Der Bundesrat hat Entscheide zur Altersvorsorge 2020 gefällt. Er bleibt weitgehend bei seinem in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Im Herbst soll die Botschaft vorliegen. Das BSV schreibt dazu in einer Mitteilung:

“Mit Blick auf eine ausgewogene und mehrheitsfähige Vorlage hat der Bundesrat die zentralen Elemente des Vorentwurfs bestätigt: Referenzrentenalter 65/65 mit Flexibilisierung, Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit Kompensationsmassnahmen, Zusatzfinanzierung für die AHV über die Mehrwertsteuer und Interventionsmechanismus für die AHV. In Anbetracht der Vernehmlassungsergebnisse hat er jedoch folgende Anpassungen am Reformprojekt beschlossen:

  • Die maximale Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV beträgt nicht 2, sondern 1,5 Prozentpunkte. Damit soll die voraussichtliche Finanzierungslücke bis im Jahr 2030 geschlossen werden.
  • Auf den Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird verzichtet. Das vereinfacht die 2. Säule. Gleichzeitig werden die Altersgutschriftensätze gesenkt. Damit bleibt das Leistungsniveau erhalten.
  • Der Ertrag des bereits bestehenden Mehrwertsteuerprozents (Demographie-Prozent) geht vollständig an die AHV und wird nicht mehr zwischen AHV (83 %) und Bund (17 %) aufgeteilt. Dafür wird der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV entsprechend gesenkt. Das vereinfacht deren Finanzströme.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, diese Anpassungen am Reformprojekt vorzunehmen und ihm die Botschaft mit den Entwürfen für den Verfassungs- und den Gesetzestext bis im Herbst zum Entscheid zu unterbreiten.”

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