imageRund 170’000 Erwerbstätige waren 2014 bereits im AHV-Alter, das sind 11,7 Prozent aller über 65-Jährigen. Die Zahl hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und liegt inzwischen mehr als ein Drittel über derjenigen von 2010. Einen ähnlich hohen Anteil an berufstätigen Rentnerinnen und Rentnern gab es zuletzt Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts, danach ging deren Zahl markant zurück, schreibt der Tages-Anzeiger.

Die Hälfte der pensionierten Arbeitnehmenden arbeitet in einem Teilzeitpensum von weniger als 50 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte ist selbstständig oder in einer Kaderposition tätig, die Übrigen sind gewöhnliche Angestellte, wie aus den Daten des Bundesamts für Statistik hervorgeht.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ändert sich nichts, wenn eine Mitarbeiterin nach dem Pensionsalter im Beruf bleibt. Das Arbeitsrecht kennt nämlich kein Rentenalter: Es gilt für alle gleichermassen. Möglich ist jedoch, einzelne Bedingungen neu auszuhandeln. So kann man zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren, wenn dies den Bedürfnissen der Vertragsparteien entspricht.

Artikel Tages-Anzeiger