imageBalmer-Etienne behandelt in seinen “BVG-Info” die Frage, ob in Zeiten von Negativzinsen es zweckmässig sein könnte, ein Teil der Liquidität als Anlage beim Arbeitgeber zu investieren. Die beiden Autoren des Beitrags, André Egli und Mario Niederberger, kommen nach ausführlicher Darstellung des Vorgehens sowie der Vor- und Nachteile zu einem überwiegend negativen Befund. Sie schreiben:

Die gesetzlichen Vorgaben für Anlagen beim Arbeitgeber sind klar. Der Stiftungsrat tut gut daran, sich strikte daran zu halten. Als wesentliches Element muss die Transparenz und Überwachung der Bonität des Arbeitgebers jederzeit gewährleistet sein. Aus Risikoüberlegungen (Stiftung und Stiftungsrat) sind solche Anlagen tendenziell zu vermeiden. In der Mehrheit der Fälle überwiegen die Risiken die Vorteile v. a. auch bezüglich der Negativzinsen.

  BVG-Info