image “Vorsorgesysteme sind im Gleichgewicht, wenn ihre Finanzierungs- und Leistungsseite übereinstimmt. Gegen Unterdeckungen sollen Pensionskassen mit Reservepolstern vorkehren. Sie gefährden damit aber die gesetzlich geforderte Gleichbehandlung der Destinatäre” schreibt Herbert Brändli in Stocks zum Thema Reserven von VE. Er hält fest: “Die Reservenbildung verleitet Pensionskassen in Phasen günstiger Vermögensentwicklung zum Missbrauch von kleinen sich abspaltenden Minderheiten, die insgesamt eine Mehrheit bilden. In Phasen von Unterdeckungen werden anderseits oft Neueintritte benachteiligt, die Überschüsse mitbringen. Die geltende Freizügigkeitsordnung nimmt keine Rücksicht auf die gesetzlich verankerte Gleichbehandlung der Versicherten. Die Ungleichbehandlung kann beseitigt werden, indem Einzelaustritten die anteiligen Vermögenswerte, inklusive Reserven, übertragen, oder ihre Ansprüche in der alten Kasse liegen bleiben dürfen. Zumindest müsste den einzelnen Versicherten ein Wahlrecht bezüglich Zeitpunkt des Übertrags der Freizügigkeitsleistungen zustehen.”

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