Der Arbeitgeberverband reagiert differenziert auf die Beschlüsse der SGK-N und hält in seiner Stellungnahme fest (Auszüge):

Die vorberatende Kommission des Nationalrats will die Kosten der Altersvorsorge-Reform auf ein Mass reduzieren, das auch vor dem Volk Bestand haben kann. Zudem setzt sie mit der Stabilisierungsregel auf die langfristige Sicherung der AHV-Renten. Dennoch verpasst auch sie es, die Reform angesichts der gewaltigen demografischen Herausforderungen klar auf die Erhaltung des gegenwärtigen Rentenniveaus auszurichten. Das Risiko eines Totalabsturzes ist damit nicht kleiner geworden.

Nach den Beratungen in der zuständigen Kommission des Nationalrats würden in der Reform der Schweizerischen Altersvorsorge zwar wesentliche Verbesserungen erreicht. Der Renteneintritt soll zwischen 62 und 70 Jahren flexibilisiert, das Referenz-Rentenalter von Frau und Mann angeglichen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf ein gerade noch vertretbares Mass reduziert werden. Durch die Anbindung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad würde zudem die Situation der Teilzeitbeschäftigten in der Zweiten Säule deutlich verbessert. Insbesondere soll der unverdauliche und viel zu teure Ausbau in der AHV, wie vom Ständerat eingefügt, wieder rückgängig gemacht werden. Die dafür vorgesehenen zusätzlichen Lohnbeiträge wären schädlich für den Wissens- und Werkplatz Schweiz und gefährdeten die Arbeitsplatzsicherheit im Land.

Demgegenüber droht nun mit dem Abweichen der nationalrätlichen Kommission von den Beschlüssen des Ständerats im Bereich der Massnahmen zur Kompensation des Mindestumwandlungssatzes im BVG ein Rentenabbau. Die Wirtschaft trägt diesen Abbau nicht mit und warnt unmissverständlich vor einem Scheitern der Reform, wenn es dabei bleiben sollte. Mit den Vorschlägen der Wirtschaft zur Kompensation des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der beruflichen Vorsorge würde das heutige Rentenniveau für das BVG hinreichend garantiert. Die Wirtschaft sieht diese Rentensicherheit als Bedingung an, um für die Reform die Zustimmung des Volkes zu gewinnen. Zudem lehnt die Wirtschaft den Kurswechsel der Kommission auf das dezentrale System zur Zusatzkompensation der Übergangsgeneration ab. Das System überzeugt bei genauerer Betrachtung nicht.

Leider hat die Kommission nicht nur weitere Leistungsverschlechterungen, sondern auch neue Ausbauvorhaben aufgenommen. Dieser Zickzackkurs lässt eine kohärente Ausrichtung auf das strategische Ziel der Bewältigung der demografischen Herausforderung unter gleichzeitiger Erhaltung des Leistungsniveaus für AHV und BVG vermissen. Das kommt auch in den Schlussabstimmungen der Kommission zum Ausdruck. So lehnt die Wirtschaft unter Hinweis auf die Bedeutung der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage im Parlament – und vor allem beim Volk – Eingriffe in die Höhe der Witwenrenten, der Kinderrenten von AHV und BVG sowie die zusätzlichen Belastungen für Selbständigerwerbende ebenso ab wie die Einführung eines «Frauenaufwertungsfaktors» bei der Berechnung der AHV-Renten. Damit werden völlig sachfremde Fragen unnötigerweise mit der AHV vermischt, was die Reform zusätzlich gefährdet.

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