Fabian Schäfer kommentiert in der Berner Zeitung die Kampagne des Gewerkschaftsbundes für die AHVplus-Initiative. Er bemerkt, dass SGB-Präsident Rechsteiner einen bürgerlichen “Rufmord” an der AHV beklagt und stellt fest:
Der Rufmordvorwurf fällt allerdings auf die Gewerkschaften und ihre Mitstreiter zurück. Zurzeit fahren sie eine Kampagne gegen die 2.Säule der Altersvorsorge – die Pensionskassen –, die mitunter verantwortungslose Züge annimmt. Gezielt schüren sie Ängste und untergraben das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Inzwischen wird sogar öffentlich behauptet, in der Pensionskasse angesparte Gelder seien nicht sicher. Das ist grotesk. Das Geld ist sicher, dafür sorgt der Sicherheitsfonds.
Ein Trick ist in der Kampagne gegen die 2.?Säule speziell beliebt. Dabei geht es um die Umwandlungssätze, die für die Höhe neuer Renten entscheidend sind. Der Trick geht so: Man vermeldet einfach, wie stark die Umwandlungssätze sinken – und folgert explizit oder implizit, dass die Renten ebenso stark schrumpfen. Kein Wort davon, dass die Mehrheit der Pensionskassen gleichzeitig Kompensationen beschliesst, um Einbussen zu verhindern oder wenigstens einzudämmen.
Dasselbe üble Spiel läuft in der Debatte über die Rentenreform, die im Parlament hängig ist. Dabei wissen längst auch die brachialsten Bürgerlichen, dass das Volk keine Reform schluckt, mit der die gesetzlich garantierten Renten auf breiter Front sinken. Es ist breiter Konsens, dass die Lohnbeiträge erhöht werden, um das Niveau möglichst zu halten. Für Ältere (ab 50 oder 55 Jahren) soll es sogar verbindliche, von der Allgemeinheit finanzierte Garantien geben, damit die Renten nicht unter das heutige Minimum fallen.
Dies alles hindert Gewerkschafter und den «Blick» nicht daran, ein «Rentenmassaker» herbeizureden. Ihre Aussagen basieren auf einer von mehreren Varianten, die die Sozialkommission des Nationalrats durchrechnen liess. Man hat einfach die «schlimmste» ausgewählt.
Die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und die Massnahmen von Arbeitgebern zur Personalentwicklung weichen deutlich voneinander ab. Diese Kluft zu schliessen, wird in Zukunft eine der grössten Herausforderungen für Personalverantwortliche sein. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Beratungsgesellschaft Mercer durchgeführte weltweite „2016 Global Talent Trends Study“. In dieser Studie werden zum ersten Mal die wichtigsten Arbeitsmarkttrends und ihre Auswirkungen auf Unternehmen aus dem Blickwinkel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt. Befragt wurden mehr als 1.730 Personalverantwortliche sowie mehr als 4.500 Mitarbeiter aller Branchen in 17 Ländern.
Die wichtigsten Ursachen für Unzufriedenheit am Arbeitsplatz sind mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten, umständliche Prozesse sowie Unmut über Führungskräfte. Das bestätigt sich beim Blick auf die Studienergebnisse für Europa: Nur jeder zweite (51 Prozent) der Beschäftigten gibt an, seine Führungskräfte würden sich für Personalentwicklung besonders einsetzen (im Vergleich zu weltweit 58 Prozent). Immerhin planen im Jahr 2016 schon 53 Prozent der europäischen Unternehmen (weltweit: 57 Prozent) eine Anpassung des Performance-Management-Prozesses.
pw. Offenbar befeuert mit nicht ganz verstandenen Daten aus dubiosen Quellen macht der Blick auf Panik wegen der Altersvorsorge 2020 – willkommene Unterstützung für den diesbezüglich nicht sehr wählerischen Gewerkschaftsbund. Es geht offenbar um die Dauer der geplanten Ausgleichszahlungen durch den Sicherheitsfonds, die aber nur für eine relativ kleine Minderheit von ca. 15 Prozent relevant sind. Wie üblich wird die Umwandlungssatzsenkung gleichgesetzt mit Rentenkürzung. Die notwendige Unterscheidung ist offenbar gewissen Medien nicht zuzumuten. Der SGB macht das Spiel munter mit. Zitiert wird Doris Bianchi:
«Die bürgerlichen Versprechungen, das Rentenniveau zu halten, sind Schnee von gestern», sagt Doris Bianchi vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Wer zwischen 1964 und 1974 geboren wurde, sei am stärksten betroffen. «Leute rund um 50 sind die Gelackmeierten.» Sie würden zur Verlierer-Generation mit Renteneinbussen in der 2. Säule von bis zu 13 Prozent. Selbst wenn man die AHV hinzurechne, falle ihre Rente deutlich tiefer aus.
Das Vorhaben der Swisscom-PK Complan, nicht mehr zeitgemässe Ueberbrückungsrenten bei Frühpensionierungen zu streichen, hat die Gewerkschaften erbost. Sie spielen die Anpassung polemisch gegen die CEO-Entlöhnung aus. Die SDA schreibt dazu:
Bei der Swisscom gingen letztes Jahr rund 200 Mitarbeitende vorzeitig in Pension. Daraus ergeben sich Kosten von rund 12 Millionen Franken, wie der «SonntagsBlick» in seiner jüngsten Ausgabe schreibt. Gleichzeitig verbuchte die Swisscom 2015 einen Reingewinn von knapp 1,4 Milliarden Franken.
Das war ein Fünftel weniger als im Vorjahr. Geschmälert wurde der Gewinn vor allem durch eine Busse der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) von 186 Millionen Franken. Bis 2020 will die Swisscom Kosten um 300 Millionen Franken einsparen. Anfang Februar am Rand der Bilanzmedienkonferenz wurde bekannt, dass «im schlimmsten Fall» bis zu 700 Stellen gekürzt werden sollen.
«Es gibt keinen Zusammenhang mit der kommunizierten Personalreduktion und den Weko-Verfahren», sagt Swisscom-Sprecher Armin Schädeli gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Vielmehr gehöre es zu den Aufgaben des Stiftungsrats «angesichts der schwierigen Ausgangslage der Pensionskassen» allfällige Anpassungen zu prüfen. «Diese Diskussionen müssen unabhängig von der aktuellen Lohn-Diskussion geführt werden», sagt Schädeli.
Er verweist darauf, dass Complan in einem Vergleich der Umwandlungssätze mit anderen Pensionskassen «vergleichsweise hoch» liege. So gilt bei Complan ein Umwandlungssatz von 6,11 Prozent, bei der Pensionskasse der Post 5,85 Prozent oder bei der Kasse der SBB 5,22 Prozent. Bei den beiden Vergleichskassen werden nun ebenfalls Senkungen diskutiert. Bei der Complan soll der Umwandlungssatz auf 5,15 Prozent gesenkt werden.
Die Gewerkschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass die Swisscom als Unternehmen des Service Public mit der Abschaffung der Überbrückungsrente und mit der Verschlechterung der Leistungen der Pensionskasse das Vertrauen ihrer Angestellten verspiele. Solange nicht Transparenz bei den Kaderlöhnen geschaffen werde, lehnt Syndicom jegliche Kürzungen ab. Armin Schädeli von der Swisscom betont mehrfach: «Entschieden ist noch nichts.»
Rund 50 Stiftungsräte und Vertreter der Pensionskassen-Branche diskutierten am 1. Juni in der Berner Schmiedstube über die weiterhin aktuelle Frage der Kosten in der 2. Säule – angesichts der über 4 Milliarden jährlich anfallenden Kosten für die Verwaltung der rund 800 Milliarden der Pensionskassen ein zentrales Thema für die Arbeitnehmervertretung. Insbesondere in Zeiten, wo die Renditen minimal ausfallen und die Leistungen der Versicherten massiv unter Druck kommen.
Das PK-Netz greift in einem nicht unterzeichneten Kommentar den Pensionskassenverband scharf an, weil dieser den gewerkschaftlichen “PK-Alarm” kritisiert hatte.
Update: Urban Hodel, geschäftsführender Sekretär des PK-Netz, informiert uns, dass der Kommentar nun neu mit seinem Namen als Verfasser gezeichnet ist.
Forschungsbericht 1/16 des BSV befasst sich mit der Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebern. Im Fazit wird festgehalten:
Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebenden mehrheitlich zu deren Zufriedenheit ausgestaltet werden kann. Den IV-Stellen gelingt es offenbar gut, auf die Bedarfe von Arbeitgebenden einzugehen. Bislang ist die Zusammenarbeit auf den Bereich der fallabhängigen Zusammenarbeit fokussiert. Die fallunabhängige Zusammenarbeit ist dagegen meist noch eng auf die Bedarfe der fallabhängigen Zusammenarbeit hin ausgerichtet, als eigenständiges Handlungsfeld mit für Arbeitgebende attraktiven Angeboten im Gesundheitsbereich ist sie bislang erst in Ansätzen sichtbar.
Vor diesem Hintergrund liefert die in der vorliegenden Studie entwickelte Kontakt- und Kooperationsformentypologie den IV-Stellen eine Grundlage, um ihre bisherige Praxis der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ausgehend von den Resultaten der Studie können folgende Empfehlungen gegeben werden:
Der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Forderung des SGB nach einem AHV-Ausbau als Kompensation für die sinkenden Renten in der 2. Säule. Markus Brotschi schreibt:
Die Gewerkschaften wollen die «Rentenschmelze» in der zweiten Säule mit höheren AHV-Renten kompensieren. Dies sei erst noch billiger, weil zumindest die Normalverdiener pro eingezahlten Franken bei der AHV mehr Geld als Rente zurückerhielten als in der zweiten Säule.
Da haben die Gewerkschaften recht, aber die geforderte Rentenerhöhung von 10Prozent erhöht die Beitragslast für kommende Generationen zusätzlich. Heute kommen auf einen Rentner 3,3 Aktive, in 20 Jahren 2. Deshalb dürfen schwindende Pensionen nicht mit höheren AHV-Renten kompensiert werden. Die vom Ständerat beschlossene Erhöhung um 70 Franken ist höchstens als politischer Preis akzeptabel, wenn die Linke die dringenden Reformen in erster und zweiter Säule akzeptiert und die Chancen in einer Volksabstimmung erhöht.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Forderung des Gewerkschaftsbunds, die AHV wegen der sinkenden Renditen in der beruflichen Vorsorge sowie ihrer “höheren Effizienz” auszubauen. Schöchli schreibt nach dem Untertitel “Lehrstück aus dem Handbuch politischer Verschleierung “ u.a.:
Wer nicht mindestens ein Alterskapital von 500 000 Fr. habe, komme künftig kaum noch auf eine vernünftige Pensionskassenrente von 2000 Fr. pro Monat, betont der SGB. Deshalb führe kein Weg an einem Ausbau der AHV vorbei. Die AHV sei beim Preis-Leistungs-Verhältnis der zweiten Säule «weit überlegen», da die Erhöhung der Renten um einen gegebenen Betrag in der AHV weniger Lohnprozente koste. So weit die Werbung des SGB für seine Initiative «AHVplus», welche die AHV-Renten um 10% erhöhen will und im September vor das Volk kommt.
Die Werbung verschweigt das Wesentliche. Ignoriert wird zum einen die naheliegende und faire Art, den Anstieg der Lebenserwartung zu kompensieren – durch die Erhöhung des Rentenalters. Und zum anderen bekommen zwar viele Versicherte pro eingezahlten Franken in der AHV tatsächlich mehr Rente als in der Pensionskasse, doch der Hauptgrund hat nichts mit Effizienz zu tun: Die AHV ist durch Steuergelder und Beiträge auf hohen Einkommen (faktisch auch Steuern) massiv subventioniert. Der Subventionsanteil dürfte etwa 40% der Einnahmen betragen.
Der Gewerkschaftsbund nimmt die aktuelle Lage der Vorsorgeeinrichtungen zum Anlass, an einer Pressekonferenz für seine AHV-Initiative die Werbetrommel zu rühren. Der SGB schreibt:
Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität. (…)
Der Pensionskassenverband schreibt in einem Kommentar zur Mitteilung des Gewerkschaftsbunds über die Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP kritisiert die heutige Kommunikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zum so genannten Rentenabbau. «Die von den Pensionskassen ergriffenen und verantwortungsvollen Massnahmen zur Senkung der Umwandlungssätze dienen primär der langfristigen Sicherung der Renten im Interesse der Versicherten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Der SGB missbrauche und untergrabe auf nicht nachvollziehbare Art und Weise die schwierigen, aber verantwortungsvollen Entscheidungen seiner eigenen Leute in den Stiftungsräten der Pensionskassen, um unlauter Stimmung zu machen für seine nicht finanzierbare Initiative.
Der Verweis auf Lebensversicherer im BVG-Geschäft sei polemisch, weil die Mehrheit der Versicherten bei nicht-profitorientierten autonomen Pensionskassen angeschlossen sind. Die kritisierten Massnahmen reflektierten die ständig weiter steigende Lebenserwartung und das schlechte Zinsumfeld und dienten einzig der langfristigen Finanzierbarkeit der Renten und damit direkt den Interessen der Versicherten.
Die AHVplus-Initiative verlangt höhere Renten, was angesichts der Finanzierungsprobleme schon der heutigen Renten nach Meinung des ASIP ein Spiel mit dem Feuer darstellt. Viel sinnvoller sei die anstehende, ausgewogene Reform der Altersvorsorge. Diese basiere auf Realismus, die AHVplus-Initiative hingegen auf purem Wunschdenken.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die Forderungen des VPOD nach einer Intervention bei der Kasse, um die geplante Reglements-Revision zu stoppen, dezidiert ab. Die NZZ hält dazu fest:
Eindeutig nicht geneigt ist die Regierung, zusätzliche Mittel in die BVK einzuschiessen. SP, Grüne und AL monieren, der Vorsorgeplan führe für die Angestellten zu einem Reallohnverlust und Renteneinbussen – und sie drängen auf «griffige besitzstandwahrende Massnahmen». Für die Regierung greift es zu kurz, erhöhte Sparbeiträge als Reallohnverlust zu bezeichnen, da diese dem individuellen Vorsorgekonto der Mitarbeitenden gutgeschrieben würden. Zudem würden auch die Beiträge des Arbeitgebers erhöht, der weiterhin 60 Prozent zahle und überdies Sanierungsbeiträge leisten müsse, sollte der Deckungsgrad der BVK unter 90 Prozent fallen. Weitere Leistungen des Kantons seien auch mit Blick auf den mittelfristigen Ausgleich des Finanzhaushalts nicht möglich – dieser droht in Schieflage zu geraten, ein Sanierungsprogramm ist angekündigt. Und die Regierung fügt hinzu: «Der Umstand, dass der Rentenanspruch tendenziell kleiner wird und die individuelle Vorsorge an Bedeutung zunimmt, ist zudem eine gesamtgesellschaftliche Realität.»
Der Gewerkschaftsbund hat eine Broschüre mit dem Titel “AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt” publiziert. Wohl mit dem Blick auf die wahrscheinlich im nächsten Jahr stattfindende Abstimmung zur AHV-Initiative des SGB. Sie kann als E-Book und als PDF heruntergeladen werden.
Der Arbeitgeberverband hält in seiner Stellungnahme zur neuen IV-Reform fest:
In seiner Vorlage attestiert der Bundesrat den Arbeitgebern, dass sie sich bereits «zahlreich» engagieren würden in der beruflichen Integration. Dieser – freiwillige – Effort trägt Früchte. So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und sogar 20 Prozent mehr als 2012. Und laut einer jüngsten Erhebung des Bundesamts für Statistik sind bereits 72 Prozent der beeinträchtigten Menschen erwerbstätig – ein hoher Anteil. (…)
Die bundesrätliche Reform hat einen Haken: Sie reicht für die Sanierung der IV nicht aus. Es braucht neben den qualitativen Massnahmen weitere Einsparungen. Denn nach Abzug des befristeten Mehrwertsteuer-Zuschlags und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund fuhr die IV 2014 nach wie vor ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein. Selbst im besten Fall wird die IV ihre Schulden bei der AHV von gegen 14 Milliarden Franken nicht vor 2030 abgetragen haben.
So liegt es nun am Parlament, zumindest über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen zu beschliessen. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte im letzten Jahr entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Sie müssen nun schnellstmöglich aufgegriffen und umgesetzt werden. Damit wäre ein weiterer, wichtiger Sanierungsschritt gemacht.
Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband ruft mit Blick auf die laufende Revision der Altersvorsorge einige nicht ganz unwesentliche Daten zur Bevölkerungsentwicklung in Erinnerung:
Wissen Sie, wie viele Rentnerinnen und Rentner 2045 in der Schweiz leben werden? Fast doppelt so viele wie heute. In Zahlen: gegen 3 Millionen. Zudem steigt die Lebenserwartung markant an – zwischen 2015 und 2045 um 4 Jahre auf 89 Jahre bei den Frauen und um 5 Jahre auf 86 Jahre bei den Männern. Im Jahr 2045 haben Herr und Frau Schweizer mit 65 also noch 21 bzw. 24 Jahre vor sich. Bei der Einführung der AHV 1948 waren es gerade einmal 12 bzw. 14 Jahre. Gleichzeitig erhöht sich die Geburtenrate bis 2045 nur unwesentlich, nämlich um 0,08 Kinder. Dass wir länger leben ist auf jeden Fall erfreulich, nur bezahlen wir einen Preis dafür. Wo sich die Gewichte zwischen Jung und Alt derart verschieben, leidet auch das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern. Kommen heute noch 3,5 Berufstätige auf 1 Rentner, so wird das Verhältnis 2045 auf 2 zu 1 geschrumpft sein.
Für Kaiser sind die Konsequenzen evident: es verbietet sich jeder Leistungsausbau, soll die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft nicht aufs Spiel gesetzt werden. Der vom Ständerat beschlossene 70-Franken-Zuschlag auf die AHV-Renten ist ergo rückgängig zu machen.