Im Aargau kostet die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse von Versicherten verschiedener kantonaler Institutionen weitere 120,8 Mio. Franken. Der Kanton will einen Anteil von 40,6 Mio. Franken übernehmen.  Die Gemeinden müssen einen versicherungstechnischen Fehlbetrag von 80,2 Mio. Franken finanzieren, wie aus Botschaft des Regierungsrates hervorgeht. Die Deckungslücke bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) war durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 1960-er Jahren entstanden. Die Lohnerhöhungen der Angestellten der Institutionen wurden zwischen 1962 und 1989 nicht mehr in der APK eingekauft.

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