Die Finanzkommission des St.Galler Kantonsrats lehnt den Vorschlag der Regierung ab, gut 200 Millionen Franken als Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse einzuschiessen. Maria Huber, Gewerkschaftssekretärin des VPOD Ostschweiz (Verband des Personals öffentlicher Dienste) spricht von einer «Katastrophe».
Öffentliche Kassen
BVK: VPOD setzt eigene Stiftungsräte unter Druck
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung des VPOD an die eigenen Stiftungsräte bei der kantonalzürcherischen Kasse, die gesetzlich geforderte Schweigepflicht gegenüber Dritten nicht länger einzuhalten. Im Beitrag von Daniel Schneebeli heisst es:
In der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, stehen Wahlen an. Der Stiftungsrat, der für 30 Milliarden Franken Vorsorgevermögen von rund 120’000 Versicherten verantwortlich ist, wird im Mai für vier Jahre neu bestimmt. Der Stiftungsrat ist gross: Die Arbeitgeber haben Anrecht auf neun Sitze, die Arbeitnehmer ebenso.
In der Regel gehen solche Wahlen ohne viel Aufsehen über die Bühne. Doch aufseiten der Arbeitnehmer kommt es diesmal zu einer dicken Überraschung. Die Gewerkschaft VPOD wird ihre einzigen beiden Mitglieder im Stiftungsrat, den ehemaligen Mittelschullehrer Ernst Joss und den Bibliothekar Guido Suter, nicht zur Wiederwahl empfehlen – obwohl beide gerne nochmals für den VPOD kandidieren möchten.
Grund dafür ist eine sogenannte Wahlplattform, in der sich alle Kandidaten zu einigen Grundsätzen verpflichten müssen. So verlangt die Gewerkschaft neben Selbstverständlichkeiten wie dem Einsatz für die «Interessen der Versicherten» und eine «stabile BVK» auch von seinen Kandidaten, dass sie sich nicht an die Schweigepflicht halten, die für Stiftungsratsmitglieder gilt. In der Fussnote der Plattform heisst es: «Die Schweigepflicht, wie sie in Artikel 37 des Organisationsreglementes festgehalten ist, wird abgelehnt.»
BLPK: Massenexodus wegen UWS-Senkung?
Der Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) hatte beschlossen, den technischen Zinssatz ab 2018 von 3 auf 1,75 Prozent und den Umwandlungssatz ab 2019 in vier Schritten von 5,8 auf 5,0 Prozent zu kürzen. Während die Senkung des technischen Zinssatzes zu einer neuen, durch den Kanton auszufinanzierenden Unterdeckung der Pensionskasse führen kann, wirkt sich die Senkung des Umwandlungssatzes ganz direkt auf die Höhe der Renten ab 2019 aus. Ohne staatliche Abfederungsmassnahmen können die Folgen der Senkung für die Kantonsangestellten drastisch sein. Um bis zu 14 Prozent würde das Rentenniveau absinken, schreibt die Basler Zeitung.
Das wirft die Frage auf, wie viele Staatsangestellte sich der Rentenkürzung theoretisch durch Frühpensionierung entziehen könnten. Gemäss Auskunft des Baselbieter Personalamtes ist das eine beträchtliche Zahl: 987 Staatsangestellte werden laut dem Vorsteher des Personalamts, Martin Lüthy, per 2018 zwischen 58 und 64 alt sein und sich vorzeitig pensionieren lassen können. Bei gut 4000 Vollstellen dürfte dies 17 bis 20 Prozent des Personalbestands entsprechen, denn von den 987 sind nicht alles Vollzeitangestellte.
Stadtzürcher Personal muss mehr an PK zahlen
Die Mitarbeiter der Stadtzürcher Verwaltung müssen ab Juli 2017 mehr an die Pensionskasse zahlen. Das Stadtparlament hat eine Reduktion der städtischen Spar- und Risikobeiträge von 62 auf 60 Prozent beschlossen.
BVK: Performance 5,7%
Die BVK schreibt in einer Mitteilung:
Die BVK erzielte im letzten Jahr eine sehr gute Gesamtperformance von 5,7%. Die Kosten für die Vermögensverwaltung konnten auf rekordtiefe 0,18% gesenkt werden. Damit liegt der provisorische Deckungsgrad per Ende 2016 bei 99,4%. Dies ist eine sehr gute Ausgangslage für den Wechsel zu den neuen technischen Grundlagen per 1. Januar 2017, womit auch die Sollrendite auf 1,5% gesenkt wird. (…)
Mit einem provisorischen Deckungsgrad von 99,4% per Ende 2016 verfügt die BVK über gute Voraussetzungen, den vor über eineinhalb Jahren angekündigten technischen Zinssatz nun auf 2% zu reduzieren. Unter Berücksichtigung dieses neuen technischen Zinssatzes liegt der Deckungsgrad per 1. Januar 2017 gemäss provisorischen Berechnungen bei 92,6% und somit über der 90%-Schwelle. Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen daher keine Sanierungsbeiträge mehr leisten. Die Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten erfolgt deshalb ab dem 1. Juli 2017 zum BVG-Zins von 1% (aktuell: 0,5%).
Mit den neuen technischen Grundlagen sinkt die Sollrendite nun auf 1,5%. Bei der Sollrendite handelt es sich um die Rendite die notwendig ist, um den Deckungsgrad unverändert zu halten. Jeder Franken, der durch Anlageerfolg zusätzlich erwirtschaftet wird, trägt zur Erhöhung des Deckungsgrades bei. Damit verfügt die BVK ohne Sanierungsbeiträge über die Voraussetzungen, einen Deckungsgrad von über 100% zu erreichen.
BE: “Die PKs dürfen ihr Geld so anlegen, wie sie wollen”
Das links-grüne Lager des bernischen Grossen Rates wollte die Pensionskassen bei der Geldanlage auf mehr Ethik verpflichten. Die Ratsmehrheit lehnte das Anliegen ab, wie der Bund schreibt.
«Keine Rentengelder für Bomben». «Keine indirekte Beteiligung an der Produktion von Streubomben und Nuklearwaffen»: So lauteten die Überschriften einer Motion und eines Postulats, die das bernische Kantonsparlament behandelte.
Die Anliegen stammen aus dem links-grünen Lager. Sie wurden im vergangenen Sommer eingereicht, nachdem der «Bund» berichtet hatte, dass die beiden grossen bernischen Pensionskassen BPK (Kantonsangestellte) und BLVK (Lehrerpensionskasse) indirekt auch in Rüstungsfirmen investieren. Die Mehrheit lehnte beide Vorstösse ab. Für die Kassen ändert sich somit nichts.
Die beiden Kassen beachten ethische Kriterien und die Nachhaltigkeit schon heute; die Naturschutzorganisation WWF hat die 20 grössten Pensionskassen der Schweiz diesbezüglich bewertet und die BPK in die Gruppe mit dem zweitbesten Label eingeteilt (Verfolger). Das beste Label (Vorreiter) erhielt keine Kasse. Die BLVK wurde nicht bewertet.
Publica mit 5% Rendite
Die Pensionskasse des Bundes Publica erzielte 2016 mit ihren zwei Anlagestrategien auf dem gesamten Anlagevermögen von rund 37 Milliarden Schweizer Franken eine geschätzte netto Gesamtrendite von 5,06%. Damit erreichte sie – nach einem schwierigen Anlagejahr 2015 (mit einer netto Gesamtrendite von minus 1,93%) – wieder annähernd das Niveau von 2014 (5,87%).
Mit 2,4% lieferten Investitionen in Industrieländern 2016 den grössten Beitrag an die Gesamtperformance, gefolgt von Investitionen in Schwellenländern mit 1,6%. Der durchschnittliche Deckungsgrad aller 20 Vorsorgewerke, die der Sammeleinrichtung angeschlossen sind, betrug Ende 2016 schätzungsweise 103%.
Der Sammeleinrichtung Publica sind aktuell 13 offene und 7 geschlossene Vorsorgewerke angeschlossen. Die offenen Vorsorgewerke (Anlagevermögen: CHF 33,6 Mia.) bestehen aus aktiven Versicherten und auch aus Rentnern, während die geschlossenen Vorsorgewerke (Anlagevermögen: CHF 3,8 Mia.) ausschliesslich Rentnerbestände aufweisen. Wegen der grossen Unterschiede hinsichtlich ihrer Struktur und der erwarteten Entwicklung der Versichertenbestände verfolgt die Publica für beide Gruppen unterschiedliche Anlagestrategien (vgl. Grafik).
Kündigungen bei der Solothurner PK
Per Ende 2015 haben Wangen bei Olten, Schönenwerd und Oensingen die PKSO verlassen. Per Ende 2016 kündigten auch die Gemeinden Zuchwil und Mümliswil sowie das Sportzentrum Zuchwil ihre PKSO-Verträge. Sie alle wechselten zu anderen Vorsorgeeinrichtungen.
Der Hintergrund für diese Entwicklung: Im Gleichschritt mit dem Kanton waren die Anschlussmitglieder gezwungen, sich an der Ausfinanzierung der Kasse per 1. Januar 2015 zu beteiligen. Damit haben sie alle Freiheiten, sich ohne grossen finanziellen Aufwand aus der PKSO zu verabschieden – und sich nach für sie besseren Lösungen umzuschauen. Mit der Ausfinanzierung sieht sich die PKSO einer neuen Konkurrenz ausgesetzt.
Pläne in Nidwalden
Die Luzerner Zeitung berichtet über einen Informationsanlass der PK Nidwalden über geplante und einschneidende Reglementsänderungen der Kasse. Die Zeitung schreibt:
Stephan Wyss, Experte für berufliche Vorsorge, erläuterte vor den rund 100 Interessierten die geplanten Massnahmen. So soll einerseits der Umwandlungssatz schrittweise gesenkt werden – von 6,3 Prozent im vergangenen Jahr auf 6,05 im Jahr 2018 bis schliesslich 5,3 Prozent im Jahr 2023. Das heisst, wer 2018 im Alter von 65 pensioniert wird, erhält jährlich 6,05 Prozent seines Altersguthabens im Zeitpunkt des Rücktritts, wer 2023 als 65-Jähriger in Pension geht, muss sich mit einem Satz von 5,3 Prozent jährlich begnügen. Um die Einbussen nicht höher ausfallen zu lassen, will die Pensionskasse die im Teuerungsfonds der Kasse vorhandenen Mittel einsetzen. Dafür muss allerdings noch der Landrat grünes Licht geben.
Zudem soll der Sparbeitrag erhöht werden – bis zum Alter von 44 Jahren um je 0,5 Prozent und ab dann um je 1,0 Prozent. Der Risikobeitrag wird ebenfalls von aktuell je 1,0 auf neu je 1,5 Prozent angehoben. Die Beitragserhöhungen werden paritätisch von Arbeitnehmern und -gebern getragen. Geschäftsleiter Roger Metz sprach von einer insgesamt ausgewogenen Lösung mit der Mischung aus Leistungsanpassungen und Beitragserhöhungen.
Korrigenda: Aufgrund eines redaktionellen Irrtums wurde an dieser Stelle die Planänderung ursprünglich der PK Luzern zugeschrieben. Wir bitten um Entschuldigung.
Auch St.Galler-Kasse geht in die Tiefe
Der Umwandlungssatz werde von 6,4 auf 5,2 Prozent gesenkt, teilte die sgpk, die Pensionskasse des St. Galler Staatspersonals und der Volksschullehrer, mit. Auch der technische Zinssatz für die Verzinsung des Kapitals wird gesenkt, nämlich von 3 auf 2,5 Prozent.
Die Mittel für die flankierenden Massnahmen will die sgpk mit der Jahresrechnung 2016 vollständig zurückstellen, wie es heisst. Dadurch rutscht die Pensionskasse in eine Unterdeckung. Der Deckungsgrad beträgt per Ende 2016 nur noch 91 Prozent.
Der Stiftungsrat hat ein Sanierungs- und Beteiligungskonzept beschlossen. Dieses soll auf den 1. Januar 2019 zusammen mit den technischen Änderungen in Kraft treten. Das Sanierungskonzept wird im Communiqué nicht erläutert.
Die St. Galler Pensionskasse war per Anfang 2014 verselbständigt worden. Der Kanton beteiligte sich mit 217 Millionen Franken an der Ausfinanzierung. Die Versicherten zahlen über höhere Beiträge bis Ende 2018 insgesamt 71 Millionen Franken. Zudem erleiden die Versicherten durch einen Systemwechsel Renteneinbussen von total 113 Mio. Franken.
Um die vom Kanton übernommenen Rentenverpflichtungen finanzieren zu können, müsste die sgpk eine jährliche Rendite von 4,1 Prozent erwirtschaften. Dank der Massnahmen muss die sgpk noch eine jährliche Rendite von 2,5 Prozent erzielen. Die Beiträge der Arbeitnehmenden sollen um 1 Prozent, jene der Arbeitgeber um 1,25 Prozent erhöht werden. Mit all diesen Massnahmen könne die sgpk am Leistungsziel des kantonalen Gesetzgebers festhalten, heisst es.
BLPK mit technischem Zins 1,75%
Die basellandschaftliche Pensionskasse wird den technischen Zins per 1.1.2018 auf 1,75% senken. Dazu heisst es in einer Mitteilung der Kasse:
Der Verwaltungsrat der BLPK hat sich entschieden, die versicherungstechnischen Grundlagen dem schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeld anzupassen: Der technische Zinssatz wird per 1. Januar 2018 von 3.00% auf 1.75% gesenkt. In der Folge wird der Umwandlungssatz ab 2019 bis 2022 in vier Schritten von 5.80% auf 5.00% angepasst.
Auf die laufenden Renten hat die Senkung des technischen Zinssatzes keinen Einfluss. Hingegen sind die zukünftigen Altersrenten betroffen, da mit der Senkung des technischen Zinssatzes auch der Umwandlungssatz angepasst wird. Zusätzlich werden die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60% der Alters- bzw. Invalidenrenten gesenkt. Mit diesen Anpassungen will die BLPK sicherstellen, dass sie heute keine Renten verspricht, die sie in Zukunft nicht finanzieren kann. Zudem soll wenn immer möglich eine Querfinanzierung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern vermieden werden.
Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zukünftig zu tieferen Altersrenten. Die BLPK unterbreitet deshalb den rund 60 angeschlossenen Vorsorgewerken verschiedene Massnahmen, um diese Reduktion abzufedern. Auch kann ein Vorsorgewerk höhere Umwandlungssätze (5.40% statt 5.00%) festlegen, sofern der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selber finanziert. Zudem hat der Verwaltungsrat der BLPK eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes ab 2019 bis 2022 beschlossen. Damit soll für die vor der Pensionierung stehenden Jahrgänge die Anpassung gemildert werden.
Update: Der Kanton Baselland plant zur Sanierung der BLPK- sie wird trotz der geplanten Senkungen des UWS notwendig – rund 300 Mio. Franken in die Kasse einzuschiessen. Die Basellandschaftliche Zeitung schreibt dazu:
Damit ist allerdings erst eine Seite abgedeckt, jene der laufenden Renten. Die Belastung könnte sich noch mehr als verdoppeln, sollte der Landrat beschliessen, dass den zurzeit noch berufstätigen Versicherten keine Kürzung der künftigen Renten zuzumuten ist. Ohne Gegenmassnahmen würden die Renten wegen des niedrigeren Umwandlungssatzes nämlich ab 2019 abnehmen – und lägen 2022 um bis zu 14 Prozent tiefer. Würde man dies komplett verhindern und am Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes festhalten wollen, bräuchte es laut Berechnungen der Finanzverwaltung weitere 330 Millionen Franken. «Hier werden wir aber sicher nicht landen», nahm Finanzdirektor Lauber die Landratsdebatte vorweg.
Mitteilung BLPK /
bz / Tageswoche / bz / bz
PK Schlieren: Wechsel mit Dissonanzen
Seit dem 1. Januar 2017 sind die rund 380 Schlieremer Stadtangestellten nicht mehr bei der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK), sondern beim Dietiker Anbieter SHP versichert. Nun werden jedoch Zweifel laut, ob dieser Wechsel rechtens sei. Die Limmattaler Zeitung schreibt dazu:
Laut den beiden Experten Claudia Schneider Heusi, Submissionsspezialistin und Rechtsanwältin, sowie Martin Beyeler, Professor für Bau- und Vergaberecht an der Universität Freiburg, hätte eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müssen – eine sogenannte Submission – wie sie gegenüber der «NZZ» sagten. Beschwerden gegen eine nicht ausgeschriebene Vergabe hätten vor dem Zürcher Obergericht gar gute Chancen, sagt Schneider Heusi weiter.
Das Schlieremer Stadtpersonal votierte in einer Abstimmung selber für den Kassenwechsel, da die BVK auf das Jahr 2017 ihren Vorsorgeplan umsetzt und den technischen Zinssatz wie auch den Umwandlungssatz senkt. Nachdem mehrere der rund 470 Gemeinden und Organisationen, die der BVK angeschlossen sind, Kritik äusserten, wechselten lediglich deren vier die Pensionskasse. Dies sind die Gemeinden Erlenbach, Oberrieden und Mönchaltorf sowie die Schweizerisch Technische Hochschule Winterthur und die Stadt Schlieren.
Die betroffenen Gemeinden wollen von einem Submissionsverfahren nichts wissen. Schlieren etwa argumentiert mit dem Zeitdruck, der wegen der Einführung des BVK-Vorsorgeplans vorgeherrscht habe – per Ende November musste der BVK-Anschlussvertrag gekündigt sein. Auch liege die definitive Entscheidung beim Stadtpersonal, daher bestehe für die Exekutive keine wirkliche Auswahlfreiheit. Und drittens befinde sich das Gemeinwesen im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um attraktive Vorsorgelösungen. Daher sei dieser Bereich nicht dem Submissionsrecht unterstellt.
Dieses Argumentarium stösst bei den Experten nur auf wenig Verständnis. So müsse hier aus juristischer Sicht von selbstverschuldeter Dringlichkeit gesprochen werden, monieren diese. Zudem belegte ein Bundesgerichtsentscheid von vergangenem Juli, dass die Personalvorsorge durchaus im öffentlichen Interesse liege. Das Mitwirkungsrecht der Angestellten spiele hierbei keine Rolle. Gar für «völlig abwegig» hält Beyeler das Argument Schlierens, mit anderen Arbeitgebern in Konkurrenz zu stehen. Zu dieser Begründung könne man auch greifen, wenn man den Bau eines neuen Gemeindehauses nicht öffentlich ausschreibe, da ja auch dort attraktive Arbeitsplätze entstehen würden, so Beyeler.
Gutes Jahr für die APK
Das Anlagejahr 2016 der Aargauischen Pensionskasse (APK) verlief laut einer Mitteilung im Vergleich zum Vorjahr «absolut wie relativ ansprechend». Die guten Resultate insbesondere der Immobilienanlagen sowie der Aktien und Alternativen Anlagen hätten wesentlich zum Ergebnis beigetragen, schreibt die APK.
Der aktuelle Kenntnisstand weist auf eine Jahresperformance von über 4 Prozent hin. Damit kann das Anlageergebnis nicht nur die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Renten (3 Prozent) sowie der Aktiven (0.5 Prozent) decken, sondern verhilft auch zu einem höheren Deckungsgrad. Zusammen mit dem voraussichtlich erfreulichen versicherungstechnischen Ergebnis wird der Deckungsgrad per 31.12.2016 bei rund 100 Prozent liegen (Ende 2015: 97.7 Prozent). Um den Deckungsgrad stabil zu halten, benötigt die APK eine jährliche Performance von rund 2,5 Prozent.
BVK-Wechsel unkorrekt vollzogen?
Einige Gemeinden wechseln auf das neue Jahr von der BVK zu anderen Vorsorgeeinrichtungen. Öffentlich ausgeschrieben wurde der neue Auftrag nirgends. Das wäre nötig gewesen, sagen Experten.
PK Solothurn will auf Austritte reagieren
Die teure Ausfinanzierung der Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) hat einige Gemeinden dazu gebracht, ihre Mitgliedschaft zu überdenken. 2016 treten drei Mitglieder aus der Pensionskasse aus. Eines davon ist die Gemeinde Zuchwil.

