Die amerikanische Anwaltskanzlei Hausfeld kündigte 2015 eine Sammelklage in London gegen die in Devisenmanipulationen verwickelten Grossbanken an. Theoretisch könnten die Vergleichszahlungen in London angesichts des grossen europäischen Marktanteils im Devisenhandel noch deutlich höher sein als in den USA. Allerdings ist es bei Sammelklagen nach britischem Recht weit schwieriger, eine grosse Zahl von Klägern zusammenzubringen, da im Unterschied zum US-System Anwälte nur Geschädigte aufführen können, die ihre ausdrückliche Zustimmung zum Mitmachen gegeben haben, schreibt die NZZ.

30 bis 40 Geschädigte haben diese Zustimmung bisher gegeben, wie Christopher Rother, Partner der federführenden Anwaltskanzlei Hausfeld in Berlin, sagt. Zu den Sammelklägern zählen laut dem Anwalt namentlich institutionelle Anleger (wie etwa Pensionskassen und Industriekonzerne) und vorwiegend Europäer. Auch eine Handvoll Schweizer Kläger ist gemäss Rother dabei, darunter auch Pensionskassen.

  NZZ