Im Jahr 2014 beliefen sich die Ausgaben für Sozialleistungen aus dem System der sozialen Sicherheit der Schweiz auf 157 Milliarden Franken. Dies entspricht einem Anteil von 24,5 Prozent am Bruttoinlandprodukt (BIP). Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben teuerungsbereinigt um 2,1 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit unter der seit 1990 durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 3,3 Prozent. Seit 1990 haben sich die realen Ausgaben mehr als verdoppelt. Dies zeigen die provisorischen Resultate der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2014 des Bundesamtes für Statistik BFS.
Sozialversicherung
Sozialversicherungen 2015
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss ATSG liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2015» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden.
Jahresbericht 2015
NZZ zur AHV plus-Initiative
Die NZZ geht detailliert auf die AHV plus-Initiative des SGB ein und diagnostiziert bei den Unterstützern “fortgeschrittenen Realitätsverlust”. Im Kommentar von Helmut Stalder heisst es:
Als die AHV 1948 eingeführt wurde, lag die Lebenserwartung der Männer im Schnitt bei 66,4 Jahren, die der Frauen bei 71 Jahren. Mittlerweile ist sie bei 80 und 85 Jahren angelangt. Damit dehnte sich die Bezugsdauer der Renten aus. 1948 hatte ein 65-Jähriger 12,4 Rentenjahre vor sich, eine 65-Jährige 14 Jahre. 2035 werden es bei den Männern 21,4 und bei den Frauen 24,4 Ruhestandsjahre sein. Bei der Einführung der AHV kamen noch rund sechs Erwerbstätige für einen Rentner auf. 1980 betrug das Verhältnis vier zu eins, und in wenigen Jahren wird es zwei zu eins betragen.
Aus dem Lot gerät die Altersvorsorge also, weil das System nicht auf das veränderte Verhältnis von Aktiven und Rentnern reagiert. Bisher konnte es über die Jahre nur deshalb einigermassen stabilisiert werden, weil viele Arbeitskräfte zuwanderten, weil die steigende Produktivität höhere Löhne und damit mehr AHV-Einnahmen brachte und weil der Beitragssatz der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht wurde. Zudem erhielt die AHV immer wieder zusätzliches Geld aus der Tabaksteuer, den Spielbankenerträgen und der Mehrwertsteuer. Und markant wurde das System durch die Erhöhung des Frauenrentenalters entlastet.
Die Sicherung der Renten für die Zukunft kann nur gelingen, wenn auf der einen Seite die Einnahmen und auf der andern Seite die Höhe und Dauer der Renten in Einklang gebracht werden. So unpopulär es klingt, die Lösung heisst: länger arbeiten, länger Beiträge einzahlen, später in Rente gehen – und geringere Renten in Kauf nehmen.
AHV: Millionen für ausländische Asset Manager
Erstmals verrät der AHV-Ausgleichsfonds Compenswiss, welchen Vermögensverwaltern er wie viel Geld anvertraut. Wer alles an die Honigtöpfe gelangte, dürfte in der Branche noch zu reden geben, schreibt finews.
Es überwiegen die ausländischen Anbieter in der Auswahl, über die bei der Compenswiss der Zürcher Pensionskassenberater PPCmetrics als externer «Investment Controller» wacht. Neun von 15 Mandaten gingen so ins Ausland, wobei Asset Manager aus Grossbritannien am meisten bedacht wurden. Ein neues Mandat vergab der Ausgleichsfonds allerdings auch an die Genfer Privatbank Mirabaud.
Darüber hinaus hält Compenswiss die Zügel fest in der Hand: 33,2 Milliarden Franken werden gemäss der Auflistung im Geschäftsbericht direkt vom eigenen Asset Management verwaltet, davon 19 Milliarden Franken als Absicherungen. Bei Externen liegen insgesamt 17,2 Milliarden Franken.
Statistiken 2015 zu AHV, IV, EL
Avenir Suisse: Der schleichende AHV-Ausbau
Seit der letzten AHV-Revision 1997 sind die Renten laufend angepasst worden. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und durch die Indexierung mit dem Mischindex nahmen die AHV-Renten der Männer bis zu ihrem Ableben real um 25% zu.
Studie zur Zusammenarbeit der IV mit den Arbeitgebern
Forschungsbericht 1/16 des BSV befasst sich mit der Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebern. Im Fazit wird festgehalten:
Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebenden mehrheitlich zu deren Zufriedenheit ausgestaltet werden kann. Den IV-Stellen gelingt es offenbar gut, auf die Bedarfe von Arbeitgebenden einzugehen. Bislang ist die Zusammenarbeit auf den Bereich der fallabhängigen Zusammenarbeit fokussiert. Die fallunabhängige Zusammenarbeit ist dagegen meist noch eng auf die Bedarfe der fallabhängigen Zusammenarbeit hin ausgerichtet, als eigenständiges Handlungsfeld mit für Arbeitgebende attraktiven Angeboten im Gesundheitsbereich ist sie bislang erst in Ansätzen sichtbar.
Vor diesem Hintergrund liefert die in der vorliegenden Studie entwickelte Kontakt- und Kooperationsformentypologie den IV-Stellen eine Grundlage, um ihre bisherige Praxis der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ausgehend von den Resultaten der Studie können folgende Empfehlungen gegeben werden:
Cosandey zu den roten Zahlen der AHV
Die AHV hat im vergangenen Jahr 579 Mio. Fr. mehr ausgegeben, als sie eingenommen hat. Damit ist die erste Säule des Altersvorsorgesystems im zweiten Jahr in Folge in den roten Zahlen. Die negative Entwicklung dürfte sich in den kommenden Jahren noch verschärfen, warnt Jérôme Cosandey, Vorsorge-Spezialist bei der Denkfabrik Avenir Suisse, in einem Interview für die Web-TV-Sendung Wirtschaft im Fokus . Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geht von einem kumulierten Defizit in der AHV von 50 Mrd. Fr. bis 2030 aus.
NZZ: “Der Trick mit der AHV”
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Forderung des Gewerkschaftsbunds, die AHV wegen der sinkenden Renditen in der beruflichen Vorsorge sowie ihrer “höheren Effizienz” auszubauen. Schöchli schreibt nach dem Untertitel “Lehrstück aus dem Handbuch politischer Verschleierung “ u.a.:
Wer nicht mindestens ein Alterskapital von 500 000 Fr. habe, komme künftig kaum noch auf eine vernünftige Pensionskassenrente von 2000 Fr. pro Monat, betont der SGB. Deshalb führe kein Weg an einem Ausbau der AHV vorbei. Die AHV sei beim Preis-Leistungs-Verhältnis der zweiten Säule «weit überlegen», da die Erhöhung der Renten um einen gegebenen Betrag in der AHV weniger Lohnprozente koste. So weit die Werbung des SGB für seine Initiative «AHVplus», welche die AHV-Renten um 10% erhöhen will und im September vor das Volk kommt.
Die Werbung verschweigt das Wesentliche. Ignoriert wird zum einen die naheliegende und faire Art, den Anstieg der Lebenserwartung zu kompensieren – durch die Erhöhung des Rentenalters. Und zum anderen bekommen zwar viele Versicherte pro eingezahlten Franken in der AHV tatsächlich mehr Rente als in der Pensionskasse, doch der Hauptgrund hat nichts mit Effizienz zu tun: Die AHV ist durch Steuergelder und Beiträge auf hohen Einkommen (faktisch auch Steuern) massiv subventioniert. Der Subventionsanteil dürfte etwa 40% der Einnahmen betragen.
AHV: Umlage-Defizit 579 Mio.
Die AHV schliesst das Jahr 2015 mit einem negativen Umlageergebnis von -579 Millionen Franken ab. Dies ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber 2014, als das Umlageergebnis noch -320 Millionen Franken ausmachte. 2013 verzeichnete die AHV noch ein positives Umlageergebnis von 14 Millionen Franken. Ein negatives Umlageergebnis bedeutet, dass die Ausgaben der AHV höher waren als ihre Einnahmen. Das Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (-237 Millionen Franken) als auch die vom Bund bezahlten Zinsen auf die IV-Schuld (257 Millionen Franken) konnten, im Gegensatz zum Vorjahr, das Betriebsergebnis nicht ins Positive rücken. Somit fällt das Betriebsergebnis 2015 mit -559 Millionen Franken weit unter dem Betriebsergebnis des Vorjahres (1‘707 Millionen Franken) aus.
Das Umlageergebnis der IV (645 Millionen Franken) ist leicht zurückgegangen. Das negative Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (-31 Millionen Franken) hatte auf das Betriebsergebnis (614 Millionen Franken) einen im Vergleich zum Vorjahr viel kleineren Einfluss. Das positive Betriebsergebnis erlaubte es, die IV-Schuld gegenüber der AHV weiter zu tilgen. Die Forderung der AHV an die IV verringerte sich somit auf 12’229 Millionen Franken. Seit der Einführung des IV-Fonds (01.01.2011) haben die positiven Betriebsergebnisse der IV dazu beigetragen, die IV-Schuld gegenüber der AHV um 2’715 Millionen Franken zu reduzieren.
“Rentner unter Generalverdacht”
Eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführte Studie hat die Folgen eines Kapitalbezugs aus der 2. Säule auf die Ergänzungsleistungen (EL) untersucht. Doch wegen methodischen Mängeln sind die Resultate stark verzerrt. Ein objektiver Vergleich mit der Gesamtbevölkerung unter Einbeziehung der Rentner, die ihr Kapital bezogen, aber keine EL beantragt haben, fehlt. Ungeachtet dessen beantragt der Bundesrat, den Kapitalbezug zu beschränken, schreibt Jérôme Cosandey von Avenir Suisse mit Bezug auf die geplante EL-Revision in der Schweizer Personalvorsorge. Und hält weiter fest:
Die Kosten für Ergänzungsleistungen haben zwischen 2003 und 2012 um 1.9 Milliarden Franken zugenommen. Ein Drittel dieser Zunahme hängt mit den Invalidenrenten (IV) zusammen, ein Drittel mit gesetzlichen Anpassungen für den erleichterten Zugang zu EL und ein Drittel mit AHV-Renten. Nur für dieses letzte Drittel kann der Kapitalbezug tatsächlich eine Rolle spielen. Entscheidend sind aber die Kosten für die Langzeitpflege. Ein 65-jähriger Versicherter mit einem BVG-Guthaben von weniger als 50’000 Franken (ein Drittel der Personen, die sich in erwähnter Studie für den Kapitalbezug entschieden) hat die Wahl zwischen einem Kapitalbezug und einer Rente von 285 Franken pro Monat. Um monatlich 8000 Franken für ein Altersheim zu bezahlen, reicht dies nicht.
Der Angriff auf den Kapitalbezug in der 2. Säule gleicht einer Nebelpetarde. Man schwimmt auf einer populistischen Welle mit: Jedermann kennt jemanden, der jemanden kennt, der seine 2. Säule verspielt hat. Die Problematik der immer jüngeren IV-Rentner und jene der Finanzierung der Alterspflege, die den öffentlichen Haushalt immer stärker belastet, wird absichtlich ausser Acht gelassen. Solange wir diese grundsätzlichen Probleme nicht lösen, werden die Ergänzungsleistungen weiter explodieren.
IZS: Stellungnahme zur EL-Reform
Die Innovation Zweite Säule wendet sich mit ihrer Stellungnahme in der Vernehmlassung zur EL-Reform entschieden gegen weitere und nicht notwendige Regulierungen in der beruflichen Vorsorge und kritisiert insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Einschränkung von Kapitalbezug und Wohneigentumsförderung.
Unserer Ansicht nach ist die Notwendigkeit weiterer Bestimmungen in diesem Zusammenhang durch statistisches Material zu wenig belegt, womit u.E. die Dringlichkeit der Vorlage nicht gegeben ist. Wir vermissen in den entsprechenden Unterlagen die Blickrichtung bezüglich Relation von EL-Bezügern zu Kapitalbezügern der beruflichen Vorsorge – und nicht, wie in den Unterlagen geschehen, umgekehrt! Selbst vor diesem „falschen“ Hintergrund erscheint uns das Einsparpotenzial der verschiedenen Massnahmen (für die EL) bescheiden.
Ferner möchten wir auf eine unerwünschte Nebenwirkung hinweisen: Würde der Kapitalbezug im Obligatorium gänzlich verboten, würden die Vorsorgeeinrichtungen im aktuellen Umfeld massive Pensionierungsverluste erleiden, weil die umhüllenden Umwandlungssätze (die deutlich unterhalb des BVG-Mindestumwandlungssatzes liegen) nicht mehr zur Anwendung gelangen könnten. Die Verrentung müsste demnach auch bei einer Kasse, welche heute einen versicherungstechnisch neutralen Umwandlungssatz anwendet, inskünftig zum überhöhten, verlustträchtigen BVG-Umwandlungs-satz erfolgen (es fehlen Anrechnungsmöglichkeiten in der umhüllenden Kasse). Es kann doch nicht das Ziel sein, mit einer gesetzlichen Anpassung der Selbstfinanzierung der Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Verluste zu bescheren!
AHV: Betriebsverlust und negative Rendite
Die Handelszeitung berichtet über Details des noch nicht publizierten Jahresberichts. Die Zeitung schreibt:
Das negative Ergebnis des letzten Jahres setzt sich zusammen aus einem ordentlichen Betriebsverlust von 579 Millionen, einer negativen Rendite auf den Kapitalanlagen (minus 237 Millionen) sowie aus Zinserträgen auf der IV-Forderung zugunsten der AHV (plus 257 Millionen). Folge davon: Der AHV-Fonds schrumpfte um eine gute halbe Milliarde auf 44,2 Milliarden Franken. Immerhin ist der Fonds damit weiterhin über dem Soll eines Jahresaufwands von derzeit rund 42 Milliarden Franken.
Die Anlage-Performance war 2015 auch bei der Invalidenversicherung (IV) und bei der Erwerbsersatzordnung nicht berauschend – trotz Währungsabsicherungen und dem Einsatz anderer Hegding-Instrumente. Die drei Sozialwerke kamen auf eine Minusrendite von 0,92 Prozent – der mit Abstand schlechteste Wert der letzten sieben Jahre.
Arbeitgeber: EL–Kosmetik reicht nicht / Keine IV unter Dreissig
Der Arbeitgeberverband hat an einer Medienpräsentation seine Überlegungen zur EL- und IV-Reform dargestellt. Der Verband schreibt:
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen (EL) wachsen unaufhaltsam. Allein in den letzten zehn Jahren stiegen sie um 50 Prozent auf fast 5 Milliarden Franken pro Jahr. Ohne Gegenmassnahmen droht bis 2030 ein weiterer Kostenschub auf beinahe 7 Milliarden Franken. Es ist somit höchste Zeit, das EL-System gründlich umzubauen. Gefordert sind erstens eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, zweitens die Beseitigung von Fehlanreizen und drittens die Stärkung der Eigenverantwortung. Der Reformvorschlag des Bundesrats kratzt dagegen nur an der Oberfläche der EL-Probleme.
Bei der Reform der Invalidenversicherung geht der Bundesrat zu wenig entschlossen vor. Obwohl die IV nach wie vor ein jährliches Defizit von 600 Millionen Franken einfährt und 13 Milliarden Franken Schulden bei der AHV hat, scheut er sich vor strukturellen Reformmassnahmen. Angesichts der hohen Neurentner-Zahlen bei Jugendlichen postulieren die Arbeitgeber deshalb einen Kurswechsel: Die Berentung von unter 30-Jährigen muss künftig die Ausnahme sein. Wichtig auch: Das Parlament muss über die Kinderrenten und Reisekosten rasch weitere Einsparungen beschliessen.
AHV-Ausgleichsfonds mit negativer Performance
Die unter dem Logo compenswiss geführten Ausgleichsfonds AHV/IV/EO haben das Anlagejahr 2015 negativ abgeschlossen. Die Nettorendite auf dem Wertschriftenvermögen, ohne Einbezug der Liquidität, beläuft sich auf –0,77%. Das Anlagevermögen der Ausgleichsfonds betrug per Ende Jahr 33.6 Mrd. Franken gegenüber 33,1 Mrd. Franken Ende 2014.
Die negativen Renditen auf den Zinspapieren, die rückläufigen Aktienmärkte und die, durch die Währungsabsicherung viel höheren verursachten Kosten, schlugen auf das Anlageergebnis durch. Das Jahr 2015 steht in keinem Vergleich zum positiven Finanzjahr 2014, in dem dank erfreulichen Anlagebedingungen eine Nettorendite von 7,1% erwirtschaftet werden konnte.
Die erzielte negative Rendite stellt aufgrund der widrigen Marktverhältnisse und gemessen an der definierten Anlagestrategie nach Einschätzung der Fondsmananager “jedoch ein akzeptables Resultat dar”.
Cash kommentiert: «Die Verluste sind nicht so gross wie sie scheinen», versucht Eric Breval, Geschäftsführer der Compenswiss, im cash-Video-Interview die negative Performance etwas zu relativieren. 2015 seien hohe Kosten durch die Währungsabsicherung angefallen, was die enttäuschende Performance der ausländischen Anleihen erkläre. Das Ergebnis sähe deshalb auch schlechter aus, als es effektiv sei. «Die Anleihen sind alle guter Qualität, aber die Volatilität der Fremdwährungen war sehr hoch.»


