Der Schweizerische Gewerbeverband hält zu den SGK-Vorschlägen betr. Altersvorsorge 2020 fest:
Trotz gewisser Abstriche und kleinerer Korrekturen folgt die ständerätliche Sozialkommission bei der Reform der Altersvorsorge im Grundsatz dem Ansatz von Bundesrat Berset. Die Altersvorsorge soll demzufolge schwergewichtig über Mehreinnahmen finanziert werden. Dagegen opponiert der sgv heftig. Die Vorlage enthält zu viele Fallstricke und hat kaum Chancen, vor dem Souverän zu bestehen. Um nicht weiter Zeit zu verlieren, fordert des sgv einen Übungsabbruch und eine umgehende Neukonzeption.
Gemäss Bundesrat gilt es bei der AHV bis im Jahr 2030 eine jährliche Finanzierungslücke von 7 Milliarden Franken mittels Mehreinnahmen zu stopfen. An dieser Ausgangslage ändert die Vorlage der SGK-S wenig. Es ist daher reine Augenwischerei, wenn die einst geforderten zwei zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente nun auf "bloss" noch eines verringert werden sollen. Weitere Mehreinnahmen zugunsten der AHV werden unumgänglich sein.
Der sgv spricht sich kategorisch dagegen aus, dass ein Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV erfolgen soll. Die Eigenverantwortung darf nicht geschwächt werden, indem die erste Säule auf Kosten der zweiten ausgebaut wird. Schockiert ist der sgv über das Ansinnen, nun auch noch die Lohnprozente zu erhöhen.
Angesichts des extrem harten Konkurrenzdrucks, dem unsere Wirtschaft auch mittelfristig ausgeliefert sein wird, ist ein Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik nötiger denn je. Der Leistungsumfang unserer Sozialwerke hat sich inskünftig konsequent an den vorhandenen Mitteln auszurichten und nicht mehr umgekehrt. Die Finanzierung unserer Altersvorsorge ist daher über eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters zu sichern. Konkrete Vorschläge des sgv liegen auf dem Tisch.