In der NZZ beschäftigt sich Michael Ferber mit den Überlegungen des Bundesrates zu einer Verschärfung der Vorschriften für alternative Anlagen, die bereits auch in die Vernehmlassungsvorlage zur Altersvorsorge 2020 Eingang gefunden haben. Ferber schreibt:

“Dabei geht es unter anderem um eine bessere Abgrenzung klassischer Obligationen von «neuartigen und strukturierten Forderungen», die in der Finanzmarktkrise im Vordergrund standen. Klassische Anleihen dürften nicht mit solchen Forderungen «durchsetzt» werden, heisst es in der Passage. Letztere seien sehr komplex, und deren Risiken unterschieden sich teilweise stark. Solche Forderungen sollten als alternative Anlagen gelten. Seit Anfang 2009 gilt für Pensionskassen eine Anlagelimite von 15% für alternative Anlagen. Bei einer strengeren Abgrenzung neuerer, derzeit unter Obligationen laufender Anlagen von «klassischen» Anleihen wäre dieses 15%-Kontingent in den vom Bundesrat erlassenen Anlagevorschriften schneller voll. Dies wäre im Interesse der Gegner alternativer Anlagen.”

In der NZZ wird dazu auch die Meinung des ASIP zitiert, der sich in seiner Stellungnahme gegen eine weitere Verschärfung der Vorschriften oder gar ein Verbot alternativer Anlagen wendet. Mit den 2009 in Kraft getretenen Änderungen sei den politischen Forderungen nach restriktiveren Anlagebestimmungen Rechnung getragen worden. Wer jetzt nach zusätzlicher Regulierung rufe, verkenne die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den Vorsorgeeinrichtungen, meint der Verband.

  NZZ /   Erläuternder Bericht (s.S. 85)