Mit den Voten der Fraktionsvertreter hat der Nationalrat am 26.9.16 die Beratung der Altersvorsorge 2020 als Zweitrat begonnen. Die Voten boten keine Überraschung. Es wurden die bekannten Positionen mehr oder weniger eloquent vertreten. Überraschung bildete der in letzter Minute von Thomas Aeschi (SVP) eingereichte Antrag zur Aufteilung des Geschäfts in drei Teile. Sie wurde von allen Fraktionen – naturgemäss mit Ausnahme der SVP – strikte abgelehnt. Aeschi will – grob gesprochen – im ersten Paket die unbestrittenen Teile behandeln, im zweiten den Rest und im dritten die Stabilisierungsregel mit Erhöhung des Rentenalters. Der Antrag wurde mit 129 gegen 54 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt.
Parlament
Eine Motion zum Referenzalter und die Aufregung von Paul Rechsteiner
SR Hegglin (SVP, Zug) hat im März 2016 eine Motion eingereicht, mit welcher er die Bindung des Referenzalters an die durchschnittliche Lebenserwartung verlangt. Der Bundesrat hat darauf im Mai geantwortet. Sie jetzt in der Herbstsession im Ständerat behandelt worden. Karin Keller-Sutter (FDP, St.Gallen) hat mit einem Ordnungsantrag vorgeschlagen, die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen. Hegglin war einverstanden, nicht dagegen Paul Rechsteiner (SP, St.Gallen), der die Gelegenheit nützte, dem SVP-Vertreter eine Lektion in Sachen parlamentarischen Wohlverhaltens zu erteilen. O-Ton Rechsteiner:
Der Vorstoss ist Sprengstoff. Herr Hegglin ist ja neu im Rat und hat jetzt einen Vorstoss zur Frage des Rentenalters eingebracht. Er sagt, dieses sei zu Unrecht sakrosankt. Er hat sich schon medial und auch mit dem Vorstoss selber deutlich geäussert. Er sagt, das Ziel sei, das Rentenalter 65 zu entpolitisieren, gleichzeitig schlägt er aber vor, das Rentenalter 65 nach oben zu verschieben. (…)
Jetzt kommt Herr Hegglin mit einem Vorstoss, mit dem er das Rentenalter 65 nach oben bewegen will; als Begründung dient die Lebenserwartung. Es geht um eines der Megathemen, der zentralen Themen dieser laufenden Reform Altersvorsorge 2020. Ein Ratsmitglied muss sich natürlich fragen, was es tut, wenn es einen Vorstoss einreicht. Es werden zwar von jedem Ratsmitglied viele Vorstösse eingereicht, aber man muss sich fragen, in welchem Zeitpunkt und zu welcher Frage man das tut. (…)
Herr Kollege Hegglin: Wenn eine Vorlage in der Debatte ist, ist es gegen sämtliche Regeln, die wir hier pflegen, eine Motion einzureichen. Man kann den Antrag selber in der Revisionsvorlage einbringen, bzw. Sie hätten ihn einbringen können. Falls der Zweitrat jetzt vom Rentenalter 65 abweichen würde, müsste diese Diskussion geführt werden. Ich möchte Sie aber doch einladen, den Schritt nicht zu machen, diese Frage, die für die Bevölkerung von grösster Bedeutung ist, mit einem Vorstoss aufzuwerfen.
Selbst Parteikollegin Pascal Bruderer war wohl Rechsteiners Auftritt etwas peinlich und plädierte gegen Rechsteiner für den Ordnungsantrag Keller-Sutter, der dann auch mit 30:2 Stimmen angenommen wurde.
Herbstsession: AV2020 zwischen 26. und 30.9. im NR
Gemäss Sessionsprogramm wird der Nationalrat die Debatte zur Altersvorsorge 2020 in der dritten Sessionswoche aufnehmen. Dabei sind zwischen Montag, 26. und Freitag 30. September vier Termine dafür vorgesehen.
Motion Fournier: Eigenmittel der Banken und Verpflichtungen gegenüber PKs
Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die von Ständerat Jean-René Fournier eingereichte Motion 15.3209, «Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen», vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Eigenmittelverordnung so anzupassen, dass die Verpflichtungen gegenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten. Gemäss der Motion soll der Bundesrat vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER – es ist FER 16 in Verbindung mit FER 26 – bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals verwenden, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen.
Die Kommission beantragt Ihnen nach langer Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. (…)
Interpellation Fathi: PK-Anlagen in die lokale Wirtschaft
Eingereichter Text: Die Antwort des Bundesrates auf meine Frage 16.5145 bezüglich der Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz im Zusammenhang mit der Motion Graber Konrad 13.4184 ist beunruhigend. Auf meine Frage: «Wann wird die eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Diskussionen abschliessen, und wann wird man den vom Parlament erteilten Auftrag vorantreiben, einen Zukunftsfonds Schweiz einzurichten?», antwortet der Bundesrat, die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestehe darin, mit den Vertretern der Vorsorgeeinrichtungen die Frage zu diskutieren, ob und wie sich ein privater Zukunftsfonds umsetzen lasse. In dieser Antwort schwingt mit, dass die Arbeitsgruppe zu dem Schluss kommen könnte, ein Fonds dieser Art müsse nicht eingerichtet werden. Ich respektiere diese Position, aber ich teile sie nicht. (…)
Interpellation Bigler: Absprachen zwischen öffentlichen Pensionskassen?
Eingereichter Text: Im Dezember 2015 wurde der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet. Die Mitglieder sind öffentliche Anstalten wie beispielsweise der AHV-Ausgleichsfonds, die PK Post, die Publica, die Suva oder etwa die PK SBB. Dieser Verein möchte «verantwortungsbewusste Kapitalanlagen» für seine Mitglieder evaluieren und empfehlen. «Verantwortungsbewusste Anlagen» werden strikt definiert: Unternehmen müssen eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, um als «verantwortungsbewusste Anlage» zu gelten. Die Definition geht weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er das Potenzial von Marktverzerrungen, wenn öffentliche Anstalten über das Gesetzesmass hinaus definieren, was «verantwortungsbewusste» Investitionen sind? (…)
WAK-N will Abschaffung aller Stempelabgaben
Die parlamentarische Initiative 09.503 verlangt, die noch verbleibenden Stempelabgaben abzuschaffen. Eine erste Vorlage, die im Rahmen dieser Initiative separat ausgearbeitet wurde und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital betrifft, ist derzeit in der WAK-S hängig; eine zweite inhaltlich identische Vorlage ist in der WAK-N im Rahmen der USR III hängig.
Bei einer dritten Vorlage, die nun innerhalb des Geschäfts 09.503 in der WAK-N erarbeitet worden ist, geht es um die Abschaffung der weiteren noch verbleibenden Stempelabgaben, das heisst der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe.
Die Kommission hat sich mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diesen Vorentwurf ausgesprochen. Die Mehrheit ist der Auffassung, diese Vorlage sei nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu gewährleisten. Die Minderheit beantragt, die Initiative abzuschreiben, da diese Vorlage massive finanzielle Einbussen nach sich ziehe, für die keine Kompensationen vorgesehen seien.
Die Kommission wird in einer der nächsten Sitzungen die Vorlage für das Vernehmlassungsverfahren bereinigen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Fragestunde NR: PKs in der Sackgasse. Investitionen in die lokale Wirtschaft
Anfrage von Derder Fathi (FDP): Börsen brechen ein, Obligationen bringen keine Rendite, Negativzinsen usw.: Bei den Pensionskassen lösen sich Milliarden in Luft auf, und sie können die Anforderungen nicht mehr erfüllen, die an sie gestellt werden.
Wann wird man sie dazu anregen, in die lokale Wirtschaft zu investieren, eine Investition mit Zukunft für die Schweiz von morgen, die langfristig rentabel sein wird, wie es das Parlament vom Bundesrat verlangte, als es die Motion Graber Konrad 13.4184 annahm?
Réponse du Conseil Fédéral du 7.3.16: Les institutions de prévoyance effectuent leurs placements sous leur propre responsabilité et dans l’intérêt des assurés, ce qui se traduit dans les faits par le meilleur rendement et profil de risques possible. Sous cet angle, des placements dans des industries locales ou sous forme de capital risque font aussi l’objet d’évaluations de la part des institutions de prévoyance. Dans le cadre de la motion Graber 13.4184, des discussions et un Workshop ont eu lieu pour examiner les risques et avantages de ce type de placements. Les discussions entre les institutions de prévoyance et les fournisseurs en capital risque se poursuivent. Une pression de l’Etat pour contraindre de tels placements est toutefois à proscrire. Dans le cas contraire, les pertes en résultant devraient aussi être épongées par l’Etat.
Motion SVP: FZ-Guthaben. Das Verlassen der Schweiz als Wegzug definieren
Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 5 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes oder die entsprechende Verordnung so anzupassen, dass das endgültige Verlassen der Schweiz definiert wird als die Aufgabe der Erwerbstätigkeit und des Wohnsitzes in der Schweiz, um ins Ausland zu ziehen.
Begründung: Die bisherige Praxis erlaubt es Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie anderen Personen, die nie in der Schweiz wohnhaft waren, die Auszahlung ihres überobligatorischen Freizügigkeitsguthabens zu verlangen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben. Dies stellt eine Diskriminierung der in der Schweiz wohnhaften Personen dar, denn diese können sich ihr Geld nicht auszahlen lassen, weil ihr Wohnsitz in der Schweiz bleibt. Ich bin der Ansicht, dass die Voraussetzung, die Schweiz «verlassen», nicht schon erfüllt sein kann, wenn man seine Erwerbstätigkeit beendet, ohne je in der Schweiz gelebt zu haben. Ich verlange also, dass das Gesetz oder die Verordnung dahingehend präzisiert wird, dass die Voraussetzung «die Schweiz endgültig verlassen» nur als erfüllt angesehen wird, wenn die Erwerbstätigkeit beendet und der Hauptwohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird, um im Ausland wohnhaft zu werden.
SR: FZG-Revision zu 1e-Plänen angenommen
Was 2008 mit der Motion Stahl begonnen hat, ist nun im Jahr 2015 mit der Zustimmung des Ständerats zur Revision des Freizügigkeitsgesetzes endlich zu einem Abschluss gekommen. Der SR stimmt ohne Gegenstimme und ohne weitere Voten der Fassung zu, die der Nationalrat in der Herbstsession am 22. September 2015 beschlossen hatte. Im Kern geht es um die zwingende Anpassung des FZG an die im Rahmender BVG-Revision beschlossenen Möglichkeit der Strategiewahl für Versicherte in Kassen mit Einkommen über 126’000 Franken. Wichtigster Diskussionspunkt bildete das vom BR resp. dem BSV ursprünglich geforderte Angebot einer Anlagestrategie mit mindestens garantierter Null-Verzinsung, was aber wiederum im Widerspruch mit dem Grundgedanken der freien Strategiewahl gestanden und notwendigerweise Solidaritätsleistungen von den übrigen Destinatären mit anderen Strategien vorausgesetzt hätte. Maury Pasquier resümmierte für die SGK die Situation in ihrem Votum im Ständerat:
Cette modification de la loi sur le libre passage vise à corriger une situation à la fois illogique et inéquitable. Le changement proposé ne concerne que les personnes dont le salaire annuel est supérieur à 126 900 francs et qui en assurent la part restante auprès d’une institution de prévoyance active uniquement dans le régime surobligatoire. En effet, seules ces institutions peuvent offrir à leurs assurés de choisir librement entre différentes stratégies de placement. Or, en pratique, elles le font peu. Pourquoi? Parce qu’à l’heure actuelle, la personne assurée qui choisit une stratégie risquée empoche d’éventuels gains mais n’a pas à supporter d’éventuelles pertes, lesquelles retombent sur l’institution et sur les autres assurés, ceci parce que – notamment en vertu de l’article 17 de la loi sur le libre passage – l’assuré a dans tous les cas droit à une prestation de sortie minimale, garantie par la loi.
Le présent projet vise donc à remédier à cette situation incohérente et injuste. Il fait suite à la motion Stahl 08.3702, adoptée par le Conseil national le 19 décembre 2008 et par notre conseil le 3 mars 2010. Concrètement, il propose de modifier la loi sur le libre passage en y ajoutant un nouvel article 19a pour que les institutions concernées versent la valeur effective de l’avoir de prévoyance à l’assuré au moment de sa sortie et non une prestation minimale. Le risque de perte sera ainsi assumé par chaque assuré, au même titre que la chance de gains. Toutefois, même si nous parlons là de la part surobligatoire du capital de prévoyance de personnes au salaire élevé, il est important de garantir une certaine protection à ces assurés. C’est la raison pour laquelle ce projet prévoit aussi que les institutions de prévoyance devront proposer au moins une stratégie de placement à faibles risques et, en outre, informer les assurés de manière adéquate quant aux risques et aux coûts liés aux différentes stratégies à choix.
Le 22 septembre de cette année, le Conseil national a adopté ce projet à l’unanimité. Réunie le 3 novembre dernier, la commission est entrée en matière sans opposition. C’est aussi à l’unanimité et sans proposer de modification qu’elle vous propose d’accepter ce projet.
Es ist zu erwarten, dass die sogenannten 1e-Pläne, bezeichnet nach dem Artikel 1e der BVV2, nun verstärkt Verbreitung finden, nachdem die lange währende Unsicherheit nun endlich beseitigt ist.
Ratsprotokoll / Curia Vista / Zusammenfassung / BVV2 / FZG
Botschaft BR / Art. FZG 19a
Mitglieder der Parlaments-Kommissionen
Die Büros von National- und Ständerat haben die Zusammensetzung der Kommissionen und Delegationen für die nächsten Jahre festgelegt. Für die BV sind von besonderem Interesse die Mitglieder der SGKs von National- und Ständerat.
SGK-SR: Graber (CVP, Präsident), Eder (FDP, Vizepräsident), Bischof (CVP,) Bischofberger (CVP), Bruderer (SP), Dittli (FDP), Eberle (SVP), Ettlin (CVP), Keller-S. (FDP) Kuprecht (SVP), Maury P. (SP) , Rechsteiner (SP), Stöckli (SP).
SGK-NR: Cassis (FDP, Präsident), d. Courten (SVP, Vizepräsident), Brand (SVP), Brunner (SVP), Carobbio (SP), Feri Y. (SP), Frehner (SVP) Giezendanner (SVP), Gysi (SP), Häsler (Grüne), Heim (SP), Herzog (SVP), Hess L. (BDP), Humbel (CVP), Ingold (CVP), Lohr(CVP), Moret (FDP), Vakant (V), Pezzatti (FDP), Sauter (FDP), Schenker (SP), Schmid-F. (CVP), Stahl (SVP), Steiert (SP), Weibel (Grünliberale).
SGK-N: Ablehnung von AHV+
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfiehlt mit 15 zu 8 Stimmen, die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ (14.087 s) abzulehnen. Die Volksinitiative verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Damit soll der Rückstand gegenüber der Lohnentwicklung wettgemacht werden. Für die Mehrheit der Kommission ist die Initiative wirtschaftsfeindlich, da sie mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0,4 Prozent verbunden wäre. Zudem funktioniere das heutige System gut, in dem tiefe Renten mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden können. Auch soll man sich jetzt auf die Beratung der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) konzentrieren. Die Minderheit stellt in den Vordergrund, dass immer mehr Personen im unteren und mittleren Lohnbereich nicht von ihrer Rente leben können und vor allem diese von einer Erhöhung der AHV-Rente profitieren würden.
pw. Interessanter als die erwartete Ablehnung ist der Zeitpunkt der Abstimmung dieser Initiative. Mit Blick auf die laufende Beratung der AV2020 wäre es höchst wünschenswert, dass sie möglichst bald erfolgt, weil mit einer Annahme ganz neue Verhältnisse geschaffen würden. Damit ein Termin im Juni nächsten Jahres möglich wäre, müsste sich das Parlament in der kommenden Wintersession damit beschäftigen. Nachdem jetzt die SGK ihren Entscheid getroffen hat, wurde zumindest ein erster Schritt getan.
Finanzkommission zur AV2020
Die Finanzkommission (FK) fordert in einem Mitbericht zur Altersvorsorge 2020, dass die Ausgaben des Bundes für die AHV nach der Reform nicht höher sind als heute. Konkret heisst es in einer Mitteilung:
Zentral für die Finanzkommission ist, dass der Bundeshaushalt nach der Reform der AHV nicht höher belastet wird als heute. Im Voranschlag 2016 betragen die Ausgaben des Bundes für die AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV 9,113 Milliarden Franken. Die FK verzichtet darauf, der SGK konkrete Anträge zu stellen, wie diese finanzpolitische Zielsetzung erreicht werden kann, da die Frage der Finanzierung der AHV ein wesentliches Element der Reformvorlage bildet und somit von der federführenden Kommission zu behandeln ist.
Die FK macht im Mitbericht aber darauf aufmerksam, dass – sofern diese finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt wird – die Ausgaben für die AHV andere Aufgabengebiete wie z. B. Bildung und Forschung, Verkehr oder Landesverteidigung aus dem Bundeshaushalt verdrängen würden. In Bezug auf die Frage, ob die Finanzierung eher mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eher mit einer Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfolgen solle, spricht sich die FK eher für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus.
Am wichtigsten ist für die FK jedoch, dass die Reform im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung Zustimmung findet. Sollte sie scheitern, würde der Bundeshaushalt innert kürzester Zeit in grösste Schwierigkeiten geraten. Dieser Zwang zum Erfolg der Reform muss in die Überlegungen bei der Beratung der Vorlage im Parlament einfliessen. Die Kommission unterstützte die aus der vorberatenden Subkommission stammenden Vorschläge mit 15 Stimmen (7 Enthaltungen).