Der Grosse Rat des Kt. Bern hat das Gesetz über die Bernische Pensionskasse (BPK) so angepasst, dass kostendeckende Verdiensterhöhungsbeiträge gewährleistet sind. Knacknuss der Revision war die Festlegung von Bandbreiten für die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gestritten wurde im Rat auch darüber, dass die Lohnerhöhung wegen des höheren Beitrags in die Pensionskasse zu einem vorübergehend tieferen Lohn führen könne. Die Bürgerlichen störte dies nicht; da zeige sich die Schwäche des heutigen Leistungsprimats, wenn man es korrekt finanziere.

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