NZZ: “Eine kleine Schraubendrehung”
Michael Schönenberger kommentiert in der NZZ die Marschrichtung des Bundesrates bei der Altersvorsorge 2020 sowie die Reaktionen der Sozialpartner und Parteien. Er schreibt: “Bereits am Mittwoch zeichnete sich ab, dass die «Altersvorsorge 2020» aufgrund dieser letztlich kosmetischen Korrekturen nicht an Akzeptanz gewinnt. So besteht die SP darauf, dass die erste Säule gestärkt, der Umwandlungssatz nicht angetastet und bei den Witwenrenten anders verfahren wird. Zur Erhöhung des Frauenrentenalters sagt die Partei Bersets kategorisch Nein, sofern nicht Lohngleichheit hergestellt ist. «Für uns geht die Rentenreform jetzt noch mehr in die falsche Richtung als vorher», resümiert SP-Nationalrätin Silvia Schenker. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums tönt es kaum anders: Die SVP vermisst wirksame strukturelle Massnahmen und lehnt «die Megareform als Ganzes in dieser Form» ab. Der Bundesrat sei nicht bereit, die richtigen Folgerungen aus der Vernehmlassung zu ziehen, nämlich die Vorlage in einzelne Pakete aufzuteilen und nicht einseitig nur auf Mehreinnahmen abzustützen.
Unbeirrt bleibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund bei seiner Aussage, der Bundesrat wolle «die AHV schwächen statt stärken», weil sich der Bund aus der Finanzierung zurückziehen will. Bei der Sprache legen die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter noch einen Zacken zu: Der Bundesrat sei auf «Kollisionskurs mit den Interessen der Bevölkerung». Auch der Gewerbeverband winkt ab. Er möchte weiterhin einen Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge: keine Mehreinnahmen, dafür eine Erhöhung des Rentenalters.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) und Economiesuisse verpasst es der Bundesrat, das Fundament für eine mehrheitsfähige Lösung zu legen. Beide Verbände hatten Hand geboten zu einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die jetzt anvisierten 1,5 Prozent sind laut Martin Kaiser vom SAV inakzeptabel. Der Verband spricht von einem einseitigen, auf Mehreinnahmen ausgerichteten Paket.”
Jahresbericht Sozialversicherungen 2013
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversiche-rungen 2013» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspek-tiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe gibt einen Überblick über die Strategien zur Bewältigung der anstehenden Heraus-forderungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.13D).
Richtungsentscheide für EL-Reform
Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Die Reform soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten, Schwelleneffekte reduzieren und die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessern. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, bis im Herbst einen Vorentwurf für die Vernehmlassung auszuarbeiten.
- Das Niveau der EL soll erhalten bleiben.
- Die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge soll verbessert werden, um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu minimieren. Zu diesem Zweck sollen der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, die Anrechnung von Vermögensverzichten verbessert und vereinheitlicht sowie die Freibeträge auf Reinvermögen – nicht jedoch auf selbstbewohnten Liegenschaften – gesenkt werden.
- Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL-System sollen reduziert werden. Dafür sollen die Vorschriften zur Anrechnung von effektiven und von hypothetischen Erwerbseinkommen geändert, die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern angepasst und die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien überprüft werden.
“Gegen voreilige Schlüsse bei EL-Reform”
Der Pensionskassenverband ASIP warnt in einer Mitteilung vor voreiligen Schlüssen bei der EL-Reform und wehrt sich gegen ein allfälliges Verbot von Kapitalbezügen aus der 2. Säule. In der Mitteilung wird festgehalten: “Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Unter anderem soll der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden. Der ASIP hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über solche Massnahmen nachdenken sollte. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.
Der ASIP plädiert daher dafür, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse nichts zu ändern. An der erst 2005 eingeführten Liberalisierung im BVG-Bereich (Art. 37 BVG) ist festzuhalten. Zudem ist aus Sicht des ASIP auch eine Einschränkung des reglementarischen Handlungsspielraumes bei den Kapitalbezugsmöglichkeiten falsch. Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist vielmehr bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine grosse Mehrheit bestraft wird, aufgrund blosser Spekulation darüber, dass eine Minderheit Probleme bereiten könnte.”
Arbeitgeber: “Bundesrat gefährdet eigene Reform”
Der Arbeitgeberverband schreibt in einer Medienmitteilung zur Altersvorsorge 2020: “Der Bundesrat hält an seiner überladenen Vorlage zur Reform der Altersvorsorge fest. Daran ändert auch die geringfügige Reduktion der vorgeschlagenen Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer von 2 auf 1,5 Prozent nichts. Mit seinem einseitigen, auf Mehreinnahmen ausgerichteten Paket versäumt es der Bundesrat, im Interesse der künftigen Rentensicherheit die Basis für eine tragfähige Lösung zu legen und in dieser staatspolitisch wichtigen Frage Verantwortung zu übernehmen. Er gefährdet so seine eigene Reform und setzt sich nicht zuletzt über das Vernehmlassungsergebnis hinweg.
Für die Zukunft der Altersvorsorge ist damit nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die demografische Alterung ist eine der grössten und akutesten Herausforderungen für die Schweiz; scheitert die Reform von AHV und beruflicher Vorsorge, so droht das heutige Rentenniveau zu erodieren. Eine der wichtigsten Errungenschaften unseres Landes – ein finanziell abgesichertes und planbares Alter – würde damit gefährdet.”
SGB: Bundesrat auf Kollisionskurs
In der Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes zum bundesrätlichen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 heisst es:
Festhalten will der Bundesrat an der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, obwohl alle Frauenorganisationen von links bis rechts dies unisono ablehnen. Es ist ein Hohn, auf dem Buckel der Frauen 1 Mrd. Fr. zu sparen. Denn Frauen haben bereits heute viel zu tiefe Renteneinkommen, da sie im Berufsleben wegen Lohndiskriminierung und Erwerbsunterbrüchen weniger Rentenansprüche äufnen können. Ausserdem gibt es zu wenige Jobs für Frauen über 60. Statt des höheren Rentenalters braucht es auch für Frauen höhere AHV-Renten.
In Gefahr sind wegen der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent auch die Renteneinkommen der zweiten Säule. Zwar will der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten durch zusätzliche Pensionskassen-Abgaben ausgleichen. Diese Massnahmen dürften aber im Parlament einen schweren Stand haben, wie die breite Skepsis in der Vernehmlassung zeigt. Selbst wenn sie die Parlamentshürde schaffen, sind sie für Arbeitnehmende mit Einkommen von 3000-5000 Fr./Monat nicht vorteilhaft: Trotz höheren Abgaben auf den bereits knappen Löhnen, werden sie nur eine mickrige Rente erhalten. Abhilfe schaffen nur höhere AHV-Renten, so wie sie die Initiative AHVplus der Gewerkschaften fordert.
“Diese Lösung ist zu komplex”
Der Pensionskassenverband hält zum Entscheid des Bundesrates bez. Altersvorsorge 2020 fest: Der ASIP hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat die Vorlage auf ihre politische Tauglichkeit überprüft und noch mehr gestrafft hätte. Im Vordergrund steht für den ASIP die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die weiterhin steigende Lebenserwartung und die Entwicklung der Kapitalmärkte. Es braucht aus Optik des ASIP zwingend flankierende Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus. Der ASIP lehnt aber den für die Übergangsgeneration vorgeschlagenen zentralen Mechanismus über den Sicherheitsfonds ab. Diese Lösung ist zu komplex, erhöht die Verwaltungskosten und führt zu falschen Solidaritäten. Er schlägt eine dezentrale, durch die Pensionskassen zu gewährende Leistungsgarantie vor.
Der Verband schlägt eine Konzentration auf Schwerpunkte vor, wie z.B.
- Einheitliches Rentenalter in der AHV und im BVG für Männer und Frauen (Referenzalter 65)
- Flexibilisierung des Rentenbezugs inklusive Einführung des Teilrentenbezugs, jedoch ohne Anhebung des frühestmöglichen reglementarischen Rücktrittsalters von 58 auf 62
- Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.0%
- Erhalt des Leistungsniveaus durch langfristig und im Sinne einer Übergangsregelung kurzfristig wirkende, einfache und faire Ausgleichsmassnahmen
- AHV: Sicherstellung der AHV-Finanzierung.
AV2020: Versicherer fordern Nachbesserung
Der Versicherungsverband äussert sich zurückhaltend zum aktuellen Entscheid des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020. In einer Medienmitteilung heisst es u.a.: “Angesichts der hohen Bedeutung der Reform darf das Projekt «Altersvorsorge 2020» nicht überladen sein. Die Versicherungswirtschaft unterstützt nach wie vor eine Etappierung der Vorlage in Teilpaketen, wie sie der Schweizerische Arbeitgeberverband vorgeschlagen hat.
In der Vernehmlassung haben die Versicherer weitere Vorschläge zur beruflichen Vorsorge und insbesondere zur Kollektivlebensversicherung eingebracht. Der Schweizerische Versiche-rungsverband erwartet vom Bundesrat, dass er diese Vorschläge ernst nimmt und ihnen im Rahmen der Botschaft zur Reform «Altersvorsorge 2020» gebührend Rechnung trägt.”
AV2020: BR bleibt weitgehend bei seinem Entwurf
Der Bundesrat hat Entscheide zur Altersvorsorge 2020 gefällt. Er bleibt weitgehend bei seinem in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Im Herbst soll die Botschaft vorliegen. Das BSV schreibt dazu in einer Mitteilung:
“Mit Blick auf eine ausgewogene und mehrheitsfähige Vorlage hat der Bundesrat die zentralen Elemente des Vorentwurfs bestätigt: Referenzrentenalter 65/65 mit Flexibilisierung, Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit Kompensationsmassnahmen, Zusatzfinanzierung für die AHV über die Mehrwertsteuer und Interventionsmechanismus für die AHV. In Anbetracht der Vernehmlassungsergebnisse hat er jedoch folgende Anpassungen am Reformprojekt beschlossen:
- Die maximale Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV beträgt nicht 2, sondern 1,5 Prozentpunkte. Damit soll die voraussichtliche Finanzierungslücke bis im Jahr 2030 geschlossen werden.
- Auf den Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird verzichtet. Das vereinfacht die 2. Säule. Gleichzeitig werden die Altersgutschriftensätze gesenkt. Damit bleibt das Leistungsniveau erhalten.
- Der Ertrag des bereits bestehenden Mehrwertsteuerprozents (Demographie-Prozent) geht vollständig an die AHV und wird nicht mehr zwischen AHV (83 %) und Bund (17 %) aufgeteilt. Dafür wird der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV entsprechend gesenkt. Das vereinfacht deren Finanzströme.
Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, diese Anpassungen am Reformprojekt vorzunehmen und ihm die Botschaft mit den Entwürfen für den Verfassungs- und den Gesetzestext bis im Herbst zum Entscheid zu unterbreiten.”
AV2020: Vor dem BR-Entscheid
Die Basler Zeitung behandelt den anstehenden Entscheid des Bundesrates über das Reformprojekt Altersvorsorge 2020. Die Zeitung macht die Voraussage: “(Berset) will heute (25.6.14) sein Reformprojekt nur mit zwei kleinen Änderungen durch den Bundesrat bringen. Erstens soll die Witwenrente bestehen bleiben. Dies, obwohl gemäss einer Studie zwei von drei Bezügerinnen einer Witwenrente heute einen Lohn haben. Das wäre ein weiteres Zugeständnis an die SP. Zweitens will Berset darauf verzichten, dass Junge schon früher und mehr von ihrem Lohn in ihre zweite Säule abliefern müssen. Dagegen hatte sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gewehrt, weil es junge Berufseinsteiger verteuern und so zu Jugendarbeitslosigkeit führen könnte.
Bürgerliche vermuten, dass der SP-Bundesrat das Scheitern der Reform bewusst in Kauf nehme. Dann würden die Finanzen schon bald so schlecht aussehen, dass notfallmässige Mehreinnahmen ohne jede Sparmassnahme mehrheitsfähig würden. Damit hätte die Linke das erreicht, was sie in der Vernehmlassung gefordert hat: mehr Geld ohne Korrektur bei den Leistungen.”
SO: Abstimmen über die eigene Altersvorsorge
Am 24 und 25. Juni 2014 entscheidet das Solothurner Parlament darüber, wie die Kantonale Pensionskasse ausfinanziert werden soll. Die Solothurner Zeitung wollte wissen, wer von den 100 Ratsmitgliedern selbst ein Konto bei der PKSO hat. Die Zeitung stellte die Frage allen 100 Ratsmitgliedern. Nachdem die Antworten eingetroffen sind, liegt das Ergebnis vor: 11 Kantonsräte und 4 Kantonsrätinnen, also 15 von 100 Mitgliedern des Parlaments, erklärten, dass sie persönlich bei der PKSO versichert sind. Es handelt sich um 7 Volksschullehrer, 2 Lehrer von kantonalen Schulen, 4 Gemeindepräsidenten und 1 Gemeindeschreiber sowie 2 Geschäftsführer von der PKSO angeschlossenen Organisationen, wobei Michael Ochsenbein gleichzeitig Lehrer und Gemeindepräsident ist. In der Zahl 15 mitberücksichtigt ist Rechtsanwalt Manfred Küng, der anmerkte, dass er mit einer sehr tiefen Altersleistung der PKSO als nebenamtlicher Gemeindepräsident von Kriegstetten materiell nur sehr beschränkt betroffen sei. Manfred Messmer hatte im vergangenen Jahr für seinen Blog eine Recherche zu dieser Frage für den Kanton Baselland durchführt und auch indirekte Beteiligungen (über Ehepartner etc.) einbezogen.
Reaktion auf TA-Artikel
Swiss Life hat auf einen Artikel von Andreas Valda im Tages-Anzeiger und im Bund reagiert und Stellung bezogen zu darin gemachten Aussagen. Primär geht es um das bekannte Thema der Risikoprämien im Verhältnis zu den ausbezahlten Risikoleistungen.
Vergleich der Asset Allocation
FuW zeigt eine OECD-Statistik mit der Asset Allocation von Pensionskassen ausgewählter Länder für 2012. Die Zeitung schreibt dazu: “Am Rentenwesen lässt sich die Aktienkultur eines Landes ablesen. Im traditionell aktienaffinen angelsächsischen Raum – in den britischen, den amerikanischen oder den australischen Pensionskassen (nur der private Sektor, staatliche Vorsorgesysteme sind hier nicht erfasst) – machen direkte Aktienanlagen um die Hälfte des Portfolios aus.
Auffallend aktienavers sind hingegen die deutschen Pensionskassen, die zu gut der Hälfte in Festverzinsliche investiert sind (und damit einiges bspw. an Dax-Performance verpassen). Aber auch die japanischen Vorsorgeeinrichtungen legen auf den ersten Blick vorsichtig an. Die Schweizer Pensionskassen sind, ähnlich wie die kanadischen, leicht in Festverzinslichen übergewichtet; die Kategorie «Übrige» bedeutet im hiesigen Pensionskassensystem vor allem direkte und indirekte Immobilienanlagen (17% der Gesamtsumme).
Minder und Securities Lending
IPE behandelt die Frage, wie die Vorschriften aus der Minder-Initiative (VegüV) und das Securities Lending vereinbart werden können. Jonathan Williams schreibt: Dominique Biedermann, chief executive of the Geneva-based proxy voting foundation Ethos, says the distinction between direct ownership of shares and indirect ownership through a stake in funds will be important for many in the industry, as initial lack of clarity led to the hope that indirectly owned shares would not have to be voted. However, indirect holdings in shares will not completely absolve trustees from their responsibility to exercise their shareholder rights.
A further problem arises in this area of securities lending, notes Barbara Heller of proxy voting advisory firm SWIPRA. “You cannot ensure you’re acting in the interest of beneficiaries if you lend away your shares during the AGM of a company.
“I don’t see any issue around what you do for the rest of the year,” she adds. “But, if you really follow what the ordinance is requiring, then you cannot lend your shares to a third party to avoid casting a vote at the AGM.”
Biedermann refers to the Justice Ministry’s public statements, noting that it opposes systematic and targeted lending of securities close to a company’s AGM, as it would be circumventing the law. “But, if it is not systematic, but rather accidental, then it would be less damaging.”
He nevertheless says that the ministry, the pension association ASIP and Ethos itself recommend that a pension fund should recall any lent securities in time to be able to vote.
Heller notes that some pension funds are considering ceasing any type of securities lending, regardless of the time of year. “I think this is a rather stringent approach – I don’t think it is necessary to go that far.”
She is uncertain if the new law will lead to a tick-box approach to voting, but points to the existence of proxy advisory companies such as her own as important in providing trustees with an understanding of all proposals that may be put to a vote at each AGM.
The real impact will not be felt until the rules are enforced in 2015, but even then it will remain to be seen if greater transparency on remuneration by the large listed corporates of Switzerland, and a greater emphasis on engagement by pension funds will have the desired effect, or simply result in schemes seeking new ways to sidestep the responsibility foisted on them by the public.
AV2020 – And now for the details
Barbara Ottawa nimmt sich in Investment & Pensions Europe die Altersvorsorge 2020 in der Schweiz vor und diskutiert die Positionen von SP und SVP bezüglich Umwandlungssatz und Rentenalter. Sie hält fest: “So the future of the Swiss second pillar will be shaped in political debates but there are several voices from the pensions industry calling for a de-politisation of certain topics regarding occupational pensions. They would like to see the decision on the conversion and the minimum interest rate to be taken out of the political arena. This might happen with the conservative SVP in power since it supports these steps and would even cut the AHV/AVS’s dependence on federal contributions, leaving it to be financed by wage-related income only. The next elections for the Bundesrat as well as the parliament in Switzerland are scheduled for 2015.”


