Der Beobachter schreibt in einem Beitrag über die Klage einer Rentnerin bezüglich ihrer PK-Witwenrente: “Das Verwaltungsgericht Bern versucht, einer Rentnerin eine Beschwerde auszureden – obwohl die Rechtslage völlig klar für die Betroffene spricht. Als ihr im März die Pensionskasse die Witwenrente von 590 Franken strich, reichte sie Klage beim Berner Verwaltungsgericht ein. «Die Verneinung eines Anspruchs auf eine Witwenrente erscheint als rechtmässig», schrieb ihr die zuständige Einzelrichterin bereits eine Woche später. «Ihre Klage müsste aller Voraussicht nach abgewiesen ­werden.» Lora Schumacher solle bitte mitteilen, ob sie die Klage «kostenlos» zurückziehen wolle.

Damit machte das Verwaltungsgericht gleich zwei Fehler: Zum einen wäre Schumachers Klage ohnehin kostenlos gewesen – ob sie gewonnen hätte oder nicht. Der Satz im Brief erscheint wie der Versuch, einen Laien zu übertölpeln. Zum andern schätzte das Gericht die Rechtslage völlig falsch ein: ­Lora Schumacher hat nämlich, gemäss zwei Bundesgerichtsentscheiden, sehr wohl Anspruch auf die Witwenrente. So war denn die Pensionskasse sofort bereit, die Witwenrente zu zahlen, als ihr ein Rechtsanwalt diese klare Rechtslage darlegte. Auch das Berner Verwaltungsgericht musste Schumachers Klage schliesslich gutheis­sen.

Wie heisst doch der Titel des Vortrags, den die Präsidentin des Berner Verwaltungsgerichts unlängst hielt: «Wie vermeide ich Bullshit in der Berufsaus­übung?»

Artikel Beobachter