pw. Die Abstimmung zu AHV+, mit der die Gewerkschaften eine generelle Rentenerhöhung in der AHV um 10 Prozent durchsetzen wollen, wird erst im September durchgeführt. FDP und SVP hatten gehofft, dies werde bereits im Juni der Fall sein. Auch die Arbeitgeber hatten einiges darangesetzt, den früheren Termin zu realisieren. Absehbar wird der Ausgleichsfonds für das vergangene Jahr ein erhebliches Defizit ausweisen, und die Zahlen dürften erst relativ kurz vor Juni bekannt werden. Das wäre schlecht für den Abstimmungskampf der Befürworter. Laut Darstellung des Tages-Anzeigers setzte sich Berset für den September ein. Die bürgerlichen Parteien haben zwar die numerische Mehrheit im Bundesrat, aber Burkhalter hat sich schon mehrfach als unsicherer Kanton erwiesen und er dürfte auch diesmal wieder verantwortlich für den linken Entscheid gewesen sein.
Sozialversicherung
Neue Rechtsform für Ausgleichsfonds
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) zur Kenntnis genommen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Vorlage schafft eine klare Rechtsform für die Ausgleichsfonds mit dem Ziel, die Good-Governance-Grundsätze einzuhalten und die Transparenz sowie die Aufsicht zu regeln.
Der Gesetzesentwurf hat die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zum Zweck. Die Anstalt soll unter der Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, Fonds de compensation AVS/AI/APG, Fondi di compensazione AVS/AI/IPG, Fonds da cumpensaziun AVS/AI/UCG)» im Handelsregister eingetragen werden. Mit der Bildung und Bezeichnung ihrer Organe erhält die Compenswiss die Rechtspersönlichkeit und eine eigene, eindeutige Rechtsstellung. Damit verlieren der AHV-, der IV- und der EO-Ausgleichsfonds ihre jeweilige Rechtspersönlichkeit.
Avenir Suisse: AHV-Rechner
“Dass bei der AHV Reformbedarf besteht, ist offensichtlich”, schreibt Avenir Suisse. Über Umfang und Dringlichkeit der Massnahmen wird aber viel gestritten. Mit dem aktualisierten AHV-Rechner zum Download soll jeder “ab sofort wie ein Vorsorgeexperte mitreden” können. “Erstellen Sie eine eigene Prognose für die Entwicklung der AHV und testen Sie auf einfache Weise, wie die Zuwanderung, der Beitragssatz, das Rentenalter, die Inflationsrate und weitere Variable die Finanzierungsaussichten der Altersvorsorge beeinflussen”, fordert der Think Tank auf.
Leuthold neuer VR-Präsident von Compenswiss
Der Bundesrat hat Manuel Leuthold zum neuen Verwaltungsratspräsidenten der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Compenswiss) gewählt. Leuthold tritt das Amt am 1. Januar 2016 an. Er ist von der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission als Nachfolger des zurücktretenden Marco J. Netzer vorgeschlagen worden, der das Amt seit dem 1. Januar 2008 bekleidete.
Manuel Leuthold wurde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019 gewählt. Der 56-jährige Jurist und Ökonom verfügt über eine langjährige Führungs- und Managementerfahrung im Bankenwesen der Westschweiz und über umfangreiche Kenntnisse des Finanzmarktes. Zuletzt war er als Group Chief Administrative Officer bei der Edmond de Rothschild Holding S.a. in Genf tätig.
Der Verwaltungsrat von Compenswiss ist als oberstes Organ verantwortlich für die Führung und strategische Entwicklung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Er gestaltet, steuert und überwacht die ertrags- und risikogerechte Vermögensbewirtschaftung.
Netzer tritt aufs Jahresende zurückt; weiter auf seinem Posten bleibt Compenswiss-Geschäftsführer Eric Breval.
EL-Reform: Opportunismus
Aus Sicht des Bundesrats erhöht der Bezug von Pensionskassenkapital die Gefahr, dass Bürger im Alter auf staatliche Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Sozialminister Berset will diesen deshalb einschränken. Jérôme Cosandey, Vorsorgespezialist bei der Denkfabrik Avenir Suisse, geht davon aus, dass hier politischer Opportunismus am Werk ist. Einschränkungen des Kapitalbezugs dürften das Problem der deutlich gestiegenen EL-Ausgaben nicht lösen, sagte er in einem Interview für die Web-TV-Sendung «Wirtschaft im Fokus» auf NZZ.ch.
Sozialversicherungsstatistik 2015
Die Schweizerische Sozialversicherungs-statistik 2015 ist erschienen. Sie gibt einen Überblick über die Finanzen der Sozialversicherungen der Jahre 2013 und teilweise 2014 sowie über die Entwicklung seit 1990.
Gemäss Gesamt-rechnung der Sozialversicherungen GRSV wuchsen die Einnahmen 2013 stärker als die Ausgaben. Einzig die Kranken-versicherung KV wies ein leichtes Defizit aus. Das zusammengefasste Ergebnis lag erneut über 20 Mrd. Franken. Die Kapitalwertänderungen an den Finanzmärkten waren auch 2013 klar positiv. Das zusammengefasste Kapital stieg erstmals auf über 800 Mrd. Franken.
AHV: alte und neue Mythen
Arbeitgeber: IV noch nicht über den Berg
Der Arbeitgeberverband hält in seiner Stellungnahme zur neuen IV-Reform fest:
In seiner Vorlage attestiert der Bundesrat den Arbeitgebern, dass sie sich bereits «zahlreich» engagieren würden in der beruflichen Integration. Dieser – freiwillige – Effort trägt Früchte. So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und sogar 20 Prozent mehr als 2012. Und laut einer jüngsten Erhebung des Bundesamts für Statistik sind bereits 72 Prozent der beeinträchtigten Menschen erwerbstätig – ein hoher Anteil. (…)
Die bundesrätliche Reform hat einen Haken: Sie reicht für die Sanierung der IV nicht aus. Es braucht neben den qualitativen Massnahmen weitere Einsparungen. Denn nach Abzug des befristeten Mehrwertsteuer-Zuschlags und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund fuhr die IV 2014 nach wie vor ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein. Selbst im besten Fall wird die IV ihre Schulden bei der AHV von gegen 14 Milliarden Franken nicht vor 2030 abgetragen haben.
So liegt es nun am Parlament, zumindest über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen zu beschliessen. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte im letzten Jahr entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Sie müssen nun schnellstmöglich aufgegriffen und umgesetzt werden. Damit wäre ein weiterer, wichtiger Sanierungsschritt gemacht.
IV-Revision: Jugendliche und psychisch Kranke im Fokus
Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Er hat am vergangenen Freitag die entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Besonderes Augenmerk gilt den Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt. Die Vorlage sieht zudem neu ein stufenloses Rentenmodell vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, seine Behindertenpolitik neu auszurichten und besser zu koordinieren.
EL-Reform: Kapitalbezüge sind nicht das Problem
Die mit der anstehenden EL-Reform vom Bundesrat vorgeschlagenen Einschränkungen beim Bezug von PK-Leistungen als Kapital stösst auf heftige Kritik. Dass sie nicht primär verantwortlich sind für den steilen Anstieg der EL-Ausgaben ist bekannt und geht insbesondere aus einer vom Arbeitgeberverband im Frühjahr 2015 publizierten und vom Luzerner Ökonomen C.Schaltegger et.al. verfassten Studie hervor. Die NZZ schreibt dazu:
Es ist nicht so, dass immer mehr AHV-Rentner plötzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären. Das Verhältnis zwischen Rentnern ohne EL und Rentnern mit EL ist stabil: Rund 12 Prozent brauchen EL. Aber die Zahl der Neurentner nimmt zu, und die Rentner leben nach der Pensionierung länger. Ein Drittel des gesamten Kostenanstiegs, so diagnostiziert es Schaltegger, ist auf diese demografischen Realitäten zurückzuführen. In der IV konnte die Zahl der Neurentner zwar erfreulicherweise ab 2003 gesenkt werden.
Gleichzeitig ist aber die EL-Quote in der IV markant angestiegen. Grund dafür ist unter anderem, dass immer mehr junge Menschen von der IV abhängig werden. Diese Jungen waren nur kurz erwerbstätig. Sie verfügen nur über kleine Renten aus der beruflichen Vorsorge und erhalten deshalb häufig EL. Schaltegger hat überdies errechnet, dass 38,5 Prozent des EL-Kostenanstiegs zwischen 2003 und 2012 wegen Gesetzesrevisionen erfolgt sind. Zu nennen sind der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, die Neuordnung der Pflegefinanzierung, IV-Revisionen und das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen, namentlich die Aufhebung des EL-Höchstbetrags und die Erhöhung der Vermögensfreibeträge.
Damit wird klar: Gründe für den Anstieg der EL-Kosten gibt es viele. Und folglich ist an mehreren Punkten anzusetzen. Der Bundesrat schlägt nun eine Reihe von Massnahmen vor – aber im Kern politisiert er an den Grundproblemen vorbei. Als Hauptmassnahme soll der Kapitalbezug in der zweiten Säule verboten oder eingeschränkt werden. Doch es ist gar nicht der Kapitalbezug, der in den EL-Finanzen grosse Sorgen bereitet.
Wird der Kapitalbezug verboten, würde laut Botschaft für Bund und Kantone eine Entlastung von nur gerade 38 Millionen resultieren. Die Vermutung liegt nahe, dass die Beweggründe des Bundesrats, diese Massnahme vorzuschlagen, politischer Natur sind. Es gilt aber zu bedenken, dass es sich beim angesparten Kapital in der zweiten Säule um das Eigentum jedes einzelnen BVG-Versicherten handelt. Über dieses sollte er, zumindest im liberalen Staat, frei entscheiden dürfen.
EL-Reform: Für Arbeitgeber ungenügend
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Vorlage des Bundesrates zur EL-Reform:
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen (EL) explodieren. Sie stiegen innerhalb der letzten 10 Jahre um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Bis 2020 dürfte das EL-System 5,5 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Eine gründliche Reform des EL-Systems ist deshalb unabdingbar. Der Bundesrat hat den Reformbedarf grundsätzlich erkannt und legt nun einen Entwurf für eine EL-Reform vor. Das ist positiv. Nur: In seiner Vorlage geht der Bundesrat zu wenig weit, die grundlegenden Probleme des EL-Systems tastet er nicht an.
Die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen ist eines dieser Probleme. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Das macht das EL-System kompliziert, intransparent und teuer. Der Arbeitgeberverband fordert daher eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. «Wer zahlt, befiehlt», muss die Maxime lauten. Handlungsbedarf orten die Arbeitgeber auch bei den Ergänzungsleistungen zur IV. Falsche Anreize und fehlende Erwerbsanreize führen auch hier zu vermeidbaren Kosten. Es gilt deshalb, Schwelleneffekte zu beseitigen und positive Erwerbsanreize zu setzen.
EL-Reform: Warnung vor “unverhältnismässigen Massnahmen”
Der Pensionskassenverband ASIP schreibt in einer Mitteilung zur geplanten EL-Reform:
Der ASIP begrüsst die Absicht des Bundesrates, den Finanzhaushalt der Ergänzungsleistungen (EL) in den Griff zu bekommen. Ergänzend zu grundsätzlichen Anpassungen im Recht der EL, schlägt der Bundesrat aber unter anderem auch vor, die Kapitalbezüge – mit Ausnahme des Bezuges für den Erwerb von Wohneigentum – im BVG zu untersagen. Der ASIP wird die Unterlagen im Detail prüfen, die Vor- und Nachteile der Vorschläge abwägen sowie die Auswirkungen umfassend analysieren.
Die Argumente für eine Einschränkung der bis anhin den Versicherten gewährten Wahlfreiheit überzeugen aber bis anhin nicht. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl führt zu falschen Schlüssen.
Pensionskassen müssen den Versicherten weiterhin Wahlfreiheiten anbieten können, insbesondere in einer Zeit der Senkung der BVG-Umwandlungssätze, wie sie im Projekt des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 vorgesehen sind. Dabei steht für eine Pensionskasse natürlich immer der Rentenbezug im Sinne der Gewährung eines Ersatzeinkommens im Vordergrund. Die Beibehaltung der Kapitaloption kann aber das Vertrauen der Versicherten in seine Vorsorgeeinrichtung stärken.
Immer wieder wird pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Argumentiert wird mit dem Anteil Kapital-bezüger an den EL-Bezügern. Diese Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, wie die Kapitalbezüger generell mit ihrem Kapital umzugehen wissen und ob die Problemfälle lediglich eine klare Minderheit darstellen. Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist vielmehr bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine grosse Mehrheit bestraft wird, aufgrund blosser Spekulation darüber, dass eine Minderheit Probleme bereiten könnte.
Der ASIP warnt daher davor, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse etwas zu ändern. An der erst 2005 eingeführten Liberalisierung im BVG-Bereich (Art. 37 BVG) ist grundsätzlich festzuhalten.
EL-Reform: BR will Kapitalbezug einschränken
Der Bundesrat will gemäss eigener Aussage “das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden”. Bereits vom Parlament beraten wird die gezielte Erhöhung der Mietzinsmaxima in der EL. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine EL-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 18. März 2016.
Der Bundesrat hat die verschiedenen Situationen geprüft, in welchen das Kapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge heute vorbezogen werden kann. Für den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug nach wie vor möglich sein. Das Haus oder die Wohnung stelle einen Wert dar, der der Altersvorsorge erhalten bleibt. Für den Kapitalbezug bei der Pensionierung und für die selbständige Erwerbstätigkeit hingegen sieht der Bundesrat Einschränkungen vor, um das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser zu schützen. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge sind nicht betroffen.
Heute müssen es die Pensionskassen ihren Versicherten im Rentenfall ermöglichen, mindestens ein Viertel des BVG-Guthabens in Kapitalform zu beziehen. Der Bundesrat will diese Verpflichtung aufheben und stellt für die Kapitalauszahlung bei der Pensionierung zwei Varianten zur Diskussion: In Variante 1 würde der Bezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, es wären also nur noch Rentenzahlungen erlaubt; in Variante 2 könnte höchstens die Hälfte des Guthabens in Kapitalform bezogen werden. Mindestens die Hälfte des Guthabens muss in eine Rente umgewandelt werden. Für die selbständige Erwerbstätigkeit will der Bundesrat den Vorbezug ausschliessen, weil ein grosses Risiko bestehe, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs.
Der Erhalt des Vorsorgeguthabens entspricht dem verfassungsmässigen Leistungsziel der beruflichen Vorsorge. Er minimiert das Risiko, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, etwa bei Heimeintritt in fortgeschrittenem Alter.
Mitteilung BSV /
Bericht und Gesetzesentwurf /
Bericht Reaktionen SRF TV /
NZZ /
Interview Berset
TA: Das Arbeitsrecht kennt kein Rentenalter
Rund 170’000 Erwerbstätige waren 2014 bereits im AHV-Alter, das sind 11,7 Prozent aller über 65-Jährigen. Die Zahl hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und liegt inzwischen mehr als ein Drittel über derjenigen von 2010. Einen ähnlich hohen Anteil an berufstätigen Rentnerinnen und Rentnern gab es zuletzt Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts, danach ging deren Zahl markant zurück, schreibt der Tages-Anzeiger.
Die Hälfte der pensionierten Arbeitnehmenden arbeitet in einem Teilzeitpensum von weniger als 50 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte ist selbstständig oder in einer Kaderposition tätig, die Übrigen sind gewöhnliche Angestellte, wie aus den Daten des Bundesamts für Statistik hervorgeht.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ändert sich nichts, wenn eine Mitarbeiterin nach dem Pensionsalter im Beruf bleibt. Das Arbeitsrecht kennt nämlich kein Rentenalter: Es gilt für alle gleichermassen. Möglich ist jedoch, einzelne Bedingungen neu auszuhandeln. So kann man zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren, wenn dies den Bedürfnissen der Vertragsparteien entspricht.
Teure Altenpflege
Die Kosten für die Leistungen in Alters- und Pflegeheimen (APH) beliefen sich 2014 auf 9,5 Milliarden Franken. Dies entspricht im Schnitt 8700 Franken pro Monat und Bewohner. Fast zwei Drittel dieser Kosten mussten die Bewohner selber tragen, während Kantone und Versicherer 16 bzw. 19 Prozent übernahmen. Die Kosten für die Dienste der Spitex (Hilfe und Pflege zu Hause) waren fast fünfmal niedriger als jene für die Betreuung in APH (2 Milliarden Franken).




