Geschiedene Frauen erhalten nach dem Tod ihres Ex-Mannes oft nur eine BVG- Minimalrente, sofern die Ehe nach der Pensionierung aufgelöst wurde und kein Vermögen vorhanden ist. Das Bundesamt für Sozialversicherung verweist auf die Freiheit und Verantwortung der Vorsorgeeinrichtungen. Die Betroffenen haben sich in einem Verein organisiert. 

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