Forschungsbericht 1/16 des BSV befasst sich mit der Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebern. Im Fazit wird festgehalten:

Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebenden mehrheitlich zu deren Zufriedenheit ausgestaltet werden kann. Den IV-Stellen gelingt es offenbar gut, auf die Bedarfe von Arbeitgebenden einzugehen. Bislang ist die Zusammenarbeit auf den Bereich der fallabhängigen Zusammenarbeit fokussiert. Die fallunabhängige Zusammenarbeit ist dagegen meist noch eng auf die Bedarfe der fallabhängigen Zusammenarbeit hin ausgerichtet, als eigenständiges Handlungsfeld mit für Arbeitgebende attraktiven Angeboten im Gesundheitsbereich ist sie bislang erst in Ansätzen sichtbar.

Vor diesem Hintergrund liefert die in der vorliegenden Studie entwickelte Kontakt- und Kooperationsformentypologie den IV-Stellen eine Grundlage, um ihre bisherige Praxis der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ausgehend von den Resultaten der Studie können folgende Empfehlungen gegeben werden:

1) IV-Stellen sollten vermehrt dazu übergehen, ihre fallunabhängigen Angebote für Unternehmen auszubauen, um diese in der Bearbeitung komplexer Herausforderungen im Gesundheitsbereich effektiver unterstützen können. Dies kann etwa durch spezifische Beratungsangebote für Unternehmen geschehen.
2) IV-Stellen sollten künftig vermehrt dazu übergehen, ihre bisherige Praxis der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden einer regelmässigen Überprüfung und Anpassung zu unterziehen.
Fazit und Schlussfolgerungen Zusammenarbeit IV-Stellen mit Arbeitgebenden
3) IV-Stellen können mit Hilfe der Kontakt- und Kooperationsformentypologie strategische Entscheidungen bezüglich der Weiterentwicklung ihrer bisherigen Praxis der Zusammenarbeit treffen.
4) Die professionellen Kompetenzen der IV-Mitarbeitenden sind in der Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden in gesundheitlichen Belangen von grosser Bedeutung. IV-Mitarbeitende sollten daher vermehrt darin unterstützt werden, ihre Beratungskompetenzen weiter zu vertiefen.
5) Arbeitgebende sollten generell die Fachkompetenz der IV-Stellen stärker wahrnehmen und deren Beratungsangebote aktiver nutzen.

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