Die Reform der Altersvorsorge ist das dominierende Geschäft der Frühjahrssession, die am 27. Februar beginnt. Bis zum 17. März müssen sich National- und Ständerat einigen.
28. Februar: Der Nationalrat berät die Vorlage. Die grosse Frage ist, ob er, anders als im Dezember, an seinem Modell festhält oder auf die Linie des Ständerats einschwenkt.
7. März: Der Ständerat ist an der Reihe. Er wird wohl an seinem Modell festhalten.
13. März: Der Nationalrat ist nochmals an der Reihe. Sind sich die Räte nun nicht einig, kommt es zur Einigungskonferenz.
16. März: Die Einigungskonferenz tagt. Ihr Vorschlag wird beiden Kammern unterbreitet. Lehnt ein Rat ab, ist die Reform vom Tisch.
17. März: In den Schlussabstimmungen muss nochmals jeder Rat der Reform zustimmen, sonst scheitert diese.
Ende März: Die 100-tägige Referendumsfrist beginnt zu laufen.
24. September: Der Abstimmungstermin für die Reform der Altersvorsorge. (TA)
Parlament
AV2020: Der 70 Franken-Knackpunkt
Cash hat die politische Chancen-Einschätzung der Altersvorsorge 2020 durch die SDA publiziert. Im Artikel heisst es u.a:
Die roten Linien sind gezogen. Den dicksten Strich markiert der AHV-Zuschlag von 70 Franken. Damit wollen SP und CVP die Rentenausfälle kompensieren, die bei der Senkung des Umwandlungssatzes entstehen. Im Ständerat haben sich die beiden Parteien durchgesetzt, im Nationalrat beissen sie auf Granit.
Immer deutlicher zeichnet sich nun ab, dass der Ausgleich der ganzen Vorlage den Todesstoss versetzen könnte. Für die SVP ist der Zuschlag ohnehin unverdaulich. Auf Anfrage geben sich ihre Vertreter zwar zurückhaltend und verweisen auf die Schlussrunde der Debatte in der Frühlingssession. Doch die Fraktion liess bisher keinen Zweifel daran, dass sie den Zuschlag unter keinen Umständen akzeptieren würde.
Damit kommt es auf die Mitte-Parteien an. FDP-Vertreter sehen im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda keinen Spielraum. Für den Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler sind die 70 Franken eine rote Linie. Gleich äussert sich die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter: «Der Preis für eine solche Reform wäre zu hoch», erklärte sie.
CVP-Nationalrätin Ruth Humbel (AG) macht eine politische Rechnung: Ohne die 70 Franken sei für die Linke offenbar keine Reform möglich, sagte sie. «Und ich bin überzeugt, dass man gegen die geballte Linke keine Reform der Altersvorsorge durchbringen kann.»
Diese am AHV-Zuschlag scheitern zu lassen, wäre laut Humbel verantwortungslos. «Das teuerste, was passieren kann, ist gar keine Reform.» Doch die Stimmen von SP und CVP reichen nicht, um den Absturz zu verhindern. Im Nationalrat würden wohl wenige Stimmen den Unterschied machen und damit über das Schicksal der ganzen Reform entscheiden. Humbel glaubt, dass einzelne Enthaltungen den Ausschlag geben könnten. Die Bauern beispielsweise hätten sehr wohl Interesse an einem AHV-Zuschlag.
AV2020: Vergleichszahlen zu den Kosten des NR-Modells
pw. Die Kosten spielen in der Auseinandersetzung um die Ausgleichsmassnahmen zur UWS-Senkung eine massgebliche Rolle. Allerdings ist der Vergleich der diversen Modelle nicht ganz einfach. Und weil sie teilweise aus unterschiedlichen Quellen stammen (BSV, Arbeitgeberverband) und entsprechend jeweils auch in Zweifel gezogen wurden, herrscht auch entsprechende Verwirrung. 
Auf Basis einer Anfrage Weibel hat das BSV die diversen Modelle neu durchgerechnet. Die Ergebnisse sind auf der Website der SGK-N zur AV2020 einzusehen und herunterzuladen. Ergänzend dazu gibt es auch Erläuterungen zu den “Grundmodellen” mit den jeweiligen Differenzen zu “Ständerat modifiziert” und “Nationalrat modifiziert”.
Aufschlussreich sind aber die im Gegensatz dazu schlichten Tabellen, welche die Vergleichszahlen nach den Entscheiden der SGK-N enthalten.
Das vielleicht matchentscheidende Resultat befindet sich auf Seite 1 der BSV-Berechnungen zur Anfrage Weibel, wo für das Jahr 2030 als effektive Kosten des modifzierten Ausgleichskonzepts des Nationalrats 0,7% der AHV-Lohnsumme angegeben werden, für das Ständeratsmodell 0,6%, wobei die 1 Promille Differenz innerhalb Prognoseunsicherheit liegt. Die viel gehörte Kritik, das Modell des Nationalrats sei schlicht zu teuer, dürfte sich damit erledigen.
SGK-N / 
  Wirkung der Ausgleichskonzepte / Auswirkungen der modifizierten Konzepte  / Finanz. Auswirkungen 2030
AV2020: Reaktionen auf SGK-N Entscheide
Die SP schreibt zu den Entscheiden der nationalrätlichen Sozialkommission:
Mit ihrem Beharren auf der teuren Kompensation innerhalb der zweiten Säule und der Erhöhung des Rentenalters auf 67 gefährdet die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Altersvorsorge 2020. Ein solcher Sozialabbau ist an der Urne niemals mehrheitsfähig. Die SP bleibt dabei, dass die Einbussen in der 2. Säule durch höhere AHV-Renten kompensiert werden müssen.
Buchstäblich in letzter Minute hatten SVP, FDP und GLP im Herbst 2016 ein neues Konzept in die Diskussion geworfen. Wenig überraschend führte dieses unseriöse Vorgehen in die Sackgasse. Das Konzept aus der Feder des Arbeitgeberverbands erwies sich als nicht durchdacht, untauglich und viel zu teuer.
Leider hat die SGK-N den Weg aus dieser Sackgasse nicht gefunden. Darum bleibt die SP dabei: Nur der Vorschlag des Ständerats bringt eine akzeptable Altersreform. Die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist die intelligenteste und nachhaltigste Kompensation der Rentenverluste, welche durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule verursacht werden.
Auch ist auf Erhöhung des Rentenalters über 65 hinaus sowie auf jegliche Automatismen für künftige Rentenaltererhöhungen zu verzichten, wenn die Altersvorsorge 2020 an der Urne nicht Schiffbruch erleiden soll.
Travail Suisse schreibt:
Die Beschlüsse der Sozialkommission des Nationalrats zur Altersreform 2020 zeugen von ideologischen Scheuklappen. Um jeden Preis soll offenbar ein echter Ausgleich der Rentenverluste im BVG durch die AHV vermieden werden. Zusammen mit den weiteren Beschlüssen von heute entsteht der Eindruck: Die bürgerliche Mehrheit nimmt einen Absturz der Revision bewusst in Kauf. Das ist verantwortungslos.
Die Sozialkommission scheint weiterhin nicht an einer mehrheitsfähigenReform der Altersvorsorge interessiert zu sein. Sie beharrt weitgehend auf den Beschlüssen des Nationalrats. Anstelle eines teilweisen Ausgleichs der Rentenverluste in der beruflichen Vorsorge durch die AHV, sollen alle Ausgleichsmassnahmen im BVG stattfinden. «Dies obwohl im heutigen Tiefzinsumfeld der teilweise Ausgleich über die AHV der eindeutig einfachere, effizientere und auch verständlichere Weg für die Bevölkerung wäre. Anstatt an einem pragmatischen Weg ist die Mehrheit der Kommission offenbar interessierter an einem ideologischen Grabenkampf» meint Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik.
Die FDP hält fest:
Die FDP-Liberale Fraktion will eine Reform der Altersvorsorge, aber keine Reform um jeden Preis. Die gieskannenartige AHV-Erhöhung um 70 Franken für Neurentner ist für die FDP nicht nur ein finanzpolitischer Sündenfall und ein Verrat an der nächsten Generation, sondern auch der Garant für ein Scheitern der Reform. Das Volk wird keine Zweiklassen-AHV annehmen. Der Vorschlag der Sozialkommission ist deutlich günstiger als das Modell des Ständerates, bringt den Versicherten klare Vorteile und kompensiert Rentenausfälle viel besser. Dies bestätigen auch Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser Reformpfad führt ans Ziel. (…)
Die AHV-Erhöhungen sind ein Risiko für die Volksabstimmung zur „Altersvorsorge 2020″. Die zusätzlichen 70 Franken erhalten nämlich nur jene, die neu in Rente gehen. Damit würde eine krasse Ungleichheit geschaffen. Diese Tatsache verschweigen die Befürworter aber gerne. Stattdessen versprechen sie lieber mehr Rente für alle. Ein fadenscheiniges Argument, welches spätestens in der Volksabstimmung zu einem Bumerang wird. Ausserdem sind die 70 Franken mehr AHV lediglich süsses Gift: Woher das Geld dafür stammen soll, ist nämlich langfristig nicht geregelt. Leiden würden vorerst Bereiche wie Bildung, Sicherheit, Infrastruktur oder Kultur, sie alle müssten im Bundesbudget Abstriche in Kauf nehmen, um die AHV zu finanzieren.
AV2020: Befriedigung auf Arbeitgeberseite
Der Arbeitgeberverband hält zu den Entscheiden der nationalrätlichen Kommission im Differenzbereinigungsverfahren fest:
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich an ihrer Sitzung zur Reform der Altersvorsorge 2020 für eine verbesserte Version des Nationalratsmodells ausgesprochen. Die Kommission trägt damit den wesentlichen Kritikpunkten an ihrem ursprünglichen Reformmodell Rechnung.
Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) bestätigt jetzt: Das von der Kommission modifizierte Modell des Nationalrats vermag die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge deutlich besser und günstiger zu kompensieren als das Modell des Ständerats. Es führt gleichzeitig zu einer spürbaren Verbesserung der Vorsorge für Teilzeitangestellte sowie Erwerbstätige mit tieferen Einkommen und bietet eine Lösung für das wachsende Phänomen der Mehrfachbeschäftigung. (…)
Für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes sollen rund 0,6% Lohnbeiträge eingesetzt werden, zur Sicherung der AHV-Renten auf jetzigem Niveau zusätzlich um 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer. Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Reform auf knapp 5 Milliarden Franken, was eine jährliche Reduktion von knapp 2 Milliarden Franken gegenüber dem Modell des Ständerats bedeutet. (…)
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse begrüssen, dass die SGK-N an der Stabilisierungsregel für die AHV festhält, um die AHV-Renten selbst über den Zeithorizont von 2030 hinaus zu sichern. Demgegenüber würde ein Rentenausbau um 70 Franken für Neurentnerinnen und Neurentner, wie ihn der Ständerat fordert, die strukturellen Probleme der AHV weiter verschärfen.
AV2020: Entscheide der SGK-N
Die Sozialkommission des Nationalrats hat nach dem ersten Sitzungstermin ihre Entscheide publiziert. Als wichtigstes Element ist festzuhalten: die Kommission hält an den zentralen Beschlüssen des Nationalrats fest, was bedeutet: Kompensation der UWS-Senkung in der 2. Säule ohne Zuschläge in der AHV sowie Festhalten an der Abschaffung des Koordinationsabzugs. Um dem Vorwurf der hohen Belastung junger Versicherter entgegen zu treten, sollen die Altersgutschriften neu gestaffelt werden. In der Mitteilung der Kommission heisst es dazu:
In der Reform Altersvorsorge 2020 (14.088 s) betrifft eine zentrale Differenz zwischen dem National- und dem Ständerat die Frage, wie die Rentenverluste ausgeglichen werden sollen, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen. Auf der Suche nach einem Kompromiss hat die SGK-NR das Modell des Nationalrates weiterentwickelt, das die Rentenverluste innerhalb der zweiten Säule kompensiert. Insbesondere sollen die jüngere Generation der Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber weniger hohe Sparbeiträge an die Pensionskasse zahlen müssen (5 % im Alter von 25 bis 34 Jahren; 8 % im Alter von 35 bis 44 Jahren). Die Kosten der Kompensation können dadurch deutlich gesenkt werden.
Da auch im weiterentwickelten Modell kein Koordinationsabzug gemacht und somit Sparbeiträge auf dem ganzen versicherten Lohn erhoben werden sollen, bleibt das Rentenniveau gesichert. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass auch die Altersvorsorge für Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen und wenig Verdienende verbessert werde, wenn auf den Koordinationsabzug verzichtet wird. Davon profitieren insbesondere auch Frauen. Die Kommission beantragt dieses Modell mit 13 zu 12 Stimmen.
Die Minderheit will dem Ständerat folgen, der zur Kompensation nicht nur Massnahmen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch in der AHV beschlossen hat, nämlich einen Rentenzuschlag von 70 Franken im Monat für Neurentner und eine Erhöhung des Plafonds für Ehepaarrenten auf 155 Prozent. Die Mehrheit der SGK-NR lehnt diese Rentenverbesserungen ab, will aber in der AHV gezielt jenen Personen die Frühpensionierung erleichtern, die früh zu arbeiten begonnen und wenig verdient haben (Kosten von 300 Millionen Franken).
Unter Berücksichtigung aller Massnahmen (unter anderem Leistungsgarantie für eine Übergangsgeneration von 20 Jahren) sinken die gesamten Kompensationskosten von 4,45 Milliarden Franken auf 2,85 Milliarden Franken im Jahr 2030. Damit ist das Kompensationsmodell der SGK-NR insgesamt günstiger als das Modell des Ständerates (3,25 Milliarden Franken im Jahr 2030).
Auch bei der AHV gab sich die (knappe) Mehrheit wenig kompromissbereit. Am zweistufigen Interventionsmechanismus mit Rentenaltererhöhung soll ebenfalls festgehalten werden. Dazu wird ausgeführt:
Mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten (bei 12 zu 12 Stimmen) hält die Kommission am zweistufigen Interventionsmechanismus in der AHV fest. Mit diesem soll vorgesorgt werden für den Fall, dass die Politik bei absehbaren späteren finanziellen Schwierigkeiten nicht rechtzeitig Gegensteuer gäbe und der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken würde.
Sollte eine solche Situation eintreten, würde das Referenzalter um maximal 4 Monate pro Jahr auf bis zu 67 Jahre angehoben und parallel dazu die Mehrwertsteuer um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöht. Eine Minderheit der Kommission will dem Ständerat folgen, der auf eine politische Lösung setzt und einen solchen Automatismus ablehnt.
Schliesslich will die Kommission auch bei den Witwen– sowie den Kinder-Altersrenten eine härtere Linie fahren.
Anders als Ständerat folgt die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates und sieht die Zeit gekommen, die Regeln für die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Mit 15 zu 10 Stimmen hält die Kommission am Beschluss des Nationalrates fest, wonach Witwen nur dann eine Rente erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung unterhaltspflichtige Kinder haben.
Ebenfalls mit 15 zu 10 Stimmen hält die Kommission daran fest, dass ab Inkrafttreten der Reform keine neuen Kinderrenten zur AHV-Altersrente mehr ausgerichtet werden. Im Sinne der Kohärenz beantragt sie zudem, dass es auch keine neuen Kinderrenten zur Pensionskassenrente (BVG-Obligatorium) gibt.
  Mitteilung SGK-N / 
  Faktenblatt / Leistungsvergleich/ Bericht SDA
AV2020: Fahne mit den Beschlüssen des SR
Die Fahne mit dem Verlauf der parlamentarischen Beratung der Altersvorsorge 2020 incl. den Beschlüssen des Ständerats in der Wintersession 2016 wurde aufgeschaltet.
AV2020: Ständerat hält an 70 Franken fest
In der wohl wichtigsten Debatte zur Altersvorsorge 2020 ist die Mehrheit des Ständerats seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und hält damit an den zentralen Entscheiden aus der Herbstsession 2015 fest: Das heisst Teilkompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG durch eine Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner von 70 Franken plus erhöhtem Plafond für Ehepaare von 155 Prozent.
Keine Chance hatten die beiden Minderheitsanträge Kuprecht und Keller-Sutter, die beide auf diese 70 Franken verzichten wollten, hingegen im Falle von Kuprecht eine Reduktion des Koordinationsabzugs und bei Keller-Sutter gezielte Zusatz-Leistungen für Tieflohnempfänger mit langer Beitragsdauer vorsahen.
Wie zu erwarten liessen die Vertreter von SP und CVP kein gutes Haar an den Beschlüssen des Nationalrats und lobten ausgiebig ihre eigene Errungenschaft mit dem 70 Franken-Zustupf.
Der Antrag der Minderheit Kuprecht unterlag mit 25 gegen 18 Stimmen (1 Enthaltung), jener von Keller-Sutter mit 25 gegen 19 Stimmen.
PKs sollen Kosten für OAK übernehmen
(AWP) Künftig sollen die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Dieser Meinung ist der Nationalrat.
Ohne Gegenstimme nahm er einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. Dieser basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), welcher die beiden Parlamentskommissionen im vergangenen Jahr Folge gegeben hatten. Die Initiantin konnte auch den Bundesrat überzeugen, eine Gesetzeslücke zu schliessen.
Künftig sollen die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen. Dies sei bereits bei der Debatte über die 2012 in Kraft getretene BVG-Strukturreform der Wille des Parlaments gewesen, schreibt die Initiantin. Sei die Überwälzung infrage gestellt, sei nicht ausgeschlossen, dass die Oberaufsichtsabgaben von den kantonalen Aufsichtsbehörden und damit von den Steuerzahlenden getragen werden müssten.
Bereits haben zwei Vorsorgeeinrichtungen Verfügungen des Bundes angefochten, mit welchen ihnen die Abgaben für die Oberaufsicht in Rechnung gestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2014, dass für eine Überwälzung der Aufsichtsabgaben auf die Pensionskassen die Rechtsgrundlage fehle. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Ständrat.
AV2020: Der Streit um den Ausgleich
Christof Forster breitet in der NZZ die diversen Konzepte zum Ausgleich der Umwandlungssatz-Senkung bei der Altersvorsorge 2020 aus. CVP und SP wollen die Renteneinbussen in der Pensionskasse auch mit einer AHV-Erhöhung von 70 Franken pro Monat ausgleichen. FDP und SVP pochen dagegen auf eine Kompensation innerhalb der 2. Säule. Forster schreibt:
In der Kritik stehen vor allem die 70 Franken, hinter denen CVP und SP stehen. SVP und FDP wehren sich grundsätzlich gegen eine Vermischung der beiden Säulen. Die Kompensation erfolge mit der Giesskanne. Es profitierten auch jene, deren Rente nicht unter das garantierte Niveau falle. Dazu gehört die Gruppe jener, die bei Inkrafttreten der Reform 50 Jahre und älter sind. Diese zählen im Modell des Ständerats zur Übergangsgeneration, deren Verluste der Sicherheitsfonds vollständig ausgleicht. Alle Verluste auszumerzen, vermag auch das Ständerats-Modell nicht, wie Zahlen von Bund und Arbeitgeberverband zeigen: 49-Jährige mit einem Jahreseinkommen von 84 600 Franken müssen mit einer um rund 800 Franken tieferen Rente rechnen. Personen mit diesem Einkommen, das dem maximalen obligatorisch versicherten Lohn in der zweiten Säule entspricht, haben in allen Modellen die grössten Einbussen zu verkraften. Um Teilzeitbeschäftigte besserzustellen, schlägt die Kommission des Ständerats einen neuen Mechanismus mit nach Einkommen abgestuftem Koordinationsabzug vor. Er ist günstiger als die ursprünglich angedachte Lösung, stösst jedoch bei den Wirtschaftsverbänden aufgrund seiner Komplexität auf Ablehnung.
AV2020: “Die 70-Franken-Allianz im Vorteil”
Fabian Schäfer zieht in der Berner Zeitung Bilanz zur Ausgangslage der Beratung im Ständerat zur Altersvorsorge 2o20. Er kommt zum Fazit:
Fazit: Der Rentenpoker entzweit nicht nur die Politik,sondern auch die Wirtschaft. Je nach Lohn- und Vorsorgeniveau sowie Anteil Teilzeitpensen haben die Unternehmen andere Interessen. Und so legen sich ihre Verbände mit immer neuen Modellen gegenseitig Steine in den Weg, während die SP-CVP- Allianz wacker voranschreitet wie rüstige Rentner auf einer Bergwanderung.
Postulat Ettlin: Keine neue Soft-Regulierung durch die OAK
Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die OAK anzuweisen ist, keine Weisung über neue Anforderungen an die Revisionsstelle zu erlassen. Gegebenenfalls ist die Regulierungskompetenz einzuschränken oder der Auftrag der OAK anzupassen.
Begründung: Die OAK macht im Rahmen ihres Weisungsentwurfs «Anforderungen an die Revisionsstellen» Gebrauch von der grundsätzlichen Regulierungskompetenz gemäss Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe f. im BVG. Der Weisungsentwurf «Anforderungen an die Revisionsstellen» geht aber weit über das eigentliche Mandat der OAK hinaus. Er stellt einen massiven Eingriff in den Markt der Pensionskassenprüfung dar.
Eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung im Segment der Pensionskassenprüfungen wäre indes zu prüfen. Dies kann aber effizienter im Rahmen des laufenden bundesrätlichen Auftrags zur Überprüfung der Revision und Revisionsaufsicht gemacht werden. Dies verhindert Doppelspurigkeiten und Mehrfachregulierungen zwischen OAK und Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und verhindert eine unnötige bürokratische Belastung der Wirtschaft.
WAK-S beschliesst international kompatible Regeln für Finanzdienstleister
Die WAK-S hat die am 27. Juni 2016 aufgenommene Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) grundsätzlich abgeschlossen und dabei am Entwurf des Bundesrates einige wesentliche Änderungen vorgenommen.
Die Kommission will die Vorlage redaktionell noch einmal durchsehen. Die Gesamtabstimmung wird deshalb erst an der Sitzung vom 3. November durchgeführt, entsprechend wird auch die Fahne mit den detaillierten Beschlüssen erst im Anschluss daran publiziert werden.
Das Geschäft kommt in der Dezembersession in den Ständerat.
Postulat Schenker (SP): Ombudsstelle für die 2. Säule
Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht zu prüfen, welche Vorkehrungen es braucht, um eine unabhängige und unentgeltliche Ombudsstelle zweite Säule zu schaffen. 
Der Bundesrat beantragt Annahme des Postulats. Der Nationalrat lehnt in der HS 16 mit 130 gegen 64 Stimmen ab.
Motion FDP: Bilanz des Generationenvertrags
Text: Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig einen Bericht zu verfassen und dem Parlament zu unterbreiten, welcher die effektive und die erwartete Verteilung der Lasten zwischen den Generationen aufzeigt. Dieser «Bericht zum Generationenvertrag» soll insbesondere aufzeigen, welche finanziellen Lasten den nächsten Generationen aufgebürdet werden (Ausmass und Bedeutung der wachsenden Staatsquote, langfristige Finanzierung der Sozialversicherungssysteme (explizite und implizite Schulden), Ausmass der gesetzeswidrigen Umverteilung zwischen Aktiven und Pensionierten im BVG, erwartete Belastung der sozialisierten Kosten im Gesundheitswesen, inklusive Alterspflege usw.).
Der Bundesrat empfiehlt Ablehnung. Der Nationalrat nimmt sie mit 124 gegen 57 Stimmen an. Geht an SR.

