Der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Forderung des SGB nach einem AHV-Ausbau als Kompensation für die sinkenden Renten in der 2. Säule. Markus Brotschi schreibt:

Die Gewerkschaften wollen die «Rentenschmelze» in der zweiten Säule mit höheren AHV-Renten kompensieren. Dies sei erst noch billiger, weil zumindest die Normalverdiener pro eingezahlten Franken bei der AHV mehr Geld als Rente zurückerhielten als in der zweiten Säule.

Da haben die Gewerkschaften recht, aber die geforderte Rentenerhöhung von 10Prozent erhöht die Beitragslast für kommende Generationen zusätzlich. Heute kommen auf einen Rentner 3,3 Aktive, in 20 Jahren 2. Deshalb dürfen schwindende Pensionen nicht mit höheren AHV-Renten kompensiert werden. Die vom Ständerat beschlossene Erhöhung um 70 Franken ist höchstens als politischer Preis akzeptabel, wenn die Linke die dringenden Reformen in erster und zweiter Säule akzeptiert und die Chancen in einer Volksabstimmung erhöht.

Zu diesen Reformen gehört die Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes. Denn heutige Rentner profitieren vom zu hohen Umwandlungssatz in Form von zu hohen Renten. Diese Quersubventionierung von Aktiven zu Rentnern muss gestoppt werden. Im Gegenzug braucht es eine Kompensation der Rentenverluste innerhalb der zweiten Säule. Aber auch das ist nicht gratis: Im Gegenzug werden die Beiträge der Erwerbs­tätigen an die zweite Säule erhöht.

Die Alternative zu sinkenden Umwandlungssätzen und höheren Kosten der Altersvorsorge wäre ein höheres Rentenalter. Dies ist aber so lange nicht mehrheitsfähig, wie über 50-Jährige bei der Stellen­suche schlechtere Karten haben. Gerade weil ein höheres Rentenalter nicht mehrheitsfähig ist, braucht es einen tieferen Umwandlungssatz, auch wenn die Gewerkschaften sich dagegen sträuben.

  TA