Zahlreichen Pensionskassen in der Schweiz steht auf Grund der Finanzmarktkrise eine Sanierung bevor. Was bedeutet das für den einzelnen Versicherten?
Zahlreichen Pensionskassen in der Schweiz steht auf Grund der Finanzmarktkrise eine Sanierung bevor. Was bedeutet das für den einzelnen Versicherten?
“Vorsorgesysteme sind im Gleichgewicht, wenn ihre Finanzierungs- und Leistungsseite übereinstimmt. Gegen Unterdeckungen sollen Pensionskassen mit Reservepolstern vorkehren. Sie gefährden damit aber die gesetzlich geforderte Gleichbehandlung der Destinatäre” schreibt Herbert Brändli in Stocks zum Thema Reserven von VE. Er hält fest: “Die Reservenbildung verleitet Pensionskassen in Phasen günstiger Vermögensentwicklung zum Missbrauch von kleinen sich abspaltenden Minderheiten, die insgesamt eine Mehrheit bilden. In Phasen von Unterdeckungen werden anderseits oft Neueintritte benachteiligt, die Überschüsse mitbringen. Die geltende Freizügigkeitsordnung nimmt keine Rücksicht auf die gesetzlich verankerte Gleichbehandlung der Versicherten. Die Ungleichbehandlung kann beseitigt werden, indem Einzelaustritten die anteiligen Vermögenswerte, inklusive Reserven, übertragen, oder ihre Ansprüche in der alten Kasse liegen bleiben dürfen. Zumindest müsste den einzelnen Versicherten ein Wahlrecht bezüglich Zeitpunkt des Übertrags der Freizügigkeitsleistungen zustehen.”
Nach den schweren Verlusten zu Jahresbeginn haben die Pensionskassen Boden gefunden: Die Manager der grössten Schweizer Kassen erhöhen wieder die Aktienquoten und damit auch die Anlagerisiken, schreibt die Handelszeitung. «Die schlimmste Zeit ist wohl vorbei»: Thomas Hohl, Geschäftsleiter der Migros Pensionskasse MPK, blickt zuversichtlich in die Zukunft. Dieser Stimmungswandel ist überraschend, waren doch von den Schweizer Vorsorgewerken der 2. Säule im Frühjahr nur Hiobsbotschaften zu vernehmen. Hohl steht mit seinem Ausblick nicht allein da. Wie Recherchen der «Handelszeitung» bei acht der grössten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mit insgesamt über 400’000 Destinatären zeigen, kommen die PK-Manager aus der Defensive: Ein Grossteil der Kassen hat begonnen, die Aktienquote und damit auch die Anlagerisiken teils deutlich zu erhöhen. «Die Voraussetzung für ein Untergewicht bei Aktien ist nicht mehr gegeben», sagt etwa Susanne Haury von Siebenthal, Leiterin Asset Management bei der Pensionskasse des Bundes Publica. Das Vorsorgewerk der UBS, das mit einem Deckungsgrad von 116,4% sehr gut dasteht, hat seine Aktienquote zwischen Ende letzten März und Ende Juni gar von 26,3 auf 32,2% gesteigert.
In einem ausführlichen Beitrag zeigt Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel noch einmal den ganzen Umfang der schier unglaublichen Anschuldigungen auf, welche von der NZZ am Sonntag erhoben wurden und die schliesslich in eine für schweizerische Verhältnisse einmaligen Hetzkampagne gegen die Bank Swissfirst sowie eine Reihe grosser Pensionskassen mündete. Alle in deren Verlauf erhobenen Unterstellungen wurden inzwischen Punkt für Punkt widerlegt. Köppel schreibt von der “Swissfirst-Affäre, jener bizarren, von Hysterie, Journalistenirrtümern und öffentlichen Vorverurteilungen geprägten Medienkampagne, in deren Verlauf die Swissfirst-Bank kaputtgeschrieben wurde und deren Chef vorübergehend zur Persona non grata wurde”.
Die NZZ am Sonntag musste sich in einem in verknorztem Juristendeutsch formulieren Vergleich bei Thomas Matter, Gründer der Swissfirst, entschuldigen. Selbstverständlich blieb eine Entschuldigung an die Adresse der Pensionskassen aus, denen “Mauscheleien” und damit korruptes Verhalten vorgeworfen wurde. Die beiden für die “Story” massgeblichen Journalisten der NZZ am Sonntag, Charlotte Jacquemart und Daniel Hug, erhielten für ihre Kolportage renommierte Journalistenpreise, welche sie trotz der offenkundigen und haarsträubenden Fehlleistungen behalten dürfen. Dass sie zumindest mitverantwortlich am Untergang einer Bank und dutzender Arbeitsplätze sind, scheint für die Juroren belanglos. Und dass der gute Ruf von einem halben Dutzend Vorsorgeeinrichtungen grundlos geschädigt wurde – kein Anlass, einen Fehler einzugestehen.
In der Finanz und Wirtschaft vom 15.5.09 schreibt Thomas Hengartner: “Der Bundesrat hat letzten Oktober den BVG-Mindestzins auf 2% festgelegt. Die in der Schweiz Beschäftigten erhalten somit bereits zum siebten aufeinanderfolgenden Mal weniger auf ihrem Spargeld der beruflichen Vorsorge gutgeschrieben als die Rentner. Die Rentenberechnung des Vorsorgesystems setzt eine Aufzinsung der Restkapitalien der Pensionierten anhand des technischen Zinses voraus. Da dieser Satz gemäss Erhebungen im Schnitt weiterhin auf etwa 3,5% steht, hat sich die Ungleichbehandlung von Aktiven und Pensionierten richtiggehend festgesetzt.”
“Zu einer gegenüber dem vorgesehenen Rhythmus vorzeitigen Anpassung des BVG-Mindest-Zinses für 2010 lässt das gegenwärtige Zinsumfeld jedoch wenig Spielraum. Eine Erhöhung ist ökonomisch kaum zu rechtfertigen, eine weitere Senkung würde die Ungleichheiten im BVG-System noch akzentuieren.”
“Verzinsungsungleichheiten und Rentensubvenlionierungen sind im schweizerischen Vorsorgesystem eigentlich nicht vorgesehen. Da die Transfers zwischen den Generationen aber einen Immer ausgeprägteren Garantiecharakter entwickeln, ist im BVG anstelle des Mindestzinses eine «Mindestintelligenz» zu fordern.”
“Der Nachteil des heutigen Vorsorgesystems ist, dass selbst die Kapitalien der Rentner voll dem Schwankungsrisiko der Pensionskassenvermögen ausgesetzt sind. Dabei ist nach allen Regeln der Vermögensbewirtschaftung für die Phase des Kapitalverzehrs eine schwankungsarme Anlagestrategie angezeigt. Intelligent ist demzufolge, die Pensionskassenversicherten in Altersgruppen einzuteilen und unterschiedliche Anlagestrategien für ihre Kapitalien zu bestimmen.”
“Mit dem Pensionierungszeitpunkt würde das Alterskapital auf ein rein ertragsorientiertes diversifiziertes Anleihenportfolio umgeschichtet. Voraussetzung eines solches Vorgehens ist, dass die Mindestzinsvorschrift entfällt und der Rentenberechnungssatz auf der Anleihenrendite basiert. Dafür würde das BVG-System von der Stellung von Kapital- und Zinsgarantien befreit, die zu suboptimalen Anlagestrategien verleiten und letztlich für Beschäftigte und arbeitgebende Unternehmen nachteilig sind.”
In einem Interview mit der Berner Zeitung äussert sich André Jaeggi, neuer SR-Präsident der Ascoop dazu, wie die Vorsorgeeinrichtung der Privatbahnen den Aderlass stoppen will und was sie mit der Gründung einer zweiten Stiftung bezweckt. Auszüge aus dem Interview:
Herr Jaeggi, wann wechseln Sie den Namen «Ascoop» aus?
André Jaeggi: Die Geschichte der Ascoop ist eine Tatsache. Wir können diese nicht negieren. Im Gegenteil: Wir leiten aus dieser Geschichte Ansprüche ab. Ein Drittel unserer Deckungslücke ist auf Altlasten zurückzuführen, welche auf zu ambitiöse Vorgaben der damaligen Aufsicht, des Bundesamts für Verkehr (BAV), zurückzuführen sind.
Sie sprechen den technischen Zins an.
Richtig. Der technische Zins wurde uns vorgegeben. Und dieser war bei den damaligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu hoch. Das heisst, die Beiträge waren zu tief, um die Leistungen korrekt zu finanzieren. So haben die Unternehmen und damit die öffentliche Hand gespart.
Immerhin kann man der Pensionskasse SBB nicht die gleiche Misswirtschaft vorwerfen wie Ihren Vorvorgängern.
Wie gesagt: Das Finanzloch bei der Ascoop ist nicht allein auf diese Misswirtschaft zurückzuführen, sondern ebenfalls auf die Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Und noch etwas: Viele unserer Vorsorgewerke wurden von der öffentlichen Hand überhaupt nicht ausfinanziert, von Schwankungsreserven will ich schon gar nicht reden. Hier verlangen wir gleich lange Spiesse.
Mehrere Unternehmen haben die Ascoop verlassen, zuletzt die Matterhorn-Gotthard-Bahn und die Gornergrat-Bahn. Wie dramatisch ist der Aderlass?
Ein Vorsorgewerk wie die Ascoop braucht eine möglichst grosse kritische Masse. Denn nur mit einer bestimmten Grösse kann man kostengünstig produzieren. So gesehen ist jeder Abgang schmerzhaft. Unsere Aufgabe besteht darin, kostenoptimierte Vorsorgefranken zu produzieren. Das geht nur mit einem Pooling der Finanzanlagen und Versicherungen, wie wir es heute tun.
Gibt es Unternehmen, die ihre Kasse nicht sanieren wollen?
Es gibt Unternehmen, die einen anderen Sanierungsplan wünschen oder sich gar nicht sanieren können. Diese Vorsorgewerke bleiben bei der Ascoop. Mit diesen werden wir eine sehr konservative Anlagestrategie fahren. Aber wir lassen sie nicht fallen.
Le responsable du marché suisse du Groupe Swiss Life estime qu’en 2009, le taux minimal LPP devrait être de 0%. Il explique que les assureurs ne gagnent pas de parts de marché malgré l’abondance de caisses de pension en état de forte sous-couverture.
Le Temps: Est-ce que vous profitez de la sous-couverture des caisses de pension autonomes pour gagner de nouveaux mandats?
Ivo Furrer: Non, pas vraiment. La sous-couverture oblige les entreprises qui aimeraient changer de système à procéder à un versement complémentaire. Ce n’est pas à nous de financer ce transfert. En principe, il appartient à l’employeur d’assurer ce versement. Vu le coût de l’opération, l’entreprise décide de ne pas changer. Un degré de sous-couverture protège donc les caisses autonomes et les fondations collectives face à d’éventuelles aspirations à changer d’institution de prévoyance.
La discussion a déjà débuté sur un éventuel changement du taux d’intérêt minimal LPP. Selon votre scénario, à quel niveau sera porté ce taux?
Vous posez la question à une personne incapable d’influencer le taux minimal. Il m’est impossible d’estimer la direction et l’étendue d’une éventuelle modification au sein des instances politiques. Du point de vue d’un assureur, le taux actuel de 2% est inatteignable. Le Conseil fédéral obtiendra les renseignements utiles de son entourage avant de prendre sa décision.
Sous l’angle économique, où devrait se situer le taux minimum?
Non seulement sous l’angle économique, mais aussi selon d’autres éléments et faits objectifs, certaines années et notamment en 2009, il devrait être de 0%. Un tel taux se comparerait à une rémunération de 0% de l’avoir de vieillesse pour une caisse de pension autonome.
L’inflation est négative comme la performance boursière, mais les taux obligataires à 10 ans sont à 2,2%. Quel est votre argument pour descendre à zéro? ![]()
Si nous arrivons au point où le raisonnement économique indique un niveau de 0% ou peut-être 0,5%, alors ne serions-nous pas plus avisés de choisir une formule qui éviterait les sempiternels débats? Pourquoi ne pas employer la formule 7-7-70, c’est-à-dire un taux égal à 70% de la moyenne annuelle glissante sur 7 ans des obligations de la Confédération à 7 ans. Nous pourrions ajouter à ce résultat une marge qui servirait de réserve. L’autre avantage serait d’établir un taux ex ante au lieu de choisir comme aujourd’hui un taux ex post, c’est-à-dire après que le marché a évolué. Cette formule de 7-7-70 est actuellement discutée au sein de la commission LPP du parlement.
Eine Leserin hat den Blick mit folgenden Zeilen angefragt: “Ich bin Mutter von drei erwachsenen Kindern, geschieden. Bei meinem Tod erhalten die Kinder von der Pensionskasse (PK) meines neuen Arbeitgebers nur ein Todesfallkapital, das knapp einem Fünftel des Altersguthabens entspricht. Deshalb will ich kündigen. Wird die allenfalls folgende Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet eingestuft und mit Einstelltagen bestraft?”
Gerd Löhrer macht in seiner Antwort klar, dass die Pensionskasse mit ihren Todesfallleistungen keineswegs kleinlich ist und eine Verringerung der Arbeitslosigkeitversicherung durchaus gerechtfertigt wäre, da es sich hier sogar um ein schweres Selbstverschulden handelt.
In seinem Aufsatz "Unterdeckung und Sanierung – Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung" hat Dr. Erich Peter die aufgrund der Erfahrungen des BVS wesentlichsten und häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Unterdeckung und Sanierung umfassend beantwortet. Die Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden hat sich der in dieser Publikation geäusserten Rechtsauffassungen angeschlossen. Der Aufsatz wurde in der Juli-Ausgabe der Aktuellen Juristischen Praxis (AJP) publiziert. Peter stellt einleitend in seinem Artikel fest: “Die neuen Bestimmungen haben (…) auch neue Unsicherheiten geschaffen, was sich insbesondere durch die zahlreichen beim BVS eingehenden Anfragen zeigt. Sie stehen daher heute vor ihrer Bewährungsprobe. Mit diesem Aufsatz soll ein Beitrag geleistet werden, einige dieser Unsicherheiten zu beseitigen.”
Behandelt werden u.a. folgende Punkte: Rechtliche Grundlagen, Definitionen, Meldung der Unterdeckung, Aufgaben der Akteure, Einzureichende Unterlagen, Anforderungen an die Sanierungsmassnahmen.
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Die NZZ beschäftigt sich in einem ausführlichen Beitrag mit den aktuellen Problemen, die sich aus der markanten Unterdeckung der Pensionskassen SBB und Ascoop ergeben. Sie zeigt nicht nur die faktische Unvermeidlichkeit öffentlicher Beiträge für deren Sanierung auf, sondern macht auch auf die Folgen aufmerksam, die sich aus deren Unterlassen ergeben würden. Es wird u.a. festgehalten: “Nur wenige der betroffenen Unternehmen können Gewinne erwirtschaften, die es ihnen gestatten, namhafte Rückstellungen zu machen. Verantwortlich dafür sind zwei Gründe: Viele touristische Unternehmen operieren unmittelbar an ihren Existenzminima, und Bahn- und Busbetriebe, die ausschliesslich im subventionierten Regionalverkehr tätig sind, dürfen keine substanziellen Gewinne erwirtschaften.”
“Unabhängig davon, ob die einzelnen Vorsorgewerke sich im Schosse der Ascoop sanieren oder – falls dies für sie möglich ist – in eine andere Kasse wechseln, haben sie ihre jeweiligen Unterdeckungen zu beseitigen. In vielen Fällen lässt sich das ohne Beteiligung der öffentlichen Hand nicht erreichen. Beim Bundesamt für Verkehr (BAV), das unterstreicht, die Lösung des Problems sei primär eine Sache der einzelnen Unternehmen und ihrer Verwaltungsräte, setzt man auf individuelle Lösungen, wie Vizedirektor Pierre-André Meyrat sagt. Diese könnten darin bestehen, dass die Betriebe jene Mittel, die sie nicht aus eigener Kraft in ihre Vorsorgewerke einzuschiessen vermögen, auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Unternehmen, die im Regionalverkehr tätig sind, könnten dann versuchen, die Zinslasten über höhere Abgeltungen seitens von Bund und Kantonen auszugleichen. Das bedingt aber, dass die öffentlichen Körperschaften die dafür vorgesehenen Mittel entsprechend aufstocken; diesbezügliche Entscheide sind freilich noch nicht gefallen.”
Der Beobachter schreibt in einem Beitrag über die Klage einer Rentnerin bezüglich ihrer PK-Witwenrente: “Das Verwaltungsgericht Bern versucht, einer Rentnerin eine Beschwerde auszureden – obwohl die Rechtslage völlig klar für die Betroffene spricht. Als ihr im März die Pensionskasse die Witwenrente von 590 Franken strich, reichte sie Klage beim Berner Verwaltungsgericht ein. «Die Verneinung eines Anspruchs auf eine Witwenrente erscheint als rechtmässig», schrieb ihr die zuständige Einzelrichterin bereits eine Woche später. «Ihre Klage müsste aller Voraussicht nach abgewiesen werden.» Lora Schumacher solle bitte mitteilen, ob sie die Klage «kostenlos» zurückziehen wolle.
Damit machte das Verwaltungsgericht gleich zwei Fehler: Zum einen wäre Schumachers Klage ohnehin kostenlos gewesen – ob sie gewonnen hätte oder nicht. Der Satz im Brief erscheint wie der Versuch, einen Laien zu übertölpeln. Zum andern schätzte das Gericht die Rechtslage völlig falsch ein: Lora Schumacher hat nämlich, gemäss zwei Bundesgerichtsentscheiden, sehr wohl Anspruch auf die Witwenrente. So war denn die Pensionskasse sofort bereit, die Witwenrente zu zahlen, als ihr ein Rechtsanwalt diese klare Rechtslage darlegte. Auch das Berner Verwaltungsgericht musste Schumachers Klage schliesslich gutheissen.
Wie heisst doch der Titel des Vortrags, den die Präsidentin des Berner Verwaltungsgerichts unlängst hielt: «Wie vermeide ich Bullshit in der Berufsausübung?»
Kurt Speck schreibt in “io new management” u.a.: “Nun damit zu argumentieren, die Pensionskassen würden sich bei einem wirtschaftlichen Aufschwung automatisch erholen, greift zu kurz. Konjunktureller Rückenwind verschafft den besser finanzierten Vorsorgewerken sicher eine Atempause, die strukturellen Probleme aber löst er nicht. Im Klartext: Bei der Zweiten Säule wird mit falschen Lebenserwartungen und Kapitalmarktzinsen gerechnet. Ohne einen niedrigeren Umwandlungssatz und die Entpolitisierung beim Mindestzins lässt sich die berufliche Vorsorge nicht ins Lot bringen.
Trotz den wirtschaftlich harten Zeiten ist es bei den Vorsorgeeinrichtungen aber noch kaum zu einer beschleunigten Konzentration gekommen. Uber 2000 Pensionskassen machen das ganze Gebilde äusserst intransparent. Kosten und Erträge lassen sich nur schwerlich miteinander vergleichen, weil kleinere Kassen den Beratern, Banken und Versicherungen oft das Vielfache dessen zahlen, was bei einer grossen Institution aufgrund der Marktmacht fällig wird. Mit lediglich noch zehn bis zwanzig gewichtigen Anbietern würde wesentlich effizienter gewirtschaftet. Damit wäre es möglich, den Umwandlungssatz künftig weniger stark und in einem langsameren Rhythmus abzusenken. Der bessere Mitteleinsatz würde gar eine 13. Monatsrente erlauben.
Die Zeitung “Sonntag” hat den Gründer der Sammelstiftung Profond mehrfach heftig kritisiert. Jetzt hat sich Brändli für ein Interview mit Yves Carpy zur Verfügung gestellt, just jenem Journalisten, der Brändli besonders ins Visier genommen hatte. Auszüge aus dem Interview:
Carpy: Wo steht die Börse Ende Jahr?
Herbert Brändli: Profond macht keine Prognosen über den Börsenstand zu irgendeinem Zeitpunkt.
Ist “Management by hope” bei einem Vorsorgewerk angemessen?
Wir lassen uns nicht von der Hoffnung leiten, sondern aus der Erfahrung: Seit es Statistiken gibt, haben die Aktien die grösste Wertsteigerung unter allen Anlageklassen erfahren. Ihre Kursschwankungen, das heisst die Risiken, sind auf einen Zyklus von 40 Jahren gesehen praktisch auf dem gleichen Niveau wie jene von Obligationen. Wir halten deshalb an unserem strategischen Aktienanteil von 50 Prozent fest.
So lange können die wenigsten warten.
Die Deckung hat bei Profond per 31. Dezember 2008 82,4 Prozent betragen und ist bis zum 31. Mai 2009 wieder auf über 90 Prozent geklettert. Diese grossen Schwankungen sind der Preis für den hohen Aktienanteil.
Die Opfer einer Entlassungswelle sind doppelt bestraft: Sie erhalten von ihrer Pensionskasse nur einen Teil der Guthaben ausbezahlt.
Ja, aber der Deckungsgrad besagt wenig über die Höhe einer Leistung. Das will heissen: Ein niedriger Deckungsgrad hat für die Versicherten nicht automatisch tiefere Teilliquidationsleistungen zur Folge: 85 Prozent eines Vermögens von 100 Franken der Kasse P ist mehr als 100 Prozent eines Vermögens von 80 Franken der Kasse V. Trotzdem bietet Profond im Falle von erzwungenen Teilliquidationen den Betroffenen einen freiwilligen Verbleib in der Stiftung an, bis der Deckungsgrad wieder ausgeglichen ist. Der neue Arbeitgeber müsste aber einen Anschlussvertrag unterzeichnen.
Sie verfolgen eine Schönwetter-Strategie. In den letzten zehn Jahren bis Ende 2008 lag Ihre Performance nur minimal bei 1 Prozent.
Seit der Gründung der Profond 1990 hat die Performance im Mittel 5,2 Prozent betragen. Bis Ende 2007 hatte sie noch bei 6,9 Prozent gelegen, was durchschnittlich jährliche Verzinsungen der Altersguthaben über 5 Prozent und Rentenerhöhungen von 1 Prozent erlaubt hat. Klar müssen wir jetzt kleinere Brötchen backen.
Elle vit une crise à deux visages. Certes, Retraites Populaires paie la chute des marchés et a vu ses placements baisser de 10,28% en 2008, un résultat «satisfaisant» en comparaison avec le marché, mais la société profite aussi de ces temps difficiles. Grâce à son image qui, en d’autres temps, aurait pu passer pour «pépère» et qui, aujourd’hui, attire. Elle a ainsi encaissé l’an dernier 499,3 millions de francs (+9,1%) de primes. Un record. Et le rythme ne faiblit pas en 2009. «Dans ces périodes difficiles, les gens recherchent davantage de sécurité et sont donc intéressés par nos produits simples et compréhensibles, par notre institution qui véhicule cette image», résume Claude Richard, directeur général de cette mutuelle qui, à défaut de craindre la crise, doit réfléchir à de nouveaux marchés de croissance.
Silvio Bertolami antwortet im Blick einem Leser, der die von seiner Pensionskasse geforderten Sanierungsbeiträge beklagt. Bertolami rechnet ihm vor, dass der Arbeitgeber in diesem Fall 60, die Arbeitnehmer 40% der Beiträge leisten und die Sanierung für die Versicherten günstiger sei als eine Zinsreduktion, welche allein von den Destinatären zu tragen ist.