Der Pensionskassenverband hält zum Entscheid des Bundesrates bez. Altersvorsorge 2020 fest: Der ASIP hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat  die Vorlage auf ihre politische Tauglichkeit überprüft und noch mehr gestrafft hätte. Im Vordergrund steht für den ASIP die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die weiterhin steigende Lebenserwartung und die Entwicklung der Kapitalmärkte. Es braucht aus Optik des ASIP zwingend flankierende Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus. Der ASIP lehnt aber den für die Übergangsgeneration vorgeschlagenen zentralen Mechanismus über den Sicherheitsfonds ab. Diese Lösung  ist zu komplex, erhöht die Verwaltungskosten und führt zu falschen Solidaritäten. Er schlägt eine dezentrale, durch die Pensionskassen zu gewährende Leistungsgarantie vor.

Der Verband schlägt eine Konzentration auf Schwerpunkte vor, wie z.B. 

  • Einheitliches Rentenalter in der AHV und im BVG für Männer und Frauen (Referenzalter 65)
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs inklusive Einführung des Teilrentenbezugs, jedoch ohne Anhebung des frühestmöglichen reglementarischen Rücktrittsalters von 58 auf 62
  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.0%
  • Erhalt des Leistungsniveaus durch langfristig und im Sinne einer Übergangsregelung kurzfristig wirkende, einfache und faire Ausgleichsmassnahmen
  • AHV: Sicherstellung der AHV-Finanzierung.

  Mitteilung ASIP