Last Tuesday (6.3.07) saw an interesting convention on the shores of lake Geneva at the sumptuous estate of Baron Rothschild and his company. The topic of the well attended conference was pan-European pensions in general and the Belgian incarnation thereof in particular. Jean-Pierre Steiner of Nestlé Capital Advisers shed some cold water on participants‘ hopes that pan-European pension plans might fully replace local plans in the near future. In his view, this is an ambitious long-term objective reaching beyond his active lifetime. Nevertheless, he put Nestlé’s considerable weight behind the support of Belgium as the currently most attractive location for pan-European pension funds.
Link to European Pensions //iorp.eu: The chocolate connection


Der Deutsche Bundestag stimmte vergangene Woche der schrittweisen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre zu. Der zuständige Minister ist ein Sozialdemokrat. Der schweizerische Sozialminister, Pascal Couchepin, wurde vor vier Jahren mit Schimpf und Schande bedacht, weil er öffentlich über dieses Thema nachdachte. Illusionen, Tabus und festgefahrene Positionen blockieren auch die 11. AHV-Revision. Sie wird voraussichtlich auch in dieser Legislatur nicht verabschiedet, ausser die zuständige Nationalratskommission käme auf ihren Beschluss zurück, das heisse Eisen bis nach den Wahlen in einem Unterausschuss zwischenzulagern.
Am 13. April wird der Schweiz. Pensionskassenverband ASIP in Bern im Rahmen einer Debatte zum Thema «Regulierungswut in der beruflichen Vorsorge – Neue Wege für die berufliche Vorsorge» das mit Spannung erwartete Projekt für ein «Neues BVG» präsentieren. Zu diesem Zweck wurde ein Gesetzesentwurf mit den massgebenden Eckwerten entwickelt. Als wissenschaftlichen Hintergrund hat gleichzeitig das Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik St. Gallen (FEW-HSG) unter Leitung der Professoren Dr. Franz Jaeger und Dr. Monika Bütler eine Studie erarbeitet. Die Diskussion zum Neuen BVG soll mit der Präsentation gestartet werden.
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV) verabschiedet. Die Anpassung umfasst ein neues Beitragsberechnungssystem und eine Reorganisation der Durchführung der freiwilligen AHV/IV. Staatsangehörige der Schweiz, der EU (ohne Bulgarien und Rumänien) und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nach Verlassen der Schweiz weiter AHV-Beiträge bezahlen wollen, können der freiwilligen AHV/IV beitreten. Bedingung ist, dass sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, der EU oder der EFTA haben.