Obwohl zwischen dem Fall Swissfirst und der Forderung nach freier Pensionskassen-Wahl nur mit allergrösster Mühe irgend ein Zusammenhang hergestellt werden kann (das Risiko von Insidergeschäften wird es solange geben, wie es Finanzinstitute irgend einer Art gibt), wird nun auch in der NZZ dieser kalte Kaffee wieder aufgewärmt.
Die Vorsorge im Visier (, NZZ Online)
Medien
Nationalbankpräsident Roth will weniger Pensionskassen
In einem Interview mit dem Blick liess NSB-Präsident Roth verlauten, dass er Stimmen, die für eine kleinere Anzahl Pensionskassen plädieren, begrüsse. Derzeit gebe es 8000 Kassen; er bezweifle sehr, das es genügend kompetente Chefs gebe, soviele Kassen gut zu führen.
Allerdings darf auch an an der Kompetenz des SNB-Chefs gezweifelt werden, jedenfalls was die berufliche Vorsorge angeht. Die Zahl von 8000 Pensionskassen geistert zwar schon seit einiger Zeit im Zusammenhang mit dem Swissfirst-Fall durch die Medien ("Experte" Greter hat sie lanciert), sie stimmt jedoch nicht. Gemäss der neusten Erhebung 2004 des Bundesamtes für Statistik beträgt die Zahl noch 2935 Pensionskassen. Vielleicht entspricht dies eher den Vorstellungen der Nationalbank.
Es wäre wünschenswert, wenn die jetzt von den Medien zur endlosen Ausschlachtung des Swissfirst-Falles aufgebotenen "Fachleute" ein Minimum Skepsis und Zurückhaltung entwickeln würden, bevor sie sich für die allzu offensichtlichen Eigeninteresse der Presse (und insbesondere der Ringierpresse) instrumentalisieren liessen.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
NR Kaufmann wehrt sich gegen Vorwürfe
Gegen Filzvorwürfe im Fall Swissfirst wehrt sich der SVP-Nationalrat Hans Kaufmann in einem Interview des Tages-Anzeigers. Er vermutet dahinter einen Rachefeldzug gegnerischer Kreise.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
NZZ: Überlegungen im Nachgang zur Swissfirst-Affäre
Der ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Swissfirst-Deal legt auch aus der Perspektive von Pensionskassen und von weiteren Verwaltern von Vorsorgegeldern heikle Felder offen. Obwohl Versicherte in diesem Fall kaum zu Schaden gekommen sind, steht im Raum, wie eine gute Corporate Governance im Einzelnen durchgesetzt werden kann, schreibt Werner Enz in der NZZ.
NZZ Online
Christine Egerszegi: Aufsicht muss verbessert werden
In der Affäre um die umstrittenen Verkäufe von Swissfirst-Aktien kann laut der Aargauer FDP-Nationalrätin Christine Egerszegi Missbrauch nicht ausgeschlossen werden. Sie verlangt eine bessere Kontrolle der Pensionskassen.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
NZZ am Sonntag: Swissfirst in Bedrängnis
Im Zusammenhang mit der umstrittenen Fusion zwischen Swissfirst und Bellevue macht die Swissfirst in verschiedenen Zeitungen Aussagen, die nachweislich nicht stimmen, schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag.
NZZ Online
Was an der Fusion Swissfirst – Bellevue irritiert
Das beim Zusammengehen der beiden Finanzboutiquen Swissfirst und Bellevue gewählte Verfahren mag unternehmerisch attraktiv sein, birgt aber das Risiko einer Ungleichbehandlung der Aktionäre in sich. Mit der Ausweitung der Affäre auf die Sammelstiftung Fundamenta zeichnen sich noch weitere Verstrickungen ab, schreibt die NZZ.
NZZ Online
SF Tagesschau – Fundamentalkritik an Pensionskassen
Ulrich Grete, der Chef des Ausgleichsfonds der AHV, schaltet sich in die Swissfirst-Affäre ein. In den Stiftungsräten der Pensionskassen seien Stümper am Werk, sagt er. Um das Problem zu lösen, müsse die Zahl der Pensionskassen drastisch verkleinert werden.
SF Tagesschau –.
Swissfirst CEO Matter nimmt Stellung
Der Bankier Thomas Matter äusserte sich gegenüber der Handels-Zeitung erstmals zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen und sieht sich als Opfer einer Kampagne. "Es gab weder für die Pensionskassen noch für deren Vertreter irgendwelche Anreize, sei dies in Aktien, Optionen oder auf andere Weise.»
Er nahm auch Stellung zum Vorwurf, er habe bei der Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue die Pensionskassen "über den Tisch gezogen". Die Pensionskassen hatten zwischen dem 5. und 9. September 2005 rund die Hälfte ihrer Aktien verkauft, damit die Transaktion überhaupt zustande kam. «Ich habe alle betroffenen Parteien mit einem einheitlichen Wording über die Möglichkeit einer strategischen Partnerschaft orientiert und ihnen gesagt, dass die Transaktion nur zustande komme, wenn dieser strategische Partner einen Mindestprozentsatz erwerben könne», sagt Matter. Die Investoren hätten wegen des Insidergesetzes nicht im Detail über den Deal informiert werden dürfen. «Jeder Investor war völlig frei zu entscheiden, ob und wie viele Aktien er veräussern wollte.»
Unverständlich ist für Matter die Behauptung, der Kurssprung der Swissfirst-Aktien nach der Transaktion sei voraussehbar gewesen. «Das war auch für uns eine Überraschung.» Ein neues Gutachten des Basler Finanzmarktexperten Heinz Zimmermann kommt zum Schluss, dass der Kurs sowohl hätte steigen als auch sinken können.
Presseportal
Hans Ender: Das Parlament hat Fehler gemacht
Hans Ender, Präsident des Pensionskassenverbandes ASIP, verteidigte in einem Interview mit der Berner Zeitung den Vorschlag des Bundesrats, den Umwandlungssatz auf 6,4 Prozent zu senken. «Diese Senkung ist wirtschaftlicht begründet und nötig», sagte er. Auf die Frage, weshalb der ASIP hinter der neuerlichen Senkung stehe, meinte Ender: "Die Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent der ersten BVG-Revision hat bloss der erhöhten Lebenserwartung Rechnung getragen, aber nicht der Tatsache, dass die Kapitalerträge gesunken sind. Deshalb ist eine weitere Senkung angezeigt."
espace.ch – Intervew Ender
Interview beim ASIP
Ethos Quarterly über nachhaltiges Investment
Ethos bericht in seiner aktuellen Ausgabe des Quarterly über erfolgreichen Dialog mit den Unternehmen, Gesetzgebung in Europa zu Transparenz im Umwelt- und Sozialbereich, Lohnpolitik, GVs, Aktionärsanträge und seine Vorschläge zur Revision des OR.
Quarterly
BSV Mitteilungen Nr. 93
Ausgabe Nr. 93 der Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge des BSV enthält drei "Präzisierungen", mit denen u.a. auch Kritiken aus dem ASIP Rechnung getragen wird. Ein wichtiger Hinweis betrifft den Anschluss an die Auffangeinrichtung, welche offenbar ohne weitere Rückfragen oder Beschlüsse desVorsorgewerks beim Anschluss allfällige freie Mittel anteilsmässig an die Versicherten aufteilt. Das kann u.U. im Falle einer damit verbunden Teilliquidation zu unangenehmen Haftungsfragen führen. Das BSV empfiehlt deshalb, die Verwendung der freien Mittel vor dem Anschluss sorgfältig abzuklären.
Den Hauptteil der Mitteilungen machen neun Gerichtsentscheide aus. Aufgefallen ist uns ein Entscheid des EVG, der sich um einen befristeten Arbeitsvertrag von drei Monaten dreht, also um ein Anstellungsverhältnis, das gemäss Art. 66 BVG nicht der obligatorischen Versicherung untersteht. Nun hat aber das Arbeitsverhältnis vom 26. Februar bis zum 1. Juni gedauert, womit laut Begründung "die Grenze eindeutig überschritten worden sei"… Entsprechend musste auch die betroffene Firma die klagende Person nachträglich bei ihrer Vorsorgeeinrichtung versichern. Im Land der Uhren nimmt man es eben zeitlich besonders genau.
BSV – Publikationen – Mitteilungen über die berufliche Vorsorge
Blick: Schweizer immer älter – Rentenalter 70 unumgänglich?
Zwei Erwerbstätige müssen einen Rentner finanzieren. Wenn die Alterung der Schweiz bis 2050 anhält. Das Allheilmittel dagegen: Arbeiten bis 70 oder gar bis 75. Nur: Wer ausser den Lebensversicherern und manchen Politikern will wirklich das gesetzliche Rentenalter hinaufsetzen? Die Wirtschaft ist eher skeptisch; sie zöge eine flexible Altersgrenze vor. Die Gewerkschaften lehnen den sozialen Kahlschlag ab.
Schweizer immer älter – Schweiz – News – Blick Online
Des rentes LPP encore à la baisse
Les rentes du 2e pilier devraient bientôt fondre de 10%. Malgré les réactions mitigées, le Conseil fédéral persiste dans son intention d’accélérér l’abaissement du taux de conversion du capital LPP en rente.
tsr.ch – Info – Des rentes LPP encore à la baisse
NZZ: Verzinsung von BVG-Geldern in der Grauzone
In der Verzinsung von Vorsorgegeldern im überobligatorischen Teil der zweiten Säule sind Stiftungsräte weitgehend frei, vom BVG-Mindestzins abzuweichen. Stark auseinander liegende Einschätzungen der Aufsicht und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts verunsichern, schreibt Werner Enz in der NZZ.
Unlängst hat ein Kläger, dem, im 62. Altersjahr stehend, nach 38 Jahren der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, in einem Rechtsstreit mit der Personalvorsorgestiftung der Dresdner Bank (Schweiz) AG den Kürzeren gezogen. Mit Überraschung nahm er nach der Trennung von der Bank zur Kenntnis, dass 2001 und 2002 auf dem überobligatorischen Sparkapital kein Zins gutgeschrieben worden war, obwohl sich die Personalvorsorgestiftung nicht in Unterdeckung befunden hatte. Diesen Entscheid liess er nicht auf sich sitzen. In erster Instanz stützte das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich zwar seine Position, es seien auch auf dem überobligatorischen Teil des BVG-Alterskapitals – im vorliegenden Fall 88% des angesparten Kapitals – Zinsen zu entrichten, noch vollumfänglich. Vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht setzte sich dann aber die beschwerdeführende Personalvorsorgestiftung des Arbeitgebers durch.
NZZ Online