In einer Medienmitteilung nimmt die Inter-Pension, welche die Interessen der autonomen Sammelstiftungen vertritt – Stellung zu den Vorschlägen der SGK-S zur Altersvorsorge 2020. Sie schreibt:
Interpension begrüsst und unterstützt den Vorschlag der Kommission des Ständerates (SGK-S) zur Altersvorsorge 2020. Erste und zweite Säule werden gemeinsam behandelt. Gegenüber der Botschaft des Bundesrates werden sowohl die AHV wie auch die berufliche Vorsorge entschlackt. Allerdings könnte die Sicherung der Renten von Bezügern mit tiefen Löhnen sozialgerechter umgesetzt werden. Anstatt mit der Giesskanne linear über alle Renten hinweg 70 Franken zu verteilen und dafür 0,3 % höhere AHV-Beiträge einzukassieren, wäre eine Unterstützung für diese Einkommensklassen über die Ergänzungsleistungen effizienter. Über den Rechtsanspruch der EL kann den BezügerInnen von tiefen Altersrenten im Inland individuell und direkt geholfen werden. Damit kann auf belastende höhere Lohnbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verzichtet und die Ergänzungsleistungen müssen nicht exportiert werden. Mit dieser Lösung wird die AHV entlastet. Allerdings muss dafür der Bund den Kantonen finanziell unter die Arme greifen. Zum Beispiel über die von der SGK-S vorgeschlagene Erhöhung des Bundesbeitrages.