuld der Schweiz liegt bei 167,4% des BIP. Zusammen mit den expliziten Schulden in Höhe von 35,5% des BIP im Jahr 2011, beläuft sich die tatsächliche Staatsverschuldung der Schweiz auf 202,9% des BIP. Dies entspricht einer Summe von fast 1,2 Billionen Franken. Rechnet man der tatsächlichen Staatsverschuldung schliesslich die bestehenden expliziten Vermögen in Höhe von 36,9% des BIP im Jahr 2011 entgegen, so beziffert sich die Nachhaltigkeitslücke der Schweiz auf 166,0% des BIP oder etwa 970 Milliarden.
Studie
Vorsorgeforum Mitgliederversammlung, Bortoluzzi neuer Präsident
An der Mitgliederversammlung 2014 des Vorsorgeforums wurden im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen in den Vorstand neu gewählt: Peter Zanella, Leiter der Vorsorgeberatung bei Towers Watson, und Michael Bolt, Generaldirektor der Hotela. Aus dem Vorstand zurück getreten sind: Hans Bieri, Henriette Rietmann (Coop PK), Conrad Rossier und Erhard Burri (proparis). Gleichzeitig hat das im letzten Jahr gewählte Vorstandsmitglied Nationalrat Toni Bortoluzzi vom ebenfalls zurückgetretenen a.Nationalrat Hans Werner Widrig die Präsidentschaft übernommen.
An der Versammlung gab Geschäftsführer Peter Wirth einen Rückblick auf die vergangenen 25 Jahre des 1989 gegründeten Forums. Aus der einstigen Pressestelle der Pensionskassen hat sich eine insbesondere im elektronischen Bereich sehr aktive Informationsstelle entwickelt, die gleichzeitig mit Fachtagungen und im Bereich der Koordination der Fachverbände tätig ist. Die Bedeutung der Information über das Internet lässt sich durch die hohen Nutzerzahlen der Website belegen. So wurden während der vergangenen 30 Tage über 35’000 unique visitors gezählt, der seit 2003 erscheinende Newsletter geht an 4200 Empfänger.
Das Gastreferat wurde gehalten von BSV-Direktor Jürg Brechbühl, der über die “Eckwerte des BVG zwischen Versicherungstechnik und Politik” sprach. Brechbühl verwies darauf, dass die technischen Grundlagen nicht einfach und schon gar nicht eindeutig festzulegen sind, hingegen Methodenpluralismus und unterschiedliche Einschätzungen zu abweichenden Ergebnissen führen. Die viel geforderte Entpolitisierung durch Rückgriff auf objektive Daten sei so einfach nicht zu bewerkstelligen. Zudem hätten die durch Gesetz und Verordnung definierten Grössen über die direkte Wirkung hinaus weiterreichende Konsequenzen, die eine Festlegung beispielsweise durch die einzelne Pensionskasse in Frage stellen.
BV2020: NZZ-Interview mit Dominique Ammann
Dominique Ammann, Partner bei PPCmetrics, hat der NZZ-Reihe “Wirtschaft im Fokus” ein Video-Interview zur Altersvorsorge 2020 gegeben. Ammann gibt sich zurückhaltend optimistisch zu den Aussichten der Reform, deren Notwendigkeit er unterstreicht. Die angestrebte Paket-Lösung erachtet er als zweckmässig, beim Rentenalter meint er, mit dem Alter 65/65 könne angesichts der steigenden Lebenserwartung das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
AV2020: Kommission für Frauenfragen gegen Angleichung der Rentenalter
Die Eidg. Kommission für Frauenfragen stellt sich gegen ein gleiches Referenzalter von Mann und Frau, wie das BSV in einer Mitteilung schreibt. U.a. heisst es: “Der Bundesrat schlägt für Frauen wie auch für Männer das (einheitliche) Referenz-Rücktrittsalter 65 Jahre vor. Die damit einhergehende Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre wird von der EKF zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar abgelehnt. Solange die Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben weiter besteht und die Männer die unbezahlte, gesellschaftlich notwendige Care-Arbeit noch nicht in vergleichbarem Umfang wie die Frauen übernehmen, würde die bestehende faktische Benachteiligung der Frauen durch die rein formale Gleichbehandlung von Frau und Mann beim Rentenalter noch verstärkt.
Die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben – namentlich die Lohndiskriminierung – zieht eine Schlechterstellung von Frauen im Rentenalter nach sich. Unbezahlte Care-Arbeit wiederum ist eine Notwendigkeit, die das Zusammenleben in einer Gesellschaft erst ermöglicht. Diesen Aspekten wird in der Vorlage des Bundesrates keine Rechnung getragen. Diese Lücke muss bei den weiteren Konkretisierungsarbeiten der Reform unbedingt geschlossen werden.”
AV2020: Stellungnahme Vorsorgeforum
Das Vorsorgeforum hat seine Stellungnahme in Zusammenarbeit mit den im Forum vertretenen Fachverbänden erarbeitet. Direkt beteiligt waren, ASIP, Aktuarvereinigung und Versicherungsverband.
Das Vorsorgeforum unterstützt das koordinierte Vorgehen bei der Reform bei AHV und BVG, fordert aber, dass Prioritäten gesetzt und nicht dringliche Elemente auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Zum Thema Rentenalter schreibt das Vorsorgeforum: “Ein übereinstimmendes Referenzalter für Frau und Mann ist nicht zuletzt unter Beachtung der Bundesverfassung überfällig. Ob aber in der Tat die Erhöhung des Rentenalters für Frauen um ein Jahr über einen Zeitraum von sechs Jahren zu verteilen ist, möchten wir bezweifeln.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass angesichts der weiterhin stark zunehmenden Lebenserwartung mit dem Referenzalter 65 nicht das letzte Wort gesprochen sein kann. Da mit der Reform ein ungefährer Zeitraum bis 2030 abgedeckt werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass bis dahin die durchschnittliche Rentenbezugsdauer sich verglichen mit heute um weitere zwei bis drei Jahre verlängern dürfte. Es wäre unverantwortlich, diese Entwicklung zu übersehen und aus politischer Rücksichtnahme auf allfällige Empfindlichkeiten die sich damit aufdrängenden Massnahmen zu versäumen. Mit anderen Worten, es ist der Raum offenzuhalten für eine spätere Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus, weil andernfalls das Leistungsniveau nicht zu halten sein wird.
Zum Umwandlungssatz heisst es: “Die Zustimmung zur Senkung auf einen Satz auf 6% erfolgt im Wissen, dass bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Reform dieser durchaus überholt sein könnte und der Gesetzgeber darauf entsprechen reagieren muss.
Als notwendig erachten wir darüber hinausgehend, den Umwandlungssatz zu entpolitisieren und – wie in der Stellungnahme des ASIP festgehalten – längerfristig seine Festlegung aufgrund objektiver Kriterien einem gewissen Mechanismus zu unterstellen. Es kann nicht sein, dass wegen der absehbaren Entwicklung der biometrischen Daten sowie der Unwägbarkeiten der Kapitalmärkte stets wieder erneut ein umfangreicher gesetzgeberischer Apparat für die Anpassung des MUWS in Bewegung gesetzt werden muss, verbunden mit jahrelangen und aufreibenden politischen Auseinandersetzungen, die an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Pensionskassen nichts ändern, sondern erfahrungsgemäss nur Unsicherheit unter den Versicherten schüren und die administrativen Aufwendungen erhöhen.”
Zu den Ausgleichszahlungen für die Uebergangsgeneration wird festgehalten: “Zum Ausgleich der Leistungseinbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes schlägt der Bundesrat die Ausrichtung von Einmalzahlungen an Versicherte vor, die aufgrund ihres Alters keine volle Kompensation erwarten dürfen. Laut Darstellung des BSV betrifft dies Personen ab Alter 40. Das bedeutet: die Übergangsgeneration umfasst 25 Jahrgänge, für welche während der entsprechende Zeitdauer diese Zahlungen zu erbringen wären.
Das würde die Führung einer doppelten Schattenrechnung bei den Pensionskassen voraussetzen was nicht nur mit zusätzlichem administrativem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden wäre, es käme auch zu unerwünschten Solidaritäten. (…) Unseres Erachtens noch stärker ins Gewicht fällt jedoch, dass während der Dauer von 25 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer erneuten Anpassung des Mindestumwandlungssatzes zu rechnen ist. Wie dann die sich überlappenden Kompensationen und Ausgleichsmechanismen funktionieren sollen, ist bei aller Phantasie schwer vorstellbar.
Zu empfehlen ist deshalb die vom Pensionskassenverband ASIP vorgeschlagene dezentrale Lösung, welche die Finanzierung der Leistungsgarantie über eine Zeitdauer von zehn Jahren den Kassen überlässt.
Beim Thema Lega Quote schreibt das Vorsorgeforum: “Die Vorschläge des Bundesrats zur Erhöhung der Mindestausschüttungsquote (Legal Quote) erfolgen überraschend, zumal vorgängig weitere Abklärungen versprochen wurden. Wir anerkennen, dass die Frage auf der politischen Traktandenliste steht und geklärt werden muss, aber wir halten den vom Bundesrat vorgenommenen Vorschlag in dieser Form für nicht angebracht.
Wir befürworten alle Massnahmen, welche die Transparenz in diesem Sektor erhöhen und für die Vorsorgeeinrichtungen besseren Aufschluss über die Konsequenzen unterschiedlicher Lösungen geben. Damit würde sich auch die Konkurrenz zwischen den Anbietern mit Vollversicherung und autonomen Sammelstiftungen verstärken. Das dirigistische und marktwirtschaftlich grundsätzlich fragwürdige Instrument der Legal Quote könnte damit in seiner Bedeutung reduziert und mit effizienteren und griffigeren Mechanismen ersetzt werden.
Im Rahmen der Altersvorsorge 2020 ist deshalb auf diese Massnahme zu verzichten oder zumindest auf die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien zu warten.”
AV2020: SVV für mehrheitsfähige Parameter
Der Schweiz. Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020: “Die vom Bundesrat vorgenommene Betrachtung des Gesamtsystems stimmt grundsätzlich. Bei der Umsetzung der Reform ist es jedoch wichtig, dass nach klaren Prioritäten und mit überschaubaren Paketen vorgegangen wird. Die Reform ist dabei konsequent auf zwei Ziele auszurichten: Die Sicherung der Renten sowie die nachhaltige Finanzierung der ersten und zweiten Säule. Die Lebensversicherer unterstützen deshalb die Vorschläge des Bundesrates, das Rentenalter für Mann und Frau auf 65 Jahre festzulegen sowie die AHV über die Mehrwertsteuer finanziell zu stärken und durch einen Interventionsmechanismus zu stabilisieren. Ebenfalls begrüssen sie den Vorschlag, den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge zu senken und diese Senkung durch geeignete Massnahmen zu kompensieren.
Die Lebensversicherer leisten zum Gelingen der Reform ihren Beitrag und konzentrieren sich dabei auf politisch tragfähige und konsensorientierte Lösungen. Sie verzichten auf versicherungstechnisch zwar gerechtfertigte, aber nicht mehrheitsfähige Forderungen wie einen Umwandlungssatz von unter 6% oder ein Rücktrittsalter von über 65 Jahren.
Die Lebensversicherer brauchen jedoch annehmbare Rahmendbedingungen, um den KMU’s weiterhin den Rundumschutz des Vollversicherungsmodells in der beruflichen Vorsorge anbieten zu können. Der Markt zeigt klar, dass dieses Angebot einem echten Bedürfnis entspricht: Jeder zweite Arbeitgeber hat sich für das Vollversicherungsmodell entschieden und die Nachfrage wächst stetig. Der heutige Mechanismus zur Überschussverteilung, die Mindestquote von 90%, muss deshalb beibehalten werden. Nur so kann das Risikokapital bereitgestellt werden, das für die garantierten Sicherheiten des Vollversicherungsmodells notwendig ist.”
AV2020: Stellungnahme Gewerbeverband
Der Schweiz. Gewerbeverband weist in seiner Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020 das Vorhaben zurück und verlangt eine Neukonzeption. Begründet wird dies u.a. mit folgenden Punkten:
1. Der Preis der Gesamtvorlage ist aus Sicht des sgv entschieden zu hoch. Die Vorlage würde Initialkosten von rund 6 Milliarden Franken auslösen (erstes Mehrwertsteuerprozent, flankierende Massnahmen in der beruflichen Vorsorge plus Beitragsmassnahmen in der AHV), die bei der nachfolgenden zweiten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze auf 9 Milliarden Franken und bei Aktivierung des Interventionsmechanismus auf jährlich über 12 Milliarden Franken ansteigen würden.
4. Die Vorlage ist nicht nur extrem teuer, sondern auch völlig einseitig ausgerichtet. Mehrkosten von bis zu 12,5 Milliarden Franken stehen bloss Nettoeinsparungen von rund 900 Millionen Franken gegenüber. Von Ausgewogenheit und von der viel gepriesenen Opfersymmetrie kann keine Rede sein. Eine derart unausgewogene Vorlage wird von den Steuer- und Beitragszahlern nicht akzeptiert werden können.
5. Störend ist, dass im erläuternden Bericht auf gewichtige Mehrausgaben wie etwa die markant steigenden Zusatzbelastungen für die Risikoversicherung in der beruflichen Vorsorge (als Folge der beantragten Erhöhung der versicherten Löhne) mit keinem Wort eingegangen wird. Es bleibt das ungute Gefühl, dass den Vernehmlassungsteilnehmern weitere unschöne Fakten vorenthalten werden. Wenn der Bundesrat schon in diversen Bereichen eine höhere Transparenz anstrebt, würde es ihm gut anstehen, selber offen und ehrlich zu informieren und Transparenz hinsichtlich der wahren Konsequenzen der Reform Altersvorsorge 2020 zu schaffen, indem er alle negativen Aspekte der beantragten Reform ungeschminkt auf den Tisch legt.
6. Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 hätte einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen zur Folge. Basierend auf dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage muss davon ausgegangen werden, dass die Reform Altersvorsorge 2020 einen Verlust von rund 60’000 Arbeitsplätzen zur Folge hätte. Zieht man weitere nicht berücksichtigte Faktoren bei, muss davon ausgegangen werden, dass rund 100’000 Vollzeitstellen akut gefährdet würden.
7. Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 hätte auch einen schmerzhaften Wachstumseinbruch zur Folge. Basierend auf den Berechnungsmethoden der Quellen, die in den Vernehmlassungsunterlagen angegeben werden, muss mit einer Wachstumseinbusse von rund 2 BIP-Prozenten gerechnet werden, was einschneidende Auswirkungen auf Beschäftigung und Wohlstand hätte.
10. Der sgv setzt sich seit langem für einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik ein. Angesichts der bereits sehr hohen Soziallastquote müssen die Leistungen inskünftig zwingend den vorhandenen Mitteln angepasst werden und nicht mehr umgekehrt. Aus diesem Grund ist der vorgeschlagene Interventionsmechanismus, mit dem ein zusätzliches Lohnprozent eingefordert werden könnte, entschieden zurückzuweisen. Die AHV braucht einen Interventionsmechanismus. Dieser muss aber so ausgestaltet sein, dass er leistungsseitig wirkt.
AHV-Ergebnis verschlechtert
Die AHV hat 2013 finanziell deutlich schlechter abgeschnitten als im Vorjahr. Das Umlageergebnis belief sich auf 14 Millionen Franken gegenüber 260 Millionen Franken im Vorjahr.
Das Betriebsergebnis, das sowohl den Beitrag aus der Vermögensbewirtschaftung als auch die vom Bund bezahlten IV-Zinsen auf der IV-Schuld beinhaltet, lag mit 908 Millionen Franken deutlich tiefer als im Vorjahr. 2013 hatte es noch 2,026 Milliarden Franken betragen.
Bei der Invalidenversicherung ist das Umlageergebnis von 394 Millionen Franken im Vorjahr auf 509 Millionen Franken angestiegen. Im Vorjahresvergleich leicht rückläufig war das Betriebsergebnis mit 586 Millionen Franken gegenüber 595 Millionen Franken im Vorjahr.
Die IV-Schuld gegenüber der AHV wurde aber weiter getilgt. Die Forderung der AHV an die IV beläuft sich noch auf 13,765 Milliarden Franken. Seit der Einführung des IV-Fonds per Anfang 2011 haben die positiven Betriebsergebnisse laut BSV dazu beigetragen, die IV-Schuld um 1,179 Milliarden Franken zu reduzieren.
Das Umlageergebnis der Erwerbsersatzordnung (EO) belief sich auf 128 Millionen Franken gegenüber 121 Millionen Franken im Vorjahr. Das Betriebsergebnis liegt bei 141 Millionen Franken und war somit leicht rückläufig im Vorjahresvergleich (148 Millionen).
Insgesamt nahmen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber für die AHV, die IV und die EO um 2,3 Prozent zu. Die Gesamtbeiträge aller Sozialwerke von 51,57 Milliarden Franken deckten den Aufwand von 50,919 Milliarden Franken, wie das BSV weiter schreibt. Das Anlageergebnis auf das Anlagevermögen fiel mit einer Rendite von 2,8 Prozent deutlich tiefer aus als im Vorjahr mit 7,0 Prozent.
Die unterschiedlichen Anlage- und Risikoprofile führten dazu, dass das Vermögen der AHV eine Rendite von 2,5 Prozent aufwies, bei der IV waren es 1,7 Prozent und bei der EO 2,3 Prozent.
AV2020: SGB will weder Rentenalteranpassung noch Erhöhung des UWS
Der Schweizerischer Gewerkschaftsbund unterstützt zwar den Bundesrat in seinem Konzept einer Paketlösung für die Reform von AHV und BVG, aber damit hat es sich aber schon. Die wesentlichen Elemente werden allesamt abgelehnt. Die Stellungnahme bietet im Grunde lediglich eine Plattform zur Werbung für das AHVplus-Projekt.
In der Mittelung des SGB heisst es u.a:
- die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.
- mit dem Referenzrentenalter 65 steigt die Unsicherheit für die Beschäftigten. Ab dem Erreichen des frühesten Rücktrittsalters von 62 Jahren würde den Arbeitnehmenden häufiger die Kündigung drohen als heute und die Altersdiskriminierung damit verschärft. Ausserdem öffnet das Referenzrentenalter 65 Tür und Tor für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.
- Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV für das nächste Jahrzehnt nötig. Der SGB unterstützt eine Zusatzfinanzierung in Form einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber auch höhere Lohnbeiträge dürfen kein Tabu sein. Sie wurden seit 1975 nicht erhöht.
Weiter lehnt der SGB “eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab”. Die vorgeschlagene “drastische” Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% beruhe “auf einer dünnen Faktenlage”. Der SGB ist gegen einen Mindestumwandlungssatz von 6%. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kämen für die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und würden ihr Budget während der Erwerbsarbeit schmälern.
Ungenügende Infos über Vergütungspakete
Die bereits im zweiten Jahr vom HR-Outsourcing und Personalberatungsunternehmen Aon Hewitt durchgeführte europaweite Umfrage "EMEA Benefits Communication Survey 2014" zeigt deutliche Defizite in der Kommunikation über Vergütungspakete und deren Wert, heisst es in einer Mitteilung von Aon Hewitt. Dies gelte auch für Schweizer Unternehmen: Zwar orientieren 71 Prozent der Betriebe ihre Angestellten über ihre Vergütungs- und Leistungspakete, 44 Prozent davon immerhin jährlich und 31 Prozent gar mehrmals im Jahr, allerdings erfolgt ihre Mitteilung an die Mitarbeitenden hauptsächlich, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Schweizer Unternehmen führen regelmässig Orientierungen durch und 88 Prozent von ihnen beziehen dabei Informationen zur Altersversorgung mit ein. Um über ihre Leistungspakete zu berichten nutzen sie überwiegend Inhouse-Kommunikationsmittel, wie Printmaterial, E-Mail und unternehmensinterne Online-Portale. „Vergütungsprogramme zur Talentbindung und Steigerung des Engagements der Mitarbeitenden erfordern erhebliche Investitionen. Dennoch sind sich viele Mitarbeitende nicht bewusst, auf welchen Gesamtwert sich die Vergütungen ihres Arbeitgebers belaufen“, heisst es dazu bei Aon Hewitt. Hier liege viel freies Potential brach.
SVP: Stellungnahme “kompromisslos”
Die SVP gibt sich in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Rentenreform des Bundesrats kompromisslos, schreibt die NZZ. Sie spreche sich gegen Mehreinnahmen jedweder Art für die Altersvorsorge aus und fordere zunächst den Tatbeweis der Politik, dass sie zu strukturellen Reformen fähig ist. Die meisten Punkte der Altersvorsorge 2020 lehnt sie ab und vor allem auch das vom Bundesrat gewählte Vorgehen. Die Partei spricht von «Megareform» und überladenem Konzept. Dieses sei darauf ausgerichtet, dass am Ende des politischen Prozesses einseitig auf Mehreinnahmen zurückgegriffen werden müsse – aufgrund sich rasch verschärfender Sachzwänge. Ein solches Vorgehen sei nicht akzeptabel.
Die SVP sagt Ja zu einer umgehenden Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, möchte aber darüber hinaus weitere schrittweise Anpassungen des Referenz-Rentenalters an die demografischen Gegebenheiten. Der Bund solle sich nicht aus der Finanzierung der AHV zurückziehen, und ihr soll das 1999 erhobene Mehrwertsteuerprozent vollständig gutgeschrieben werden. Das Sparen für die zweite Säule soll mit 18 Jahren beginnen, der Umwandlungssatz sei in einem Schritt bis 2016 auf 6,0 Prozent zu senken. Umwandlungssatz und Mindestzinssatz seien zu entpolitisieren.


