Laut NZZ am Sonntag fordert der SGB einen unveränderten BVG-Mindestzins von 1,75% für 2016. Die Zeitung schreibt:
Der SGB wirbt um eine Beibehaltung des dieses Jahr geltenden Mindestzinssatzes von 1,75%. «In den vergangenen Jahren hat der Bundesrat stets einen Mindestzinssatz beschlossen, der deutlich unter den erzielten Anlagerenditen der Vorsorgeeinrichtungen lag, begründet man die Forderung. «Die Zahlen zeigen, dass die Lage überhaupt nicht so desolat ist, wie das Gejammer der Versicherer erwarten lässt», sagt Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB. «Diese erzielen satte Gewinne mit dem Geschäft der beruflichen Vorsorge.»
Man sei bewusst konservativ vorgegangen und habe zur Berechnung der Renditezahlen die Buchwerte und nicht die Marktwerte der Versicherungen herbeigezogen. Bianchi weiss, dass die Forderungen für 2016 besonders weit auseinanderliegen werden. «Die Versicherungen werden sehr wahrscheinlich einen Satz von 1% oder weniger fordern.» Die Mehrheits-Formel, die dem Mindestzins zugrunde liegt, ergebe derzeit einen Wert von 1,25%. «In der Formel sind Obligationen überaus stark gewichtet, und zudem gibt es einen Sicherheits-Abschlag von 30%.» Der SGB fordert in seinem Schreiben an das Bundesamt, die Formel zur Festlegung des Mindestsatzes grundsätzlich zu überdenken. Unter anderem, weil inländische Obligationen zu stark gewichtet würden.